Römische Republik 450 BC: Unterschied zwischen den Versionen

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In Rom behalten die Decemviri des Vorjahres die Macht; erstmals regiert das selbe Collegium wie im Vorjahr das Land. Appius Claudius Crassus Inregillensis Sabinus, Consul von 471 und einer der Decemviri von 451, gehört als Einziger beiden Decemvirii an. Obwohl zu den Claudiern gehörig und damit patrizischer Herkunft, unterstützt er den Wunsch der Plebejer nach einem geschriebenen Gesetz. Während seiner Amtszeit teilt er die Macht mit ihren Repräsentanten. Das von den Decemviri verfasste Zwölftafelgesetz überlebt den Sturz des Decemvirats in diesem Jahr. Als die vorgesehene Amtszeit des zweiten Decemvirats abläuft, verweigern die Decemviri die Aufgabe des Amtes und den Nachfolgern die Aufnahme der Amtsgeschäfte. Appius Claudius wird nachgesagt, eine ungerechte Entscheidung getroffen zu haben, um eine junge Frau namens Verginia laut Livius unrechtmäßig für sich beanspruchen zu können, was ihren Vater dazu bringt, sie, um sie vor dieser Entehrung zu bewahren, zu töten, eine Situation, die einen Aufstand gegen das Decemvirat verursacht und die Decemviri schließlich zum Rücktritt zwingt, so dass der normale Magistrat (magistratus ordinarii) wieder eingesetzt werden kann. Appius Claudius wird entweder ermordet oder – nach dem Skandal um Verginia – tötet sich selbst; die Quellenlage dazu ist spärlich. Quintus Fabius Vibulanus, 467, 465 und 459 römischer Consul, wurde 450 einer der Decemviri, die auf Antrieb des Appius Claudius Crassus die Zeit ihrer Amtsführung widerrechtlich verlängern und ihre Nachfolger an der Aufnahme der Amtsgeschäfte hindern. Nach einem Aufstand gegen das Decemvirat, der zu dessen Auflösung führt, geht er freiwillig ins Exil. In den Ständekämpfen taucht der Name Servius Sulpicius Camerinus (Cornutus) mit den Consuln Gaius Iulius Iullus und Spurius Tarpeius als Unterhändler vor dem Plebs auf, sowie als Legat im Volskerkrieg. <br>  
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In Rom behalten die Decemviri des Vorjahres die Macht; erstmals regiert das selbe Collegium wie im Vorjahr das Land. Appius Claudius Crassus Inregillensis Sabinus, Consul von 471 und einer der Decemviri von 451, gehört als Einziger allen drei Decemvirii an. Obwohl zu den Claudiern gehörig und damit patrizischer Herkunft, unterstützt er den Wunsch der Plebejer nach einem geschriebenen Gesetz. Während seiner Amtszeit teilt er die Macht mit ihren Repräsentanten. Das von den Decemviri verfasste Zwölftafelgesetz überlebt den Sturz des Decemvirats in diesem Jahr. Als die vorgesehene Amtszeit des zweiten Decemvirats abläuft, verweigern die Decemviri die Aufgabe des Amtes und den Nachfolgern die Aufnahme der Amtsgeschäfte. Appius Claudius wird nachgesagt, eine ungerechte Entscheidung getroffen zu haben, um eine junge Frau namens Verginia laut Livius unrechtmäßig für sich beanspruchen zu können, was ihren Vater dazu bringt, sie, um sie vor dieser Entehrung zu bewahren, zu töten, eine Situation, die einen Aufstand gegen das Decemvirat verursacht und die Decemviri schließlich zum Rücktritt zwingt, so dass der normale Magistrat (magistratus ordinarii) wieder eingesetzt werden kann. Appius Claudius wird entweder ermordet oder – nach dem Skandal um Verginia – tötet sich selbst; die Quellenlage dazu ist spärlich. Quintus Fabius Vibulanus, 467, 465 und 459 römischer Consul, wurde 450 einer der Decemviri, die auf Antrieb des Appius Claudius Crassus die Zeit ihrer Amtsführung widerrechtlich verlängern und ihre Nachfolger an der Aufnahme der Amtsgeschäfte hindern. Nach einem Aufstand gegen das Decemvirat, der zu dessen Auflösung führt, geht er freiwillig ins Exil. In den Ständekämpfen taucht der Name Servius Sulpicius Camerinus (Cornutus) mit den Consuln Gaius Iulius Iullus und Spurius Tarpeius als Unterhändler vor dem Plebs auf, sowie als Legat im Volskerkrieg. <br>  
 
Das Decemvirn wird schließlich abgelöst durch zwei römische Consuln, Lucius Valerius Potitus und Marcus Horatius Barbatus. Livius schreibt dazu: <br>   
 
Das Decemvirn wird schließlich abgelöst durch zwei römische Consuln, Lucius Valerius Potitus und Marcus Horatius Barbatus. Livius schreibt dazu: <br>   
 
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Ferner wird auf Betreiben der beiden Consuln die „Lex Valeria Horatia de senatus consultorum custodia“ in Kraft gesetzt, die besagt, dass Senatsbeschlüsse (senatus consulta) von den „Aediles plebis“ im Ceres-Tempel niedergelegt werden müssen, um sie vor willkürlicher Behandlung durch die Consuln zu schützen. Diesem Zweck dient auch, dass die Tribunen künftig bei den Beschlussfassungen im Senat anwesend sein müssen. Es heißt, dass die Volkstribunen die Kurie jedoch nicht betreten dürfen; vor den Toren werden Bänke aufgestellt, auf denen sie Platz nehmen dürfen und sehr aufmerksam und sorgsam die Senatsbeschlüsse zu prüfen haben. <br>
 
Ferner wird auf Betreiben der beiden Consuln die „Lex Valeria Horatia de senatus consultorum custodia“ in Kraft gesetzt, die besagt, dass Senatsbeschlüsse (senatus consulta) von den „Aediles plebis“ im Ceres-Tempel niedergelegt werden müssen, um sie vor willkürlicher Behandlung durch die Consuln zu schützen. Diesem Zweck dient auch, dass die Tribunen künftig bei den Beschlussfassungen im Senat anwesend sein müssen. Es heißt, dass die Volkstribunen die Kurie jedoch nicht betreten dürfen; vor den Toren werden Bänke aufgestellt, auf denen sie Platz nehmen dürfen und sehr aufmerksam und sorgsam die Senatsbeschlüsse zu prüfen haben. <br>
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Der Decemvir Titus Antonius Merenda erleidet am Algidus eine Niederlage gegen die Aequer. Die Consuln erringen Siege über Aequer, Volsker und Sabiner. Weil ihnen der Senat einen Triumph verweigert, lassen sie sich ihn kurzerhand durch die Tributkomitien beschließen. Die Sabinerkriege ruhen vorerst, während die Kriege gegen Aequer und Volsker ohne entscheidende Ereignisse fast ununterbrochen weitergehen. <br>
 
