Königreich Preußen 1819: Unterschied zwischen den Versionen

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Die im August von Vertretern der einflussreichsten Staaten im Deutschen Bund erarbeiteten "Karlsbader Beschlüsse" werden dem Bundestag in Frankfurt am Main vorgelegt und in einem - nach Thomas Nipperdey - "mehr als fragwürdigen Eilverfahren" einstimmig bestätigt. Mit vier Gesetzen, der Exekutionsordnung, dem Universitätsgesetz, dem Preßgesetz (Pressegesetz) und dem Untersuchungsgesetz, bewirken sie das Verbot der öffentlichen schriftlichen Meinungsfreiheit und der Burschenschaften, die Überwachung der Universitäten, die Schließung der Turnplätze, die Zensur der Presse und Entlassung und Berufsverbot für liberal und national gesinnte Professoren, die ihre Einstellung ihren Schülern vermittelten. Insbesondere das Pressegesetz soll die Verbreitung von Konzepten, Ideen und Gedanken, die als aufrührerisch gelten, zumindest behindern. Die zentrale Reglementierung sieht vor, dass alle Veröffentlichungen unter 20 Bogen (320 Seiten) einer Vorzensur unterliegen; umfangreichere Schriften müssen sich einer Nachzensur unterziehen. Da es keine bundesrechtliche Pflicht zur gliedstaatlichen Veröffentlichung des Gesetzestextes gibt, wird das Gesetz in einigen Gliedstaaten nicht veröffentlicht werden und somit formal in diesen nicht in Kraft treten. Die "Karlsbader Beschlüsse" greifen nicht nur in die Rechte der Gliedstaaten ein, sondern auch in die unabhängige Akademische Gerichtsbarkeit, die teilweise seit Jahrhunderten besteht. Der Umsetzung der "Karlsbader Beschlüsse" dient die Mainzer Zentraluntersuchungskommission. Eine wesentliche Qualität der Beschlüsse besteht darin, dass der reaktionäre Deutsche Bund liberale und nationale Ideen als Volksverhetzung begreift und die Träger dieser Ideen als Demagogen verfolgt. Diese Demagogenverfolgung findet besonders intensiv im Königreich Preußen und im Kurfürstentum Hessen statt. Betroffen durch Verfolgung und Inhaftierung waren beispielsweise Ernst Moritz Arndt, Karl Marx, Heinrich Hoffmann von Fallersleben, Hans Ferdinand Maßmann, Franz Lieber, Christian Sartorius, Georg Büchner, Fritz Reuter, Friedrich Ludwig Jahn, Karl Theodor Welcker und Friedrich Gottlieb Welcker, aber auch der im dänischen Schleswig-Holstein lebende Uwe Jens Lornsen. E. T. A. Hoffmann, der als Kammergerichtsrat selbst in der preußischen Immediat-Kommission zur Ermittlung hochverräterischer Verbindungen und anderer gefährlicher Umtriebe sitzt, stellt die Vorgangsweise der Behörden in seiner Erzählung Meister Floh satirisch dar. Er provoziert dadurch selbst Schwierigkeiten mit der Zensur und der Disziplinarbehörde. Nach den Karlsbader Beschlüssen schwindet von Hardenbergs Einfluss allmählich; er entwirft eine landständische Verfassung für Preußen, die allerdings nicht umgesetzt wird. <br>
 
