Anhalt 13. Jahrhundert: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Alter von 44 Jahren geht Graf Heinrich I. von Anhalt die Ehe mit der 17jährigen Irmgard von Thüringen ein, einer Tochter des Landgrafen Hermann I. von Thüringen und der bayerischen Herzogstocher Sophia. <br> | Im Alter von 44 Jahren geht Graf Heinrich I. von Anhalt die Ehe mit der 17jährigen Irmgard von Thüringen ein, einer Tochter des Landgrafen Hermann I. von Thüringen und der bayerischen Herzogstocher Sophia. <br> | ||
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* Bauern und städtische Bürger werden nicht genannt. <br> | * Bauern und städtische Bürger werden nicht genannt. <br> | ||
Auch in dem 800 Jahre später gültigen Recht lassen sich Verbindungen zum mittelalterlichen Sachsenspiegel finden. Beispiele für Parallelen finden sich im Erbrecht, Nachbarschaftsrecht, Straßenverkehrsrecht oder Umweltrecht. Das bekannteste Beispiel aus dem Privatrecht ist wohl der sogenannte Überhang. Das Überhängen von Bäumen und das Durchwachsen von Wurzeln über die Grundstücksgrenzen beziehungsweise das Herüberfallen von Obst in des Nachbarn Garten führen bereits im Mittelalter zu Rechtsstreitigkeiten. Interessant hierbei ist ein direkter Vergleich der Rechtstexte von Sachsenspiegel. Bedeutende Regeln des heutigen Rechts gehen auf den Sachsenspiegel zurück. So das Festnahmerecht (jedermann) auf die „handhafte Tat“ oder der „Dreißigste“ des § 1969 BGB. Kurz nach der Veröffentlichung des Sachsenspiegels verliert sich die Spur von Eike von Repgow; mutmaßlich stirbt er vor seinem 60. Lebensjahr. Eike von Repgow ist auf Grund seiner ländlichen Herkunft dem städtischen Leben fremd geblieben. Er reiste im Gefolge adliger Herren und hat dadurch das höfische Leben kennengelernt. Eine besondere Freundschaft verband ihn mit Graf Hoyer von Falkenstein, der zugleich Stiftsvogt von Quedlinburg und vermutlich Lehnsherr von Eike von Repgow war. Dieser hatte maßgeblichen Einfluss auf die Verbreitung des „Sachsenspiegels“. <br> | Auch in dem 800 Jahre später gültigen Recht lassen sich Verbindungen zum mittelalterlichen Sachsenspiegel finden. Beispiele für Parallelen finden sich im Erbrecht, Nachbarschaftsrecht, Straßenverkehrsrecht oder Umweltrecht. Das bekannteste Beispiel aus dem Privatrecht ist wohl der sogenannte Überhang. Das Überhängen von Bäumen und das Durchwachsen von Wurzeln über die Grundstücksgrenzen beziehungsweise das Herüberfallen von Obst in des Nachbarn Garten führen bereits im Mittelalter zu Rechtsstreitigkeiten. Interessant hierbei ist ein direkter Vergleich der Rechtstexte von Sachsenspiegel. Bedeutende Regeln des heutigen Rechts gehen auf den Sachsenspiegel zurück. So das Festnahmerecht (jedermann) auf die „handhafte Tat“ oder der „Dreißigste“ des § 1969 BGB. Kurz nach der Veröffentlichung des Sachsenspiegels verliert sich die Spur von Eike von Repgow; mutmaßlich stirbt er vor seinem 60. Lebensjahr. Eike von Repgow ist auf Grund seiner ländlichen Herkunft dem städtischen Leben fremd geblieben. Er reiste im Gefolge adliger Herren und hat dadurch das höfische Leben kennengelernt. Eine besondere Freundschaft verband ihn mit Graf Hoyer von Falkenstein, der zugleich Stiftsvogt von Quedlinburg und vermutlich Lehnsherr von Eike von Repgow war. Dieser hatte maßgeblichen Einfluss auf die Verbreitung des „Sachsenspiegels“. <br> | ||
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+ | | style="color:blue;background-color:#f6f610;"| <center>'''[[Chronik 1244|1244]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#f6f610;"| '''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt]] - Fürst Heinrich I. (seit 1212)''' <br> | ||
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In Aschersleben wird ein Marienkloster gegründet. <br> | In Aschersleben wird ein Marienkloster gegründet. <br> | ||
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+ | | style="color:blue;background-color:#f6f610;"| <center>'''[[Chronik 1252|1252]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#f6f610;"| '''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt]] - Fürst Heinrich II. (Mitregent seit 1244)''' <br> | ||
+ | '''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]] - Fürst Heinrich II. (neu, Mitregent seit 1244)''' <br> | ||
+ | '''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Bernburg]] - Fürst Bernhard I. (neu)''' <br> | ||
