Römische Republik 450 BC: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. Juli 2019, 16:04 Uhr
RÖMISCHE REPUBLIK
Chronik der Dekade 450-441 BC
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Römische Republik
Die Consuln mit Erfahrung im Amt:
Ihr erstes “Consulat” absolvieren:
Die Decumviri verabschieden die letzten beiden Tafel des „Zwölftafelgesetzes“:
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Römische Republik - Zweite Konsulats-Phase | |||||
Römische Republik In Rom behalten die Decemviri des Vorjahres die Macht; erstmals regiert das selbe Collegium wie im Vorjahr das Land. Appius Claudius Crassus Inregillensis Sabinus, Consul von 471 und einer der Decemviri von 451, gehört als Einziger beiden Decemvirii an. Obwohl zu den Claudiern gehörig und damit patrizischer Herkunft, unterstützt er den Wunsch der Plebejer nach einem geschriebenen Gesetz. Während seiner Amtszeit teilt er die Macht mit ihren Repräsentanten. Das von den Decemviri verfasste Zwölftafelgesetz überlebt den Sturz des Decemvirats in diesem Jahr. Als die vorgesehene Amtszeit des zweiten Decemvirats abläuft, verweigern die Decemviri die Aufgabe des Amtes und den Nachfolgern die Aufnahme der Amtsgeschäfte. Appius Claudius wird nachgesagt, eine ungerechte Entscheidung getroffen zu haben, um eine junge Frau namens Verginia laut Livius unrechtmäßig für sich beanspruchen zu können, was ihren Vater dazu bringt, sie, um sie vor dieser Entehrung zu bewahren, zu töten, eine Situation, die einen Aufstand gegen das Decemvirat verursacht und die Decemviri schließlich zum Rücktritt zwingt, so dass der normale Magistrat (magistratus ordinarii) wieder eingesetzt werden kann. Appius Claudius wird entweder ermordet oder – nach dem Skandal um Verginia – tötet sich selbst; die Quellenlage dazu ist spärlich. Quintus Fabius Vibulanus, 467, 465 und 459 römischer Consul, wurde 450 einer der Decemviri, die auf Antrieb des Appius Claudius Crassus die Zeit ihrer Amtsführung widerrechtlich verlängern und ihre Nachfolger an der Aufnahme der Amtsgeschäfte hindern. Nach einem Aufstand gegen das Decemvirat, der zu dessen Auflösung führt, geht er freiwillig ins Exil. In den Ständekämpfen taucht der Name Servius Sulpicius Camerinus (Cornutus) mit den Consuln Gaius Iulius Iullus und Spurius Tarpeius als Unterhändler vor dem Plebs auf, sowie als Legat im Volskerkrieg.
Außerdem wird entschieden, dass von nun an die Unverletzlichkeit der römischen Plebsbeamten garantiert wird (Leges Valeriae Horatiae). In diesem Jahr schlagen die Römer wieder Angriffe der Aequer und der Sabiner zurück. Vorher jedoch verlassen die beiden gegen die Aequer und Sabiner geschickten Heere das Feldlager, um sich auf dem Aventin zu treffen und unternehmen von hier den zweiten Auszug (secessio) auf den Aventin oder (seltener) den Heiligen Berg. Die beiden patrizischen Consuln Lucius Valerius und Marcus Horatius verhandelten mit den Aufsässigen, nachdem sie bereits zuvor durch die Absetzung der Decemvirn die Lage zu bereinigen versucht hatten. Dem Volk wurden weitgehende Zugeständnisse gemacht. Livius schreibt dazu:
Ferner wird auf Betreiben der beiden Consuln die „Lex Valeria Horatia de senatus consultorum custodia“ in Kraft gesetzt, die besagt, dass Senatsbeschlüsse (senatus consulta) von den „Aediles plebis“ im Ceres-Tempel niedergelegt werden müssen, um sie vor willkürlicher Behandlung durch die Consuln zu schützen. Diesem Zweck dient auch, dass die Tribunen künftig bei den Beschlussfassungen im Senat anwesend sein müssen. Es heißt, dass die Volkstribunen die Kurie jedoch nicht betreten dürfen; vor den Toren werden Bänke aufgestellt, auf denen sie Platz nehmen dürfen und sehr aufmerksam und sorgsam die Senatsbeschlüsse zu prüfen haben. | |||||
Römische Republik / Etruskisches Reich Titus Verginius Tricostus Caelimontanus und Lars Spurius Herminius Coritinesanus werden neue Consuln. Sie bekleiden dieses Amt das erste Mal. Die Fasti Capitolini lassen die Consuln des Jahres 448 aus, weshalb ihre Namen nur aus späteren Quellen bezeugt werden können. Der Vater des erstgenannten Consuls ist möglicherweise Spurius Verginius Tricostus Caelimontanus, Consul von 456. Die „Lex Trebonia de tribunorum plebis creatione“ tritt in Kraft. Es beginnt das Plebiszit des Lucius Trebonius Asper, das die Wahl von 10 Volkstribunen in den concilia plebis vorsieht. | |||||
