Anhalt 13. Jahrhundert: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:HRR 962-1402.gif|150px|left|thumb|''HRR 962-1402'']]  
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[[Datei:HRR 962-1402.gif|thumb|150px|left|''HRR 962-1402'']] [[Datei:Wappen Fürstentum Anhalt.gif|thumb|150px|''Fürst von Anhalt (13. Jh.)'']]  
  
= <center> '''HEILIGES RÖMISCHES REICH DEUTSCHER NATION (HRR)''' </center> =
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= <center> '''GRAFSCHAFT ANHALT UND FÜRSTENTUM ANHALT''' </center> =
==<center> '''''Dekade 1200''''' </center>==  
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==<center> '''''13. Jahrhundert''''' </center>==  
<center> '''Hauptorte: Rom, Aachen, Köln, Frankfurt, Halberstadt''' </center>  
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==<center> '''Hauptorte: Aschersleben, Bernburg, Köthen ''' </center> ==
 
<center> '''Staatsform: Monarchie''' </center>  
 
<center> '''Staatsform: Monarchie''' </center>  
 
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{| class="wikitable" | style="color:blue;background-color:#ffffcc;" cellpadding="2" cellspacing="0" border="2"
 
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| '''[[Hauptseite]]'''  
 
| '''[[Hauptseite]]'''  
| rowspan="3" colspan="2" | [[Datei:Map HRR 1200.jpg|600px]] || <center>'''Die wichtigsten Persönlichkeiten des HRR dieser Dekade'''</center>
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| rowspan="3" colspan="2" | [[Datei:Map Anhalt 1220.jpg|600px]] <br> '''Die Grafschaft Anhalt bei der Gründung 1212''' || <center>'''Die wichtigsten Persönlichkeiten Anhalts des Jahrhunderts'''</center>
 
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Datei:Bernhard III. von Sachsen.jpg|'''Herzog Bernhard III. von Sachsen'''<br>(* 1140)<br>Er wird ein wichtiger Moderator bei der Aussöhnung der ehemaligen Gegner.
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Datei:Bernhard III. von Sachsen.jpg|'''Herzog Bernhard III. von Sachsen'''<br>(* 1140)<br>Nach seinem Tod entsteht die Grafschaft Anhalt.
Datei:Otto IV. von Braunschweig.jpg|'''König Otto IV. von Braunschweig'''<br>(* 1175/1176 Braunschweig)<br>der deutsche König wird Kaiser.  
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Datei:Eike von Repgow.jpg|'''Eike von Repgow'''<br>(* ca. 1185 Reppichau)<br>Der Ministeriale verfasst das erste Rechtsbuch in deutscher Sprache, den "Sachsenspiegel".  
Datei:Philipp von Schwaben.jpg|'''König Philipp von Schwaben'''<br>(* Frühjahr 1177 Pavia)<br>der deutsche König wird ermordet.
 
 
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! style="width:20%"| <center> </center> !! style="width:80%"| <center> '''Wichtige Ereignisse des Jahres''' </center>
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! style="width:15%"| <center> </center> !! style="width:55%"| <center> '''Ereignisse''' </center>
 
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| style="color:blue;background-color:#f6f610;"|<center>'''''vor dieser Zeit'''''</center> || style="color:blue;background-color:#f6f610;"| '''[[Heiliges Römisches Reich|Übersicht über das Heilige Römische Reich]]''' <br>
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| <center>''''' '''''</center> || '''''[[Deutschland|Chroniken Deutschlands]]''''' <br>
 
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| style="color:blue;background-color:#f6f610;"| <center>'''''Chroniken des <br> Heiligen Römischen Reiches <br> der Dekaden ...'''''</center> || style="color:blue;background-color:#f6f610;"| '''[[HRR 1100|1100]] / [[HRR 1110|1110]] / [[HRR 1120|1120]] / [[HRR 1130|1130]] / [[HRR 1140|1140]] / [[HRR 1150|1150]] / [[HRR 1160|1160]] / [[HRR 1170|1170]] / [[HRR 1180|1180]] / [[HRR 1190|1190]]''' <br>  
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| style="color:blue;background-color:#f6f610;"| <center>'''[[Chronik 1212|1212]] – [[Chronik 11.1918|12.11.1918]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#f6f610;"| '''[[Anhalt]]''' <br>
 
