|
Ereignis
|
vor dieser Zeit |
Chronik der Apenninenhalbinsel
|
800 - 40 BC |
Etruskisches Reich
|
|
Übersicht über die Römische Republik
|
Chroniken der Römischen Republik der Dekaden ... |
510 BC / 500 BC / 490 BC / 480 BC / 470 BC
|
fortlaufende Ereignisse |
- Gründungsphase der Römischen Republik (509-451 BC)
- Römische Republik - Decemviri-Phase (451-449 BC)
|
460 BC |
Römische Republik
In Rom schreibt man das Jahr 294 (CCXCIV ab urbe condita = seit Gründung der Stadt). Neue Consuln werden Publius Valerius Poplicola und Gaius Claudius Inregillensis Sabinus. Publius Valerius Poplicola bekleidet dieses Amt zum zweiten Mal seit 475. Die Sabiner nehmen für kurze Zeit unter Führung des Appius Herdonius das Capitol ein. Die Plebejer weigern sich zunächst, das Capitol zu verteidigen. Doch kann sie der Consul Publius Valerius mit dem Versprechen gewinnen, nach der Rückeroberung des Kapitols ihren Wünschen nachzugeben. Publius Valerius selbst fällt im Kampf; seine Aufgaben übernimmt der Consul suffectus Lucius Quinctius Cincinnatus, der bis dahin als Bauer sein Feld bestellt hat. Publius Volumnius Amintinus Gallus, der Vorgänger Publius' Valerius' im Consulat, übernimmt sein Heer und führt den Kampf weiter. Der römische Geschichtsschreiber Livius schreibt über diese Zeit:
(1) "Während der Staat sich in diesen Wirren befand, unternahm es ein Mann aus dem sabinischen Stamm, der von angesehenen Voreltern abstammte und an Vermögen mächtig war, Appius Herdonius mit Namen, die römische Vormacht zu stürzen, sei es, um für sich die Alleinherrschaft zu erringen oder dem Sabinervolk Herrschaft und Macht zu erwerben, oder in der Absicht, sich einen großen Namen zu verdienen. Er teilte vielen seiner Freunde seine Absicht mit und erklärte ihnen die Art der Ausführung. Da auch diese sie billigten, versammelte er seine Hörigen und die herzhaftesten von seinen eigenen Sklaven. Nachdem er in kurzer Zeit eine Streitmacht von ungefähr viertausend Mann zusammengebracht und Waffen Lebensmittel und alles, was man sonst für den Krieg braucht, herbeigeschafft hatte, schiffte er sie auf Flusskähnen ein.
(2) Er fuhr auf dem Tiberfluss hin und landete in der Gegend von Rom, wo das Capitol ist, nicht einmal ein Stadion vom Fluss entfernt. Es war gerade Mitternacht und in der ganzen Stadt herrschte vollkommene Ruhe. Mit deren Hilfe schiffte er seine Leute in Eile aus, führte seine Schar durch das nicht geschlossene Tor (es steht nämlich auf dem Capitol ein heiliges Tor entsprechend einem Götterspruch offen, man nennt es das Carmentinische) hinauf und war so im Besitz dieses festen Platzes. Von da drang er auf die Burg, die mit dem Kapitol zusammenhängt, und bekam auch diese in seine Gewalt.
(3) Sein Plan war, nach der Besetzung der wichtigsten Punkte die Verbannten an sich zu ziehen, die Sklaven zur Freiheit zu rufen, den Armen Schuldenerlass zu versprechen und die übrigen Bürger, die in schlechten Verhältnissen lebten und daher die Vornehmen beneideten und hassten und gern in einen Umsturz eingewilligt hätten, an der Beute teilnehmen zu lassen. Die Hoffnung, die ihn zu mutigem Vertrauen und zu dem Irrtum verleitete, als werde ihm keine seiner Erwartungen fehlschlagen, war die Parteiung unter den Bürgern, deretwegen nach seiner Meinung weder Freundschaft noch Gemeinschaft zwischen dem Volk und Patriziern mehr zustande kommen werde.
(4) Wenn ihm aber nichts davon nach seinem Sinn ginge, so hatte er beschlossen, die Sabiner mit ihrer ganzen Heeresmacht aufzurufen, und die Volsker und alle benachbarten Völker, denen die Befreiung von der verhassten Römerherrschaft erwünscht wäre." (Übersetzung nach Christian).
| |
|
459 BC |
Römische Republik
- Quintus Fabius Vibulanus wird zum dritten Mal nach 467 und 465 römischer Konsul. Vibulanus gehört der Patrizierfamilie der Fabier an und ist der Sohn des Marcus Fabius Vibulanus (Konsul 483 und 481). Als einziger des Geschlechts soll er die Schlacht an der Cremera im Jahr 477 überlebt haben und somit zum Stammvater aller späteren Fabier geworden sein. Lucius Cornelius Maluginensis Uritinus, ein Vertreter des Zweiges der Maluginensier der Familie der Cornelier, wird gemeinsam mit Quintus Fabius Vibulanus zum römischen Konsul gewählt. In dieser Funktion kämpft er erfolgreich gegen die Volsker und die Aequer und wird dafür mit einem Triumph geehrt. Gegen die Volsker geht es besonders um Antium, das früher im Besitz der Volsker war. Andererseits war Antium auch von den Römern abgefallen. Mit den Aequern schließen die Römer zwar Frieden, doch hält er nur bis zum nächsten Jahr.