Römische Republik / Etruskisches Reich Der Decemvir Titus Antonius Merenda erleidet am Algidus eine Niederlage gegen die Aequer. Die Consuln erringen Siege über Aequer, Volsker und Sabiner. Weil ihnen der Senat einen Triumph verweigert, lassen sie sich ihn kurzerhand durch die Tributkomitien beschließen. Die Sabinerkriege ruhen vorerst, während die Kriege gegen Aequer und Volsker ohne entscheidende Ereignisse fast ununterbrochen weitergehen. | |||||
Römische Republik Neue römische Consuln werden Marcus Geganius Macerinus und Gaius Iulius Iullus. Beide sind zum ersten Mal im Amt. Es werden von jetzt an zwei Quaestoren für die Verwaltung des „Aerarium“ (Staatskasse) eingesetzt. Während Marcus Geganius Macerinus dieses Amt zum ersten Mal bekleidet, war Gaius Iulius Iullus bereits 451 einer der Decumviri. | |||||
Römische Republik Titus Quinctius Capitolinus Barbatus, der aus der patrizischen gens Quinctia stammt, wird nach 471, 468 und 465 zum vierten Mal zum Consul gewählt. Titus Livius beschreibt ihn trotz seiner Beliebtheit als schwierigen Charakter. Er triumphierte 471 über die Volsker, die zusammen mit den Antiaten kämpften. 465 und 464 kämpfte er gegen die Aequer. 458 wurde er Quaestur von Rom. Jetzt ist sein Kollege Consul Agrippa Furius Fusus, der diese Funktion zum ersten Mal ausübt. Dieser gerät mit seinen Truppen in einen Hinterhalt der Aequer, woraus ihn Titus Quinctius mit einem herbeigerufenen Reserveheer befreien kann. Während der Amtszeit dieses Collegiums fällt auch eine Intervention Roms im Grenzkonflikt zwischen den südlilch gelegenen Städten Aricia und Ardea. | |||||
Römische Republik Marcus Genucius Augurinus und Gaius Curtius Philo werden zu neuen Consuln gewählt. Beide bekleiden dieses Amt zum ersten Mal. Unter ihrer Regierung wird die Ehegemeinschaft zwischen Patriziern und Plebejern in Rom zugelassen. Außerdem wird eine Wehrverfassung ins Leben gerufen (Zenturiatkomitien). Der römische Geschichtsschreiber Livius schildert die Vorwürfe, die die Consuln gegen die Tribunen erheben:
Ein anderes Gesetz verfügt, dass statt Consuln auch Consulartribunen gewählt werden können (tribuni militum consulari potestate), und zwar entweder aus den Patriziern oder auch aus den Plebejern. Livius berichtet darüber:
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Römische Republik / Etruskisches Reich Neue militärische Auseinandersetzungen Roms mit Veii. | |||||
Römische Republik Das gewählte Consulnpaar wird im dritten Monat wegen eines nachgewiesenen Wahlfehlers abgesetzt und durch zwei nachgewählte Consuln, Lucius Papirius Mugillanus und Lucius Sempronius Atratinus, ersetzt. Diese Consuln werden dann durch Militärtribunen mit consularischer Gewalt abgelöst, wobei auch die Consules suffecti in diese Gruppe eingebunden werden: Aulus Sempronius Atratinus, Titus Cloelius Siculus, Lucius Atilius Luscus, Lucius Papirius Mugillanus und Lucius Sempronius Atratinus. Nach drei Monaten werden sie wieder durch die regulären „Consules suffecti“ ersetzt. Das „Tribuni militum consulari potestate (Militärtribunat, Konsulartribunat) zielt darauf ab, Plebejer in die Magistratur aufzunehmen, ohne dass das Konsulat dadurch berührt wird und die gewachsenen militärischen Aufgaben auf mehrere Schultern zu verteilen. | |||||
Römische Republik Die drei römischen Militärtribune des Vorjahres, Aulus Sempronius Atratinus, Lucius Atilius Luscus und Titus Cloelius Siculus, geben ihr Amt an zwei erfahrene Consuln ab: Titus Quinctius Barbatus, der aus der patrizischen gens Quinctia stammt, wird nach 471, 468, 465 und 446 zum fünften Mal zum Consul gewählt. Titus Livius beschreibt ihn trotz seiner Beliebtheit als schwierigen Charakter. Er triumphierte 471 über die Volsker, die zusammen mit den Antiaten kämpften. 465, 464 und 446 kämpfte er gegen die Aequer. Sein fünftes Consulat teilt er sich mit Marcus Geganius Macerinus, der nach 447 zum zweiten Mal in dieses Amt berufen wird. Jetzt erscheint Titus Quinctius als Mann des Ausgleichs zwischen den Ständen.