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| <center>'''[[Chronik 1200|1200]]''' <br> [[Datei:HRR 962-1402.gif|50px]] </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]]''' <br>
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| style="color:blue;background-color:#f6f610;"| <center>'''[[Chronik 1212|09.02.1212]]''' </center> ||  style="color:blue;background-color:#f6f610;"| '''[[Anhalt|Grafschaft Anhalt]] - Graf Heinrich I.''' <br>
* Im Heiligen Römischen Reich leben im Teilgebiet nördlich der Alpen etwa 10 Millionen Menschen. Es gibt etwa 1000 Dörfer mit je 200 bis 250 Einwohnern.  
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* Im Heiligen Römischen Reich kommt das Nibelungenlied, ein mittelalterliches Heldenepos, auf, das auf Mittelhochdeutsch geschrieben ist. An das Nibelungenlied angehängt ist in den mittelalterlichen Handschriften die Nibelungenklage, eine formal eigenständige Erzählung, die das Geschehen interpretiert und bewertet, teilweise fortsetzt und eine vermutlich fiktive Entstehungsgeschichte des Liedes berichtet. Das Nibelungenlied ist die wichtigste hochmittelalterliche deutschsprachige Ausformung der Nibelungensage. Deren Ursprünge reichen bis in die Zeit der germanischen Völkerwanderung zurück. Ein historischer Kern oder Anknüpfungspunkt der Sage wird oft in der Zerschlagung des Burgunderreiches im Raum von Worms in der Spätantike (um 436) durch den römischen Heermeister Aëtius mit Hilfe hunnischer Hilfstruppen gesehen. Weitere historische Ereignisse, die möglicherweise verarbeitet wurden, sind die Hochzeit zwischen Attila und der wahrscheinlich germanischen Fürstentochter Ildico (453) sowie nach Meinung mancher auch der Streit im Hause der Merowinger zwischen Brunichild und Fredegunde. Da die mündliche Überlieferung derartiger historischer Ereignisse häufig Abwandlungen und Ausschmückungen erfährt und der Stoff umfassend dichterisch ausgestaltet wurde, bewahrt die Nibelungensage vermutlich aber kaum authentische historische Erinnerungen. Am ehesten für historisch gehalten werden die Namen bestimmter Protagonisten. Der in der anschließenden „Klage“ zum wichtigsten Überlieferer stilisierte Bischof Pilgrim von Passau ist dagegen eine Person, die wirklich existiert hat, obgleich seine Verbindung zu dem Stoff erfunden sein kann. Seine väterlichen Vorfahren lassen sich über die Sieghardinger bis in den Wormser Raum zurückverfolgen. Der Verfasser des Nibelungenliedes nennt sich im Text nicht. <br>
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| <center>'''[[Chronik 1212|09.02.1212]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Herzogtum Sachsen]] / [[Anhalt|Grafschaft Anhalt]]''' <br>
Die bekannte Eingangsstrophe ist ein wohl erst später eingefügter einleitender Zusatz. Hier die in normiertes Mittelhochdeutsch gebrachte Version der "Donaueschinger Nibelungenhandschrift C".
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[[Datei:Bernhard III. von Sachsen.jpg|thumb|150px|''Herzog Bernhard III. von Sachsen'']] Herzog Bernhard III. von Sachsen (* 1140) stirbt im Alter von 72 Jahren in Bernburg. Der war Herzog von Sachsen, Graf von Askanien und Ballenstedt und Herr zu Bernburg. Der Letzte von Albrechts vielen Söhnen soll in Ballenstedt in der Kirche des Benediktinerklosters beigesetzt werden. Bernhard war mit Judith von Polen verheiratet, einer Tochter des Herzogs Mieszko III., von vor 1175 bis zu ihrem Tod 1201/1202. Der Besitz des Verstorbenen wird unter seinen beiden Söhnen aufgeteilt, die nicht die kirchliche Laufbahn eingeschlagen haben: So wird Albrecht I. Herzog von Sachsen und Heinrich I. fallen als Graf von Anhalt die anhaltischen Stammgüter zu. Heinrich ist etwa 42 Jahre alt und noch ledig, macht aber als Minnesänger von sich reden. So dichtete er folgende Strophe: <br>
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''Ich will den Winter grüßen mit Gesange, <br>
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''ob stille schweigen die Vögelein. <br>
| <poem style="font-style:italic">
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''Nicht soll doch unter seinem Zwange <br>
Uns ist in alten mæren &nbsp; wunders vil geseit
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''der Minne Freude mir verbittert sein.'' <br>
von helden lobebæren, &nbsp; von grôzer arebeit,
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Ministerialer (heute: Minister) des Grafen ist Eike von Repgow aus Reppichau. Graf Heinrich I. wählt als Bezeichnung für seine Linie zur Unterscheidung von anderen askanischen Linien den Namen "Anhalt", der auf die Stammburg, Burg Anhalt bei Harzgerode, zurückgeht. Der Name "Askanier" bezieht sich auf ihre Residenz in Aschersleben (lat. Ascaria). Das Fürstentum entwickelte sich somit aus dem Schwabengau und dem Gau Serimunt als Besitz der Askanier und ist Teil des Heiligen Römischen Reiches. <br>
von freude un hôchgezîten, &nbsp; von weinen un klagen,
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von küener recken strîten &nbsp; muget ir nû wunder hœren sagen.
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| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 1213|1213]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Grafschaft Anhalt]]''' <br>
</poem>
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Erstmals wird der Ort Dissowe (heute Dessau) urkundlich erwähnt. <br>
| <poem>
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Uns wird in alten Erzählungen viel Wunderbares berichtet,
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| <center>'''[[Chronik 1214|1214]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Grafschaft Anhalt]]''' <br>
von rühmenswerten Helden, großer Kampfesmühe,
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Im Alter von 44 Jahren geht Graf Heinrich I. von Anhalt die Ehe mit der 17jährigen Irmgard von Thüringen ein, einer Tochter des Landgrafen Hermann I. von Thüringen und der bayerischen Herzogstocher Sophia. <br>
von Freuden und Festen, von Weinen und Klagen;
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von den Kämpfen kühner Helden könnt ihr nun Wunderbares erzählt hören.
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| style="color:blue;background-color:#f6f610;"| <center>'''[[Chronik 1214|1214]]''' </center> ||  style="color:blue;background-color:#f6f610;"| '''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt]] - Fürst Heinrich I. (seit 1212)''' <br>
</poem>
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|}
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| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 1215|1215]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt]]''' <br>
Vermutet wird, dass ältere Versionen, wie die Handschrift B, mit der Vorstellung Kriemhilds begannen:
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Graf Heinrich I. von Anhalt nennt sich in einer auf Burg Lopene bei Raguhn ausgestellten Urkunde "Fürst in Anhalt". Seiner Frau Irmgard und ihm wird ein Thronfolger geboren, den sie Heinrich II. nennen. <br>
{| class="wikitable"
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| <center>'''[[Chronik 1216|1216]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt]]''' <br>
| <poem style="font-style:italic">
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Fürst Heinrich I. von Anhalt und seiner Gemahlin Irmgard wird eine Tochter, Jutta, geboren. <br>
Ez wuohs in Burgonden &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; ein vil edel magedîn,
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daz in allen landen &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; niht schoeners möhte sîn,
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| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 1217|1217]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt]]''' <br>
Kriemhild geheizen. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Si wart ein schoene wîp.
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Fürst Heinrich I. von Anhalt und seiner Gemahlin Irmgard wird eine zweite Tochter, Sophie, geboren. <br>
dar umbe muosen degene &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; vil verliesen den lîp.
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</poem>
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| <center>'''[[Chronik 1218|1218]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt]]''' <br>
| <poem>
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Fürst Heinrich I. von Anhalt und seine Gemahlin Irmgard werden Eltern eines zweiten Sohnes, Bernhard. <br>
Es wuchs im Burgundenland eine Prinzessin auf,
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so schön, dass man auf der ganzen Welt nichts Schöneres hätte finden können,
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| <center>'''[[Chronik 1230|1230]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt]]''' <br>
Kriemhild genannt. Sie wurde eine schöne junge Frau.
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Fürst Heinrich I. von Anhalt und seine Gemahlin Irmgard werden zum neunten Mal Eltern, als Siegfried von Anhalt geboren wird. Das Ehepaar hat nun sieben Söhne und zwei Töchter. <br>
Ihretwegen mussten viele Helden ihr Leben verlieren.
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</poem>
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| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 1231|ca. 1231]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt]]''' <br>
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Fürst Heinrich I. von Anhalt und seine Gemahlin Irmgard werden zum zehnten Mal Eltern, als ihre Tochter Hedwig geboren wird. <br>
* Hartmann von Aue dichtet die ersten mittelhochdeutschen Artusromane "Erec" und "Iwein", die als Verserzählung in Mittelhochdeutsch geschrieben sind.
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* Der mittelhochdeutsche Dichter und Minnesänger Wolfram von Eschenbach verfasst lyrische Dichtungen; sein berühmtestes Werk, der Versroman "Parzival" entsteht. Der Minnegesang hat besonders im Hochadel Einzug gefunden; selbst Könige und Kaiser versuchen sich an der neuen Art, literarische Werke zu schaffen. <br>
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| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 1233|ca. 1233]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt]]''' <br>
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Fürst Heinrich I. von Anhalt und seine Gemahlin Irmgard werden zum elften und letzten Mal Eltern, als Gertrud geboren wird. <br>
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| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 1235|1235]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt]]''' <br>
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[[Datei:Eike von Repgow.jpg|thumb|150px|left|''Der Ministeriale Eike von Repgow'']] [[Datei:Sachsenspiegel.jpg|thumb|150px|''Sachsenspiegel-Handschrift'']] Der berühmte Ministeriale (Minister) des Fürsten Heinrich I. von Anhalt, Eike von Repgow aus Reppichau, gibt das im Auftrag des Fürsten gemeinsam mit dem Grafen Hoyer von Falkenstein verfasste Rechtsbuch "Sassen Speyghel" (Sachsenspiegel) heraus, das als das bedeutendste und, gemeinsam mit dem Mühlhäuser Reichsrechtsbuch, älteste Rechtsbuch des deutschen Mittelalters. Zugleich ist der Sachsenspiegel die erste in mittelniederdeutscher Sprache verfasste Prosaliteratur. Die Bezeichnung "Sachsenspiegel" beruht auf der Zugehörigkeit zur Spiegelliteratur der Entstehungszeit. Er war vorrangig deutsch-rechtlich, enthielt aber auch wenige Teile römischen und kanonischen Rechts; die neuere Forschung hebt in diesem Zusammenhang die kirchenrechtlichen Einflüsse hervor. Das derzeit gültige Recht ist das mündlich überlieferte Gewohnheitsrecht. Es zeichnet sich aus durch Alter, Bewährung und Verständlichkeit. Systematische Geschlossenheit, begriffliche Klarheit und logische Stringenz sind nicht oder nur ansatzweise vorhanden. In diesem Jahrhundert wird die Rechtsprechung durch Laien gepflegt. Territorien, Städte und Dörfer haben verschiedene Gerichte und Instanzen. Zudem gibt es Unterschiede bezüglich der Stände. Ein großer Kreis von Männern befasst sich folglich mit der Rechtspflege (Urteiler, Dingleute, Gerichtsschöppen). Rechtskenntnisse sind also allgemein verbreitet, aber nicht aufgezeichnet. Das Rechtswissen gründet sich auf wenige Satzungen, Urkunden und mündliche Berichte sowie eigene Erfahrungen. Nur wenige Deutsche haben bislang an Universitäten studiert. In Rechtsbüchern wird das Gewohnheitsrecht eines bestimmten Gebietes in volkstümlicher Sprache aufgezeichnet. Sie entstehen ohne amtlichen Auftrag. Das in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts anzunehmende Bedürfnis nach solchen Sammlungen ist vor allem vor dem Hintergrund der entstehenden Landesherrschaften zu sehen. Der Hochadel nutzt die Schwäche der Zentralmacht, um sich eigene, möglichst geschlossene Herrschaftsbereiche zu schaffen. Die schriftliche Fixierung von einzelnen Rechtsvorgängen ist seit jeher wichtig, nun jedoch werden nicht nur einzelne Vorgänge, sondern Handlungsgrundsätze und Prinzipien zusammengefasst. Der Sachsenspiegel ist das erste umfangreiche Rechtsbuch nicht in Latein, sondern in niederdeutscher Sprache. Der Sachsenspiegel ist kein Gesetz; der Autor will lediglich das überlieferte Recht seines Stammes und das Recht als Bestandteil der christlichen Weltordnung schriftlich niederlegen. Dem Unrecht entgegenwirken und Kenntnisse des Rechts verbreiten sind die Ziele Eike von Repgows: <br>
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''Diz recht en habe ich selbir nicht erdacht, ez haben von aldere an uns gebracht Unse guten vorevaren. mag ich ouch, ich will bewaren, Daz min schatz under der erden mit mir nicht verwerden. Von gotis genaden die lere min sal al der werlt gemeine sin.'' Der Autor will das althergebrachte Recht widerspiegeln: ''spigel der sachsen Sal diz buch sin genannt, wenne der sachsenrecht ist hir an bekannt, Alse an eine spigel de vrowen ive antlitz schowen.'' Eike von Repgow schafft auf diese Weise höchstens unbewusst neues Recht und hält notfalls auch an nicht mehr gängigem Recht fest. Aus diesem Traditionalismus gewinnt das Rechtsbuch seine Autorität, sodass es schon bald als ein offizielles Gesetzbuch betrachtet werden wird. Wissenschaftler gehen davon aus, dass Eike von Repgow den Sachselspiegel hauptsächlich in der Bibliothek des Zisterzienserklosters Kloster Altzella schrieb. Die mittelniederdeutsche Fassung des Sachsenspiegel beruht auf einer lateinischen Fassung unbekannten Datums und entstand nicht in einem Wurf, sondern in der Zeit von 1220 bis 1235. Als Vorlage diente ein Lehnrechtsbuch namens „Auctor vetus de beneficiis“. Graf Hoyer von Falkenstein bittet Eike von Repgow, den Sachsenspiegel im elbostfälischen Dialekt des Niederdeutschen zu verfassen. In der Reimvorrede erkennt man mehrere Autoren. Zwei weitere Redakteure betätigen sich später, sodass der erste Teil der Reimvorrede nicht von Eike von Repgow stammt. <br>
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Der Sachsenspiegel umfasst zwei Rechtsbereiche, das Landrecht und das Lehnrecht. Das Landrecht ist das Recht der freien Leute einschließlich des Bauern. Es regelt Grundstücksangelegenheiten, Erbschaftssachen, den Ehestand, die Güterverteilung und Nachbarschaftsangelegenheiten. Es umfasst zudem Strafrecht und die Gerichtsverfassung. Das Lehnrecht regelt die Verhältnisse zwischen den Ständen im Land, beispielsweise die Wahl der Könige, Lehnspflichten usw. Man kann es mit dem heutigen Verfassungsrecht vergleichen. Im Sachsenspiegel werden das Dienstrecht, das Hofrecht und das Stadtrecht nicht geregelt, was mit dem Aufstreben der Städte im Mittelalter zu Unklarheiten führen wird. Obwohl der Verfasser im Prolog die Unvollständigkeit seiner Sammlung anspricht und wegen dessen Verbesserungsbedürftigkeit um die Mithilfe der Zeitgenossen bittet, werden diese zentralen Punkte dem Sachsenspiegel nicht hinzugefügt. Der Sachsenspiegel ist in vier teils vergoldeten Bilderhandschriften (Dresdner, Heidelberger, Oldenburger und Wolfenbütteler Bilderhandschrift) sowie insgesamt 435 Handschriften (341 Landrecht, 94 Lehnrecht) und Fragmenten überliefert. Die Rechtssätze werden nach dem Leben gestaltet. Als Vorlage dienen Gerichtsverhandlungen. Insgesamt sind die Rechtssätze ausdrucksvoll, anschaulich und bildhaft. Teilweise erscheinen feierliche Sätze und Rechtssprichwörter („Wer ouch erst zu der mulen kumt, der sal erst malen“; „Wor zwene man ein erbe nemen sollen, der eldeste teile unde der iungere kise“). Das Recht des Sachsenspiegels ist ein sakrales, nicht profan-säkulares Recht. Der Sachsenspiegel weist zahlreiche biblische Bezüge auf. Die Normen sind nicht pragmatisch, sondern religiös begründet. Die agrarisch geprägte Lebenswelt des Mittelalters wird beschrieben: „Fischteiche werden angelegt, Wälder gerodet, Häuser gebaut. Verträge werden geschlossen, Missetäter bestraft. Erbe und Eigen an Grund und Boden sowie an beweglicher Habe werden umfassend behandelt.“ Neben dem Erbrecht wird auch Familienrecht erklärt, etwa das Verhältnis zwischen Mann und Frau und die Gütergemeinschaft. Ausführlich wird das mittelalterliche Gerichtsverfahren beschrieben. Oberster Richter ist der König. Dreimal jährlich tagt das zentrale Grafengericht. Vorsitzender ist der Graf oder ein Stellvertreter. Das Urteil fällen die Schöffen. Gerichtssprache ist deutsch, jedoch hatte der Beklagte ein Recht auf seine Muttersprache. Einen Schwerpunkt legt Eike von Repgow auf das Strafrecht. Ursprung sind die zahlreichen Landfrieden, die schließlich nicht durchsetzbar sind. Notwehr wird erlaubt. Die Regeln des gerichtlichen Zweikampfes werden ausführlich beschrieben. Es werden verschiedene Todesstrafen aufgezählt, die Voraussetzungen und Folgen der Acht werden erklärt. Ebenfalls besprochen wird die Zweischwerterlehre. Eike von Repgow befürwortet den ursprünglichen Gedanken der Gleichberechtigung von Papst und Kaiser, was zum Widerspruch des Papstes gegen einige Teile des Sachsenspiegels führen wird. Er schildert weiterhin die Königswahl. Besondere Beachtung erlangt der Sachsenspiegel durch die Entwicklung der sieben Heerschilde: <br>
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* König
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* geistliche Fürsten
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* weltliche Fürsten
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* freie Herren
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* Schöffenbarfreie, Lehnsmänner freier Herren, Ministeriale
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* Lehnsleute von Schöffenbarfreien etc.
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* unbenannt.
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* Bauern und städtische Bürger werden nicht genannt. <br>
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Auch in dem 800 Jahre später gültigen Recht lassen sich Verbindungen zum mittelalterlichen Sachsenspiegel finden. Beispiele für Parallelen finden sich im Erbrecht, Nachbarschaftsrecht, Straßenverkehrsrecht oder Umweltrecht. Das bekannteste Beispiel aus dem Privatrecht ist wohl der sogenannte Überhang. Das Überhängen von Bäumen und das Durchwachsen von Wurzeln über die Grundstücksgrenzen beziehungsweise das Herüberfallen von Obst in des Nachbarn Garten führen bereits im Mittelalter zu Rechtsstreitigkeiten. Interessant hierbei ist ein direkter Vergleich der Rechtstexte von Sachsenspiegel. Bedeutende Regeln des heutigen Rechts gehen auf den Sachsenspiegel zurück. So das Festnahmerecht (jedermann) auf die „handhafte Tat“ oder der „Dreißigste“ des § 1969 BGB. Kurz nach der Veröffentlichung des Sachsenspiegels verliert sich die Spur von Eike von Repgow; mutmaßlich stirbt er vor seinem 60. Lebensjahr. Eike von Repgow ist auf Grund seiner ländlichen Herkunft dem städtischen Leben fremd geblieben. Er reiste im Gefolge adliger Herren und hat dadurch das höfische Leben kennengelernt. Eine besondere Freundschaft verband ihn mit Graf Hoyer von Falkenstein, der zugleich Stiftsvogt von Quedlinburg und vermutlich Lehnsherr von Eike von Repgow war. Dieser hatte maßgeblichen Einfluss auf die Verbreitung des „Sachsenspiegels“. <br>
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| style="color:blue;background-color:#f6f610;"| <center>'''[[Chronik 1244|1244]]''' </center> ||  style="color:blue;background-color:#f6f610;"| '''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt]] - Fürst Heinrich I. (seit 1212)''' <br>
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'''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt]] - Fürst Heinrich II. (Mitregent seit 1244)''' <br>  
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| <center>'''[[Chronik 1244|1244]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt]]''' <br>
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Irmgard von Anhalt, die Landesmutter der Anhaltiner und Gemahlin von Fürst Heinrich I. von Anhalt, stirbt im Alter von 47 Jahren. Sie schenkte mindestens elf Kindern das Leben: <br>
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* Heinrich II. (* 1215)
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* Jutta von Anhalt, seit 10.03.1233 verheiratet mit Nikolaus von Werle
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* Sophie, seit 1232 verheiratet mit Herzog Otto VII. von Meranien
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* Bernhard I. (* 1218)
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* Albrecht, Franziskanermönch
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* Hermann, Dompropst von Halberstadt
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* Magnus, Dompropst von Halberstadt
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* Otto, Domherr zu Magdeburg
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* Siegfried I. (* 1230)
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* Hedwig, seit 1242 verheiratet mit Herzog Boleslaw II. von Schlesien
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* Gertrud, Äbtissin von Gernrode
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Nach dem Tod seiner Gemahlin ruft Fürst Heinrich I. seinen ältesten Sohn Heinrich II. von Anhalt zum Mitregenten aus. <br>
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| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 1245|1245]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt]]''' <br>
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Heinrich II. von Anhalt, ältester Sohn des Landesfürsten Heinrich I., heiratet Mechthild von Braunschweig-Lüneburg, die Tochter des Herzogs Otto. <br>
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| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 1247|1247]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt]] / [[Thüringen|Landgrafschaft Thüringen]]''' <br>
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Heinrich II. von Anhalt, Mitregent des Landesfürsten Heinrich I., greift in den Thüringer Erbfolgekrieg ein und kämpft im Bündnis mit Herzog Albrecht von Braunschweig-Lüneburg. Bei diesem Krieg geht es um große Teile Thüringens sowie um hessische Grafschaften, die nach dem Tod des söhnelosen Landgrafen Heinrich Raspe zur Disposition stehen. Ansprüche auf das Ludowinger Erbe erheben sowohl die Wettiner, Herren der Markgrafschaft Meißen, als auch die letzte Überlebende des Geschlechts, Sophie von Brabant, Tochter Landgraf Ludwigs IV. und Nichte Heinrich Raspes, die das Erbe für ihren Sohn Heinrich beansprucht. Sophie ist vermählt mit Herzog Heinrich II. von Niederlothringen und Brabant. Ihre Schwester Gertrud ist Äbtissin des Reichsklosters Altenberg bei Wetzlar und dadurch von der Erbfolge ausgeschlossen. <br>
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| <center>'''[[Chronik 1250|1250]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt]]''' <br>
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In Aschersleben wird ein Marienkloster gegründet. <br>
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| style="color:blue;background-color:#f6f610;"| <center>'''[[Chronik 1252|1252]]''' </center> ||  style="color:blue;background-color:#f6f610;"| '''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt]] - Fürst Heinrich II. (Mitregent seit 1244)''' <br>
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'''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]] - Fürst Heinrich II. (neu, Mitregent seit 1244)''' <br>
 +
'''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Bernburg]] - Fürst Bernhard I. (neu)''' <br>
 +
'''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Köthen]] - Fürst Siegfried I. (neu)''' <br>
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|- valign="top"
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| <center>'''[[Chronik 1252|1252]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt / Fürstentum Anhalt-Aschersleben / Fürstentum Anhalt-Bernburg / Fürstentum Anhalt-Köthen]]''' <br>
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Nach 40 Jahren Herrschaft stirbt Fürst Heinrich I. von Anhalt. In seiner Herrschaftszeit wurde das erste deutschsprachige Gesetzbuch, der "Sachsenspiegel", heraufgegeben. Heinrich war ca. 30 Jahre mit Irmgard, einer Tochter des Landgrafen Hermann I. von Thüringen und der bayerischen Herzogstochter Sophia verheiratet, die ihm mindestens elf Kinder schenkte, von denen neun ihn überleben: <br>
 +
* '''Heinrich II. (* 1215), er erbt das Gebiet Anhalt-Aschersleben'''
 +
* Jutta von Anhalt, seit 10.03.1233 verheiratet mit Nikolaus von Werle
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* Sophie, seit 1232 verheiratet mit Herzog Otto VII. von Meranien, später mit Siegfried Graf von Regenstein
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* '''Bernhard I. (* 1218), er erbt das Gebiet Anhalt-Bernburg'''
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* Hermann, Dompropst von Halberstadt
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* Magnus, Dompropst von Halberstadt
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* '''Siegfried I. (* 1230), er erbt das Gebiet Anhalt-Köthen'''
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* Hedwig, seit 1242 verheiratet mit Herzog Boleslaw II. von Schlesien
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* Gertrud, Äbtissin von Gernrode
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Die drei Söhne des Verstorbenen, die nicht in den kirchlichen Dienst geschickt wurden, gelten als Erben: Heinrich II., genannt "der Fette" erbt das Gebiet Aschersleben, Bernhard I. von Anhalt das Gebiet Bernburg und Siegfried I. erbt das Gebiet Köthen. Mit dem Sitz des neuen Fürstentums Anhalt-Aschersleben in dem Ort Aschersleben wächst die Bedeutung des Ortes; binnen kurzem wird aus dem Bauerndorf ein Städtchen werden. <br>
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| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 1257|1257]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]]''' <br>
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Fürst Heinrich II. von Anhalt-Aschersleben nimmt an der Wahl zum deutschen König teil und gibt seine Stimme zugunsten von Alfons X. von Kastilien ab. Anschließend beginnt er einen Fehdezug gegen die Klöster und Erzbischöfe von Magdeburg und Bischöfe von Halberstadt, auch gegen die eigenen Brüder und Vettern. <br>
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| <center>'''[[Chronik 1258|03.02.1258]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Bernburg]] / [[Freie Stadt Hamburg]] / [[Königreich Dänemark]]''' <br>
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Fürst Bernhard I. von Anhalt-Bernburg heiratet in Hamburg die 18 Jahre alte Prinzessin Sophie, Tochter des Königs Abel von Dänemark.  
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| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 1263|1263]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]]''' <br>
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Heinrich II. "der Fette" von Anhalt gerät in der Schlacht bei Besenstedt in Gefangenschaft. <br>
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| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 1265|1265]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]]''' <br>
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Heinrich II. "der Fette" von Anhalt, der vor zwei Jahren in der Schlacht bei Besenstedt in Gefangenschaft geriet, wird wieder freigelassen. <br>
 