Die im August von Vertretern der einflussreichsten Staaten im Deutschen Bund erarbeiteten "Karlsbader Beschlüsse" werden dem Bundestag in Frankfurt am Main vorgelegt und in einem - nach Thomas Nipperdey - "mehr als fragwürdigen Eilverfahren" einstimmig bestätigt. Mit vier Gesetzen, der Exekutionsordnung, dem Universitätsgesetz, dem Preßgesetz (Pressegesetz) und dem Untersuchungsgesetz, bewirken sie das Verbot der öffentlichen schriftlichen Meinungsfreiheit und der Burschenschaften, die Überwachung der Universitäten, die Schließung der Turnplätze, die Zensur der Presse und Entlassung und Berufsverbot für liberal und national gesinnte Professoren, die ihre Einstellung ihren Schülern vermittelten. Insbesondere das Pressegesetz soll die Verbreitung von Konzepten, Ideen und Gedanken, die als aufrührerisch gelten, zumindest behindern. Die zentrale Reglementierung sieht vor, dass alle Veröffentlichungen unter 20 Bogen (320 Seiten) einer Vorzensur unterliegen; umfangreichere Schriften müssen sich einer Nachzensur unterziehen. Da es keine bundesrechtliche Pflicht zur gliedstaatlichen Veröffentlichung des Gesetzestextes gibt, wird das Gesetz in einigen Gliedstaaten nicht veröffentlicht werden und somit formal in diesen nicht in Kraft treten. Die "Karlsbader Beschlüsse" greifen nicht nur in die Rechte der Gliedstaaten ein, sondern auch in die unabhängige Akademische Gerichtsbarkeit, die teilweise seit Jahrhunderten besteht. Der Umsetzung der "Karlsbader Beschlüsse" dient die Mainzer Zentraluntersuchungskommission. Eine wesentliche Qualität der Beschlüsse besteht darin, dass der reaktionäre Deutsche Bund liberale und nationale Ideen als Volksverhetzung begreift und die Träger dieser Ideen als Demagogen verfolgt. Diese Demagogenverfolgung findet besonders intensiv im Königreich Preußen und im Kurfürstentum Hessen statt. Betroffen durch Verfolgung und Inhaftierung waren beispielsweise Ernst Moritz Arndt, Karl Marx, Heinrich Hoffmann von Fallersleben, Hans Ferdinand Maßmann, Franz Lieber, Christian Sartorius, Georg Büchner, Fritz Reuter, Friedrich Ludwig Jahn, Karl Theodor Welcker und Friedrich Gottlieb Welcker, aber auch der im dänischen Schleswig-Holstein lebende Uwe Jens Lornsen. E. T. A. Hoffmann, der als Kammergerichtsrat selbst in der preußischen Immediat-Kommission zur Ermittlung hochverräterischer Verbindungen und anderer gefährlicher Umtriebe sitzt, stellt die Vorgangsweise der Behörden in seiner Erzählung Meister Floh satirisch dar. Er provoziert dadurch selbst Schwierigkeiten mit der Zensur und der Disziplinarbehörde. Nach den Karlsbader Beschlüssen schwindet von Hardenbergs Einfluss allmählich; er entwirft eine landständische Verfassung für Preußen, die allerdings nicht umgesetzt wird. <br>
 
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Das preußische Kabinett von Karl August Fürst von Hardenberg wird "rückgebildet". Zum Schmerz seiner Gesinnungsgenossen in Regierung und Armee tritt der Geheime Staats- und Kriegsminister und Generalleutnant Hermann von Boyen von allen Ämtern zurück und wird mit 48 Jahren Privatier. Er plant, mehrere zeitgeschichtliche Betrachtungen zu veröffentlichen. Sein Nachfolger im Amt des Kriegsministers wird sein Vorgänger Karl Georg Albrecht Ernst von Hake. Außerdem erhält der frühere Staatsminister des Innern Friedrich von Schuckmann von seinem Nachfolger Wilhelm Freiherr von Humboldt sein Amt zurück. Außerdem scheidet der Staatsminister für Revision der Gesetze und die Justizorganisation der neuen Provinzen Karl Friedrich von Beyme nach rund zwei Jahren aus seinem Amt aus, da seine Arbeit abgeschlossen ist. Von Boyen war 5 Jahre 6 Monate und 25 Tage, von Humboldt war mehr als elf Monate im Amt. <br>
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Das preußische Kabinett von Karl August Fürst von Hardenberg wird "rückgebildet". Zum Schmerz seiner Gesinnungsgenossen in Regierung und Armee tritt der Geheime Staats- und Kriegsminister und Generalleutnant Hermann von Boyen von allen Ämtern zurück und wird mit 48 Jahren Privatier. Er plant, mehrere zeitgeschichtliche Betrachtungen zu veröffentlichen. Sein Nachfolger im Amt des Kriegsministers wird sein Vorgänger Karl Georg Albrecht Ernst von Hake. Von Boyen war 5 Jahre 6 Monate und 25 Tageim Amt. <br>
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Das energische Eintreten Wilhelm von Humboldts gegen polizeiliche Willkürmaßnahmen im Zuge von „Demagogen“-Verfolgungen führt auf von Hardenbergs Betreiben zu seiner Entlassung, die er trotz Verzicht auf Pensionsansprüche gelassen hinnimmt. So erhält der frühere Staatsminister des Innern Friedrich von Schuckmann von seinem Nachfolger Wilhelm Freiherr von Humboldt sein Amt zurück. Außerdem scheidet der Staatsminister für Revision der Gesetze und die Justizorganisation der neuen Provinzen Karl Friedrich von Beyme nach rund zwei Jahren aus seinem Amt aus, da seine Arbeit abgeschlossen ist. Von Humboldt war mehr als elf Monate im Amt. <br>
 
