Römische Republik 460 BC: Unterschied zwischen den Versionen
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* Spurius Postumius Albus Regillensis, Consul von 466 | * Spurius Postumius Albus Regillensis, Consul von 466 | ||
* Servius Sulpicius Camerinus Cornutus | * Servius Sulpicius Camerinus Cornutus | ||
− | Die römischen Geschichtsschreber Livius und Dionysios schreiben später dazu: | + | Die römischen Geschichtsschreber Livius und Dionysios schreiben später dazu: <br> |
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+ | (7) Darauf gaben die Tribunen das Gesetz auf, dessen Ankündigung schon eine alte Sache geworden war, und fingen an, gelinder gegen die Väter aufzutreten. Sie sollten endlich den Streitigkeiten ein Ende machen; wenn ihnen die plebejischen Gesetze missfielen, so sollten sie gemeinsam Gesetzgeber aus der Bürgerschaft und aus den Vätern wählen lassen, die, was für beide Teile nützlich sei und die Rechtsgleichheit fördere, vorschlagen sollten. <br> | ||
+ | (8) Die Väter wiesen die Sache nicht zurück; aber nur die Väter konnten Gesetze geben. Da man über die Gesetze selbst einig, nur über den Gesetzgeber verschiedener Ansicht war, wurden Spurius Postumius Albus, Aulus Manlius und Publius Sulpicius Camerinus als Gesandte mit dem Auftrag nach Athen geschickt, Solons berühmte Gesetze abzuschreiben und mit den Satzungen, Sitten und Rechten anderer griechischen Staaten sich bekannt zu machen. (Übersetzung nach Gerlach). <br> | ||
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Der im Jahre 462 BC vom damaligen Tribun Gaius Terentilius Harsa gestellte Antrag, die Gesetze des öffentlichen Rechts und des Privatrechts schriftlich festzuhalten, wird erst in diesem Jahr angenommen. Sein Hauptmotiv war es, die Macht der Consuln durch eine gesetzliche Grundlage zu beschränken. Der Geschichtsschreiber Livius schreibt über den wahren Zweck des Antrages, der „Lex Terentilia“ genannt wird: <br> | Der im Jahre 462 BC vom damaligen Tribun Gaius Terentilius Harsa gestellte Antrag, die Gesetze des öffentlichen Rechts und des Privatrechts schriftlich festzuhalten, wird erst in diesem Jahr angenommen. Sein Hauptmotiv war es, die Macht der Consuln durch eine gesetzliche Grundlage zu beschränken. Der Geschichtsschreiber Livius schreibt über den wahren Zweck des Antrages, der „Lex Terentilia“ genannt wird: <br> | ||
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− | Ein Collegium der „Decemviri consulari imperio legibus scribundis“ wird | + | Ein Collegium der „Decemviri consulari imperio legibus scribundis“ wird den beiden für dieses Jahr gewählten Consuln als Regierung Roms für dieses Jahr eingesetzt und – im Gegensatz zu den bisherigen Consuln – mit unbeschränkter Vollmacht ausgestattet, um die „Lex Terentilia“ durchzusetzen. Die „Decemviri“ sind: <br> |
− | + | * Appius Claudius Crassus Inregillenis Sabinus (gewählter Consul), Consul von 471, aus der Familie der Claudier | |
− | + | * Titus Genucius Augurinus (gewählter Consul) | |
− | * Appius Claudius Crassus Inregillenis Sabinus, Consul von 471, aus der Familie der Claudier | + | * Spurius Veturius Crassus Cicurinus <br> |
+ | * Gaius Iulius Iullus | ||
* Aulus Manlius Vulso, Consul von 474 | * Aulus Manlius Vulso, Consul von 474 | ||
+ | * Publius Sestius Camerinus Cornutus | ||
* Publius Sestius Capitolinus Vaticanus, Consul von 455, wegen einer Geldstrafe verurteilt | * Publius Sestius Capitolinus Vaticanus, Consul von 455, wegen einer Geldstrafe verurteilt | ||
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* Publius Curiatius Fistus Trigeminus | * Publius Curiatius Fistus Trigeminus | ||