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| <center>'''[[Chronik 1252|1252]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt / Fürstentum Anhalt-Aschersleben / Fürstentum Anhalt-Bernburg / Fürstentum Anhalt-Köthen]]''' <br> | | <center>'''[[Chronik 1252|1252]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt / Fürstentum Anhalt-Aschersleben / Fürstentum Anhalt-Bernburg / Fürstentum Anhalt-Köthen]]''' <br> | ||
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* Jutta von Anhalt, seit 10.03.1233 verheiratet mit Nikolaus von Werle | * Jutta von Anhalt, seit 10.03.1233 verheiratet mit Nikolaus von Werle | ||
* Sophie, seit 1232 verheiratet mit Herzog Otto VII. von Meranien, später mit Siegfried Graf von Regenstein | * Sophie, seit 1232 verheiratet mit Herzog Otto VII. von Meranien, später mit Siegfried Graf von Regenstein | ||
− | * '''Bernhard I. (* 1218), erbt das Gebiet Anhalt-Bernburg''' | + | * '''Bernhard I. (* 1218), er erbt das Gebiet Anhalt-Bernburg''' |
* Hermann, Dompropst von Halberstadt | * Hermann, Dompropst von Halberstadt | ||
* Magnus, Dompropst von Halberstadt | * Magnus, Dompropst von Halberstadt | ||
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| <center>'''[[Chronik 1266|1266]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]]''' <br> | | <center>'''[[Chronik 1266|1266]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]]''' <br> | ||
Fürst Heinrich II. "der Fette" von Anhalt verleiht seiner Residenzstadt Aschersleben das Stadtrecht. <br> | Fürst Heinrich II. "der Fette" von Anhalt verleiht seiner Residenzstadt Aschersleben das Stadtrecht. <br> | ||
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+ | '''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]] - Regentin Mechthild von Braunschweig-Lüneburg (neu)''' <br> | ||
+ | '''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]] - Fürst Otto I. (neu)''' <br> | ||
+ | '''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]] - Fürst Heinrich III. (neu)''' <br> | ||
+ | '''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Bernburg]] - Fürst Bernhard I. (seit 1252)''' <br> | ||
+ | '''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Köthen]] - Fürst Siegfried I. (seit 1252)''' <br> | ||
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| <center>'''[[Chronik 1266|12.06.1266]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]]''' <br> | | <center>'''[[Chronik 1266|12.06.1266]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]]''' <br> | ||
− | Fürst Heinrich II. "der Fette" von Anhalt (* 1215) | + | Nach 22 Jahren Herrschaft stirbt Fürst Heinrich II. "der Fette" von Anhalt (* 1215) im Alter von 51 Jahren. Entgegen dem geltenden Brauch wird entschieden, dass das Land nicht für seine beiden Söhne geteilt wird, sondern dass Otto I. von Anhalt-Aschersleben gemeinsam mit seinem Bruder Heinrich III. von Anhalt-Aschersleben das Land regieren soll. Da beide Söhne noch nicht volljährig sind, führt vorerst ihre engagierte und sachverständige Mutter Mechthild von Braunschweig-Lüneburg die Geschäfte des Landes. <br> |
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+ | | style="color:blue;background-color:#f6f610;"| <center>'''[[Chronik 1270|1270]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#f6f610;"| | ||
+ | '''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]] - Fürst Otto I. (seit 1266)''' <br> | ||
+ | '''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]] - Fürst Heinrich III. (seit 1266)''' <br> | ||
+ | '''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Bernburg]] - Fürst Bernhard I. (seit 1252)''' <br> | ||
+ | '''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Köthen]] - Fürst Siegfried I. (seit 1252)''' <br> | ||
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| <center>'''[[Chronik 1270|1270]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]]''' <br> | | <center>'''[[Chronik 1270|1270]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]]''' <br> | ||
− | Mit der Volljährigkeit der beiden Brüder Fürst Otto I. von Anhalt-Aschersleben und Fürst Heinrich III. von Anhalt-Aschersleben legt deren Mutter | + | Mit der Volljährigkeit der beiden Brüder Fürst Otto I. von Anhalt-Aschersleben und Fürst Heinrich III. von Anhalt-Aschersleben legt deren Mutter Mechthild von Braunschweig-Lüneburg die Regentschaft nieder. Otto und Heinrich regieren fortan gemeinsam das Fürstentum. <br> |