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| <center> [[Datei:HRR 962-1402.gif|50px]]  </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Herzogtum Schwaben]]''' <br>
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| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 1265|um 1265]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Köthen]] / [[Königreich der Schweden]]''' <br>
[[Datei:Burg Ramsberg.jpg|thumb|150px|left|''Burg Ramsberg'']] Im heutigen Landkreis Göppingen in Baden-Württemberg entsteht die Burg Ramsberg, eine Höhenburg mit einem Buckelquadermauerwerk. Die Spornburg liegt samt Hofgut auf einem Höhenzug, einem der beiden südlich vorgelagerten Bergsporne des Rehgebirges. Auf dem anderen (westlichen) Ausläufer liegt die Burg Staufeneck. <br>
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Fürst Siegfried I. von Anhalt-Köthen heiratet Katharina Birgersdottir von Schweden, eine Tochter von Birger Jarl. <br>
Nürnberg wird das Stadtrecht verliehen. <br>
 
<br>
 
'''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Herzogtum Steiermark]]''' <br>
 
[[Datei:Burg Lockenhaus.jpg|thumb|150px|''Burg Leuca bei Lockenhaus im Jahre 2017'']] Im Günser Gebirge entsteht auf einem Felsriegel bei Günsbach eine Höhenburg unter dem vorläufigen Namen "Burg Leuca" (heute Burg Lockenhaus), zunächst lediglich der Bergfried und die Ringmauer der Kernburg. Es ist unter späteren Geschichtsforschern eine Kontroverse entstanden, ob es sich bei dieser Burg um eine Ordensburg des Templerordens handelt. Der Buchautor Gerhard Volfing sammelt später Indizien für die Theorie der Templerburg, als sich an der Decke des sogenannten "Kultraums" Steinmetzzeichen finden, die in dieser Art auch in Templerburgen in Spanien und in Portugal zu finden sind. Den Schlussstein im Kultraum findet man auch in einer Kapelle in England. Volfing meint zudem, in den Fresken der Burgkapelle einen Patriarchen samt einem Tempelritter zu erkennen. Entgegen der Darstellung Volfings deuten andere Burgenforscher den Kultraum unter dem Burghof als die ehemalige Zisterne der Anlage. Sie ist eine der aufwendigsten, welche die romanischen Baukunst in Mitteleuropa hervorgebracht hat. Möglicherweise dient eine kleine Halle auch als Unterkirche, Schatzkammer oder als Gefängnis. <br>
 
<br>
 
'''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Landgrafschaft Thurgau]]''' <br>
 
[[Datei:Schloss Frauenfeld.jpg|thumb|150px|left|''Schloss Frauenfeld im Jahre 2017'']] Südlich von Frauenfeld über dem Ufer der Murg entsteht der 19 Meter hohe Bergfried aus großformatigem Mauerwerk des Schlosses Frauenfeld. Die Burg steht innerhalb der Stadtmauer, ist aber durch einen Graben abgetrennt. Seit 1094 sind die Kyburger die Herren der Landgrafschaft Thurgau. <br>
 
<br>
 
'''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Bistum Trient]]''' <br>
 
[[Datei:Burg Ried.jpg|thumb|150px|''Burg Ried nördlich von Bozen'']] Nördlich der vor etwa 30 Jahren von dem Bischof von Trient gegründeten Stadt Bozen entsteht die Burg Ried am Eingang des Sarntals. Hinter dem berühmten Schloss Runkelstein verbreitert sich das Tal zu einem kleinen Kessel, worauf es sich wieder verjüngt. Diesen strategisch wichtige Kessel macht sich die ehemalige Wasserburg Ried zunutze, deren Mauern vom Talferwasser umspült werden (800 Jahre später wird es keine zwanzig Meter am Schloss vorbei fließen). <br>
 
 
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| <center>'''[[Chronik 1200|01.01.1200]]''' <br> [[Datei:HRR 962-1402.gif|50px]] </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]]''' <br>
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| <center>'''[[Chronik 1266|1266]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]]''' <br>
Der mit überraschenden Tod Kaiser Heinrichs VI. im September 1197 begonnene Streit um den deutschen Thron hält an; seit 1198 regieren zwei Könige in Deutschland, die auf unterschiedlichen Königswahlen "rechtmäßig" gewählt wurden. Die Herrschaft über das HRR ist zwischen Staufern und Welfen weiterhin umstritten. <br>
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Fürst Heinrich II. "der Fette" von Anhalt verleiht seiner Residenzstadt Aschersleben das Stadtrecht. <br>
{| class="wikitable" width="95%"
 
|- class="hintergrundfarbe5"
 
| colspan="9" align="center" | <center>'''Die wichtigsten Herrscher im Heiligen Römischen Reich (HRR) am Beginn der Dekade''' </center>
 
|-
 
! width="5%" | [[Datei:HRR 962-1402.gif|25px]]
 
! width="30%" | Funktion
 
! width="30%" | Name
 
! width="20%" | seit
 
! width="10%" | Jahre
 
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| <center> [[Datei:Otto IV. von Braunschweig.jpg|70px]] </center>  || <center> '''König''' </center> || <center> '''Otto IV. von Braunschweig''' <br> ''(* 1175/1176 Braunschweig)''  </center>  || <center>'''12.07.1198''' </center>|| <center>'''1,4''' </center>
 
|-
 
| <center> [[Datei:Philipp von Schwaben.jpg|70px]] </center>  || <center> '''König''' </center> || <center> '''Philipp von Schwaben''' <br> ''(* Frühjahr 1177 Pavia)''  </center>  || <center>'''08.09.1198''' </center>|| <center>'''1,3''' </center>
 
|-
 
| <center> [[Datei:Bernhard III. von Sachsen.jpg|70px]] </center>  || <center> '''Herzog von Sachsen''' </center> || <center> '''Bernhard III. von Sachsen''' <br> ''(* 1140)''  </center>  || <center>'''13.04.1180''' </center>|| <center>'''19,7''' </center>
 
|-
 
| <center> [[Datei:Ludwig I. von Bayern.jpg|70px]] </center>  || <center> '''Herzog von Bayern''' </center> || <center> '''Ludwig I. von Bayern''' <br> ''(* 23.12.1173 Kelheim)''  </center>  || <center>'''11.03.1183''' </center>|| <center>'''16,8''' </center>
 
|-
 
| <center> [[Datei:Adalbert III. von Böhmen.jpg|70px]] </center>  || <center> '''Erzbischof von Salzburg''' </center> || <center> '''Adalbert III. von Böhmen''' <br> ''(* 1145)''  </center>  || <center>'''1168-1177<br>seit 1183''' </center>|| <center>'''16''' </center>
 
|-
 
| <center> [[Datei:Berthold V. von Zähringen.jpg|70px]] </center>  || <center> '''Herzog von Zähringen''' </center> || <center> '''Berthold V. von Zähringen''' <br> ''(* 1160)''  </center>  || <center>'''08.12.1186''' </center>|| <center>'''13,1''' </center>
 
|-
 
| <center> [[Datei:Hermann I. von Thüringen.jpg|70px]] </center>  || <center> '''Landgraf von Thüringen''' </center> || <center> '''Hermann I. von Thüringen''' <br> ''(* um 1155)'' </center>  || <center>'''16.10.1190''' </center>|| <center>'''9,2''' </center>
 
|-
 
| <center> [[Datei:Ludolf von Kroppenstedt.jpg|70px]] </center>  || <center> '''Erzbischof von Magdeburg''' </center> || <center> '''Ludolf von Kroppenstedt''' <br> ''(* Kroppenstedt)''  </center>  || <center>'''1192''' </center>|| <center>'''8''' </center>
 
|-
 
| <center> [[Datei:Adolf I. von Altena.jpg|70px]] </center>  || <center> '''Erzbischof von Köln''' </center> || <center> '''Adolf I. von Altena''' <br> ''(* um 1157)''  </center>  || <center>'''1193''' </center>|| <center>'''7''' </center>
 
|-
 
| <center> [[Datei:Innozenz III.jpg|70px]] </center>  || <center> '''Papst''' </center> || <center> '''Innocentius III.''' <br> ''Innozenz III.<br>(* 1160/1161 Kastell Gavignano)''</center>  || <center>'''22.02.1198''' </center>|| <center>'''1,9''' </center>
 
|-
 
| <center> [[Datei:Leopold VI. von Österreich.jpg|70px]] </center>  || <center> '''Herzog von Österreich''' <br> Herzog der Steiermark </center> || <center> '''Leopold VI. von Österreich, <br> ''der Glorreiche''''' <br> ''(* 1176)''  </center>  || <center>'''16.04.1198'''<br> 31.12.1194 </center>|| <center>'''1,7''' <br>  5,0 </center>
 
|-
 
| <center> [[Datei:Ottokar I. Přemysl.jpg|70px]] </center>  || <center> '''König von Böhmen''' </center> || <center> '''Ottokar I. Přemysl''' <br> ''(* um 1155 Königstädtel)''  </center>  || <center>'''08.09.1198''' </center>|| <center>'''1,3''' </center>
 