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Version vom 16. Mai 2018, 17:16 Uhr

Datei:Preußen 1818-1823.jpg
Die Flagge des Königreichs Preußen seit 1818


KÖNIGREICH PREUSSEN

CHRONIK DES JAHRES 1819

Hauptstadt: Berlin



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Die wichtigsten Persönlichkeiten des Jahres in Preußen
(nach Geburtsjahr geordnet)
Jahres-Chroniken
Länderchroniken
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Übersicht
frühere Chroniken Deutschlands
frühere Chroniken Preußens
Chronik des Königreiches Preußen des Jahres ... 1809 - 1810 - 1811 - 1812 - 1813 - 1814 - 1815 - 1816 - 1817 - 1818
Ereignisse des Jahres
01.01.1819
50px
Königreich Preußen
Der König Preußens und das Kabinett des Staatsministers Karl August von Hardenberg am Anfang des Jahres
25px Funktion Name seit Dauer
Friedrich Wilhelm III.jpg
König von Preußen
Friedrich Wilhelm III.
(* 1770 Potsdam)
16.11.1797
21y01m16d
Karl August von Hardenberg.jpg
Staatskanzler
Karl August Fürst von Hardenberg
(* 1750 Essenrode/Lüneburg)
Staatsminister
14.04.1804-15.02.1806
26.04.-14.07.1807
Staatskanzler
04.06.1810
10y07m23d
Christian Günther von Bernstorff.jpg
Staatsminister der auswärtigen Angelegenheiten
Christian Günther Graf von Bernstorff
(* 1769 Kopenhagen)
16.09.1818
03m17d
Friedrich von Schuckmann.jpg
Staatsminister des Innern
Friedrich von Schuckmann
(* 1755 Mölln/Mecklenburg)
Juli (?) 1814
4y06m00d
Wilhelm Anton von Klewitz.jpg
Reichsminister für Finanzen
Wilhelm Anton von Klewitz
(* 1760 Magdeburg)
02.12.1817
1y00m01 Tage
Hermann von Boyen.jpg
Kriegsminister
Hermann von Boyen
(* 1771 Kreuzburg/Ostpreußen)
03.06.1814
4y07m00d
Friedrich Leopold von Kircheisen.jpg
Geheimer Staats- und Justizminister
Friedrich Leopold von Kircheisen
(* 1749 Berlin)
09.06.1810
8y06m24d
Karl Friedrich von Beyme.jpg
Minister für Revision der Gesetze und die Justizorganisation der neuen Provinzen
Karl Friedrich von Beyme
(* 1765 Königsberg/Neumark)
02.12.1817
1y00m01 Tage
Hans Graf von Bülow.jpg
Staatsminister des Handels und des Gewerbes
Hans Graf von Bülow
(* 1774 Essenrode/Lüneburg)
02.12.1817
1y00m01 Tage
Freiherr von Stein zum Altenstein.jpg
Staatsminister für Geistliche, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten
Karl Freiherr von Stein zum Altenstein
(* 1770 Ansbach)
03.11.1817
1y01m29 Tage
Johann Friedrich von Seegebarth.jpg
Leiter des Postwesens
Johann Friedrich von Seegebarth
(* 1747 Berlin)
23.12.1808
10y00m10d
Karl August von Hardenberg.jpg
Schatzminister
Karl August Fürst von Hardenberg
(* 1750 Essenrode/Braunschweig)
02.12.1817
1y00m01 Tage