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| <center>'''[[Chronik 1273|1273]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben / Fürstentum Anhalt-Köthen]]''' <br> | | <center>'''[[Chronik 1273|1273]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben / Fürstentum Anhalt-Köthen]]''' <br> | ||
Fürst Siegfried I. von Anhalt-Köthen und Rudolf von Habsburg sind Kandidaten der Wahl zum König des Heiligen Römischen Reiches, die von Rudolf entschieden wird. Fürst Heinrich III. von Anhalt-Aschersleben schließt sich eng an den König des Heiligen Römischen Reiches (HRR), Rudolf von Habsburg, an und wird königlicher Hauptmann des sächsischen Landfriedens. Er erwirbt sich den Ruf eines großen Kriegsmannes. <br> | Fürst Siegfried I. von Anhalt-Köthen und Rudolf von Habsburg sind Kandidaten der Wahl zum König des Heiligen Römischen Reiches, die von Rudolf entschieden wird. Fürst Heinrich III. von Anhalt-Aschersleben schließt sich eng an den König des Heiligen Römischen Reiches (HRR), Rudolf von Habsburg, an und wird königlicher Hauptmann des sächsischen Landfriedens. Er erwirbt sich den Ruf eines großen Kriegsmannes. <br> | ||
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+ | '''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]] - Fürst Otto I. (seit 1266)''' <br> | ||
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* Rudolph | * Rudolph | ||
* Sophie, verheiratet mit Graf Dietrich II. von Honstein | * Sophie, verheiratet mit Graf Dietrich II. von Honstein | ||
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+ | | style="color:blue;background-color:#f6f610;"| <center>'''[[Chronik 1287|1287]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#f6f610;"| | ||
+ | '''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]] - Fürst Otto I. (seit 1266)''' <br> | ||
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+ | '''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Bernburg]] - Fürst Bernhard II. (neu)''' <br> | ||
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| <center>'''[[Chronik 1287|1287]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Bernburg]]''' <br> | | <center>'''[[Chronik 1287|1287]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Bernburg]]''' <br> | ||
Fürst Bernhard I. von Anhalt-Bernburg, seit 35 Jahren auf dem Thron, stirbt. Seine beiden Söhne Johann I. und Bernhard II. teilen das Land aber nicht unter sich auf, sondern regieren es gemeinsam. Die Brüder Albrecht und Heinrich widmen sich dem geistlichen Stand und verzichten auf Ansprüche. Rudolph, der jüngste Sohn Bernhards, lebt zu diesem Zeitpunkt möglicherweise nicht mehr. <br> | Fürst Bernhard I. von Anhalt-Bernburg, seit 35 Jahren auf dem Thron, stirbt. Seine beiden Söhne Johann I. und Bernhard II. teilen das Land aber nicht unter sich auf, sondern regieren es gemeinsam. Die Brüder Albrecht und Heinrich widmen sich dem geistlichen Stand und verzichten auf Ansprüche. Rudolph, der jüngste Sohn Bernhards, lebt zu diesem Zeitpunkt möglicherweise nicht mehr. <br> | ||
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+ | '''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]] - Fürst Otto I. (seit 1266)''' <br> | ||
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| <center>'''[[Chronik 1289|1289]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Köthen]]''' <br> | | <center>'''[[Chronik 1289|1289]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Köthen]]''' <br> | ||
− | Fürst Siegfried I. von Anhalt-Köthen stirbt im selben Jahr wie seine Gemahlin Katharina Birgersdottir von Schweden. Siegfried wurde etwa 60 Jahre alt. Sohn Albrecht I. tritt die Nachfolge Siegfrieds an. <br> | + | Fürst Siegfried I. von Anhalt-Köthen stirbt im selben Jahr wie seine Gemahlin Katharina Birgersdottir von Schweden. Siegfried wurde etwa 60 Jahre alt. Er regierte 37 Jahre lang. Sohn Albrecht I. tritt die Nachfolge Siegfrieds an. <br> |
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| <center>'''[[Chronik 1291|Frühjahr 1291]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Köthen]] / [[Braunschweig|Fürstentum Braunschweig]]''' <br> | | <center>'''[[Chronik 1291|Frühjahr 1291]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Köthen]] / [[Braunschweig|Fürstentum Braunschweig]]''' <br> | ||