|}
 
 
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| <center>'''[[Chronik 1200|03.04.1200]]''' <br> [[Datei:Kirchenstaat 754-1601.gif|50px]] [[Datei:HRR 962-1402.gif|50px]] </center> || '''[[Kirchenstaat]] / [[Heiliges Römisches Reich]]''' <br>
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| style="color:blue;background-color:#f6f610;"| <center>'''[[Chronik 1266|12.06.1266]]''' </center> ||  style="color:blue;background-color:#f6f610;"|  
[[Datei:Innozenz III.jpg|thumb|150px|left|''Papst Innocentius III.''']] [[Datei:Kunigunde.jpg|thumb|150px|''Die heilig gesprochene Kaiserin Kunigunde'']] Nachdem Kaiser Heinrich II. 1146, mehr als hundert Jahre nach seinem Tod, heiliggesprochen worden war, soll er es einer Legende zufolge, nicht ertragen haben, dass nicht auch seine Frau verehrt wurde. Der Legende nach war Kunigunde, um in einem Gottesurteil ihre Unschuld bezüglich einer Anschuldigung wegen Ehebruchs zu beweisen, über glühende Pflugscharen (oder über glühende Kohlen) gelaufen und unverletzt geblieben. Dies wurde als Zeichen ihrer Keuschheit und Heiligkeit angesehen. Papst Innocentius III. verkündet ihre Heiligsprechung. Kunigunde/Cunégonde, Tochter des Grafen Siegfried I. von Luxemburg, deren väterlicher Großvater ebenso wie ihr väterlicher Urgroßvater unbekannt bleiben, hatte über ihre väterliche Großmutter karolingisches Blut: diese Cunégonde, Mutter von Graf Siegfried I. von Luxemburg, war die Tochter von Ermentrud und Enkelin des westfränkischen Königs Louis II "le Bégue". Sie heiratete kurz nach 995 Herzog Heinrich IV. von Bayern (später Kaiser Heinrich II.) aus der bayerischen Linie der Liudolfinger. Die Ehe blieb kinderlos und wurde von der späteren Legendenbildung als Josephsehe verklärt. 1002 weihte Erzbischof Willigis von Mainz Kunigunde in Paderborn zur Königin; 1014 wurde sie in Rom an der Seite ihres Gemahls zur Kaiserin gekrönt. Salbung und Krönung, die ihr 1002 zuteilwurden, sind bei früheren römisch-deutschen Königinnen nicht nachweisbar. Die sakral-königliche Legitimation des Herrschers galt somit auch für sie. Für die Ausstattung des Bistums Bamberg musste Kunigunde 1007/1008 ihr sicheres Witwengut zur Verfügung stellen, denn die Stadt Bamberg war ihr eigentlich von ihrem Gemahl als Heiratsgut übertragen worden. Es gibt keinen Hinweis, dass Kunigunde diese fromme Stiftung nicht mitgetragen hätte. Die berühmte Prachthandschrift der Bamberger Apokalypse trug auf ihrem Einband die Inschrift: „Heinrich und Kunigunde bringen dir diese Geschenke dar“ (Henric et Kunigunt haec tibi munera promunt). Umfangreiche Verfügungen Kunigundes über Reichsgut wurden von Heinrichs Nachfolger Kaiser Konrad II. teilweise rückgängig gemacht. Hatte der Verzicht Kunigundes zugunsten Bambergs bereits zu Spannungen mit ihrer Familie geführt, so kam es durch die Weigerung Heinrichs, ihrem Bruder Adalbero, Propst von St. Paulin in Trier, das Amt des Trierer Erzbischofs zu übertragen, zu einem offenen Konflikt mit den Brüdern Dietrich II., dem Bischof von Metz, und dem bayerischen Herzog Heinrich V. von Bayern. Der Aufstand der Luxemburger wurde von Heinrich niedergeschlagen. Während der etwa zweimonatigen Thronvakanz nach dem Tod ihres Mannes 1024 führte Kunigunde mit Hilfe ihrer Brüder Dietrich und Heinrich unangefochten die Reichsgeschäfte. Ebenso behielt sie die Reichskleinodien in ihrer Gewalt. Als Zeichen der Legitimation übergab sie diese dem neuen König Konrad II. nach seiner Wahl. Anschließend trat sie in das von ihr gegründete Kloster Kaufungen ein und starb dort – den zuverlässigsten Zeugnissen zufolge – am 3. März 1033. Ihre erste Grablege fand sie wohl in der dortigen Klosterkirche. Kunigunde erscheint deutlicher als eigenständige Politikerin als ihre Vorgängerinnen. Mit Intervention (Nennung als Fürsprecherin in den Königsurkunden) und Vermittlung in politischen Konflikten ist ihre Teilhabe an der Königsherrschaft zu fassen. Etwa ein Drittel der Urkunden Heinrichs nennt Kunigunde als Intervenientin. Sie stand ihrem Gemahl mit Rat und Tat bei, etwa als Stellvertreterin des Königs bei der Grenzsicherung 1012 und 1016 in Sachsen. Mit Stiftungen, Schenkungen und Gebetsvereinigungen sorgte sie für die Memoria des Herrscherhauses. In einem längeren Prozess gründete sie das Benediktinerinnenkloster Kaufungen bei Kassel (nach Thietmar von Merseburg 1017 aufgrund eines Gelübdes). <br>
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'''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]] - Regentin Mechthild von Braunschweig-Lüneburg (neu)''' <br>  
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'''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]] - Fürst Otto I. (neu)''' <br>  
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'''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]] - Fürst Heinrich III. (neu)''' <br>
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'''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Bernburg]] - Fürst Bernhard I. (seit 1252)''' <br>
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'''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Köthen]] - Fürst Siegfried I. (seit 1252)''' <br>  
 
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| <center>'''[[Chronik 1200|Jahreswende 1200/1201]]''' <br> [[Datei:Kirchenstaat 754-1601.gif|50px]] [[Datei:HRR 962-1402.gif|50px]] </center> || '''[[Kirchenstaat]] / [[Heiliges Römisches Reich]]''' <br>
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| <center>'''[[Chronik 1266|12.06.1266]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]]''' <br>
[[Datei:Innozenz III.jpg|thumb|150px|''Papst Innocentius III.'']] Im Heiligen Römischen Reich suchen immer noch zwei gewählte Könige, Otto IV. von Braunschweig und Philipp von Schwaben, nach der Mehrheit der Großen im Lande; beide erwarten in absehbarer Zeit von Papst Innocentius III. (Innozenz III.) die Kaiserkrönung und damit die Anerkennung ihrer Herrschaft. Die staufische Mehrheit im Reich, die sich für Philipp von Schwaben entschieden hat, beansprucht selbstbewusst in ihrer Speyerer Fürstenerklärung vom 28. Mai 1199 das Recht, den deutschen König zu wählen, für sich. Nicht erwähnt wird die Bestätigung der Wahl durch den Papst und dessen Recht, die Kaiserkrönung vorzunehmen. Die Wahl des Königs begründet nach Sicht der Anhänger des Staufers zugleich dessen Anspruch auf die Kaiserherrschaft. Demnach kommt dem Papst für das Kaisertum nur die Rolle eines bloßen Coronators (Krönungsvollziehers) zu. Die welfische Seite hingegen bittet um Bestätigung der Wahl Ottos IV. und um die päpstliche Zustimmung zur Kaiserkrönung. Dem päpstlichen Urteil kommt damit erhebliche Bedeutung zu. Papst Innocentius unterzieht alle drei Kandidaten für die künftige Kaiserkrönung einer sorgfältigen Prüfung. Der Staufer Friedrich II. scheidet wegen seiner Jugend aus - er ist erst sechs Jahre alt. Der Staufer Philipp entstammt mit Blick auf seine salischen Vorfahren Heinrich IV. und Heinrich V. einem Geschlecht der Verfolger der Kirche (genus persecutorum) und will die Politik seines Vaters Friedrich Barbarossa gegen das Papsttum fortführen. Heinrich der Löwe und Lothar von Süpplingenburg als Vorfahren Ottos IV. waren hingegen immer treue Anhänger der Kirche gewesen. So entscheidet sich der Papst für Otto und holt von ihm verbindliche Zusagen für eine Politik ein, die mit den Zielen des Papsttums vereinbar ist. Mit dem Tod Heinrichs VI. im September 1197 ist die staufische Herrschaft in Italien zusammengebrochen. Innocentius will die von Heinrich VI. durch dessen Heirat mit Konstanze von Sizilien geschaffene Personalunion von Imperium Romanum (Römischem Reich) und Regnum Siciliae (Sizilien) auflösen. Die Lehnsoberhoheit über Sizilien will der Papst selbst behalten. In Mittelitalien soll außerdem der Kirchenstaat, das Patrimonium Petri, erweitert werden. <br>
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Nach 22 Jahren Herrschaft stirbt Fürst Heinrich II. "der Fette" von Anhalt (* 1215) im Alter von 51 Jahren. Entgegen dem geltenden Brauch wird entschieden, dass das Land nicht für seine beiden Söhne geteilt wird, sondern dass Otto I. von Anhalt-Aschersleben gemeinsam mit seinem Bruder Heinrich III. von Anhalt-Aschersleben das Land regieren soll. Da beide Söhne noch nicht volljährig sind, führt vorerst ihre engagierte und sachverständige Mutter Mechthild von Braunschweig-Lüneburg die Geschäfte des Landes. <br>
 
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| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 1201|08.06.1201]]''' <br> [[Datei:Kirchenstaat 754-1601.gif|50px]] [[Datei:HRR 962-1402.gif|50px]] </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Kirchenstaat]] / [[Heiliges Römisches Reich]]''' <br>
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| style="color:blue;background-color:#f6f610;"| <center>'''[[Chronik 1270|1270]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#f6f610;"|  
König Otto IV. von Braunschweig, von einer Reihe von Adligen zum König von Deutschland gewählt, der gegen den anderen gewählten König Philipp von Schwaben um die alleinige Macht in Deutschland kämpft, schwört in Neuss den Eid, dass er die päpstlichen Rechte in Mittel- und Unteritalien wahren werde. Dies bedeutet für Otto einen Verzicht auf eine eigenständige Italienpolitik und auf umfangreiche Gebiet in Reichsitalien. In seinen Briefen an Papst Innocentius III. nennt er sich fortan "Otto, Dei gratia et sua Romanorum rex (Von Gottes und des Papstes Gnaden König der Römer). <br>
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'''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]] - Fürst Otto I. (seit 1266)''' <br>
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'''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]] - Fürst Heinrich III. (seit 1266)''' <br>  
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'''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Bernburg]] - Fürst Bernhard I. (seit 1252)''' <br>
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'''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Köthen]] - Fürst Siegfried I. (seit 1252)''' <br>  
 
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| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 1201|03.07.1201]]''' <br> [[Datei:Kirchenstaat 754-1601.gif|50px]] [[Datei:HRR 962-1402.gif|50px]] </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Kirchenstaat]] / [[Heiliges Römisches Reich]]''' <br>
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| <center>'''[[Chronik 1270|1270]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]]''' <br>
Der päpstliche Legat Guido von Palestrina gibt als Antwort auf den von König Otto IV. von Braunschweig im Vormonat geleisteten Schwur in Köln die Anerkennung Ottos als alleinigen König des Heiligen Römischen Reiches bekannt; seine Widersacher verfallen dem Kirchenbann. Das päpstliche Votum für Otto findet im Reich jedoch kaum Widerhall. <br>
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Mit der Volljährigkeit der beiden Brüder Fürst Otto I. von Anhalt-Aschersleben und Fürst Heinrich III. von Anhalt-Aschersleben legt deren Mutter Mechthild von Braunschweig-Lüneburg die Regentschaft nieder. Otto und Heinrich regieren fortan gemeinsam das Fürstentum. <br>
 
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| <center>'''[[Chronik 1202|1202]]''' <br> [[Datei:HRR 962-1402.gif|50px]] </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]]''' <br>
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| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 1273|1273]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben / Fürstentum Anhalt-Köthen]]''' <br>
In Deutschland herrscht unter den beiden, von verschiedenen Landesfürsten gewählten Königen, auch nach dem Votum des Papstes für Otto IV. weiterhin eine Pattsituation, da die päpstliche Entscheidung von nur wenigen deutschen Fürsten anerkannt wird. Die Folge ist, dass Otto und Philipp Feldzüge gegeneinander führen, wobei sie offene Feldschlachten mit unkalkulierbarem Ausgang möglichst meiden. Vielmehr versucht man den Gegner durch Plünderung und Verwüstung zu schädigen oder durch einen Feldzug eine Burg oder Stadt einzunehmen. Otto IV. gerät im Reich zunehmend in die Isolation. Sein Einfluss bleibt auf Norddeutschland und die Region am Niederrhein begrenzt. Bayern, Österreich, Kärnten und die Steiermark sind traditionell staufernahe Regionen. <br>
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Fürst Siegfried I. von Anhalt-Köthen und Rudolf von Habsburg sind Kandidaten der Wahl zum König des Heiligen Römischen Reiches, die von Rudolf entschieden wird. Fürst Heinrich III. von Anhalt-Aschersleben schließt sich eng an den König des Heiligen Römischen Reiches (HRR), Rudolf von Habsburg, an und wird königlicher Hauptmann des sächsischen Landfriedens. Er erwirbt sich den Ruf eines großen Kriegsmannes. <br>
 