Die gesamte Dienstzeit von Karl August von Hardenberg in der Regierung des Königreiches Preußen beträgt bislang 23 Jahre, 10 Monate und 20 Tage.
Die gesamte Dienstzeit von Hans Graf von Bülow in der Regierung des Königreiches Preußen beträgt 5 Jahre und 13 Tage.

Wappen Frankfurt.gif 50px
Adelberdt von der Recke-Volmerstein
Deutscher Bund / Königreich Preußen

Der ehemalige Gouvernementskommissar im Bereich der Verpflegung der Nordarmee und studierte Jurist und Mediziner Adelberdt von der Recke-Volmerstein, der sich seit drei Jahren einiger heimatlosen Kinder im Gebiet von Bochum angenommen hat, begründet gemeinsam mit seinem Bruder Werner in der Nähe des väterlichen Gutes Overdyck ein "Rettungshaus", "welche nach Jahresfrist bereits 44 Pfleglinge (in der Regel Waisenkinder) zählt Hierfür erwerben die Brüder eine ehemalige Schule.

11.01.1819
50px
Königreich Preußen

Das preußische Kabinett von Karl August Fürst von Hardenberg wird umgebildet. Der Staatsminister des Innern Friedrich von Schuckmann wird durch Wilhelm Freiherr von Humboldt ersetzt. Von Schuckmann war 4 Jahre 6 Monate und 11 Tage im Amt.

Das preußische Kabinett erhält einen neuen Minister
25px Funktion Name seit Dauer
Wilhelm von Humboldt.jpg
Staatsminister des Innern
Wilhelm Freiherr von Humboldt
(* 1767 Potsdam)
11.01.1819
-
06.08.1819
Wappen Frankfurt.gif 50px 50px Hessen 1839-1903.gif
Deutscher Bund / Kaisertum Österreich / Königreich Preußen / Großherzogtum Hessen und bei Rhein

In Karlsbad beginnt eine Reihe Ministerialkonferenzen von Vertretern der einflussreichsten Staaten im Deutschen Bund, die bis zum 31. August andauern sollen. Die Konferenzen sollen über Maßnahmen zur Überwachung und Bekämpfung liberaler und nationaler Tendenzen im nach-napoleonischen Deutschland beraten. Karlsbad gehört zum Kaisertum Österreich und ist als Kurort gut geeignet, das geheime Treffen als eher zufällige private Zusammenkunft von Diplomaten und Ministern darzustellen und so vor den Augen der Öffentlichkeit zu verbergen. Die Beschlüsse entstehen unter der Ägide des österreichischen Staats- und Außenministers Klemens Wenzel Lothar von Metternich. Grundlage der Beschlüsse ist die am 1. August 1819 in der nordböhmischen Stadt Teplitz vereinbarte "Teplitzer Punktation" zwischen dem Kaisertum Österreich und dem Königreich Preußen. Anlass für die erwarteten "Karlsbader Beschlüsse" ist die an verschiedenen deutschen Höfen vorherrschende Revolutionsangst. Auslöser und Rechtfertigung ist die Ermordung des Schriftstellers und russischen Generalkonsuls August von Kotzebue am 23. März 1819 durch Karl Ludwig Sand, eines Theologiestudenten und Erlanger und Jenaer Burschenschafters. Unmittelbarer Auslöser sind jedoch die Hep-Hep-Unruhen vom 2. August, bei denen es erstmals seit dem Mittelalter zu überregionalen antijudaistischen Gewaltausbrüchen gekommen ist.