Die ersten Zensoren sind Lucius Papirius Mugillanus und Lucius Sempronius Atratinus. Der römische Geschichtsschreiber Livius schreibt: „Auf dieses Jahr, mag es nun Tribunen oder auch Consuln gehabt haben, folgt ein anderes mit nicht zweifelhaften Consuln, dem Marcus Geganius Macerinus, der zum zweiten Mal, und dem Titus Quinctius Capitolinus, der zum fünften Mal Consul war. (2) In dem selben Jahr nahm auch die Zensur ihren Anfang, eine Sache, klein in ihrem Ursprung, die nachher durch Zunahme einen solchen Umfang erhielt, dass die Leitung der römischen Sitten und der Zucht im Hause, der Senat und die Rittercenturien, die Entscheidung über Ehre und Schande in der Befugnis dieser Behörde stand; ferner das Aufsichtsrecht über Staatseigentum und persönlichen Landbesitz, die Einkünfte des römischen Volks ihrem Befehl und ihrer Entscheidung unterworfen waren. (3) Die Sache nahm damit ihren Anfang, dass bei einem Volk, das viele Jahre keine Schatzung gehabt hatte, diese weder hinausgeschoben werden konnte, noch die Consuln, da Krieg mit so vielen Völkern drohten, Zeit hatten, dieses Geschäft zu besorgen. (4) Der Senat brachte die Sache zur Sprache: Eine mühevolle und keineswegs consularische Arbeit bedürfe ihrer eigenen Beamtung, der die Tätigkeit der Schreiber, die Aufbewahrung und Besorgung der Verzeichnisse, die Entscheidung über den leitenden Grundsatz der Schatzung obläge. (5) Die Väter nahmen das, wenn auch nicht sehr bedeutende, Geschäft an, damit mehr patrizische Magistrate im Gemeinwesen wären in der Voraussetzung, die auch in Erfüllung ging, dass bald der Einfluss derer, die die Aufsicht hätten, der Ehrenstelle selbst Gewalt und Hoheit verleihen würde. (6) Die Tribunen, die die Besorgung eines, wie es damals war, mehr notwendigen als glänzenden Geschäftes ins Auge fassten, machten keine großen Anstrengungen dagegen, um nicht auch in kleinen Dingen unnötigerweise zu widersprechen. (7) Da von den Häuptern des Staates die Ehre verschmäht wurde, so wählte das Volk mit Stimmenmehrheit den Papirius und Sempronius, über deren Consulat gezweifelt wird, um durch diese Beamtung ihr nicht ganz vollständiges Consulat zu ergänzen. Sie wurden nach ihrem Geschäft Schatzungsmänner genannt.“ (Übersetzung nach Gerlach). | |||||
Römische Republik Neue römische Consuln werden Marcus Fabius Vibulanus und Postumius Aebutius Helva Cornicen. Beide sind zum ersten Mal im Amt. Marcus Fabius Vibulanus ist wohl der älteste Sohn des dreifachen Consuls Quintus Fabius Vibulanus. Die drei römischen "Triumviri Coloniae deducendae" Agrippa Menenius, Titus Cloelius Siculus und Marcus Aebutius Helva unterwerfen Ardea, das zu einer latinischen Colonia wird. Ardea ist die Stadt der Rutuler und ehemaliger Königssitz des Turnus und einer der ältesten Orte Latiums, der auf einem Felsen, von Sümpfen umgeben, in einer der ungesundesten Gegenden Latiums liegt. Rom beginnt umgehend mit der Kolonisierung der Stadt. | |||||
Römische Republik Neue römische Consuln werden Gaius Furius Pacilus Fusus und Manius Papirius Crassus. Beide sind zum ersten Mal im Amt. | |||||
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