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| <center>'''[[Chronik 1204|Frühjahr 1204]]''' <br> [[Datei:HRR 962-1402.gif|50px]] [[Datei:Wappen Pfalz.gif|50px]] </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Pfalzgrafschaft bei Rhein]]''' <br>
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| style="color:blue;background-color:#f6f610;"| <center>'''[[Chronik 1283|1283]]''' </center> ||  style="color:blue;background-color:#f6f610;"|  
Dem Bruder des deutschen Königs Otto IV. von Braunschweig, Heinrich, wird von dem konkurrierenden deutschen König Philipp von Schwaben die Pfalzgrafenwürde streitig gemacht, weshalb Heinrich für die weitere Treue zu Otto von diesem die Stadt Braunschweig und die Burg Lichtenberg fordert. Dies lehnt Otto ab. Heinrich wechselt daraufhin in Philipps Lager. Otto missachtet damit die Ehrung und Belohnung von Helfern und Getreuen, die zu den wichtigsten Herrscherpflichten gehört. Ganz anders verhält sich Philipp gegenüber seinen Getreuen. Er belohnt den Grafen Wilhelm von Jülich mit reichen Geschenken für dessen bekundeten Willen, alle bedeutenden Anhänger Ottos für den Staufer zu gewinnen. Heinrich wird für seinen Wechsel auf die staufische Seite von Philipp die Pfalzgrafschaft restituiert, er wird außerdem mit der Vogtei über Goslar belehnt und mit Geldzahlungen belohnt. Auch der Vater von Ottos Verlobter Maria von Brabant wechselt in das Lager der Staufer. Im selben Jahr gelingt es dem französischen König Philipp II., mit der Normandie das Herkunftsland der anglonormannischen Könige zu erobern. Dadurch ist mit dem englischen König John "Lackland" (Johann Ohneland) einer der wichtigsten Verbündeten Ottos erheblich geschwächt. Auch der Kölner Erzbischof Adolf von Altena und zahlreiche welfische Anhänger am Niederrhein und aus Westfalen gehen in das Lager Phillips über, sodass er mittlerweile eine große Zahl an Unterstützern im Reich hinter sich vereinen kann. Grundlage für Philipps Erfolg gegen Ottos Anhänger ist dem Geschichtsforscher Steffen Krieb zufolge „ein Gemisch aus Drohungen, Versprechungen und Geschenken“. Durch seinen Parteiwechsel darf der Kölner Erzbischof Adolf seinen Anspruch auf Teilnahme an der Königswahl behalten. <br>
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'''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]] - Fürst Otto I. (seit 1266)''' <br>  
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'''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Bernburg]] - Fürst Bernhard I. (seit 1252)''' <br>  
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'''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Köthen]] - Fürst Siegfried I. (seit 1252)''' <br>  
 
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| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 1205|06.01.1205]]''' <br> [[Datei:HRR 962-1402.gif|50px]] [[Datei:Kirchenstaat 754-1601.gif|50px]] </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Kirchenstaat]]''' <br>
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| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 1283|1283]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]]''' <br>
Der Kölner Erzbischof Adolf von Altena, noch bis vor kurzen dem politischen Lager König Ottos IV. von Braunschweig zugeordnet, krönt den Gegenspieler Ottos, Philipp von Schwaben, am traditionellen Krönungsort Aachen erneut. In der Folge wird Adolf wegen seines Seitenwechsels vom Papst abgesetzt und durch Bruno von Sayn ersetzt werden. Dagegen steht die Stadt Köln weiterhin loyal zu Otto IV. <br>
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Fürst Heinrich III. von Anhalt-Aschersleben, bisher Mit-Herrscher im Fürstentum, entschließt sich, eine kirchliche Laufbahn einzuschlagen und legt sein Amt nieder, um Domherr in Magdeburg und Propst des Blasiusstiftes in Braunschweig zu werden. Otto I. von Anhalt-Aschersleben regiert von nun an das Fürstentum allein. Er heiratet Heilwig von Schlesien, eine Tochter des Herzogs Heinrich III. von Schlesien-Breslau und der Prinzessin Jutta von Polen sowie Witwe Heinrichs, des ältesten Sohnes Albrechts II. von Meißen. <br>
 
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| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 1205|1205]]''' <br> [[Datei:HRR 962-1402.gif|50px]] </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Heiliges Römisches Reich]]''' <br>
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| <center>'''[[Chronik 1284|1284]]''' </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Bernburg]]''' <br>
König Philipp von Schwaben versucht Köln vergeblich zu erobern, dabei wird sein Gegenspieler Otto IV. von Braunschweig zweimal verwundet. <br>
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Prinzessin Sophie von Dänemark, die Gemahlin von Fürst Bernhard I. von Anhalt-Bernburg, stirbt im Alter von 44 Jahren nach einer 26 Jahre dauernden Ehe, der folgende Kinder entstammen: <br>
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* Johann I.
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* Albrecht I. von Anhalt, Bischof von Halberstadt
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* Bernhard II.
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* Heinrich, Prior des Dominikanerklosters St. Katharinen in Halberstadt
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* Rudolph
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* Sophie, verheiratet mit Graf Dietrich II. von Honstein
 
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| <center>'''[[Chronik 1206|09.06.1206]]'''  <br> [[Datei:HRR 962-1402.gif|50px]] </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]]''' <br>
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| style="color:blue;background-color:#f6f610;"| <center>'''[[Chronik 1287|1287]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#f6f610;"|
Der auf Seiten König Ottos IV. von Braunschweig kämpfende Gunzelin von Wolfenbüttel gelingt die Einnahme Goslars. Otto entscheidet, anläßlich dieses Sieges die Klosterkirche von Riddagshausen neu errichten zu lassen. <br>
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'''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]] - Fürst Otto I. (seit 1266)''' <br>  
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'''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Bernburg]] - Fürst Johann I. (neu)''' <br>  
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'''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Bernburg]] - Fürst Bernhard II. (neu)''' <br>  
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'''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Köthen]] - Fürst Siegfried I. (seit 1252)''' <br>  
 
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| <center>'''[[Chronik 1206|27.07.1206]]''' <br> [[Datei:HRR 962-1402.gif|50px]] </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]]''' <br>
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| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 1287|1287]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Bernburg]]''' <br>
König Philipp von Schwaben besiegt bei Wassenberg ein vor allem aus Kölnern bestehendes Heer, das für seinen Gegenspieler, König Otto IV. von Braunschweig, kämpft. Der Kölner Erzbischof Bruno von Sayn wird bei der Schlacht gefangengenommen. Otto selbst kann nur knapp entkommen und flieht nach Braunschweig. <br>
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Fürst Bernhard I. von Anhalt-Bernburg, seit 35 Jahren auf dem Thron, stirbt. Seine beiden Söhne Johann I. und Bernhard II. teilen das Land aber nicht unter sich auf, sondern regieren es gemeinsam. Die Brüder Albrecht und Heinrich widmen sich dem geistlichen Stand und verzichten auf Ansprüche. Rudolph, der jüngste Sohn Bernhards, lebt zu diesem Zeitpunkt möglicherweise nicht mehr. <br>
 
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| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 1207|1207]]''' <br> [[Datei:HRR 962-1402.gif|50px]] </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Heiliges Römisches Reich]]''' <br>
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| style="color:blue;background-color:#f6f610;"| <center>'''[[Chronik 1289|1289]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#f6f610;"|  
Es gelingt König Philipp von Schwaben, Köln einzunehmen. Papst Innocentius III., der bereits seit Jahren unsicher ist, ob seine Entscheidung für Otto IV. in der Frage der Königswahl richtig war, beginnt damit, sich Philipp anzunähern. Als Verbündete verbleiben Otto IV. weiterhin der Dänenkönig Waldemar II. und der englische König John "Lackland" (Johann Ohneland). Ottos Isolation wird auch in seiner Urkundentätigkeit deutlich. Seit seiner Niederlage bei Wassenberg stellte Otto nur drei Urkunden aus. Im neunten Jahr der auch militärischen Auseinandersetzungen der Angehörigen der beiden gewählten Könige des Heiligen Römischen Reiches bietet Philipp von Schwaben seinen Kontrahenten Otto IV. von Braunschweig an, im Gegenzug für einen Thronverzicht ihm seine älteste Tochter Beatrix als Ehefrau zu geben sowie ihn mit dem Herzogtum Schwaben zu belehnen. Trotz seiner verzweifelten Lage lehnt Otto dieses Angebot ab und erklärt, dass er sein Königtum nur durch seinen Tod verlieren wolle. Mit einem Verzicht auf die Königswürde würde ihm außerdem die entehrende Unterordnung unter den lange bekämpften Rivalen drohen. <br>
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'''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]] - Fürst Otto I. (seit 1266)''' <br>  
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'''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Bernburg]] - Fürst Johann I. (seit 1287)''' <br>
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'''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Bernburg]] - Fürst Bernhard II. (seit 1287)''' <br>
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'''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Köthen]] - Fürst Albrecht I. von Anhalt-Köthen (neu)''' <br>  
 
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| <center>'''[[Chronik 1208|21.06.1208]]''' <br> [[Datei:HRR 962-1402.gif|50px]] [[Datei:Bayern 1200-1399.gif|50px]] </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Herzogtum Bayern]]''' <br>
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| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 1289|1289]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Köthen]]''' <br>
[[Datei:Philipp von Schwaben.jpg|thumb|150px|''König Philipp von Schwaben fällt einem Attentat zum Opfer'']] Die Stellung König Philipps von Schwaben im Reich und zum Papst verbessert sich erheblich, so dass Papst Innocentius III. mit ihm Verhandlungen über dessen Kaiserkrönung aufnimmt, als Philipp in der Bamberger Bischofspfalz vom bayerischen Pfalzgraf Otto von Wittelsbach erschlagen wird. Der Kontrahent des Verstorbenen, König Otto IV. von Braunschweig, scheint an dem Mord nicht beteiligt zu sein. Selbst die staufertreue Historiographie stellt keine Verbindung zum Mordanschlag her. Die Annalen des sächsischen Klosters Pegau machen immerhin Parteigänger Ottos IV. für den Mord verantwortlich. Die Hintergründe der Tat bleiben ungeklärt. Nach Knut Görich könnte der Pfalzgraf aus verletzter Ehre die Tat begangen haben, denn Philipp hatte ein Heiratsprojekt zerschlagen. Das königliche Handeln habe der Wittelsbacher als ehrverletzende Handlung gedeutet, die seinen sozialen Rang minderte; um sein Ansehen und damit seine soziale Akzeptanz zurückzugewinnen, habe er handeln müssen. Bereits Zeitgenossen verdächtigen auch die Andechser Brüder Bischof Ekbert von Bamberg und Markgraf Heinrich IV. von Istrien. Bernd Ulrich Hucker versteht daher den Bamberger Königsmord nicht als Privatrache, sondern als Werk einer weit gespannten Verschwörung. Der Wittelsbacher habe im Auftrag einer Fürstengruppe, zu der er zählte, gehandelt. Diese Gruppe um den Pfalzgrafen von Wittelsbach, die Andechser Brüder und ihre Verwandten und den Landgrafen Hermann von Thüringen wollen in einem regelrechten „Staatsstreich“ versuchen, den Herzog Heinrich von Brabant als neuen König durchzusetzen. Für die Anhänger des Welfenkönigs Otto gilt der Mordanschlag als göttlicher Eingriff zur Beendigung der Auseinandersetzungen. <br>
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Fürst Siegfried I. von Anhalt-Köthen stirbt im selben Jahr wie seine Gemahlin Katharina Birgersdottir von Schweden. Siegfried wurde etwa 60 Jahre alt. Er regierte 37 Jahre lang. Sohn Albrecht I. tritt die Nachfolge Siegfrieds an. <br>
 
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| <center>'''[[Chronik 1208|Juli 1208]]''' <br> [[Datei:HRR 962-1402.gif|50px]] </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Herzogtum Sachsen]]''' <br>
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| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 1291|Frühjahr 1291]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Köthen]] / [[Braunschweig|Fürstentum Braunschweig]]''' <br>
Nur kurze Zeit nach der Ermordung seines Widersachers Philipp von Schwaben beginnt König Otto IV. von Braunschweig seine Gegner in Sachsen militärisch unter Druck zu setzen. Bisherige Gegner des Welfen wie der Halberstädter Bischof Konrad oder der Magdeburger Erzbischof Albrecht II. treten zu Otto über. Otto IV. und der Magdeburger Erzbischof schließen einen Vertrag. Mit Haldensleben, Sommerschenburg und Lauenburg macht Otto große territoriale Zugeständnisse. Er verzichtet auch auf das königliche Münz- und Zollrecht auf dem Territorium des Erzbistums Magdeburg. Außerdem räumt er dem Magdeburger Erzbischof die Rolle seines ersten Ratgebers unter den Fürsten ein. Für den Magdeburger Kathedralbau sichert der Welfe dem Erzbischof 3000 Silbermark zu. Mit diesen Gunsterweisen gelingt es Otto, auch andere Anhänger der Gegenseite für sich zu gewinnen. Neben dem Magdeburger Erzbischof hat der Herzog Bernhard III. von Sachsen erheblichen Anteil an der Aussöhnung. Nach dem Tod Philipps von Schwaben übernimmt König Otto IV. dessen Kanzler und bindet damit bei der Urkundenausfertigung als wichtigen Bestandteil der Herrschaftsrepräsentation demonstrativ sein Königtum an den Staufer an. <br>
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Fürst Albrecht I. von Anhalt-Köthen beteiligt sich gegen den Fürsten von Braunschweig-Grubenhagen, Heinrich den Wunderlichen von Grubenhagen, an der Belagerung des Schlosses Herlingsberg. Heinrich der Wunderliche besitzt die Harliburg. Der Burgbesatzung wird die mangelhafte Sicherheit der Straße zwischen Goslar und Hildesheim angelastet. Daher verlangt die Hildesheimische Seite unter Bischof Siegfried II. von Querfurt die Übergabe oder den Verkauf der Burg, und wandte sich nach Heinrichs Ablehnung zwecks Unterstützung unter Hinweis auf den 1290 in Erfurt beschlossenen Landfrieden an die regionalen Landstände. <br>
 
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| <center>'''[[Chronik 1208|22.09.1208]]''' <br> [[Datei:HRR 962-1402.gif|50px]] </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Herzogtum Sachsen]] / [[Landgrafschaft Thüringen]]''' <br>
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| style="color:blue;background-color:#f6f610;"| <center>'''[[Chronik 1291|1291]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#f6f610;"|
Am Tag des Heiligen Mauritius wählen die Fürsten Sachsens und Thüringens Otto IV. von Braunschweig in Halberstadt einhellig zum König. <br>
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'''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Aschersleben]] - Fürst Otto I. (seit 1266)''' <br>
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'''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Bernburg]] - Fürst Bernhard II. (seit 1287)''' <br>  
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'''[[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Köthen]] - Fürst Albrecht I. von Anhalt-Köthen (neu)''' <br>  
 