Fürst Albrecht I. von Anhalt-Köthen beteiligt sich gegen den Fürsten von Braunschweig-Grubenhagen, Heinrich den Wunderlichen von Grubenhagen, an der Belagerung des Schlosses Herlingsberg. Heinrich der Wunderliche besitzt die Harliburg. Der Burgbesatzung wird die mangelhafte Sicherheit der Straße zwischen Goslar und Hildesheim angelastet. Daher verlangt die Hildesheimische Seite unter Bischof Siegfried II. von Querfurt die Übergabe oder den Verkauf der Burg, und wandte sich nach Heinrichs Ablehnung zwecks Unterstützung unter Hinweis auf den 1290 in Erfurt beschlossenen Landfrieden an die regionalen Landstände. <br> | Fürst Albrecht I. von Anhalt-Köthen beteiligt sich gegen den Fürsten von Braunschweig-Grubenhagen, Heinrich den Wunderlichen von Grubenhagen, an der Belagerung des Schlosses Herlingsberg. Heinrich der Wunderliche besitzt die Harliburg. Der Burgbesatzung wird die mangelhafte Sicherheit der Straße zwischen Goslar und Hildesheim angelastet. Daher verlangt die Hildesheimische Seite unter Bischof Siegfried II. von Querfurt die Übergabe oder den Verkauf der Burg, und wandte sich nach Heinrichs Ablehnung zwecks Unterstützung unter Hinweis auf den 1290 in Erfurt beschlossenen Landfrieden an die regionalen Landstände. <br> | ||
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+ | '''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]] - Fürst Otto I. (seit 1266)''' <br> | ||
+ | '''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Bernburg]] - Fürst Bernhard II. (seit 1287)''' <br> | ||
+ | '''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Köthen]] - Fürst Albrecht I. von Anhalt-Köthen (neu)''' <br> | ||
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| <center>'''[[Chronik 1291|1291]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Bernburg]]''' <br> | | <center>'''[[Chronik 1291|1291]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Bernburg]]''' <br> | ||
− | + | Nach vier Jahren auf dem Thron stirbt Johann I. von Anhalt-Bernburg, der Mitregent von Bernhard II. Da er unverheiratet und kinderlos ist, wird Bernhard II. nunmehr alleiniger Herrscher in Anhalt-Bernburg. <br> | |
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| <center>'''[[Chronik 1293|1293]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Köthen]]''' <br> | | <center>'''[[Chronik 1293|1293]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Köthen]]''' <br> | ||
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| <center>'''[[Chronik 1295|1295]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Köthen]] / [[Brandenburg|Mark Brandenburg]]''' <br> | | <center>'''[[Chronik 1295|1295]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Köthen]] / [[Brandenburg|Mark Brandenburg]]''' <br> | ||
Fürst Albrecht I. von Anhalt-Köthen ist der erste Askanier, der in die Köthener Burg einzieht. Der Fürst von Köthen herrscht auch über die Gebiete um Dessau und Zerbst. Ein Teil der Stadt Zerbst, der noch dem Markgrafen von Brandenburg untersteht, erhält er zu Lehen. | Fürst Albrecht I. von Anhalt-Köthen ist der erste Askanier, der in die Köthener Burg einzieht. Der Fürst von Köthen herrscht auch über die Gebiete um Dessau und Zerbst. Ein Teil der Stadt Zerbst, der noch dem Markgrafen von Brandenburg untersteht, erhält er zu Lehen. | ||
+ | {| class="wikitable" width="80%" | ||
+ | |- class="hintergrundfarbe5" | ||
+ | | colspan="9" align="center" | <center>'''Die bisherigen Oberhäupter Anhalts mit der längsten Herrschaftszeit''' </center> | ||
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+ | ! width="30%" | Funktion und Amtszeit | ||
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+ | | <center> </center> || <center> '''Fürst von Anhalt-Köthen'''<br>'''1252-1289'''</center> || <center> '''Siegfried I. von Anhalt-Köthen'''</center> || <center>'''37'''</center> | ||
+ | |- | ||
+ | | <center> </center> || <center> '''Fürst von Anhalt-Bernburg'''<br>'''1252-1287'''</center> || <center> '''Bernhard I. von Anhalt-Bernburg'''</center> || <center>'''35'''</center> | ||
+ | |} | ||
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| style="color:blue;background-color:#f6f610;"| <center>'''[[Chronik 1300|1300]] – [[Chronik 1399|1399]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#f6f610;"| '''[[Anhalt 14. Jahrhundert|Anhalt im 14. Jahrhundert]]''' <br> | | style="color:blue;background-color:#f6f610;"| <center>'''[[Chronik 1300|1300]] – [[Chronik 1399|1399]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#f6f610;"| '''[[Anhalt 14. Jahrhundert|Anhalt im 14. Jahrhundert]]''' <br> |
Version vom 13. April 2017, 08:45 Uhr
GRAFSCHAFT ANHALT UND FÜRSTENTUM ANHALT
Hauptseite | ||
Jahres-Chroniken | ||
Länderchroniken |
Chroniken Deutschlands | ||||||||||||||||||||||||||