31.08.1819
Wappen Frankfurt.gif 50px 50px Hessen 1839-1903.gif
Deutscher Bund / Kaisertum Österreich / Königreich Preußen / Großherzogtum Hessen und bei Rhein

Nach drei Wochen gehen die Ministerialkonferenzen von Vertretern der einflussreichsten Staaten des Deutschen Bundes zu Ende. Die so genannten "Karlsbader Beschlüsse" sollen am 20. September dem Bundestag in Frankfurt am Main zur Bestätigung vorgelegt werden.

30.09.1819
Wappen Frankfurt.gif 50px 50px Hessen 1839-1903.gif
Deutscher Bund / Kaisertum Österreich / Königreich Preußen / Großherzogtum Hessen und bei Rhein

Die im August von Vertretern der einflussreichsten Staaten im Deutschen Bund erarbeiteten "Karlsbader Beschlüsse" werden dem Bundestag in Frankfurt am Main vorgelegt und in einem - nach Thomas Nipperdey - "mehr als fragwürdigen Eilverfahren" einstimmig bestätigt. Mit vier Gesetzen, der Exekutionsordnung, dem Universitätsgesetz, dem Preßgesetz (Pressegesetz) und dem Untersuchungsgesetz, bewirken sie das Verbot der öffentlichen schriftlichen Meinungsfreiheit und der Burschenschaften, die Überwachung der Universitäten, die Schließung der Turnplätze, die Zensur der Presse und Entlassung und Berufsverbot für liberal und national gesinnte Professoren, die ihre Einstellung ihren Schülern vermittelten. Insbesondere das Pressegesetz soll die Verbreitung von Konzepten, Ideen und Gedanken, die als aufrührerisch gelten, zumindest behindern. Die zentrale Reglementierung sieht vor, dass alle Veröffentlichungen unter 20 Bogen (320 Seiten) einer Vorzensur unterliegen; umfangreichere Schriften müssen sich einer Nachzensur unterziehen. Da es keine bundesrechtliche Pflicht zur gliedstaatlichen Veröffentlichung des Gesetzestextes gibt, wird das Gesetz in einigen Gliedstaaten nicht veröffentlicht werden und somit formal in diesen nicht in Kraft treten. Die "Karlsbader Beschlüsse" greifen nicht nur in die Rechte der Gliedstaaten ein, sondern auch in die unabhängige Akademische Gerichtsbarkeit, die teilweise seit Jahrhunderten besteht. Der Umsetzung der "Karlsbader Beschlüsse" dient die Mainzer Zentraluntersuchungskommission. Eine wesentliche Qualität der Beschlüsse besteht darin, dass der reaktionäre Deutsche Bund liberale und nationale Ideen als Volksverhetzung begreift und die Träger dieser Ideen als Demagogen verfolgt. Diese Demagogenverfolgung findet besonders intensiv im Königreich Preußen und im Kurfürstentum Hessen statt. Betroffen durch Verfolgung und Inhaftierung waren beispielsweise Ernst Moritz Arndt, Karl Marx, Heinrich Hoffmann von Fallersleben, Hans Ferdinand Maßmann, Franz Lieber, Christian Sartorius, Georg Büchner, Fritz Reuter, Friedrich Ludwig Jahn, Karl Theodor Welcker und Friedrich Gottlieb Welcker, aber auch der im dänischen Schleswig-Holstein lebende Uwe Jens Lornsen. E. T. A. Hoffmann, der als Kammergerichtsrat selbst in der preußischen Immediat-Kommission zur Ermittlung hochverräterischer Verbindungen und anderer gefährlicher Umtriebe sitzt, stellt die Vorgangsweise der Behörden in seiner Erzählung Meister Floh satirisch dar. Er provoziert dadurch selbst Schwierigkeiten mit der Zensur und der Disziplinarbehörde. Nach den Karlsbader Beschlüssen schwindet von Hardenbergs Einfluss allmählich; er entwirft eine landständische Verfassung für Preußen, die allerdings nicht umgesetzt wird.