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| <center>'''[[Chronik 1208|11.11.1208]]''' <br> [[Datei:HRR 962-1402.gif|50px]]  [[Datei:Bayern 1200-1399.gif|50px]] </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Herzogtum Sachsen]] / [[Herzogtum Bayern]]''' <br>
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| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 1291|1291]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Bernburg]]''' <br>
In Frankfurt am Main wird Otto IV. zum zweiten Mal nach 1198 (in Köln) zum deutschen König gewählt. Der staufertreue Chronist Burchard von Ursberg lässt erst mit dieser Wahl Ottos Königsherrschaft beginnen. Als wichtigste Aufgabe gilt es die Ordnung wiederherzustellen. Zu diesem Zweck wird ein Landfrieden verkündet. König Otto tritt als Rächer König Philipps auf, um sich nicht dem Vorwurf der Vorteilsnahme auszusetzen und zugleich seine Unschuld zu dokumentieren. Über Philipps Mörder verhängt er die Reichsacht. Die Andechser Brüder Bischof Ekbert von Bamberg und Markgraf Heinrich IV. von Istrien verlieren sowohl ihre Ämter als auch ihre Lehen und Einkünfte. Als Symbol der Aussöhnung wird Philipps zehnjährige Tochter Beatrix von Schwaben mit Otto verlobt. Die Eheschließung muss aufgrund des Alters der Braut verschoben werden. Die staufischen Güter fallen Otto zu. Auch Philipps Kanzlei und die Reichsministerialen treten auf seine Seite. Vom Speyrer Bischof erhält Otto die auf dem Trifels verwahrten Herrschaftszeichen. Auch in Bayern, Österreich, Kärnten und der Steiermark findet Otto allgemeine Anerkennung. Besonders sticht Herzog Ludwig I. von Bayern hervor. Bereits bei der Frankfurter Königswahl verleiht Otto als erster König überhaupt seinem „geliebten Getreuen“ Ludwig (fidelis … dilectus noster) und dessen Nachkommen das Herzogtum Bayern mit allem Grund und Leuten dauerhaft. Damit verzichtet Otto zugleich auf mögliche Ansprüche auf das Herzogtum Bayern, das seinem Vater Heinrich 1180 durch Fürstenspruch aberkannt wurde. Ludwig profitiert am meisten von der Ächtung und vom Lehnsentzug der Andechs-Meraner. Ihm verleiht Otto mehrere Grafschaften wie Istrien, Krain, Schärding, Neuburg/Inn im Unterinntal, Innsbruck, zahlreiche Burgen wie Oberwittelsbach und Andechs, Landgüter und Ministeriale. Kein anderer weltlicher Großer wird sich künftig so häufig bei Otto IV. aufhalten wie Herzog Ludwig I. von Bayern. <br>
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Nach vier Jahren auf dem Thron stirbt Johann I. von Anhalt-Bernburg, der Mitregent von Bernhard II. Da er unverheiratet und kinderlos ist, wird Bernhard II. nunmehr alleiniger Herrscher in Anhalt-Bernburg. <br>
 
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| <center>'''[[Chronik 1208|Ende 1208/Anfang 1209]]''' <br> [[Datei:HRR 962-1402.gif|50px]]  </center> || '''[[Heiliges Römisches Reich]]''' <br>
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| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 1293|1293]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Köthen]]''' <br>
Durch Münzprägung, Reliquienstiftungen und das Schneiden von Siegelstempeln blüht das Kunsthandwerk im Heiligen Römischen Reich auf. Bedeutende Werke der Goldschmiedekunst verdanken Otto IV. von Braunschweig ihre Entstehung. Zu seiner Regierungszeit erhält der Dreikönigenschrein seine endgültige Gestalt; er gilt „als das bedeutendste Werk der rhein-maasländischen Schatzkunst des 12. und 13. Jahrhunderts“. An der Frontseite ist Otto mit etwas Abstand neben den Heiligen Drei Königen und der Gottesmutter mit ihrem Kind abgebildet. Die Figur des Welfen wurde mit der Beischrift „Otto rex“ während seiner Königszeit – zwischen 1198 und 1209 – am Schrein angebracht. Die Forschung ist sich einig, dass es sich dabei um ein Stifterbild handelt. Die Stiftung für den Schrein geschah vielleicht beim Hoftag Ottos in Köln Ende Juni/Anfang Juli 1201. Seit diesem Jahr werden die Zisterzienserbauten von Walkenried und Riddagshausen durch Ottos Bau- und Stiftungstätigkeit gezielt gefördert. Mit der klösterlichen Stiftungspolitik soll der Zisterzienserorden, der sich gerade auf einem Höhepunkt seiner Macht befindet, gezielt in Ottos Herrschaft eingebunden werden. <br>
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Fürst Albrecht I. von Anhalt-Köthen schafft gemeinsam mit Abt Konrad von Nienburg den Gebrauch der bis jetzt noch gebräuchlichen wendischen Sprache in anhaltischen Gerichten ab. <br>
 
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| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 1209|1209]]''' <br> [[Datei:HRR 962-1402.gif|50px]] [[Datei:Bayern 1200-1399.gif|50px]] </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Herzogtum Bayern]] / [[Königreich Arelat]]''' <br>
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| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 1295|1295]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Anhalt|Fürstentum Anhalt-Köthen]] / [[Brandenburg|Mark Brandenburg]]''' <br>
Die Königsherrschaft wird im Reich weiterhin ohne feste Residenz durch ambulante Herrschaftspraxis ausgeübt. Otto muss also in bestimmten zeitlichen Abständen durch das Reich ziehen und dadurch seiner Herrschaft Geltung und Autorität verschaffen. In diesem Jahr besucht er Augsburg und Ulm in Schwaben, Bayern und den Südosten jedoch nicht. Hoftage oder andere wichtige Versammlungen werden nicht abgehalten. Der südöstliche Teil des Reiches hat in Ottos Besuchsreisen allenfalls den Charakter eines Durchzugsgebietes. Die Akzeptanz seiner Herrschaft in diesem Raum ist weniger durch seine persönliche Anwesenheit dokumentiert als durch das Urteil dortiger Chronisten, Hofbesuche geistlicher und weltlicher Großer sowie durch erbetene und erteilte Privilegien. Neben Ludwig von Bayern ragen unter den Großen des Südostens Graf Meinhard II. von Görz und Bischof Manegold von Passau durch Häufigkeit und Dauer ihrer Aufenthalte am Hof hervor. Nach Ottos Regierungsjahren datieren seit diesem Jahr zahlreiche Kloster- und Stiftskirchen im südöstlichen Reichsteil ihre Urkunden, was seine dortige Anerkennung in diesem Zeitraum deutlich macht. Der Hof Ottos übt große Anziehungskraft auf gebildete Autoren und volkssprachliche Sänger aus und wird so zur Schnittstelle zwischen der noch nicht von der Schriftlichkeit erfassten adligen Laienkultur und der Kultur gebildeter Kleriker. Zu Ottos Hof gehören die Literaten Eilhart von Oberge, Heinrich von Avranches und Gervasius von Tilbury. Otto verleiht Gervasius die Marschallswürde des Arelats. <br>
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Fürst Albrecht I. von Anhalt-Köthen ist der erste Askanier, der in die Köthener Burg einzieht. Der Fürst von Köthen herrscht auch über die Gebiete um Dessau und Zerbst. Ein Teil der Stadt Zerbst, der noch dem Markgrafen von Brandenburg untersteht, erhält er zu Lehen.  
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| colspan="9" align="center" | <center>'''Die bisherigen Oberhäupter Anhalts mit der längsten Herrschaftszeit''' </center>
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| <center>  </center>  || <center> '''Fürst in Anhalt'''<br>'''1212-1252'''</center> || <center> '''Heinrich I. von Anhalt''' </center> || <center>'''40'''</center>
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| <center>  </center>  || <center> '''Fürst von Anhalt-Bernburg'''<br>'''1252-1287'''</center> || <center> '''Bernhard I. von Anhalt-Bernburg'''</center> || <center>'''35'''</center>
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| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center> <br> [[Datei:HRR 962-1402.gif|50px]] [[Datei:Wappen Polen 1000-1386.gif|50px]] [[Datei:Ungarn 0997-1307.gif|50px]]</center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Heiliges Römisches Reich]] / [[Herzogtum Polen]] / [[Königreich Ungarn]]''' <br>
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| style="color:blue;background-color:#f6f610;"| <center>'''[[Chronik 1300|1300]] [[Chronik 1399|1399]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#f6f610;"| '''[[Anhalt 14. Jahrhundert|Anhalt im 14. Jahrhundert]]''' <br>
Polen und Ungarn erkennen in Altenburg König Otto IV. von Braunschweig als ihren Lehnsherrn an. Die Tochter des polnischen Seniorherzogs Mieszko III. Stary (dem Alten), Judith, ist mit Herzog Bernhard III. von Sachsen verheiratet. König Imre von Ungarn war mit Agnes, einer Tochter des römisch-deutschen Kaisers Friedrich I. Barbarossa verheiratet; Agnes starb bereist 1184. <br>
 
 
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| style="color:blue;background-color:#f6f610;"| <center>'''''Chroniken des <br> Heiligen Römischen Reiches <br> der Dekaden ...'''''</center> || style="color:blue;background-color:#f6f610;"| '''[[HRR 1210|1210]] / [[HRR 1220|1220]] / [[HRR 1230|1230]] / [[HRR 1240|1240]] / [[HRR 1250|1250]] / [[HRR 1260|1260]] / [[HRR 1270|1270]] / [[HRR 1280|1280]] / [[HRR 1290|1290]] / [[HRR 1300|1300]]''' <br>  
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| style="color:blue;background-color:#f6f610;"| <center>'''[[Chronik 1400|1400]] – [[Chronik 1499|1499]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#f6f610;"| '''[[Anhalt 15. Jahrhundert|Anhalt im 15. Jahrhundert]]''' <br>
 
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| style="color:blue;background-color:#f6f610;"|<center>'''''nach dieser Zeit'''''</center> || style="color:blue;background-color:#f6f610;"| '''[[Heiliges Römisches Reich|Übersicht über das Heilige Römische Reich]]''' <br>
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| style="color:blue;background-color:#f6f610;"| <center>'''[[Chronik 1500|1500]] – [[Chronik 1599|1599]]''' </center> || style="color:blue;background-color:#f6f610;"| '''[[Anhalt 16. Jahrhundert|Anhalt im 16. Jahrhundert]]''' <br>
 
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| <center>'''''Weblinks''''' </center>  ||   
 
| <center>'''''Weblinks''''' </center>  ||   
*  
+
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_Deutschlands Die geschichtliche Entwicklung Deutschlands bei Wikipedia]
 +
* [http://www.dhm.de/lemo/home.html Die deutsche Geschichte von 1850 bis heute vom Deutschen Historischen Museum]
 +
* [http://www.andat.de/anhalt/anhalt_frame.htm Anhalt heute]
 +
* [http://my.raex.com/~obsidian/gerA-E.html Anhalt bei Obsidian]
 +
* [http://www.worldstatesmen.org/German_States1.html Anhalt bei worldstatesmen.org]
 +
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Askanier Anhalt bei wikipedia.de]
 +
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Aschersleben Aschersleben bei Wiki]
 +
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Otto_I._(Anhalt) Otto I. Anhalt]
 +
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_III._(Anhalt) Heinrich III. Anhalt]
 +
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Bernhard_II._(Anhalt-Bernburg) Bernhard II. Bernburg]
 +
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Albrecht_I._(Anhalt) Albrecht I. Anhalt-Köthen 1308]
 
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Version vom 22. April 2017, 18:53 Uhr

HRR 962-1402
Fürst von Anhalt (13. Jh.)

GRAFSCHAFT ANHALT UND FÜRSTENTUM ANHALT

13. Jahrhundert

Hauptorte: Aschersleben, Bernburg, Köthen

Staatsform: Monarchie



Hauptseite Map Anhalt 1220.jpg
Die Grafschaft Anhalt bei der Gründung 1212
Die wichtigsten Persönlichkeiten Anhalts des Jahrhunderts
Jahres-Chroniken
Länderchroniken
Ereignisse
Chroniken Deutschlands
121212.11.1918
Anhalt
09.02.1212
Grafschaft Anhalt - Graf Heinrich I.
09.02.1212
Heiliges Römisches Reich / Herzogtum Sachsen / Grafschaft Anhalt
Herzog Bernhard III. von Sachsen
Herzog Bernhard III. von Sachsen (* 1140) stirbt im Alter von 72 Jahren in Bernburg. Der war Herzog von Sachsen, Graf von Askanien und Ballenstedt und Herr zu Bernburg. Der Letzte von Albrechts vielen Söhnen soll in Ballenstedt in der Kirche des Benediktinerklosters beigesetzt werden. Bernhard war mit Judith von Polen verheiratet, einer Tochter des Herzogs Mieszko III., von vor 1175 bis zu ihrem Tod 1201/1202. Der Besitz des Verstorbenen wird unter seinen beiden Söhnen aufgeteilt, die nicht die kirchliche Laufbahn eingeschlagen haben: So wird Albrecht I. Herzog von Sachsen und Heinrich I. fallen als Graf von Anhalt die anhaltischen Stammgüter zu. Heinrich ist etwa 42 Jahre alt und noch ledig, macht aber als Minnesänger von sich reden. So dichtete er folgende Strophe:

Ich will den Winter grüßen mit Gesange,
ob stille schweigen die Vögelein.
Nicht soll doch unter seinem Zwange
der Minne Freude mir verbittert sein.
Ministerialer (heute: Minister) des Grafen ist Eike von Repgow aus Reppichau. Graf Heinrich I. wählt als Bezeichnung für seine Linie zur Unterscheidung von anderen askanischen Linien den Namen "Anhalt", der auf die Stammburg, Burg Anhalt bei Harzgerode, zurückgeht. Der Name "Askanier" bezieht sich auf ihre Residenz in Aschersleben (lat. Ascaria). Das Fürstentum entwickelte sich somit aus dem Schwabengau und dem Gau Serimunt als Besitz der Askanier und ist Teil des Heiligen Römischen Reiches.