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Titus Verginius Tricostus Caelimontanus und Lars Spurius Herminius Coritinesanus werden neue Consuln. Sie bekleiden dieses Amt das erste Mal. Die Fasti Capitolini lassen die Consuln des Jahres 448 aus, weshalb ihre Namen nur aus späteren Quellen bezeugt werden können. Der Vater des erstgenannten Consuls ist möglicherweise Spurius Verginius Tricostus Caelimontanus, Consul von 456. Die „Lex Trebonia de tribunorum plebis creatione“ tritt in Kraft. Es beginnt das Plebiszit des Lucius Trebonius Asper, das die Wahl von 10 Volkstribunen in den concilia plebis vorsieht. <br>
 
Titus Verginius Tricostus Caelimontanus und Lars Spurius Herminius Coritinesanus werden neue Consuln. Sie bekleiden dieses Amt das erste Mal. Die Fasti Capitolini lassen die Consuln des Jahres 448 aus, weshalb ihre Namen nur aus späteren Quellen bezeugt werden können. Der Vater des erstgenannten Consuls ist möglicherweise Spurius Verginius Tricostus Caelimontanus, Consul von 456. Die „Lex Trebonia de tribunorum plebis creatione“ tritt in Kraft. Es beginnt das Plebiszit des Lucius Trebonius Asper, das die Wahl von 10 Volkstribunen in den concilia plebis vorsieht. <br>
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Der Decemvir Titus Antonius Merenda erleidet am Algidus eine Niederlage gegen die Aequer. Die Consuln erringen Siege über Aequer, Volsker und Sabiner. Weil ihnen der Senat einen Triumph verweigert, lassen sie sich ihn kurzerhand durch die Tributkomitien beschließen. Die Sabinerkriege ruhen vorerst, während die Kriege gegen Aequer und Volsker ohne entscheidende Ereignisse fast ununterbrochen weitergehen. <br>
 
 
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Das gewählte Consulnpaar wird im dritten Monat wegen eines nachgewiesenen Wahlfehlers abgesetzt und durch zwei nachgewählte Consuln, Lucius Papirius Mugillanus und Lucius Sempronius Atratinus, ersetzt. Diese Consuln werden dann durch Militärtribunen mit consularischer Gewalt abgelöst, wobei auch die Consules suffecti in diese Gruppe eingebunden werden: Aulus Sempronius Atratinus, Titus Cloelius Siculus, Lucius Atilius Luscus, Lucius Papirius Mugillanus und Lucius Sempronius Atratinus. Nach drei Monaten werden sie wieder durch die regulären „Consules suffecti“ ersetzt. Das „Tribuni militum consulari potestate (Militärtribunat, Konsulartribunat) zielt darauf ab, Plebejer in die Magistratur aufzunehmen, ohne dass das Konsulat dadurch berührt wird und die gewachsenen militärischen Aufgaben auf mehrere Schultern zu verteilen. <br>
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Die Volksversammlung wählt anstelle von Consules eine dreiköpfige Gruppe von "Tribuni militum consulari potestate" (Militärtribune mit konsularischer Gewalt). Eie Einführung der neuen Militärtribune zielt darauf ab, a) Plebejer in die Magistratur aufzunehmen, ohne dass das Consulat dadurch berührt wird, sowie b) die gewachsenen militärischen Aufgaben auf mehr Schultern als bisher zu verteilen. Die Militärtribunen, bis jetzt noch ohne Erfahrungen in höchsten Ämtern Roms sind, heißen: <br>
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* Aulus Sempronius Atratinus
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* Lucius Atilius Luscus
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* Titus Cloelius Siculus
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Dieses erste Colledium wird nach drei Monaten wegen eines Wahlfehlers abgesetzt und durch zwei Consules suffecti, die zu diesem Zweck nachgewählt werden, ersetzt. Beide waren noch nie in einem höchsten Staatsamt Roms: <br>
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* Lucius Papirius Mugillanus
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* Lucius Sempronius Atratinus
 
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* census - Bürgerschatzung und Einteilung in Vermögensklassen (steuerliche Veranlagung nach tributum)
 
* census - Bürgerschatzung und Einteilung in Vermögensklassen (steuerliche Veranlagung nach tributum)
 