Anhalt | ||||||||||||||||||||||||||
Grafschaft Anhalt - Graf Heinrich I. | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Herzogtum Sachsen / Grafschaft Anhalt Herzog Bernhard III. von Sachsen (* 1140) stirbt im Alter von 72 Jahren in Bernburg. Der war Herzog von Sachsen, Graf von Askanien und Ballenstedt und Herr zu Bernburg. Der Letzte von Albrechts vielen Söhnen soll in Ballenstedt in der Kirche des Benediktinerklosters beigesetzt werden. Bernhard war mit Judith von Polen verheiratet, einer Tochter des Herzogs Mieszko III., von vor 1175 bis zu ihrem Tod 1201/1202. Der Besitz des Verstorbenen wird unter seinen beiden Söhnen aufgeteilt, die nicht die kirchliche Laufbahn eingeschlagen haben: So wird Albrecht I. Herzog von Sachsen und Heinrich I. fallen als Graf von Anhalt die anhaltischen Stammgüter zu. Heinrich ist etwa 42 Jahre alt und noch ledig, macht aber als Minnesänger von sich reden. So dichtete er folgende Strophe: Ich will den Winter grüßen mit Gesange, | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Grafschaft Anhalt Erstmals wird der Ort Dissowe (heute Dessau) urkundlich erwähnt. | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Grafschaft Anhalt Im Alter von 44 Jahren geht Graf Heinrich I. von Anhalt die Ehe mit der 17jährigen Irmgard von Thüringen ein, einer Tochter des Landgrafen Hermann I. von Thüringen und der bayerischen Herzogstocher Sophia. | ||||||||||||||||||||||||||
Fürstentum Anhalt - Fürst Heinrich I. (seit 1212) | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt Graf Heinrich I. von Anhalt nennt sich in einer auf Burg Lopene bei Raguhn ausgestellten Urkunde "Fürst in Anhalt". Seiner Frau Irmgard und ihm wird ein Thronfolger geboren, den sie Heinrich II. nennen. | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt Fürst Heinrich I. von Anhalt und seiner Gemahlin Irmgard wird eine Tochter, Jutta, geboren. | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt Fürst Heinrich I. von Anhalt und seiner Gemahlin Irmgard wird eine zweite Tochter, Sophie, geboren. | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt Fürst Heinrich I. von Anhalt und seine Gemahlin Irmgard werden Eltern eines zweiten Sohnes, Bernhard. | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt Fürst Heinrich I. von Anhalt und seine Gemahlin Irmgard werden zum neunten Mal Eltern, als Siegfried von Anhalt geboren wird. Das Ehepaar hat nun sieben Söhne und zwei Töchter. | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt Fürst Heinrich I. von Anhalt und seine Gemahlin Irmgard werden zum zehnten Mal Eltern, als ihre Tochter Hedwig geboren wird. | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt Fürst Heinrich I. von Anhalt und seine Gemahlin Irmgard werden zum elften und letzten Mal Eltern, als Gertrud geboren wird. | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt Der berühmte Ministeriale (Minister) des Fürsten Heinrich I. von Anhalt, Eike von Repgow aus Reppichau, gibt das im Auftrag des Fürsten gemeinsam mit dem Grafen Hoyer von Falkenstein verfasste Rechtsbuch "Sassen Speyghel" (Sachsenspiegel) heraus, das als das bedeutendste und, gemeinsam mit dem Mühlhäuser Reichsrechtsbuch, älteste Rechtsbuch des deutschen Mittelalters. Zugleich ist der Sachsenspiegel die erste in mittelniederdeutscher Sprache verfasste Prosaliteratur. Die Bezeichnung "Sachsenspiegel" beruht auf der Zugehörigkeit zur Spiegelliteratur der Entstehungszeit. Er war vorrangig deutsch-rechtlich, enthielt aber auch wenige Teile römischen und kanonischen Rechts; die neuere Forschung hebt in diesem Zusammenhang die kirchenrechtlichen Einflüsse hervor. Das derzeit gültige Recht ist das mündlich überlieferte Gewohnheitsrecht. Es zeichnet sich aus durch Alter, Bewährung und Verständlichkeit. Systematische Geschlossenheit, begriffliche Klarheit und logische Stringenz sind nicht oder nur ansatzweise vorhanden. In diesem Jahrhundert wird die Rechtsprechung durch Laien gepflegt. Territorien, Städte und Dörfer haben verschiedene Gerichte und Instanzen. Zudem gibt es Unterschiede bezüglich der Stände. Ein großer Kreis von Männern befasst sich folglich mit der Rechtspflege (Urteiler, Dingleute, Gerichtsschöppen). Rechtskenntnisse sind also allgemein verbreitet, aber nicht aufgezeichnet. Das Rechtswissen gründet sich auf wenige Satzungen, Urkunden und mündliche Berichte sowie eigene Erfahrungen. Nur wenige Deutsche haben bislang an Universitäten studiert. In