1213
Heiliges Römisches Reich / Grafschaft Anhalt

Erstmals wird der Ort Dissowe (heute Dessau) urkundlich erwähnt.

1214
Heiliges Römisches Reich / Grafschaft Anhalt

Im Alter von 44 Jahren geht Graf Heinrich I. von Anhalt die Ehe mit der 17jährigen Irmgard von Thüringen ein, einer Tochter des Landgrafen Hermann I. von Thüringen und der bayerischen Herzogstocher Sophia.

1214
Fürstentum Anhalt - Fürst Heinrich I. (seit 1212)
1215
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt

Graf Heinrich I. von Anhalt nennt sich in einer auf Burg Lopene bei Raguhn ausgestellten Urkunde "Fürst in Anhalt". Seiner Frau Irmgard und ihm wird ein Thronfolger geboren, den sie Heinrich II. nennen.

1216
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt

Fürst Heinrich I. von Anhalt und seiner Gemahlin Irmgard wird eine Tochter, Jutta, geboren.

1217
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt

Fürst Heinrich I. von Anhalt und seiner Gemahlin Irmgard wird eine zweite Tochter, Sophie, geboren.

1218
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt

Fürst Heinrich I. von Anhalt und seine Gemahlin Irmgard werden Eltern eines zweiten Sohnes, Bernhard.

1230
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt

Fürst Heinrich I. von Anhalt und seine Gemahlin Irmgard werden zum neunten Mal Eltern, als Siegfried von Anhalt geboren wird. Das Ehepaar hat nun sieben Söhne und zwei Töchter.

ca. 1231
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt

Fürst Heinrich I. von Anhalt und seine Gemahlin Irmgard werden zum zehnten Mal Eltern, als ihre Tochter Hedwig geboren wird.

ca. 1233
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt

Fürst Heinrich I. von Anhalt und seine Gemahlin Irmgard werden zum elften und letzten Mal Eltern, als Gertrud geboren wird.

1235
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt
Der Ministeriale Eike von Repgow
Sachsenspiegel-Handschrift
Der berühmte Ministeriale (Minister) des Fürsten Heinrich I. von Anhalt, Eike von Repgow aus Reppichau, gibt das im Auftrag des Fürsten gemeinsam mit dem Grafen Hoyer von Falkenstein verfasste Rechtsbuch "Sassen Speyghel" (Sachsenspiegel) heraus, das als das bedeutendste und, gemeinsam mit dem Mühlhäuser Reichsrechtsbuch, älteste Rechtsbuch des deutschen Mittelalters. Zugleich ist der Sachsenspiegel die erste in mittelniederdeutscher Sprache verfasste Prosaliteratur. Die Bezeichnung "Sachsenspiegel" beruht auf der Zugehörigkeit zur Spiegelliteratur der Entstehungszeit. Er war vorrangig deutsch-rechtlich, enthielt aber auch wenige Teile römischen und kanonischen Rechts; die neuere Forschung hebt in diesem Zusammenhang die kirchenrechtlichen Einflüsse hervor. Das derzeit gültige Recht ist das mündlich überlieferte Gewohnheitsrecht. Es zeichnet sich aus durch Alter, Bewährung und Verständlichkeit. Systematische Geschlossenheit, begriffliche Klarheit und logische Stringenz sind nicht oder nur ansatzweise vorhanden. In diesem Jahrhundert wird die Rechtsprechung durch Laien gepflegt. Territorien, Städte und Dörfer haben verschiedene Gerichte und Instanzen. Zudem gibt es Unterschiede bezüglich der Stände. Ein großer Kreis von Männern befasst sich folglich mit der Rechtspflege (Urteiler, Dingleute, Gerichtsschöppen). Rechtskenntnisse sind also allgemein verbreitet, aber nicht aufgezeichnet. Das Rechtswissen gründet sich auf wenige Satzungen, Urkunden und mündliche Berichte sowie eigene Erfahrungen. Nur wenige Deutsche haben bislang an Universitäten studiert. In Rechtsbüchern wird das Gewohnheitsrecht eines bestimmten Gebietes in volkstümlicher Sprache aufgezeichnet. Sie entstehen ohne amtlichen Auftrag. Das in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts anzunehmende Bedürfnis nach solchen Sammlungen ist vor allem vor dem Hintergrund der entstehenden Landesherrschaften zu sehen. Der Hochadel nutzt die Schwäche der Zentralmacht, um sich eigene, möglichst geschlossene Herrschaftsbereiche zu schaffen. Die schriftliche Fixierung von einzelnen Rechtsvorgängen ist seit jeher wichtig, nun jedoch werden nicht nur einzelne Vorgänge, sondern Handlungsgrundsätze und Prinzipien zusammengefasst. Der Sachsenspiegel ist das erste umfangreiche Rechtsbuch nicht in Latein, sondern in niederdeutscher Sprache. Der Sachsenspiegel ist kein Gesetz; der Autor will lediglich das überlieferte Recht seines Stammes und das Recht als Bestandteil der christlichen Weltordnung schriftlich niederlegen. Dem Unrecht entgegenwirken und Kenntnisse des Rechts verbreiten sind die Ziele Eike von Repgows:

Diz recht en habe ich selbir nicht erdacht, ez haben von aldere an uns gebracht Unse guten vorevaren. mag ich ouch, ich will bewaren, Daz min schatz under der erden mit mir nicht verwerden. Von gotis genaden die lere min sal al der werlt gemeine sin. Der Autor will das althergebrachte Recht widerspiegeln: spigel der sachsen Sal diz buch sin genannt, wenne der sachsenrecht ist hir an bekannt, Alse an eine spigel de vrowen ive antlitz schowen. Eike von Repgow schafft auf diese Weise höchstens unbewusst neues Recht und hält notfalls auch an nicht mehr gängigem Recht fest. Aus diesem Traditionalismus gewinnt das Rechtsbuch seine Autorität, sodass es schon bald als ein offizielles Gesetzbuch betrachtet werden wird. Wissenschaftler gehen davon aus, dass Eike von Repgow den Sachselspiegel hauptsächlich in der Bibliothek des Zisterzienserklosters Kloster Altzella schrieb. Die mittelniederdeutsche Fassung des Sachsenspiegel beruht auf einer lateinischen Fassung unbekannten Datums und entstand nicht in einem Wurf, sondern in der Zeit von 1220 bis 1235. Als Vorlage diente ein Lehnrechtsbuch namens „Auctor vetus de beneficiis“. Graf Hoyer von Falkenstein bittet Eike von Repgow, den Sachsenspiegel im elbostfälischen Dialekt des Niederdeutschen zu verfassen. In der Reimvorrede erkennt man mehrere Autoren. Zwei weitere Redakteure betätigen sich später, sodass der erste Teil der Reimvorrede nicht von Eike von Repgow stammt.
Der Sachsenspiegel umfasst zwei Rechtsbereiche, das Landrecht und das Lehnrecht. Das Landrecht ist das Recht der freien Leute einschließlich des Bauern. Es regelt Grundstücksangelegenheiten, Erbschaftssachen, den Ehestand, die Güterverteilung und Nachbarschaftsangelegenheiten. Es umfasst zudem Strafrecht und die Gerichtsverfassung. Das Lehnrecht regelt die Verhältnisse zwischen den Ständen im Land, beispielsweise die Wahl der Könige, Lehnspflichten usw. Man kann es mit dem heutigen Verfassungsrecht vergleichen. Im Sachsenspiegel werden das Dienstrecht, das Hofrecht und das Stadtrecht nicht geregelt, was mit dem Aufstreben der Städte im Mittelalter zu Unklarheiten führen wird. Obwohl der Verfasser im Prolog die Unvollständigkeit seiner Sammlung anspricht und wegen dessen Verbesserungsbedürftigkeit um die Mithilfe der Zeitgenossen bittet, werden diese zentralen Punkte dem Sachsenspiegel nicht hinzugefügt. Der Sachsenspiegel ist in vier teils vergoldeten Bilderhandschriften (Dresdner, Heidelberger, Oldenburger und Wolfenbütteler Bilderhandschrift) sowie insgesamt 435 Handschriften (341 Landrecht, 94 Lehnrecht) und Fragmenten überliefert. Die Rechtssätze werden nach dem Leben gestaltet. Als Vorlage dienen Gerichtsverhandlungen. Insgesamt sind die Rechtssätze ausdrucksvoll, anschaulich und bildhaft. Teilweise erscheinen feierliche Sätze und Rechtssprichwörter („Wer ouch erst zu der mulen kumt, der sal erst malen“; „Wor zwene man ein erbe nemen sollen, der eldeste teile unde der iungere kise“). Das Recht des Sachsenspiegels ist ein sakrales, nicht profan-säkulares Recht. Der Sachsenspiegel weist zahlreiche biblische Bezüge auf. Die Normen sind nicht pragmatisch, sondern religiös begründet. Die agrarisch geprägte Lebenswelt des Mittelalters wird beschrieben: „Fischteiche werden angelegt, Wälder gerodet, Häuser gebaut. Verträge werden geschlossen, Missetäter bestraft. Erbe und Eigen an Grund und Boden sowie an beweglicher Habe werden umfassend behandelt.“ Neben dem Erbrecht wird auch Familienrecht erklärt, etwa das Verhältnis zwischen Mann und Frau und die Gütergemeinschaft. Ausführlich wird das mittelalterliche Gerichtsverfahren beschrieben. Oberster Richter ist der König. Dreimal jährlich tagt das zentrale Grafengericht. Vorsitzender ist der Graf oder ein Stellvertreter. Das Urteil fällen die Schöffen. Gerichtssprache ist deutsch, jedoch hatte der Beklagte ein Recht auf seine Muttersprache. Einen Schwerpunkt legt Eike von Repgow auf das Strafrecht. Ursprung sind die zahlreichen Landfrieden, die schließlich nicht durchsetzbar sind. Notwehr wird erlaubt. Die Regeln des gerichtlichen Zweikampfes werden ausführlich beschrieben. Es werden verschiedene Todesstrafen aufgezählt, die Voraussetzungen und Folgen der Acht werden erklärt. Ebenfalls besprochen wird die Zweischwerterlehre. Eike von Repgow befürwortet den ursprünglichen Gedanken der Gleichberechtigung von Papst und Kaiser, was zum Widerspruch des Papstes gegen einige Teile des Sachsenspiegels führen wird. Er schildert weiterhin die Königswahl. Besondere Beachtung erlangt der Sachsenspiegel durch die Entwicklung der sieben Heerschilde:

  • König
  • geistliche Fürsten
  • weltliche Fürsten
  • freie Herren
  • Schöffenbarfreie, Lehnsmänner freier Herren, Ministeriale
  • Lehnsleute von Schöffenbarfreien etc.
  • unbenannt.
  • Bauern und städtische Bürger werden nicht genannt.

Auch in dem 800 Jahre später gültigen Recht lassen sich Verbindungen zum mittelalterlichen Sachsenspiegel finden. Beispiele für Parallelen finden sich im Erbrecht, Nachbarschaftsrecht, Straßenverkehrsrecht oder Umweltrecht. Das bekannteste Beispiel aus dem Privatrecht ist wohl der sogenannte Überhang. Das Überhängen von Bäumen und das Durchwachsen von Wurzeln über die Grundstücksgrenzen beziehungsweise das Herüberfallen von Obst in des Nachbarn Garten führen bereits im Mittelalter zu Rechtsstreitigkeiten. Interessant hierbei ist ein direkter Vergleich der Rechtstexte von Sachsenspiegel. Bedeutende Regeln des heutigen Rechts gehen auf den Sachsenspiegel zurück. So das Festnahmerecht (jedermann) auf die „handhafte Tat“ oder der „Dreißigste“ des § 1969 BGB. Kurz nach der Veröffentlichung des Sachsenspiegels verliert sich die Spur von Eike von Repgow; mutmaßlich stirbt er vor seinem 60. Lebensjahr. Eike von Repgow ist auf Grund seiner ländlichen Herkunft dem städtischen Leben fremd geblieben. Er reiste im Gefolge adliger Herren und hat dadurch das höfische Leben kennengelernt. Eine besondere Freundschaft verband ihn mit Graf Hoyer von Falkenstein, der zugleich Stiftsvogt von Quedlinburg und vermutlich Lehnsherr von Eike von Repgow war. Dieser hatte maßgeblichen Einfluss auf die Verbreitung des „Sachsenspiegels“.

1244
Fürstentum Anhalt - Fürst Heinrich I. (seit 1212)

Fürstentum Anhalt - Fürst Heinrich II. (Mitregent seit 1244)

1244
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt

Irmgard von Anhalt, die Landesmutter der Anhaltiner und Gemahlin von Fürst Heinrich I. von Anhalt, stirbt im Alter von 47 Jahren. Sie schenkte mindestens elf Kindern das Leben:

  • Heinrich II. (* 1215)
  • Jutta von Anhalt, seit 10.03.1233 verheiratet mit Nikolaus von Werle
  • Sophie, seit 1232 verheiratet mit Herzog Otto VII. von Meranien
  • Bernhard I. (* 1218)
  • Albrecht, Franziskanermönch
  • Hermann, Dompropst von Halberstadt
  • Magnus, Dompropst von Halberstadt
  • Otto, Domherr zu Magdeburg
  • Siegfried I. (* 1230)
  • Hedwig, seit 1242 verheiratet mit Herzog Boleslaw II. von Schlesien
  • Gertrud, Äbtissin von Gernrode

Nach dem Tod seiner Gemahlin ruft Fürst Heinrich I. seinen ältesten Sohn Heinrich II. von Anhalt zum Mitregenten aus.