* lustrum – Reinigungsopfer <br>
 
* lustrum – Reinigungsopfer <br>
Die ersten Zensoren sind Lucius Papirius Mugillanus und Lucius Sempronius Atratinus. Der römische Geschichtsschreiber Livius schreibt: „Auf dieses Jahr, mag es nun Tribunen oder auch Consuln gehabt haben, folgt ein anderes mit nicht zweifelhaften Consuln, dem Marcus Geganius Macerinus, der zum zweiten Mal, und dem Titus Quinctius Capitolinus, der zum fünften Mal Consul war. (2) In dem selben Jahr nahm auch die Zensur ihren Anfang, eine Sache, klein in ihrem Ursprung, die nachher durch Zunahme einen solchen Umfang erhielt, dass die Leitung der römischen Sitten und der Zucht im Hause, der Senat und die Rittercenturien, die Entscheidung über Ehre und Schande in der Befugnis dieser Behörde stand; ferner das Aufsichtsrecht über Staatseigentum und persönlichen Landbesitz, die Einkünfte des römischen Volks ihrem Befehl und ihrer Entscheidung unterworfen waren. (3) Die Sache nahm damit ihren Anfang, dass bei einem Volk, das viele Jahre keine Schatzung gehabt hatte, diese weder hinausgeschoben werden konnte, noch die Consuln, da Krieg mit so vielen Völkern drohten, Zeit hatten, dieses Geschäft zu besorgen. (4) Der Senat brachte die Sache zur Sprache: Eine mühevolle und keineswegs consularische Arbeit bedürfe ihrer eigenen Beamtung, der die Tätigkeit der Schreiber, die Aufbewahrung und Besorgung der Verzeichnisse, die Entscheidung über den leitenden Grundsatz der Schatzung obläge. (5) Die Väter nahmen das, wenn auch nicht sehr bedeutende, Geschäft an, damit mehr patrizische Magistrate im Gemeinwesen wären in der Voraussetzung, die auch in Erfüllung ging, dass bald der Einfluss derer, die die Aufsicht hätten, der Ehrenstelle selbst Gewalt und Hoheit verleihen würde. (6) Die Tribunen, die die Besorgung eines, wie es damals war, mehr notwendigen als glänzenden Geschäftes ins Auge fassten, machten keine großen Anstrengungen dagegen, um nicht auch in kleinen Dingen unnötigerweise zu widersprechen. (7) Da von den Häuptern des Staates die Ehre verschmäht wurde, so wählte das Volk mit Stimmenmehrheit den Papirius und Sempronius, über deren Consulat gezweifelt wird, um durch diese Beamtung ihr nicht ganz vollständiges Consulat zu ergänzen. Sie wurden nach ihrem Geschäft Schatzungsmänner genannt.(Übersetzung nach Gerlach). <br>
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Die ersten Zensoren sind Lucius Papirius Mugillanus und Lucius Sempronius Atratinus. Der römische Geschichtsschreiber Livius schreibt: <br> 
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(1) Auf dieses Jahr, mag es nun Tribunen oder auch Consuln gehabt haben, folgt ein anderes mit nicht zweifelhaften Consuln, dem Marcus Geganius Macerinus, der zum zweiten Mal, und dem Titus Quinctius Capitolinus, der zum fünften Mal Consul war. <br>
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(2) In dem selben Jahr nahm auch die Zensur ihren Anfang, eine Sache, klein in ihrem Ursprung, die nachher durch Zunahme einen solchen Umfang erhielt, dass die Leitung der römischen Sitten und der Zucht im Hause, der Senat und die Rittercenturien, die Entscheidung über Ehre und Schande in der Befugnis dieser Behörde stand; ferner das Aufsichtsrecht über Staatseigentum und persönlichen Landbesitz, die Einkünfte des römischen Volks ihrem Befehl und ihrer Entscheidung unterworfen waren. <br>
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(3) Die Sache nahm damit ihren Anfang, dass bei einem Volk, das viele Jahre keine Schatzung gehabt hatte, diese weder hinausgeschoben werden konnte, noch die Consuln, da Krieg mit so vielen Völkern drohten, Zeit hatten, dieses Geschäft zu besorgen. <br>
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(4) Der Senat brachte die Sache zur Sprache: Eine mühevolle und keineswegs consularische Arbeit bedürfe ihrer eigenen Beamtung, der die Tätigkeit der Schreiber, die Aufbewahrung und Besorgung der Verzeichnisse, die Entscheidung über den leitenden Grundsatz der Schatzung obläge. <br>
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(5) Die Väter nahmen das, wenn auch nicht sehr bedeutende, Geschäft an, damit mehr patrizische Magistrate im Gemeinwesen wären in der Voraussetzung, die auch in Erfüllung ging, dass bald der Einfluss derer, die die Aufsicht hätten, der Ehrenstelle selbst Gewalt und Hoheit verleihen würde. <br>
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(6) Die Tribunen, die die Besorgung eines, wie es damals war, mehr notwendigen als glänzenden Geschäftes ins Auge fassten, machten keine großen Anstrengungen dagegen, um nicht auch in kleinen Dingen unnötigerweise zu widersprechen. <br>
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(7) Da von den Häuptern des Staates die Ehre verschmäht wurde, so wählte das Volk mit Stimmenmehrheit den Papirius und Sempronius, über deren Consulat gezweifelt wird, um durch diese Beamtung ihr nicht ganz vollständiges Consulat zu ergänzen. Sie wurden nach ihrem Geschäft Schatzungsmänner genannt. (Übersetzung nach Gerlach). <br>
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Neue römische Consuln werden Gaius Furius Pacilus Fusus und Manius Papirius Crassus. Beide sind zum ersten Mal im Amt. <br>
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Neue römische Consuln werden Gaius Furius Pacilus Fusus und Manius Papirius Crassus. Beide sind zum ersten Mal im Amt. Gaius Furius Pacilus Fusus war 449 Pontifex maximus. <br>
 
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Aktuelle Version vom 18. Juli 2019, 08:00 Uhr

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RÖMISCHE REPUBLIK

Chronik der Dekade 450-441 BC

Hauptstadt: Rom
Aristokratische Staatsform mit demokratischen Elementen




Hauptseite Map Königreich Rom.jpg
Die Römische Republik im Jahre 500 BC (Quelle: wikipedia.fr)
Jahres-Chroniken
Länderchroniken
Ereignis
vor dieser Zeit
Chronik der Apenninenhalbinsel
800 - 40 BC
Tarquinia.jpg
Etruskisches Reich
Übersicht über die Römische Republik
Chroniken der
Römischen Republik
der Dekaden ...
510 BC / 500 BC / 490 BC / 480 BC / 470 BC / 460 BC
fortlaufende Ereignisse
  • Römische Republik - Decemviri-Phase (451-449 BC)
  • Römische Republik - Zweite Konsulats-Phase (449-367 BC)
450 BC
SPQR.png
Römische Republik
  • In Rom schreibt man das Jahr 314 (CCCXIV ab urbe condita = seit Gründung der Stadt). Die Herrschaft von „Decemviri consulari imperio legibus scribundis“ geht in ihr zweites Jahr, allerdings behält lediglich Quintus Fabius Vibulanus jun. Das Amt, während alle anderen Plätze mit neuen Regierenden ersetzt werden. Die Mitglieder des 2. Decemviralkollegiums (darunter drei plebeische) sind:

Die Consuln mit Erfahrung im Amt:

  • Quintus Fabius Vibulanus jun., Consul 467, 465, 459
  • Appius Claudius Crassus Inregillenis Sabinus, Consul von 471, Decemvir 451
  • Lucius Minucius Esquilinus Augurinus, Consul 458

Ihr erstes “Consulat” absolvieren:

  • Marcus Cornelius Maluginensis
  • Marcus Sergius Esquilinus
  • Quintus Fabius Vibulanus (pleb.)
  • Titus Antonius Merenda
  • Kaeso Gaius Duillius Longus
  • Spurius Oppius Cornicen (pleb.)
  • Manius Rabuleius (pleb.)