Rechtsbüchern wird das Gewohnheitsrecht eines bestimmten Gebietes in volkstümlicher Sprache aufgezeichnet. Sie entstehen ohne amtlichen Auftrag. Das in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts anzunehmende Bedürfnis nach solchen Sammlungen ist vor allem vor dem Hintergrund der entstehenden Landesherrschaften zu sehen. Der Hochadel nutzt die Schwäche der Zentralmacht, um sich eigene, möglichst geschlossene Herrschaftsbereiche zu schaffen. Die schriftliche Fixierung von einzelnen Rechtsvorgängen ist seit jeher wichtig, nun jedoch werden nicht nur einzelne Vorgänge, sondern Handlungsgrundsätze und Prinzipien zusammengefasst. Der Sachsenspiegel ist das erste umfangreiche Rechtsbuch nicht in Latein, sondern in niederdeutscher Sprache. Der Sachsenspiegel ist kein Gesetz; der Autor will lediglich das überlieferte Recht seines Stammes und das Recht als Bestandteil der christlichen Weltordnung schriftlich niederlegen. Dem Unrecht entgegenwirken und Kenntnisse des Rechts verbreiten sind die Ziele Eike von Repgows: Diz recht en habe ich selbir nicht erdacht, ez haben von aldere an uns gebracht Unse guten vorevaren. mag ich ouch, ich will bewaren, Daz min schatz under der erden mit mir nicht verwerden. Von gotis genaden die lere min sal al der werlt gemeine sin. Der Autor will das althergebrachte Recht widerspiegeln: spigel der sachsen Sal diz buch sin genannt, wenne der sachsenrecht ist hir an bekannt, Alse an eine spigel de vrowen ive antlitz schowen. Eike von Repgow schafft auf diese Weise höchstens unbewusst neues Recht und hält notfalls auch an nicht mehr gängigem Recht fest. Aus diesem Traditionalismus gewinnt das Rechtsbuch seine Autorität, sodass es schon bald als ein offizielles Gesetzbuch betrachtet werden wird. Wissenschaftler gehen davon aus, dass Eike von Repgow den Sachselspiegel hauptsächlich in der Bibliothek des Zisterzienserklosters Kloster Altzella schrieb. Die mittelniederdeutsche Fassung des Sachsenspiegel beruht auf einer lateinischen Fassung unbekannten Datums und entstand nicht in einem Wurf, sondern in der Zeit von 1220 bis 1235. Als Vorlage diente ein Lehnrechtsbuch namens „Auctor vetus de beneficiis“. Graf Hoyer von Falkenstein bittet Eike von Repgow, den Sachsenspiegel im elbostfälischen Dialekt des Niederdeutschen zu verfassen. In der Reimvorrede erkennt man mehrere Autoren. Zwei weitere Redakteure betätigen sich später, sodass der erste Teil der Reimvorrede nicht von Eike von Repgow stammt.
Auch in dem 800 Jahre später gültigen Recht lassen sich Verbindungen zum mittelalterlichen Sachsenspiegel finden. Beispiele für Parallelen finden sich im Erbrecht, Nachbarschaftsrecht, Straßenverkehrsrecht oder Umweltrecht. Das bekannteste Beispiel aus dem Privatrecht ist wohl der sogenannte Überhang. Das Überhängen von Bäumen und das Durchwachsen von Wurzeln über die Grundstücksgrenzen beziehungsweise das Herüberfallen von Obst in des Nachbarn Garten führen bereits im Mittelalter zu Rechtsstreitigkeiten. Interessant hierbei ist ein direkter Vergleich der Rechtstexte von Sachsenspiegel. Bedeutende Regeln des heutigen Rechts gehen auf den Sachsenspiegel zurück. So das Festnahmerecht (jedermann) auf die „handhafte Tat“ oder der „Dreißigste“ des § 1969 BGB. Kurz nach der Veröffentlichung des Sachsenspiegels verliert sich die Spur von Eike von Repgow; mutmaßlich stirbt er vor seinem 60. Lebensjahr. Eike von Repgow ist auf Grund seiner ländlichen Herkunft dem städtischen Leben fremd geblieben. Er reiste im Gefolge adliger Herren und hat dadurch das höfische Leben kennengelernt. Eine besondere Freundschaft verband ihn mit Graf Hoyer von Falkenstein, der zugleich Stiftsvogt von Quedlinburg und vermutlich Lehnsherr von Eike von Repgow war. Dieser hatte maßgeblichen Einfluss auf die Verbreitung des „Sachsenspiegels“. | ||||||||||||||||||||||||||
Fürstentum Anhalt - Fürst Heinrich I. (seit 1212) Fürstentum Anhalt - Fürst Heinrich II. (Mitregent seit 1244) | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt Irmgard von Anhalt, die Landesmutter der Anhaltiner und Gemahlin von Fürst Heinrich I. von Anhalt, stirbt im Alter von 47 Jahren. Sie schenkte mindestens elf Kindern das Leben:
Nach dem Tod seiner Gemahlin ruft Fürst Heinrich I. seinen ältesten Sohn Heinrich II. von Anhalt zum Mitregenten aus. | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt Heinrich II. von Anhalt, ältester Sohn des Landesfürsten Heinrich I., heiratet Mechthild von Braunschweig-Lüneburg, die Tochter des Herzogs Otto. | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt / Landgrafschaft Thüringen Heinrich II. von Anhalt, Mitregent des Landesfürsten Heinrich I., greift in den Thüringer Erbfolgekrieg ein und kämpft im Bündnis mit Herzog Albrecht von Braunschweig-Lüneburg. Bei diesem Krieg geht es um große Teile Thüringens sowie um hessische Grafschaften, die nach dem Tod des söhnelosen Landgrafen Heinrich Raspe zur Disposition stehen. Ansprüche auf das Ludowinger Erbe erheben sowohl die Wettiner, Herren der Markgrafschaft Meißen, als auch die letzte Überlebende des Geschlechts, Sophie von Brabant, Tochter Landgraf Ludwigs IV. und Nichte Heinrich Raspes, die das Erbe für ihren Sohn Heinrich beansprucht. Sophie ist vermählt mit Herzog Heinrich II. von Niederlothringen und Brabant. Ihre Schwester Gertrud ist Äbtissin des Reichsklosters Altenberg bei Wetzlar und dadurch von der Erbfolge ausgeschlossen. | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt In Aschersleben wird ein Marienkloster gegründet. | ||||||||||||||||||||||||||
Fürstentum Anhalt - Fürst Heinrich II. (Mitregent seit 1244) Fürstentum Anhalt-Aschersleben - Fürst Heinrich II. (neu, Mitregent seit 1244) | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt / Fürstentum Anhalt-Aschersleben / Fürstentum Anhalt-Bernburg / Fürstentum Anhalt-Köthen Nach 40 Jahren Herrschaft stirbt Fürst Heinrich I. von Anhalt. In seiner Herrschaftszeit wurde das erste deutschsprachige Gesetzbuch, der "Sachsenspiegel", heraufgegeben. Heinrich war ca. 30 Jahre mit Irmgard, einer Tochter des Landgrafen Hermann I. von Thüringen und der bayerischen Herzogstochter Sophia verheiratet, die ihm mindestens elf Kinder schenkte, von denen neun ihn überleben:
Die drei Söhne des Verstorbenen, die nicht in den kirchlichen Dienst geschickt wurden, gelten als Erben: Heinrich II., genannt "der Fette" erbt das Gebiet Aschersleben, Bernhard I. von Anhalt das Gebiet Bernburg und Siegfried I. erbt das Gebiet Köthen. Mit dem Sitz des neuen Fürstentums Anhalt-Aschersleben in dem Ort Aschersleben wächst die Bedeutung des Ortes; binnen kurzem wird aus dem Bauerndorf ein Städtchen werden. | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Aschersleben Fürst Heinrich II. von Anhalt-Aschersleben nimmt an der Wahl zum deutschen König teil und gibt seine Stimme zugunsten von Alfons X. von Kastilien ab. Anschließend beginnt er einen Fehdezug gegen die Klöster und Erzbischöfe von Magdeburg und Bischöfe von Halberstadt, auch gegen die eigenen Brüder und Vettern. | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Bernburg / Freie Stadt Hamburg / Königreich Dänemark Fürst Bernhard I. von Anhalt-Bernburg heiratet in Hamburg die 18 Jahre alte Prinzessin Sophie, Tochter des Königs Abel von Dänemark. | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Aschersleben Heinrich II. "der Fette" von Anhalt gerät in der Schlacht bei Besenstedt in Gefangenschaft. | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Aschersleben Heinrich II. "der Fette" von Anhalt, der vor zwei Jahren in der Schlacht bei Besenstedt in Gefangenschaft geriet, wird wieder freigelassen. | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Köthen / Königreich der Schweden Fürst Siegfried I. von Anhalt-Köthen heiratet Katharina Birgersdottir von Schweden, eine Tochter von Birger Jarl. | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Aschersleben Fürst Heinrich II. "der Fette" von Anhalt verleiht seiner Residenzstadt Aschersleben das Stadtrecht. | ||||||||||||||||||||||||||
Fürstentum Anhalt-Aschersleben - Regentin Mechthild von Braunschweig-Lüneburg (neu) | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Aschersleben Nach 22 Jahren Herrschaft stirbt Fürst Heinrich II. "der Fette" von Anhalt (* 1215) im Alter von 51 Jahren. Entgegen dem geltenden Brauch wird entschieden, dass das Land nicht für seine beiden Söhne geteilt wird, sondern dass Otto I. von Anhalt-Aschersleben gemeinsam mit seinem Bruder Heinrich III. von Anhalt-Aschersleben das Land regieren soll. Da beide Söhne noch nicht volljährig sind, führt vorerst ihre engagierte und sachverständige Mutter Mechthild von Braunschweig-Lüneburg die Geschäfte des Landes. | ||||||||||||||||||||||||||