1245
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt

Heinrich II. von Anhalt, ältester Sohn des Landesfürsten Heinrich I., heiratet Mechthild von Braunschweig-Lüneburg, die Tochter des Herzogs Otto.

1247
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt / Landgrafschaft Thüringen

Heinrich II. von Anhalt, Mitregent des Landesfürsten Heinrich I., greift in den Thüringer Erbfolgekrieg ein und kämpft im Bündnis mit Herzog Albrecht von Braunschweig-Lüneburg. Bei diesem Krieg geht es um große Teile Thüringens sowie um hessische Grafschaften, die nach dem Tod des söhnelosen Landgrafen Heinrich Raspe zur Disposition stehen. Ansprüche auf das Ludowinger Erbe erheben sowohl die Wettiner, Herren der Markgrafschaft Meißen, als auch die letzte Überlebende des Geschlechts, Sophie von Brabant, Tochter Landgraf Ludwigs IV. und Nichte Heinrich Raspes, die das Erbe für ihren Sohn Heinrich beansprucht. Sophie ist vermählt mit Herzog Heinrich II. von Niederlothringen und Brabant. Ihre Schwester Gertrud ist Äbtissin des Reichsklosters Altenberg bei Wetzlar und dadurch von der Erbfolge ausgeschlossen.

1250
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt

In Aschersleben wird ein Marienkloster gegründet.

1252
Fürstentum Anhalt - Fürst Heinrich II. (Mitregent seit 1244)

Fürstentum Anhalt-Aschersleben - Fürst Heinrich II. (neu, Mitregent seit 1244)
Fürstentum Anhalt-Bernburg - Fürst Bernhard I. (neu)
Fürstentum Anhalt-Köthen - Fürst Siegfried I. (neu)

1252
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt / Fürstentum Anhalt-Aschersleben / Fürstentum Anhalt-Bernburg / Fürstentum Anhalt-Köthen

Nach 40 Jahren Herrschaft stirbt Fürst Heinrich I. von Anhalt. In seiner Herrschaftszeit wurde das erste deutschsprachige Gesetzbuch, der "Sachsenspiegel", heraufgegeben. Heinrich war ca. 30 Jahre mit Irmgard, einer Tochter des Landgrafen Hermann I. von Thüringen und der bayerischen Herzogstochter Sophia verheiratet, die ihm mindestens elf Kinder schenkte, von denen neun ihn überleben:

  • Heinrich II. (* 1215), er erbt das Gebiet Anhalt-Aschersleben
  • Jutta von Anhalt, seit 10.03.1233 verheiratet mit Nikolaus von Werle
  • Sophie, seit 1232 verheiratet mit Herzog Otto VII. von Meranien, später mit Siegfried Graf von Regenstein
  • Bernhard I. (* 1218), er erbt das Gebiet Anhalt-Bernburg
  • Hermann, Dompropst von Halberstadt
  • Magnus, Dompropst von Halberstadt
  • Siegfried I. (* 1230), er erbt das Gebiet Anhalt-Köthen
  • Hedwig, seit 1242 verheiratet mit Herzog Boleslaw II. von Schlesien
  • Gertrud, Äbtissin von Gernrode

Die drei Söhne des Verstorbenen, die nicht in den kirchlichen Dienst geschickt wurden, gelten als Erben: Heinrich II., genannt "der Fette" erbt das Gebiet Aschersleben, Bernhard I. von Anhalt das Gebiet Bernburg und Siegfried I. erbt das Gebiet Köthen. Mit dem Sitz des neuen Fürstentums Anhalt-Aschersleben in dem Ort Aschersleben wächst die Bedeutung des Ortes; binnen kurzem wird aus dem Bauerndorf ein Städtchen werden.

1257
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Aschersleben

Fürst Heinrich II. von Anhalt-Aschersleben nimmt an der Wahl zum deutschen König teil und gibt seine Stimme zugunsten von Alfons X. von Kastilien ab. Anschließend beginnt er einen Fehdezug gegen die Klöster und Erzbischöfe von Magdeburg und Bischöfe von Halberstadt, auch gegen die eigenen Brüder und Vettern.

03.02.1258
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Bernburg / Freie Stadt Hamburg / Königreich Dänemark

Fürst Bernhard I. von Anhalt-Bernburg heiratet in Hamburg die 18 Jahre alte Prinzessin Sophie, Tochter des Königs Abel von Dänemark.

1263
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Aschersleben

Heinrich II. "der Fette" von Anhalt gerät in der Schlacht bei Besenstedt in Gefangenschaft.

1265
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Aschersleben

Heinrich II. "der Fette" von Anhalt, der vor zwei Jahren in der Schlacht bei Besenstedt in Gefangenschaft geriet, wird wieder freigelassen.

um 1265
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Köthen / Königreich der Schweden

Fürst Siegfried I. von Anhalt-Köthen heiratet Katharina Birgersdottir von Schweden, eine Tochter von Birger Jarl.

1266
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Aschersleben

Fürst Heinrich II. "der Fette" von Anhalt verleiht seiner Residenzstadt Aschersleben das Stadtrecht.

12.06.1266

Fürstentum Anhalt-Aschersleben - Regentin Mechthild von Braunschweig-Lüneburg (neu)
Fürstentum Anhalt-Aschersleben - Fürst Otto I. (neu)
Fürstentum Anhalt-Aschersleben - Fürst Heinrich III. (neu)
Fürstentum Anhalt-Bernburg - Fürst Bernhard I. (seit 1252)
Fürstentum Anhalt-Köthen - Fürst Siegfried I. (seit 1252)

12.06.1266
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Aschersleben

Nach 22 Jahren Herrschaft stirbt Fürst Heinrich II. "der Fette" von Anhalt (* 1215) im Alter von 51 Jahren. Entgegen dem geltenden Brauch wird entschieden, dass das Land nicht für seine beiden Söhne geteilt wird, sondern dass Otto I. von Anhalt-Aschersleben gemeinsam mit seinem Bruder Heinrich III. von Anhalt-Aschersleben das Land regieren soll. Da beide Söhne noch nicht volljährig sind, führt vorerst ihre engagierte und sachverständige Mutter Mechthild von Braunschweig-Lüneburg die Geschäfte des Landes.

1270

Fürstentum Anhalt-Aschersleben - Fürst Otto I. (seit 1266)
Fürstentum Anhalt-Aschersleben - Fürst Heinrich III. (seit 1266)
Fürstentum Anhalt-Bernburg - Fürst Bernhard I. (seit 1252)
Fürstentum Anhalt-Köthen - Fürst Siegfried I. (seit 1252)

1270
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Aschersleben

Mit der Volljährigkeit der beiden Brüder Fürst Otto I. von Anhalt-Aschersleben und Fürst Heinrich III. von Anhalt-Aschersleben legt deren Mutter Mechthild von Braunschweig-Lüneburg die Regentschaft nieder. Otto und Heinrich regieren fortan gemeinsam das Fürstentum.

1273
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Aschersleben / Fürstentum Anhalt-Köthen

Fürst Siegfried I. von Anhalt-Köthen und Rudolf von Habsburg sind Kandidaten der Wahl zum König des Heiligen Römischen Reiches, die von Rudolf entschieden wird. Fürst Heinrich III. von Anhalt-Aschersleben schließt sich eng an den König des Heiligen Römischen Reiches (HRR), Rudolf von Habsburg, an und wird königlicher Hauptmann des sächsischen Landfriedens. Er erwirbt sich den Ruf eines großen Kriegsmannes.

1283

Fürstentum Anhalt-Aschersleben - Fürst Otto I. (seit 1266)
Fürstentum Anhalt-Bernburg - Fürst Bernhard I. (seit 1252)
Fürstentum Anhalt-Köthen - Fürst Siegfried I. (seit 1252)

1283
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Aschersleben

Fürst Heinrich III. von Anhalt-Aschersleben, bisher Mit-Herrscher im Fürstentum, entschließt sich, eine kirchliche Laufbahn einzuschlagen und legt sein Amt nieder, um Domherr in Magdeburg und Propst des Blasiusstiftes in Braunschweig zu werden. Otto I. von Anhalt-Aschersleben regiert von nun an das Fürstentum allein. Er heiratet Heilwig von Schlesien, eine Tochter des Herzogs Heinrich III. von Schlesien-Breslau und der Prinzessin Jutta von Polen sowie Witwe Heinrichs, des ältesten Sohnes Albrechts II. von Meißen.

1284
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Bernburg

Prinzessin Sophie von Dänemark, die Gemahlin von Fürst Bernhard I. von Anhalt-Bernburg, stirbt im Alter von 44 Jahren nach einer 26 Jahre dauernden Ehe, der folgende Kinder entstammen:

  • Johann I.
  • Albrecht I. von Anhalt, Bischof von Halberstadt
  • Bernhard II.
  • Heinrich, Prior des Dominikanerklosters St. Katharinen in Halberstadt
  • Rudolph
  • Sophie, verheiratet mit Graf Dietrich II. von Honstein
1287

Fürstentum Anhalt-Aschersleben - Fürst Otto I. (seit 1266)
Fürstentum Anhalt-Bernburg - Fürst Johann I. (neu)
Fürstentum Anhalt-Bernburg - Fürst Bernhard II. (neu)
Fürstentum Anhalt-Köthen - Fürst Siegfried I. (seit 1252)

1287
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Bernburg

Fürst Bernhard I. von Anhalt-Bernburg, seit 35 Jahren auf dem Thron, stirbt. Seine beiden Söhne Johann I. und Bernhard II. teilen das Land aber nicht unter sich auf, sondern regieren es gemeinsam. Die Brüder Albrecht und Heinrich widmen sich dem geistlichen Stand und verzichten auf Ansprüche. Rudolph, der jüngste Sohn Bernhards, lebt zu diesem Zeitpunkt möglicherweise nicht mehr.

1289

Fürstentum Anhalt-Aschersleben - Fürst Otto I. (seit 1266)
Fürstentum Anhalt-Bernburg - Fürst Johann I. (seit 1287)
Fürstentum Anhalt-Bernburg - Fürst Bernhard II. (seit 1287)
Fürstentum Anhalt-Köthen - Fürst Albrecht I. von Anhalt-Köthen (neu)

1289
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Köthen

Fürst Siegfried I. von Anhalt-Köthen stirbt im selben Jahr wie seine Gemahlin Katharina Birgersdottir von Schweden. Siegfried wurde etwa 60 Jahre alt. Er regierte 37 Jahre lang. Sohn Albrecht I. tritt die Nachfolge Siegfrieds an.

Frühjahr 1291
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Köthen / Fürstentum Braunschweig

Fürst Albrecht I. von Anhalt-Köthen beteiligt sich gegen den Fürsten von Braunschweig-Grubenhagen, Heinrich den Wunderlichen von Grubenhagen, an der Belagerung des Schlosses Herlingsberg. Heinrich der Wunderliche besitzt die Harliburg. Der Burgbesatzung wird die mangelhafte Sicherheit der Straße zwischen Goslar und Hildesheim angelastet. Daher verlangt die Hildesheimische Seite unter Bischof Siegfried II. von Querfurt die Übergabe oder den Verkauf der Burg, und wandte sich nach Heinrichs Ablehnung zwecks Unterstützung unter Hinweis auf den 1290 in Erfurt beschlossenen Landfrieden an die regionalen Landstände.

1291

Fürstentum Anhalt-Aschersleben - Fürst Otto I. (seit 1266)
Fürstentum Anhalt-Bernburg - Fürst Bernhard II. (seit 1287)
Fürstentum Anhalt-Köthen - Fürst Albrecht I. von Anhalt-Köthen (neu)

1291
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Bernburg

Nach vier Jahren auf dem Thron stirbt Johann I. von Anhalt-Bernburg, der Mitregent von Bernhard II. Da er unverheiratet und kinderlos ist, wird Bernhard II. nunmehr alleiniger Herrscher in Anhalt-Bernburg.

1293
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Köthen

Fürst Albrecht I. von Anhalt-Köthen schafft gemeinsam mit Abt Konrad von Nienburg den Gebrauch der bis jetzt noch gebräuchlichen wendischen Sprache in anhaltischen Gerichten ab.

1295
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Köthen / Mark Brandenburg

Fürst Albrecht I. von Anhalt-Köthen ist der erste Askanier, der in die Köthener Burg einzieht. Der Fürst von Köthen herrscht auch über die Gebiete um Dessau und Zerbst. Ein Teil der Stadt Zerbst, der noch dem Markgrafen von Brandenburg untersteht, erhält er zu Lehen.

Die bisherigen Oberhäupter Anhalts mit der längsten Herrschaftszeit
Funktion und Amtszeit Name Herrschaftsjahre
Fürst in Anhalt
1212-1252
Heinrich I. von Anhalt
40
Fürst von Anhalt-Köthen
1252-1289
Siegfried I. von Anhalt-Köthen
37
Fürst von Anhalt-Bernburg
1252-1287
Bernhard I. von Anhalt-Bernburg
35
13001399
Anhalt im 14. Jahrhundert
14001499
Anhalt im 15. Jahrhundert
15001599
Anhalt im 16. Jahrhundert
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