Die Decumviri verabschieden die letzten beiden Tafel des „Zwölftafelgesetzes“:

  • TABVLA XI (Eherecht). Ehen zwischen Plebejern und Patriziern sind verboten. Männer der Armee dürfen nicht heiraten, bis die Ausbildung vorbei ist.
  • TABVLA XII (Verbrechen). Wenn ein Sklave einen Diebstahl oder Körperverletzung begeht ... Wer eine falsche Behauptung aufstellt, soll vor drei Richter gestellt werden, und auf das Doppelte verurteilt werden. Cicero schreibt später über diese Zeit:

(62) Noch ein drittes Jahr dauerte die Regierung der Decemviri. Es waren die selben, da sie keine anderen an ihre Stelle hatten wählen wollen. In diesem Zustand des Staates, von dem ich schon mehrmals gesagt habe, dass er nicht von Dauer sein könne, weil die Gleichheit der Rechte unter den verschiedenen Ständen der Bürger aufgehoben war, hatten die Vornehmen den ganzen Staat in ihrer Gewalt, da an der Spitze zehn Männer von höchstem Rang standen ohne das Gegengewicht der Volkstribunen und ohne andere Beamten an der Seite zu haben, und ohne dass die Provokation an das Volk gegen Todesstrafe und körperliche Züchtigung belassen war.
(63) Aus deren Ungerechtigkeit entstand nun auf einmal die größte Verwirrung und eine Umwandlung der ganzen Staatseinrichtung: da die Decemviri zwei Tafeln mit Gesetzen, die die Gleichheit der Rechte aufhoben, hinzufügten, wodurch das Recht der Verheiratung , das sonst sogar getrennten Völkern nicht versagt zu werden pflegt, nämlich die Verbindung zwischen dem Plebejer- und Patrizierstand durch eine empörende Anordnung vermehr wurde und überhaupt in dem gesamten Umfang ihrer Macht das Volk nach der Eingebung ihrer Begehrlichkeit, ihrer Härte und ihrer Habsucht beherrschten. Es ist ja eine bekannte und in vielen Geschichtswerken ausführlich erzählte Tatsache, dass, als ein gewisser Decimus Virginius seine Tochter, eine Jungfrau, wegen der zügellosen Lust eines jener Decemvirn auf dem Forum mit eigener Hand getötet und sich im Schmerz hierüber zu dem Heer, das damals im Algidum stand, geflüchtet hatte, die Soldaten den Krieg, den sie eben zu führen hatten, aufgaben und anfangs den Heiligen Berg, wie bei einer ähnlichen Veranlassung früher geschehen war, sodann den aventinischen Hügel bewaffnet besetzten... (Übersetzung nach Moser). Dann wurden zwei höchst vortreffliche Gesetze aus den zwölf Tafeln aufgenommen, von denen eines die Privilegien aufhebt, das andere verbietet, dass über das Leben eines Bürgers anders als in der größten Volksversammlung ein Antrag geschehe. (Übersetzung nach Seeger).

  • Diese Decemvir-Regierung wird zunehmend tyrannisch und gewalttätig; jeder Decemvir wird jetzt von zwölf Liktoren begleitet, die die Fasces sogar mit Äxten tragen (ausschließlich Consuln und Dictatoren werden von zwölf Liktoren begleitet und nur der Dictator darf die Fasces mit Äxten innerhalb des Pomerium zeigen, bedeutet dies doch, dass dem Träger das Recht zusteht, die Todesstrafe zu verhängen). Als die Amtszeit dieses Decemvirats abläuft, verweigerten die Decemviri die Aufgabe des Amtes und den Nachfolgern die Aufnahme der Amtsgeschäfte. Appius Claudius wird vorgeworfen, eine ungerechte Entscheidung getroffen zu haben, die eine junge Frau namens Verginia in die Prostitution gedrängt habe, was ihren Vater dazu brachte, sie zu töten, eine Situation, die einen Aufstand gegen das Decemvirat verursacht und die Decemviri im Jahr 449 zum Rücktritt zwingt, so dass der normale Magistrat (magistratus ordinarii) wieder eingesetzt werden kann.
449 - 367 BC
SPQR.png Römische Republik - Zweite Konsulats-Phase
449 BC
SPQR.png
Römische Republik

In Rom behalten die Decemviri des Vorjahres die Macht; erstmals regiert das selbe Collegium wie im Vorjahr das Land. Appius Claudius Crassus Inregillensis Sabinus, Consul von 471 und einer der Decemviri von 451, gehört als Einziger allen drei Decemvirii an. Obwohl zu den Claudiern gehörig und damit patrizischer Herkunft, unterstützt er den Wunsch der Plebejer nach einem geschriebenen Gesetz. Während seiner Amtszeit teilt er die Macht mit ihren Repräsentanten. Das von den Decemviri verfasste Zwölftafelgesetz überlebt den Sturz des Decemvirats in diesem Jahr. Als die vorgesehene Amtszeit des zweiten Decemvirats abläuft, verweigern die Decemviri die Aufgabe des Amtes und den Nachfolgern die Aufnahme der Amtsgeschäfte. Appius Claudius wird nachgesagt, eine ungerechte Entscheidung getroffen zu haben, um eine junge Frau namens Verginia laut Livius unrechtmäßig für sich beanspruchen zu können, was ihren Vater dazu bringt, sie, um sie vor dieser Entehrung zu bewahren, zu töten, eine Situation, die einen Aufstand gegen das Decemvirat verursacht und die Decemviri schließlich zum Rücktritt zwingt, so dass der normale Magistrat (magistratus ordinarii) wieder eingesetzt werden kann. Appius Claudius wird entweder ermordet oder – nach dem Skandal um Verginia – tötet sich selbst; die Quellenlage dazu ist spärlich. Quintus Fabius Vibulanus, 467, 465 und 459 römischer Consul, wurde 450 einer der Decemviri, die auf Antrieb des Appius Claudius Crassus die Zeit ihrer Amtsführung widerrechtlich verlängern und ihre Nachfolger an der Aufnahme der Amtsgeschäfte hindern. Nach einem Aufstand gegen das Decemvirat, der zu dessen Auflösung führt, geht er freiwillig ins Exil. In den Ständekämpfen taucht der Name Servius Sulpicius Camerinus (Cornutus) mit den Consuln Gaius Iulius Iullus und Spurius Tarpeius als Unterhändler vor dem Plebs auf, sowie als Legat im Volskerkrieg.
Das Decemvirn wird schließlich abgelöst durch zwei römische Consuln, Lucius Valerius Potitus und Marcus Horatius Barbatus. Livius schreibt dazu:

(1) Darauf wurden unter dem Vorsitz eines „Zwischenkönigs“ Lucius Valerius Poplicola Potitus und Marcus Horatius Barbatus zu Consuln gewählt, die sogleich ihr Amt antraten. Ihr Consulat war volksfreundlich, zwar ohne alle Beeinträchtigung der Väter, aber doch nicht ohne Anstoß;
(2) denn alles, was zu Gunsten der Freiheit des Volkes verfügt wurde, das, meinten sie, ginge von ihrer Macht ab.
(3) Zu allererst beantragten sie, da es gewissermaßen streitig war, ob die Väter durch Volksbeschlüsse gebunden wären, in den Centuriatskomitien, dass, was die Bürgerschaft in den Tributkomitien beschlossen hätte, für das ganze Volk verbindlich sei. Dadurch wurden die tribunizischen Anträge zur schärfsten Waffe.
(4) Darauf stellten sie ein anderes Consularisches Gesetz über die Berufung, die einzige Stütze der Freiheit, das durch die Gewalt der Zehnmänner aufgehoben war, nicht nur wieder her, sondern befestigten es auch noch durch Aufstellung eines neuen Gesetzes,
(5) dass niemand irgend eine Behörde ohne das Recht der Berufung wählen solle. Wer es dennoch getan hätte, solle mit Fug und Recht getötet werden können, und dieser Totschlag solle nicht als ein todeswürdiges Verbrechen angesehen werden (Lex Duilia de provocatione).
(6) Da sie die Bürgerschaft einerseits durch das Recht der Berufung, andererseits durch tribunizische Hilfe hinlänglich sichergestellt hatten, erneuerten sie auch zu Gunsten der Volkstribunen das Gesetz, dass sie für unverletzlich angesehen werden, woran die Erinnerung beinahe erloschen war, und stellten dazu einige feierliche Gebräuche wieder her, die seit langer Zeit unterlassen worden waren (Lex Valeria horatia de plebiscitis).
(7) Und nicht nur durch die Religion, sondern auch durch ein Gesetz erklärten sie diese für unverletzlich, durch die Bestimmung, dass dessen Haupt dem Iupiter geheiligt und dessen Hauswesen bei dem Tempel der Ceres, des Liber und der Libera verkauft werden solle, der einem Volkstribunen, Aedilen, einem der zehn Richter eine Unbill zugefügt habe. [...]
(13) Das waren die Consularischen Gesetze. Von den selben Consuln wurde eingeführt, dass die Senatsbeschlüsse, die vorher von den Consuln nach Willkür unterdrückt und verfälscht wurden, in den Tempel der Ceres zu den Volksaedilen gebracht würden.
(14) Darauf stellte Marcus Duilius den Antrag beim Volk, und das Volk beschloss, wer die Bürgerschaft ohne Tribunen gelassen und wer eine Behörde ohne das Recht der Berufung gewählt hätte, solle an Leib und Leben bestraft werden.
(15) Dies alles wurde zwar wider den Willen, aber ohne Widerstand der Patrizier erledigt, weil sich die Wut noch nicht gegen einen Bestimmten richtete.“ (Übersetzung nach Gerlach).

Außerdem wird entschieden, dass von nun an die Unverletzlichkeit der römischen Plebsbeamten garantiert wird (Leges Valeriae Horatiae). In diesem Jahr schlagen die Römer wieder Angriffe der Aequer und der Sabiner zurück. Vorher jedoch verlassen die beiden gegen die Aequer und Sabiner geschickten Heere das Feldlager, um sich auf dem Aventin zu treffen und unternehmen von hier den zweiten Auszug (secessio) auf den Aventin oder (seltener) den Heiligen Berg. Die beiden patrizischen Consuln Lucius Valerius und Marcus Horatius verhandelten mit den Aufsässigen, nachdem sie bereits zuvor durch die Absetzung der Decemvirn die Lage zu bereinigen versucht hatten. Dem Volk wurden weitgehende Zugeständnisse gemacht. Livius schreibt dazu:

(1) Dann wurden Valerius und Horatius an die Bürgerschaft geschickt, um sie unter beliebigen Bedingungen zurückzurufen und die Streitigkeiten beizulegen.
(2) Zugleich erhalten sie den Auftrag, den Zehnmännern gegen den Zorn und den Angriff der Volksmasse Sicherheit zu gewähren. Sie reisten ab und werden mit großer Freude vom Volk im Lager empfangen als unzweifelhafte Befreier, sowohl am Anfang der Bewegung, als durch den Ausgang der Sache. Deshalb wurde ihnen bei ihrer Ankunft der Dank ausgesprochen. Icilius führt im Namen des Volkes das Wort.
(3) Auch stellte er, als es sich um die Bedingungen handelte und die Gesandten fragten, wie die Forderungen des Volkes lauteten, solche Forderungen, worüber man sich vor Ankunft der Gesandten verständigt hatte, dass es offenbar war, dass man mehr Vertrauen auf die Billigkeit als auf die Waffen setzte.
(4) Denn sie verlangten die tribunizische Gewalt und das Recht auf Berufung zurück, die beide vor der Wahl der Zehnmänner Stützen des Volkes gewesen waren, und dass es niemandem zum Nachteil gereichen dürfe, das Kriegsvolk oder die Bürger aufgefordert zu haben, die Freiheit durch Auswanderung wiederzugewinnen.
(5) Nur hinsichtlich der Bestrafung der Decemvirn stellten sie eine grässliche Forderung; denn sie hielten es für billig, dass diese ausgeliefert würden, und drohten, sie lebendig zu verbrennen.“ (Übersetzung nach Gerlach) Der Magistrat und die volksfreundlichen Gesetze werden wiederhergestellt. Die wieder in Gang gesetzte republikanische Verwaltung wird allerdings durch das Recht der „Provocatio“ eingeschränkt.

Ferner wird auf Betreiben der beiden Consuln die „Lex Valeria Horatia de senatus consultorum custodia“ in Kraft gesetzt, die besagt, dass Senatsbeschlüsse (senatus consulta) von den „Aediles plebis“ im Ceres-Tempel niedergelegt werden müssen, um sie vor willkürlicher Behandlung durch die Consuln zu schützen. Diesem Zweck dient auch, dass die Tribunen künftig bei den Beschlussfassungen im Senat anwesend sein müssen. Es heißt, dass die Volkstribunen die Kurie jedoch nicht betreten dürfen; vor den Toren werden Bänke aufgestellt, auf denen sie Platz nehmen dürfen und sehr aufmerksam und sorgsam die Senatsbeschlüsse zu prüfen haben.