− | Für Appius Claudius Crassus Inregillensis Sabinus ist es das zweite Konsulat nach 452. Jeder Decemvir führt im Wechsel die Regierung für einen Tag, der jeweilige Vorsitzende wird von Liktoren begleitet, die die Fasces tragen. Die Amtsführung der Kommission ist beispielhaft, und sie schlägt der Comitia Centuriata einen Gesetzestext in zehn Kapiteln vor, auf zehn Bronzetafeln geschrieben. Die “Decemviri” veröffentlichen das “Leges duodecim tabularum” (Zwölftafelgesetz), eine Gesetzessammlung, die in zwölf Tafeln, die aus Erz gefertigt werden | + | * Titus Romilius Roscus Vaticanus, Consul von 455 |
+ | * Spurius Postumius Albus Regillensis, Consul von 466, 464 und Decemvir 451 | ||
+ | Für Appius Claudius Crassus Inregillensis Sabinus ist es das zweite Konsulat nach 452. Jeder Decemvir führt im Wechsel die Regierung für einen Tag, der jeweilige Vorsitzende wird von Liktoren begleitet, die die Fasces tragen. Die Amtsführung der Kommission ist beispielhaft, und sie schlägt der Comitia Centuriata einen Gesetzestext in zehn Kapiteln vor, auf zehn Bronzetafeln geschrieben. Die “Decemviri” veröffentlichen das “Leges duodecim tabularum” (Zwölftafelgesetz), eine Gesetzessammlung, die in zwölf Tafeln, die aus Erz gefertigt werden, durch die Komitien gebilligt wurden, und auf dem Forum Romanum ausgestellt werden sollen. Die Schaffung des Zwölftafelgesetzes, das das bestehende Gewohnheitsrecht zusammenfasst und das Privat-, das Straf- und das Sakralrecht regelt, markiert den Höhepunkt der frühen Auseinandersetzungen zwischen Patriziern und Plebejern in der Römischen Republik. Vorerst werden allerdings nur zehn Tafeln vorgestellt: <br> | ||
* TABVLA I (Zivilprozess). Wenn jemand zu Gericht gerufen wird, soll er gehen. Geht er nicht, soll er einen Zeugen nennen. Erst wenn er das nicht tut, soll er festgenommen werden. Wenn er sich drückt oder flieht, soll er festgenommen werden. Sind Krankheit oder Alter ein Hindernis, soll er eine Trage erhalten. Sie soll nicht abgedeckt sein, wenn er dies nicht wünscht. Nur ein Grundbesitzer kann Bürge für einen Grundbesitzer sein. Jedoch kann jeder Bürger Bürge für einen Proletarier sein. Wurde eine Abmachung getroffen, soll sie verlautbart werden. Sind sich die Parteien uneins, sollen sie ihren Fall vor Mittag im Forum einbringen. Sie sollen gemeinsam und persönlich plädieren. Nach Mittag soll der Richter das Urteil verkünden. Sind beide Parteien anwesend, endet das Verfahren zum Sonnenuntergang. | * TABVLA I (Zivilprozess). Wenn jemand zu Gericht gerufen wird, soll er gehen. Geht er nicht, soll er einen Zeugen nennen. Erst wenn er das nicht tut, soll er festgenommen werden. Wenn er sich drückt oder flieht, soll er festgenommen werden. Sind Krankheit oder Alter ein Hindernis, soll er eine Trage erhalten. Sie soll nicht abgedeckt sein, wenn er dies nicht wünscht. Nur ein Grundbesitzer kann Bürge für einen Grundbesitzer sein. Jedoch kann jeder Bürger Bürge für einen Proletarier sein. Wurde eine Abmachung getroffen, soll sie verlautbart werden. Sind sich die Parteien uneins, sollen sie ihren Fall vor Mittag im Forum einbringen. Sie sollen gemeinsam und persönlich plädieren. Nach Mittag soll der Richter das Urteil verkünden. Sind beide Parteien anwesend, endet das Verfahren zum Sonnenuntergang. | ||
* TABVLA II (Zivilprozess). ... schwere Krankheit ... ansonsten einen Tag vereinbart mit dem Gegner ... ist dies ein Hindernis für den Richter oder eine Partei muss das Verfahren an diesem Tag enden. Wer von einem Abwesenden eine Zeugenaussage sucht, soll jeden dritten Tag vor seiner Tür klagen. | * TABVLA II (Zivilprozess). ... schwere Krankheit ... ansonsten einen Tag vereinbart mit dem Gegner ... ist dies ein Hindernis für den Richter oder eine Partei muss das Verfahren an diesem Tag enden. Wer von einem Abwesenden eine Zeugenaussage sucht, soll jeden dritten Tag vor seiner Tür klagen. | ||
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Aktuelle Version vom 16. Juli 2019, 17:13 Uhr
RÖMISCHE REPUBLIK
Chronik der Dekade 460-451 BC
Hauptseite | Die Römische Republik im Jahre 500 BC (Quelle: wikipedia.fr) | |||