25.12.1819
50px
Königreich Preußen

Das preußische Kabinett von Karl August Fürst von Hardenberg wird "rückgebildet". Zum Schmerz seiner Gesinnungsgenossen in Regierung und Armee tritt der Geheime Staats- und Kriegsminister und Generalleutnant Hermann von Boyen von allen Ämtern zurück und wird mit 48 Jahren Privatier. Er plant, mehrere zeitgeschichtliche Betrachtungen zu veröffentlichen. Sein Nachfolger im Amt des Kriegsministers wird sein Vorgänger Karl Georg Albrecht Ernst von Hake. Von Boyen war 5 Jahre 6 Monate und 25 Tageim Amt.

Das preußische Kabinett von Hardenberg wird umgebildet
25px Funktion Name seit Dauer
Karl Georg von Hake.jpg
Kriegsminister
Karl Georg Albrecht von Hake
(* 1768 Flatow/Brandenburg)
25.12.1819
-
31.12.1819
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Königreich Preußen

Das energische Eintreten Wilhelm von Humboldts gegen polizeiliche Willkürmaßnahmen im Zuge von „Demagogen“-Verfolgungen führt auf von Hardenbergs Betreiben zu seiner Entlassung, die er trotz Verzicht auf Pensionsansprüche gelassen hinnimmt. So erhält der frühere Staatsminister des Innern Friedrich von Schuckmann von seinem Nachfolger Wilhelm Freiherr von Humboldt sein Amt zurück. Außerdem scheidet der Staatsminister für Revision der Gesetze und die Justizorganisation der neuen Provinzen Karl Friedrich von Beyme nach rund zwei Jahren aus seinem Amt aus, da seine Arbeit abgeschlossen ist. Von Humboldt war mehr als elf Monate im Amt.

Das preußische Kabinett erhält einen neuen Minister
25px Funktion Name seit Dauer
Friedrich von Schuckmann.jpg
Staatsminister des Innern
Friedrich von Schuckmann
(* 1755 Mölln/Mecklenburg)
Juli (?) 1814-11.01.1819
31.12.1819
4y06m00d
-
31.12.1819
50px
Königreich Preußen
Die bisherigen Staatsoberhäupter Preußens mit der längsten Herrschaftszeit
Funktion Name Herrschaftszeit Dauer
Friedrich Wilhelm von Brandenburg.jpg
Kurfürst des Heiligen Römischen Reiches
Herzog in Preußen, Pommern und Kleve
Friedrich Wilhelm von Brandenburg
(* 1620 Cölln)
01.12.1640-09.05.1688
47y05m09d
Friedrich der Große.jpg
König in Preußen
Kurfürst von Brandenburg
Friedrich II., "der Große"
(* 1712 Berlin)
31.05.1740-17.08.1786
46y02m18d
Albrecht von Brandenburg-Ansbach.jpg
Hochmeister des Deutschen Ordens
Herzog in Preußen
Albrecht von Brandenburg-Ansbach
(* 1490 Ansbach)
09.04.1525-20.03.1568
42y11m12d
Die bisherigen höchsten Beamten Preußens mit der längsten Amtszeit
Funktion Name Amtszeit Dauer
Finck von Finckenstein.jpg
Leitender Minister
Leiter des Départements für auswärtige Affären
Karl Wilhelm Graf Finck von Finckenstein
(* 1714)
Juni 1749-03.01.1800
50y06m20d
Heinrich von Podewils.jpg
Leiter des Départements für auswärtige Affären
Heinrich Graf von Podewils
(* 1696 Krangen/Westpommern)
31.05.1740-17.08.1786
46y02m18d
Ewald Friedrich von Hertzberg.jpg
Hochmeister des Deutschen Ordens
Herzog in Preußen
Ewald Friedrich Graf von Hertzberg
(* 1725 Lottin/Neustettin)
05.04.1763-Juli 1791
28y03m11d
Chronik des Königreiches Preußen des Jahres ...
1820 - 1821 - 1822 - 1823 - 1824 - 1825 - 1826 - 1827 - 1828 - 1829
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