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Römische Republik / Etruskisches Reich

Der Decemvir Titus Antonius Merenda erleidet am Algidus eine Niederlage gegen die Aequer. Die Consuln erringen Siege über Aequer, Volsker und Sabiner. Weil ihnen der Senat einen Triumph verweigert, lassen sie sich ihn kurzerhand durch die Tributkomitien beschließen. Die Sabinerkriege ruhen vorerst, während die Kriege gegen Aequer und Volsker ohne entscheidende Ereignisse fast ununterbrochen weitergehen.

448 BC
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Römische Republik / Etruskisches Reich

Titus Verginius Tricostus Caelimontanus und Lars Spurius Herminius Coritinesanus werden neue Consuln. Sie bekleiden dieses Amt das erste Mal. Die Fasti Capitolini lassen die Consuln des Jahres 448 aus, weshalb ihre Namen nur aus späteren Quellen bezeugt werden können. Der Vater des erstgenannten Consuls ist möglicherweise Spurius Verginius Tricostus Caelimontanus, Consul von 456. Die „Lex Trebonia de tribunorum plebis creatione“ tritt in Kraft. Es beginnt das Plebiszit des Lucius Trebonius Asper, das die Wahl von 10 Volkstribunen in den concilia plebis vorsieht.

447 BC
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Römische Republik

Neue römische Consuln werden Marcus Geganius Macerinus und Gaius Iulius Iullus. Beide sind zum ersten Mal im Amt. Es werden von jetzt an zwei Quaestoren für die Verwaltung des „Aerarium“ (Staatskasse) eingesetzt. Während Marcus Geganius Macerinus dieses Amt zum ersten Mal bekleidet, war Gaius Iulius Iullus bereits 451 einer der Decumviri.

446 BC
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Römische Republik

Titus Quinctius Capitolinus Barbatus, der aus der patrizischen gens Quinctia stammt, wird nach 471, 468 und 465 zum vierten Mal zum Consul gewählt. Titus Livius beschreibt ihn trotz seiner Beliebtheit als schwierigen Charakter. Er triumphierte 471 über die Volsker, die zusammen mit den Antiaten kämpften. 465 und 464 kämpfte er gegen die Aequer. 458 wurde er Quaestur von Rom. Jetzt ist sein Kollege Consul Agrippa Furius Fusus, der diese Funktion zum ersten Mal ausübt. Dieser gerät mit seinen Truppen in einen Hinterhalt der Aequer, woraus ihn Titus Quinctius mit einem herbeigerufenen Reserveheer befreien kann. Während der Amtszeit dieses Collegiums fällt auch eine Intervention Roms im Grenzkonflikt zwischen den südlilch gelegenen Städten Aricia und Ardea.

445 BC
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Römische Republik

Marcus Genucius Augurinus und Gaius Curtius Philo werden zu neuen Consuln gewählt. Beide bekleiden dieses Amt zum ersten Mal. Unter ihrer Regierung wird die Ehegemeinschaft zwischen Patriziern und Plebejern in Rom zugelassen. Außerdem wird eine Wehrverfassung ins Leben gerufen (Zenturiatkomitien). Der römische Geschichtsschreiber Livius schildert die Vorwürfe, die die Consuln gegen die Tribunen erheben:

(1) Zur selben Zeit reizten die Consuln den Senat gegen die Tribunen und diese das Volk gegen die Consuln auf. Die Consuln erklärten, die Raserei der Tribunen sei nicht länger zu ertragen; es sei zum Äußersten gekommen. Von innen werde der Krieg mehr als von außen angefacht. Das sei ebensoviel die Schuld der Väter als des Volkes, und der Consuln ebenso gut wie der Tribunen.
(2) Was am meisten in einem Staat belohnt werde, das nehme am meisten zu; so werde man stark im Frieden wie im Krieg;
(3) in Rom werde der Aufruhr am meisten belohnt;
(4) dies hätte immer den einzelnen wie der Gesamtheit Ehre gebracht. Sie sollten daran denken, welche Hoheit des Senats sie von ihren Vätern übernommen hätten und in welchem Zustand sie dieselbe ihren Kindern übergeben wollten. Ob sie, wie das Volk, sich rühmen könnten, dass sie zugenommen habe und ansehnlicher geworden sei? Also nehme es kein Ende und werde keines nehmen, solange die Urheber der Aufstände in eben dem Maße geehrt würden, als die Aufstände glücklich abliefen.
(5) Etwas Ungeheueres habe Gaius Canuleius unternommen Er beabsichtige die Aufhebung des Unterschieds der Geschlechter, Verwirrung aller göttlicher Offenbarung, sei es für den Staat, sei es für einzelne; damit nichts rein und unbefleckt bleibe, dass mit Aufhebung jeden Unterschieds niemand weder sich noch die Seinen kenne.
(6) Denn was bedeuten gemischte Ehen anders, als dass die Patrizier und Plebejer sich beinahe wie das Vieh untereinander begatteten, so dass, wenn einer geboren würde, nicht wisse, welchem Blut er angehöre, welche gottesdienstlichen Gebräuche er zu feiern habe, halb den Patriziern, halb dem Volk angehörig, mit sich selbst in Widerspruch?
(7) Und es sei noch nicht damit genug, dass alle göttlichen und menschlichen Rechte verwirrt werden, die Volksaufwiegler machten sich jetzt fertig zum Consulat. Zumeist hätten sie in ihren Reden nur darauf hingedeutet, dass ein Consul aus dem Volk gewählt werden dürfe; jetzt würde beantragt, das Volk solle nach Belieben die Consuln aus den Vätern oder aus dem Volk wählen, und sie würden ohne weiteres den größten Aufrührer aus dem Volk wählen. Die Canuleier also und die Icilier würden Consuln werden.
(8) Der große und gütige Iupiter möge es nicht geschehen lassen, dass eine Gewalt von königlicher Hoheit so tief sinke. Sie wollten tausendmal lieber sterben, als eine solche Schande zulassen.
(9) Sie seien überzeugt, dass auch die Vorfahren, wenn sie geahnt hätten, dass das Volk dadurch, dass man alles zugestehe, nicht milder, sondern nur unversöhnlicher gegen sie werden würde, indem es immer unbilligere Forderungen stelle, nachdem es das erste erlangt hätte,
(10) eher sich jedem Kampf hätten unterziehen wollen, als sich solche Gesetze auferlegen lassen. Weil man damals wegen der Tribunen nachgegeben habe, habe man zum zweiten Mal nachgegeben; es nehme kein Ende.
(11) Es könnten nicht in demselben Staat Volkstribunen und Väter sein; entweder müsse dieser Stand ohne jede Beamtung aufgegeben werden, und lieber müsse man spät als niemals der Frechheit und Verwegenheit entgegentreten.
(12) Wolle man zugeben, dass jene zuerst ungestraft Zwietracht aussäten und dadurch Kriege mit Grenznachbarn erregten, danach aber die Bürgerschaft hinderten, sich zu bewaffnen und gegen den Sturm zu verteidigen, den sie erregt hätten? Und während sie die Feinde beinahe herbeigerufen hätten, wollten sie es nicht geschehen lassen, dass Heere gegen die Feinde ausgehoben würden,
(13) sondern Canuleius dürfe es wagen, öffentlich im Senat auszusprechen, wenn die Väter nicht seine Gesetze wie das Gebot eines Siegers annehmen ließen, werde er die Aushebung verhindern. Was heiße das anders, als mit Vaterlandsverrat drohen und die Vaterstadt bestürmen und erobern lassen? Welchen Mut werde diese Äußerung nicht dem Römischen Volk, sondern den Volskern, Aequern und Veientern einflößen?
(14) Werden sie nicht hoffen, unter Anführung des Canuleius das Capitolium und die Burg ersteigen zu können, wenn die Tribunen den Vätern mit dem entrissenen Recht und dem Verlust der Hoheit auch den Mut genommen hätten? Die Consuln seien bereit, sie eher gegen das Verbrechen der Bürger als gegen die Waffen der Feinde zu führen.“ (Übersetzung nach Gerlach).