Fürstentum Anhalt-Aschersleben - Fürst Otto I. (seit 1266) | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Aschersleben Mit der Volljährigkeit der beiden Brüder Fürst Otto I. von Anhalt-Aschersleben und Fürst Heinrich III. von Anhalt-Aschersleben legt deren Mutter Mechthild von Braunschweig-Lüneburg die Regentschaft nieder. Otto und Heinrich regieren fortan gemeinsam das Fürstentum. | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Aschersleben / Fürstentum Anhalt-Köthen Fürst Siegfried I. von Anhalt-Köthen und Rudolf von Habsburg sind Kandidaten der Wahl zum König des Heiligen Römischen Reiches, die von Rudolf entschieden wird. Fürst Heinrich III. von Anhalt-Aschersleben schließt sich eng an den König des Heiligen Römischen Reiches (HRR), Rudolf von Habsburg, an und wird königlicher Hauptmann des sächsischen Landfriedens. Er erwirbt sich den Ruf eines großen Kriegsmannes. | ||||||||||||||||||||||||||
Fürstentum Anhalt-Aschersleben - Fürst Otto I. (seit 1266) | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Aschersleben Fürst Heinrich III. von Anhalt-Aschersleben, bisher Mit-Herrscher im Fürstentum, entschließt sich, eine kirchliche Laufbahn einzuschlagen und legt sein Amt nieder, um Domherr in Magdeburg und Propst des Blasiusstiftes in Braunschweig zu werden. Otto I. von Anhalt-Aschersleben regiert von nun an das Fürstentum allein. Er heiratet Heilwig von Schlesien, eine Tochter des Herzogs Heinrich III. von Schlesien-Breslau und der Prinzessin Jutta von Polen sowie Witwe Heinrichs, des ältesten Sohnes Albrechts II. von Meißen. | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Bernburg Prinzessin Sophie von Dänemark, die Gemahlin von Fürst Bernhard I. von Anhalt-Bernburg, stirbt im Alter von 44 Jahren nach einer 26 Jahre dauernden Ehe, der folgende Kinder entstammen:
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Fürstentum Anhalt-Aschersleben - Fürst Otto I. (seit 1266) | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Bernburg Fürst Bernhard I. von Anhalt-Bernburg, seit 35 Jahren auf dem Thron, stirbt. Seine beiden Söhne Johann I. und Bernhard II. teilen das Land aber nicht unter sich auf, sondern regieren es gemeinsam. Die Brüder Albrecht und Heinrich widmen sich dem geistlichen Stand und verzichten auf Ansprüche. Rudolph, der jüngste Sohn Bernhards, lebt zu diesem Zeitpunkt möglicherweise nicht mehr. | ||||||||||||||||||||||||||
Fürstentum Anhalt-Aschersleben - Fürst Otto I. (seit 1266) | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Köthen Fürst Siegfried I. von Anhalt-Köthen stirbt im selben Jahr wie seine Gemahlin Katharina Birgersdottir von Schweden. Siegfried wurde etwa 60 Jahre alt. Er regierte 37 Jahre lang. Sohn Albrecht I. tritt die Nachfolge Siegfrieds an. | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Köthen / Fürstentum Braunschweig Fürst Albrecht I. von Anhalt-Köthen beteiligt sich gegen den Fürsten von Braunschweig-Grubenhagen, Heinrich den Wunderlichen von Grubenhagen, an der Belagerung des Schlosses Herlingsberg. Heinrich der Wunderliche besitzt die Harliburg. Der Burgbesatzung wird die mangelhafte Sicherheit der Straße zwischen Goslar und Hildesheim angelastet. Daher verlangt die Hildesheimische Seite unter Bischof Siegfried II. von Querfurt die Übergabe oder den Verkauf der Burg, und wandte sich nach Heinrichs Ablehnung zwecks Unterstützung unter Hinweis auf den 1290 in Erfurt beschlossenen Landfrieden an die regionalen Landstände. | ||||||||||||||||||||||||||
Fürstentum Anhalt-Aschersleben - Fürst Otto I. (seit 1266) | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Bernburg Nach vier Jahren auf dem Thron stirbt Johann I. von Anhalt-Bernburg, der Mitregent von Bernhard II. Da er unverheiratet und kinderlos ist, wird Bernhard II. nunmehr alleiniger Herrscher in Anhalt-Bernburg. | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Köthen Fürst Albrecht I. von Anhalt-Köthen schafft gemeinsam mit Abt Konrad von Nienburg den Gebrauch der bis jetzt noch gebräuchlichen wendischen Sprache in anhaltischen Gerichten ab. | ||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Köthen / Mark Brandenburg Fürst Albrecht I. von Anhalt-Köthen ist der erste Askanier, der in die Köthener Burg einzieht. Der Fürst von Köthen herrscht auch über die Gebiete um Dessau und Zerbst. Ein Teil der Stadt Zerbst, der noch dem Markgrafen von Brandenburg untersteht, erhält er zu Lehen.
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Anhalt im 14. Jahrhundert | ||||||||||||||||||||||||||
Anhalt im 15. Jahrhundert | ||||||||||||||||||||||||||
Anhalt im 16. Jahrhundert | ||||||||||||||||||||||||||
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