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Römische Republik In Rom schreibt man das Jahr 294 (CCXCIV ab urbe condita = seit Gründung der Stadt). Neue Consuln werden Publius Valerius Poplicola und Gaius Claudius Inregillensis Sabinus. Publius Valerius Poplicola bekleidet dieses Amt zum zweiten Mal seit 475. Die Sabiner nehmen für kurze Zeit unter Führung des Appius Herdonius das Capitol ein. Die Plebejer weigern sich zunächst, das Capitol zu verteidigen. Doch kann sie der Consul Publius Valerius mit dem Versprechen gewinnen, nach der Rückeroberung des Kapitols ihren Wünschen nachzugeben. Publius Valerius selbst fällt im Kampf; seine Aufgaben übernimmt der Consul suffectus Lucius Quinctius Cincinnatus, der bis dahin als Bauer sein Feld bestellt hat. Publius Volumnius Amintinus Gallus, der Vorgänger Publius' Valerius' im Consulat, übernimmt sein Heer und führt den Kampf weiter. Der römische Geschichtsschreiber Livius schreibt über diese Zeit:
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Römische Republik
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Römische Republik Lucius Quinctius Cincinnatus, der Suffektkonsul von 460, wird vom Pflug weg zur Dictatur über Rom geholt. Seine Amtszeit tritt er an, als Rom durch die Stämme der Aequer, Sabiner und Volsker in seiner Existenz bedroht wird. Der Senat selbst ist es, der ihn bittet, die Rolle des Alleinherrschers zu übernehmen, um die Stadt zu retten. Gaius Nautius Rutilus, ein erklärter Gegner der "Lex Terentilia", wird zum zweiten Mal zum Consuln gewählt. Lucius Minucius Esquilinus Augurinus ebenfalls Consul. Er gehört zur Familie Minucia, einem alten römischen Patriziergeschlecht. Sein Vater ist Publius Minucius Augurinus, der Konsul des Jahres 492, und somit ist er der Bruder von Quintus Minucius Esquilinus. Der römische Dictator Cincinnatus belagert die Stadt Alba Fucens der Aequer, die an der Grenze zum Territorium der Marser in einer wichtigen strategischen Position liegt, kann diese allerdings nicht einnehmen. Quintus Minucius Esquilinus zieht Lucius Minucius gegen die Aequer in den Kampf und wird am Fluss Algidus mit seinem Heer eingeschlossen, jedoch von Dictator Lucius Quinctius Cincinnatus befreit. Anschließend dankt dieser als Consul ab, nur 16 Tage nach der Übernahme des Amtes, und kehrt an seinen Pflug zurück. Mutmaßlich nach der Ernte huldigt ihm der Senat und das römische Volk mit einem Triumph. | |||||
Römische Republik Publius Minucius Augurinus, und der Bruder von Lucius Minucius Esquilinus Augurinus, dem Suffektkonsul des Jahres 458, wird zusammen mit Gaius Horatius Pulvillus zum Consul gewählt und kämpft während seiner Amtszeit gegen die Aequer. Weiteres ist über ihn nicht bekannt. In einer anderen Liste der römischen Consuln werden der Dictator des Vorjahres Lucius Quinctius Cincinnatus sowie auch Marcus Fabius Vibulanus gewählt. In diesem Jahr wird die Zahl der Volkstribunen von fünf auf zehn erhöht. Gaius Horatius Pulvillus (Consul oder Tribun) siegt in einer Schlacht über die Aequer. | |||||
Römische Republik Marcus Valerius Maximus und Spurius Verginius Tricostus Caeliomontanus werden zu neuen römischen Consuln gewählt. Der Mons Aventinus wird aufgrund des Gesetzes des Volkstribunen Gaius Icilius Ruga („Lex de Aventino publicando“) den Plebejern zur Besiedlung freigegeben. Durch ein weiteres Gesetz erreicht er für die Volkstribunen das Recht, den Senat zu berufen. | |||||
Römische Republik Titus Romilius Rocus Vaticanus, der einem römischen Patriziergeschlecht entstammt, das allerdings historisch kaum in Erscheinung tritt, wird zusammen mit Gaius Veturinus Cicurinus zum Consul gewählt und kämpft während seines Consulats gegen die Aequer. Nach Ablauf seiner Amtszeit werden er und sein Kollege vom plebejischen Ädil Lucius Alienus wegen ihrer Amtsführung angeklagt und zu Geldstrafen verurteilt. Nach Dionysios ist der Verrat an Lucius Sicinius Dentatus, der als „römischer Achilleus“ insbesondere gegen die Aequer kämpfte, der Grund der Anklage. | |||||