Ein anderes Gesetz verfügt, dass statt Consuln auch Consulartribunen gewählt werden können (tribuni militum consulari potestate), und zwar entweder aus den Patriziern oder auch aus den Plebejern. Livius berichtet darüber:

(1) Es folgte das Consulat des Marcus Genucius und des Gaius Curtius. Es war sowohl nach innen als auch nach außen ein unruhiges Jahr. Denn einerseits hatte zu Anfang des Jahres der Volkstribun Gaius Canuleius einen Antrag über die rechtsgültige Ehe zwischen Patriziern und Plebejern angekündigt;
(2) wodurch die Patrizier meinten, dass ihr Blut verunreinigt und die Rechte der Geschlechter verwirrt würden; andererseits wurde damals zuerst von den Tribunen leise der Gedanke angeregt, der eine Consul dürfe aus der Plebs gewählt werden. Hernach kam es so weit, dass neun Tribunen den Gesetzesvorschlag ankündigten, das Volk solle die Befugnis haben, Consuln aus den Vätern oder dem Volk nach Belieben zu wählen.
(3) Wenn das geschehen sollte, so meinte der Senat, würde die höchste Gewalt nicht nur mit den niedrigsten Menschen geteilt sondern sie würde den Vornehmsten gänzlich entzogen und auf das Volk übertragen.
(4) Daher vernahm er mit Vergnügen, dass das Volk der Ardeaten wegen des Unrechts, dass man ihnen ein Stück Land aberkannt hatte, abgefallen waren, dass die Veienter die äußersten römischen Grenzen verwüstet und dass Aequer und Volsker wegen der Befestigung von Verrugo unwillig wären. So seht gaben sie selbst einem unglücklichen Krieg den Vorzug vor einem schimpflichen Frieden.
(5) Diesen Nachrichten legten sie mehr Wichtigkeit bei als nötig war; und damit unter dem Waffengeklirr so vieler Kriege die tribunizischen Bewegungen verstummten, befahlen sie, Kriegsvolk auszuheben, zum bewaffneten Krieg mit aller Anstrengung zu rüsten, wenn es noch mit mehr Nachdruck geschehen könne, als es unter dem Consul Titus Quinctius geschehen war.
(6) Darauf erklärte Gaius Canuleius mit Ungestüm im Senat, vergeblich versuchten die Consuln durch Schreckmittel das Volk von dem Gedanken an die neuen Gesetze abzulenken; so lange er lebe, würden sie keine Aushebung halten können, bevor das Volk seine und seiner Amtsgenossen Vorschläge genehmigt habe, und berief sogleich die Gemeinde.
(8) Durch diese Beratung kam es so weit, dass sie Kriegstribunen mit Consularischer Gewalt ohne Unterschied aus den Vätern und dem Volk wählen ließen, dass aber hinsichtlich der Wahl der Consuln nichts geändert werden sollte. Damit waren die Tribunen und die Plebejer zufrieden.
(9) Es wird eine Volksversammlung zur Wahl von Kriegstribunen mit Consularischer Gewalt angekündigt.
(Übersetzung nach Gerlach).

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Römische Republik / Etruskisches Reich

Neue militärische Auseinandersetzungen Roms mit Veii.

444 BC
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Römische Republik

Die Volksversammlung wählt anstelle von Consules eine dreiköpfige Gruppe von "Tribuni militum consulari potestate" (Militärtribune mit konsularischer Gewalt). Eie Einführung der neuen Militärtribune zielt darauf ab, a) Plebejer in die Magistratur aufzunehmen, ohne dass das Consulat dadurch berührt wird, sowie b) die gewachsenen militärischen Aufgaben auf mehr Schultern als bisher zu verteilen. Die Militärtribunen, bis jetzt noch ohne Erfahrungen in höchsten Ämtern Roms sind, heißen:

  • Aulus Sempronius Atratinus
  • Lucius Atilius Luscus
  • Titus Cloelius Siculus

Dieses erste Colledium wird nach drei Monaten wegen eines Wahlfehlers abgesetzt und durch zwei Consules suffecti, die zu diesem Zweck nachgewählt werden, ersetzt. Beide waren noch nie in einem höchsten Staatsamt Roms:

  • Lucius Papirius Mugillanus
  • Lucius Sempronius Atratinus
443 BC
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Römische Republik

