Stammesverband der Franken 510: Unterschied zwischen den Versionen
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In Orléans unterzeichnen die 32 Teilnehmer des Bischofskonzils des Frankenreiches die von König Clovis I. vorgeschlagenen Beschlüsse. Im Konzilsbeschluss wird schließlich das Wahrsagen unter Androhung der Exkommunikation verboten. <br> | In Orléans unterzeichnen die 32 Teilnehmer des Bischofskonzils des Frankenreiches die von König Clovis I. vorgeschlagenen Beschlüsse. Im Konzilsbeschluss wird schließlich das Wahrsagen unter Androhung der Exkommunikation verboten. <br> |
Version vom 4. März 2017, 06:04 Uhr
STAMMESVERBAND DER FRANKEN
Dekade 510-511
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frühere Chroniken Deutschlands | ||||||||||||||||||||
Volk der Germanen | ||||||||||||||||||||
Germania Magna | ||||||||||||||||||||
Chronik des Stammesverbandes der Franken 200-511 | ||||||||||||||||||||
410 / 420 / 430 / 440 / 450 / 460 / 470 / 480 / 490 / 500 | ||||||||||||||||||||
Stammesverband der Franken
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Stammesverband der Franken Chlodwig I., König der Franken, gründet die Merowingische Reichskirche und beruft ein Bischofskonzil unter seinem Vorsitz nach Orléans ein. Das erste Reichskonzil im Frankenreich regelt Glaubensfragen und die Kirchenorganisation im Reich sowie das Machtverhältnis zwischen kirchlichen und weltlichen Herrschern. Dem König wird im Sinne des germanischen Eigenkirchenwesens ein maßgeblicher Einfluss bei der Einsetzung der Bischöfe zugestanden. Ein weiterer Schwerpunkt des Konzils ist die Bekämpfung des Arianismus sowie das Asylrecht in Kirchen. Das fränkische Großreich reicht nun von der Schelde bis zu den Pyrenäen und vom Atlantik bis zum Reich und steigt zu einer Hegemonialmacht in Europa auf. Die auf Anordnung von Chlodwig I. verfasste Lex Salica, eines der ältesten erhaltenen Gesetzbücher, wird fertiggestellt. Sie enthält die germanischen Stammesrechte der Salfranken. Mit ihr werden alte mündlich überlieferte Rechtsgepflogenheiten erstmals schriftlich niedergelegt. Der Text ist auf Latein verfasst, enthält jedoch germanische Fragmente. Die Artikel befassen sich mit allen möglichen Rechtsfällen, wobei der Schuldige – sofern er freien Standes ist – fast immer eine Geldbuße entrichten musste. Unfreie dagegen werden mit Körperstrafen wie Hieben oder Rutenschlägen und in wenigen Fällen sogar mit dem Tod bestraft. | ||||||||||||||||||||
Stammesverband der Franken | ||||||||||||||||||||
Stammesverband der Franken / Fränkisches Reich Nach 30 Jahren Herrschaft stirbt auf der St. Petersinsel im Bielersee in der heutigen Schweiz der fränkische König Clovis I. (deutsch Chlodwig I., auch Hlodowig) aus der Dynastie der Merowinger im Alter von 76 Jahren. Sein Leichnam wird nach Paris überführt, wo er im Sacrarium der Apostelkirche, der späteren Kirche Sainte-Geneviéve, beigesetzt wird. Nach seinem Tod wird sein Reich unter seinen vier Söhnen Theuderich, Chlodomer, Childebert und Chlothar aufgeteilt. Diese begründen neue Königreiche mit Zentren in Reims, Orléans, Paris und Soissons. Von großer politischer Tragweite ist, dass Clovis zum katholischen Christentum übertrat und nicht zum Arianismus der ostgermanischen Stämme. Sein Übertritt führte zur Bekehrung des Großteils der Franken und zum Sieg des katholischen Christentums bei allen Germanen. Seine Reichsgründung legte die Basis für die mittelalterliche Entwicklung West- und Mitteleuropas. König Clovis schuf das Großreich der Franken im wesentlichen durch zwei Umstände:
Das Frankenreich wird unter seinen vier Söhnen aufgeteilt:
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ab 511 / 520 / 530 / 540 / 550 / 560 / 570 / 580 / 590 / 600 / 610 | ||||||||||||||||||||
Übersicht über das Fränkische Reich 511-843 | ||||||||||||||||||||
spätere Chroniken Deutschlands | ||||||||||||||||||||
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