Römische Republik Spurius Tarpeius Montanus Capitolinus und Aulus Aternius Varus Fontinalis werden zu römischen Consuln gewählt. In Rom wird die „Lex Aternia Tarpeia“ verabschiedet, die die Strafgewalt der Magistrate auf Geldstrafen mit Höchstsummen beschränkt. Der Geschichtsschreiber Dionysios schreibt dazu: „Mit Rücksicht darauf hatten die regierenden Consuln große Furcht und übten Vorsicht, dass ihnen nicht nach ihrem Consulat dasselbe Schicksal von dem Bürgerstand bereitet werde. Daher verhehlten sie von jetzt an ihre Gesinnung nicht mehr, sondern huldigten fortwährend den Grundsätzen des Bürgerstandes offen in ihrer Staatsverwaltung. Zuerst ließen sie also in der Volksversammlung nach Centurien ein Gesetz bestätigen, dass es allen Staatsbeamten erlaubt sein solle, die zu strafen, die etwas Ungebührliches oder Ungesetzliches gegen ihre Amtsgewalt unternehmen - bisher war es nämlich nicht allen erlaubt, sondern nur den Consuln - den Strafsatz jedoch überließen sie nicht nach Gutdünken denen zu bestimmen, die die Strafe verhängten, sondern setzten selbst den Betrag fest, indem sie als das größte Strafmaß zwei Rinder und dreißig Schafe erklärten. Dieses Gesetz blieb lange bei den Römern in Geltung.“ (Übersetzung nach Christian).
Die römischen Geschichtsschreber Livius und Dionysios schreiben später dazu:
Der im Jahre 462 BC vom damaligen Tribun Gaius Terentilius Harsa gestellte Antrag, die Gesetze des öffentlichen Rechts und des Privatrechts schriftlich festzuhalten, wird erst in diesem Jahr angenommen. Sein Hauptmotiv war es, die Macht der Consuln durch eine gesetzliche Grundlage zu beschränken. Der Geschichtsschreiber Livius schreibt über den wahren Zweck des Antrages, der „Lex Terentilia“ genannt wird:
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Römische Republik Sextus Quinctilius und Publius Curiatius Fistus Trigeminus werden zu römischen Consuln gewählt. Nachdem Sextus Quinctilius einer in Rom grassierenden Seuche zum Opfer fällt, übernimmt der Consul von 464, Spurius Furius Medullinus Fusus, als „Consul suffectus“ dessen Amt. Der vor zwei Jahren nach seinem Consulat wegen der Versteigerung der Beute aus dem Krieg gegen die Aequer zu einer Geldstrafe verurteilte Gaius Veturius wird offenbar rehabilitiert und als Augur eingesetzt. | |||||
Römische Republik
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Römische Republik - Decemviri-Phase | |||||
Römische Republik Ein Collegium der „Decemviri consulari imperio legibus scribundis“ wird den beiden für dieses Jahr gewählten Consuln als Regierung Roms für dieses Jahr eingesetzt und – im Gegensatz zu den bisherigen Consuln – mit unbeschränkter Vollmacht ausgestattet, um die „Lex Terentilia“ durchzusetzen. Die „Decemviri“ sind:
Für Appius Claudius Crassus Inregillensis Sabinus ist es das zweite Konsulat nach 452. Jeder Decemvir führt im Wechsel die Regierung für einen Tag, der jeweilige Vorsitzende wird von Liktoren begleitet, die die Fasces tragen. Die Amtsführung der Kommission ist beispielhaft, und sie schlägt der Comitia Centuriata einen Gesetzestext in zehn Kapiteln vor, auf zehn Bronzetafeln geschrieben. Die “Decemviri” veröffentlichen das “Leges duodecim tabularum” (Zwölftafelgesetz), eine Gesetzessammlung, die in zwölf Tafeln, die aus Erz gefertigt werden, durch die Komitien gebilligt wurden, und auf dem Forum Romanum ausgestellt werden sollen. Die Schaffung des Zwölftafelgesetzes, das das bestehende Gewohnheitsrecht zusammenfasst und das Privat-, das Straf- und das Sakralrecht regelt, markiert den Höhepunkt der frühen Auseinandersetzungen zwischen Patriziern und Plebejern in der Römischen Republik. Vorerst werden allerdings nur zehn Tafeln vorgestellt:
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