Die drei römischen Militärtribune des Vorjahres, Aulus Sempronius Atratinus, Lucius Atilius Luscus und Titus Cloelius Siculus, geben ihr Amt an zwei erfahrene Consuln ab: Titus Quinctius Barbatus, der aus der patrizischen gens Quinctia stammt, wird nach 471, 468, 465 und 446 zum fünften Mal zum Consul gewählt. Titus Livius beschreibt ihn trotz seiner Beliebtheit als schwierigen Charakter. Er triumphierte 471 über die Volsker, die zusammen mit den Antiaten kämpften. 465, 464 und 446 kämpfte er gegen die Aequer. Sein fünftes Consulat teilt er sich mit Marcus Geganius Macerinus, der nach 447 zum zweiten Mal in dieses Amt berufen wird. Jetzt erscheint Titus Quinctius als Mann des Ausgleichs zwischen den Ständen.
In Rom wird das Amt des Zensors vom Consulat abgetrennt und von zwei Patriziern in fünfjähriger Amtszeit wahrgenommen. Ihre Befugnisse dürfen ab sofort nicht mehr von den Consulartribunen wahrgenommen werden. Ihre Aufgaben sind:

  • nota censoria - Aufsicht über die Einhaltung der Sitten
  • tribus - Führung der Bürgerlisten zur Einteilung in Stimmbezirke und zur Heereseinteilung
  • census - Bürgerschatzung und Einteilung in Vermögensklassen (steuerliche Veranlagung nach tributum)
  • lustrum – Reinigungsopfer

Die ersten Zensoren sind Lucius Papirius Mugillanus und Lucius Sempronius Atratinus. Der römische Geschichtsschreiber Livius schreibt:

(1) Auf dieses Jahr, mag es nun Tribunen oder auch Consuln gehabt haben, folgt ein anderes mit nicht zweifelhaften Consuln, dem Marcus Geganius Macerinus, der zum zweiten Mal, und dem Titus Quinctius Capitolinus, der zum fünften Mal Consul war.
(2) In dem selben Jahr nahm auch die Zensur ihren Anfang, eine Sache, klein in ihrem Ursprung, die nachher durch Zunahme einen solchen Umfang erhielt, dass die Leitung der römischen Sitten und der Zucht im Hause, der Senat und die Rittercenturien, die Entscheidung über Ehre und Schande in der Befugnis dieser Behörde stand; ferner das Aufsichtsrecht über Staatseigentum und persönlichen Landbesitz, die Einkünfte des römischen Volks ihrem Befehl und ihrer Entscheidung unterworfen waren.
(3) Die Sache nahm damit ihren Anfang, dass bei einem Volk, das viele Jahre keine Schatzung gehabt hatte, diese weder hinausgeschoben werden konnte, noch die Consuln, da Krieg mit so vielen Völkern drohten, Zeit hatten, dieses Geschäft zu besorgen.
(4) Der Senat brachte die Sache zur Sprache: Eine mühevolle und keineswegs consularische Arbeit bedürfe ihrer eigenen Beamtung, der die Tätigkeit der Schreiber, die Aufbewahrung und Besorgung der Verzeichnisse, die Entscheidung über den leitenden Grundsatz der Schatzung obläge.
(5) Die Väter nahmen das, wenn auch nicht sehr bedeutende, Geschäft an, damit mehr patrizische Magistrate im Gemeinwesen wären in der Voraussetzung, die auch in Erfüllung ging, dass bald der Einfluss derer, die die Aufsicht hätten, der Ehrenstelle selbst Gewalt und Hoheit verleihen würde.
(6) Die Tribunen, die die Besorgung eines, wie es damals war, mehr notwendigen als glänzenden Geschäftes ins Auge fassten, machten keine großen Anstrengungen dagegen, um nicht auch in kleinen Dingen unnötigerweise zu widersprechen.
(7) Da von den Häuptern des Staates die Ehre verschmäht wurde, so wählte das Volk mit Stimmenmehrheit den Papirius und Sempronius, über deren Consulat gezweifelt wird, um durch diese Beamtung ihr nicht ganz vollständiges Consulat zu ergänzen. Sie wurden nach ihrem Geschäft Schatzungsmänner genannt. (Übersetzung nach Gerlach).

442 BC
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Römische Republik

Neue römische Consuln werden Marcus Fabius Vibulanus und Postumius Aebutius Helva Cornicen. Beide sind zum ersten Mal im Amt. Marcus Fabius Vibulanus ist wohl der älteste Sohn des dreifachen Consuls Quintus Fabius Vibulanus. Die drei römischen "Triumviri Coloniae deducendae" Agrippa Menenius, Titus Cloelius Siculus und Marcus Aebutius Helva unterwerfen Ardea, das zu einer latinischen Colonia wird. Ardea ist die Stadt der Rutuler und ehemaliger Königssitz des Turnus und einer der ältesten Orte Latiums, der auf einem Felsen, von Sümpfen umgeben, in einer der ungesundesten Gegenden Latiums liegt. Rom beginnt umgehend mit der Kolonisierung der Stadt.

441 BC
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Römische Republik

Neue römische Consuln werden Gaius Furius Pacilus Fusus und Manius Papirius Crassus. Beide sind zum ersten Mal im Amt. Gaius Furius Pacilus Fusus war 449 Pontifex maximus.


Die bisherigen Consuln Roms mit den häufigsten Amtszeiten
Funktion und Amtszeit Name und Herkunft Anzahl Amtsperioden
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Consul
471, 468, 465, 446, 443
Titus Quinctius Capitolinus Barbatus
5 Amtszeiten
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Consul
467, 465, 459
Decemvir
450, 449
Quintus Fabius Vibulanus
5 Amtszeiten
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Consul
509-507, 504
Publius Valerius Volusi Poplicola
4 Amtszeiten
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Consul
471
Decemvir
451-449
Appius Claudius Crassus Inregillensis Sabinus
4 Amtszeiten
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Consul
502, 493, 486
Spurius Cassius Vecellinus
3 Amtszeiten
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Consul
484, 478, 473
Lucius Aemilius Mamercus
3 Amtszeiten
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Consul
484, 481, 479
Kaeso Fabius Vibulanus
3 Amtszeiten
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Consul
500, 461
Decemvir
451
Servius Sulpicius Camerinus Cornutus
3 Amtszeiten
Mann.jpg
Consul
458
Decemvir
450, 449
Lucius Minucius Esquilinus Augurinus
3 Amtszeiten
Chroniken der
Römischen Republik
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