- Im Gebiet der Römischen Republik ereignet sich ein Erdbeben.
|
458 BC |
Römische Republik
Lucius Quinctius Cincinnatus, der Suffektkonsul von 460, wird vom Pflug weg zur Dictatur über Rom geholt. Seine Amtszeit tritt er an, als Rom durch die Stämme der Aequer, Sabiner und Volsker in seiner Existenz bedroht wird. Der Senat selbst ist es, der ihn bittet, die Rolle des Alleinherrschers zu übernehmen, um die Stadt zu retten. Gaius Nautius Rutilus, ein erklärter Gegner der "Lex Terentilia", wird zum zweiten Mal zum Consuln gewählt. Lucius Minucius Esquilinus Augurinus ebenfalls Consul. Er gehört zur Familie Minucia, einem alten römischen Patriziergeschlecht. Sein Vater ist Publius Minucius Augurinus, der Konsul des Jahres 492, und somit ist er der Bruder von Quintus Minucius Esquilinus. Der römische Dictator Cincinnatus belagert die Stadt Alba Fucens der Aequer, die an der Grenze zum Territorium der Marser in einer wichtigen strategischen Position liegt, kann diese allerdings nicht einnehmen. Quintus Minucius Esquilinus zieht Lucius Minucius gegen die Aequer in den Kampf und wird am Fluss Algidus mit seinem Heer eingeschlossen, jedoch von Dictator Lucius Quinctius Cincinnatus befreit. Anschließend dankt dieser als Consul ab, nur 16 Tage nach der Übernahme des Amtes, und kehrt an seinen Pflug zurück. Mutmaßlich nach der Ernte huldigt ihm der Senat und das römische Volk mit einem Triumph.
|
457 BC |
Römische Republik
Publius Minucius Augurinus, und der Bruder von Lucius Minucius Esquilinus Augurinus, dem Suffektkonsul des Jahres 458, wird zusammen mit Gaius Horatius Pulvillus zum Consul gewählt und kämpft während seiner Amtszeit gegen die Aequer. Weiteres ist über ihn nicht bekannt. In einer anderen Liste der römischen Consuln werden der Dictator des Vorjahres Lucius Quinctius Cincinnatus sowie auch Marcus Fabius Vibulanus gewählt. In diesem Jahr wird die Zahl der Volkstribunen von fünf auf zehn erhöht. Gaius Horatius Pulvillus (Consul oder Tribun) siegt in einer Schlacht über die Aequer.
|
456 BC |
Römische Republik
Marcus Valerius Maximus und Spurius Verginius Tricostus Caeliomontanus werden zu neuen römischen Consuln gewählt. Der Mons Aventinus wird aufgrund des Gesetzes des Volkstribunen Gaius Icilius Ruga („Lex de Aventino publicando“) den Plebejern zur Besiedlung freigegeben. Durch ein weiteres Gesetz erreicht er für die Volkstribunen das Recht, den Senat zu berufen.
|
455 BC |
Römische Republik
Titus Romilius Rocus Vaticanus, der einem römischen Patriziergeschlecht entstammt, das allerdings historisch kaum in Erscheinung tritt, wird zusammen mit Gaius Veturinus Cicurinus zum Consul gewählt und kämpft während seines Consulats gegen die Aequer. Nach Ablauf seiner Amtszeit werden er und sein Kollege vom plebejischen Ädil Lucius Alienus wegen ihrer Amtsführung angeklagt und zu Geldstrafen verurteilt. Nach Dionysios ist der Verrat an Lucius Sicinius Dentatus, der als „römischer Achilleus“ insbesondere gegen die Aequer kämpfte, der Grund der Anklage.
|
454 BC |
Römische Republik
Spurius Tarpeius Montanus Capitolinus und Aulus Aternius Varus Fontinalis werden zu römischen Consuln gewählt. In Rom wird die „Lex Aternia Tarpeia“ verabschiedet, die die Strafgewalt der Magistrate auf Geldstrafen mit Höchstsummen beschränkt. Der Geschichtsschreiber Dionysios schreibt dazu: „Mit Rücksicht darauf hatten die regierenden Consuln große Furcht und übten Vorsicht, dass ihnen nicht nach ihrem Consulat dasselbe Schicksal von dem Bürgerstand bereitet werde. Daher verhehlten sie von jetzt an ihre Gesinnung nicht mehr, sondern huldigten fortwährend den Grundsätzen des Bürgerstandes offen in ihrer Staatsverwaltung. Zuerst ließen sie also in der Volksversammlung nach Centurien ein Gesetz bestätigen, dass es allen Staatsbeamten erlaubt sein solle, die zu strafen, die etwas Ungebührliches oder Ungesetzliches gegen ihre Amtsgewalt unternehmen - bisher war es nämlich nicht allen erlaubt, sondern nur den Consuln - den Strafsatz jedoch überließen sie nicht nach Gutdünken denen zu bestimmen, die die Strafe verhängten, sondern setzten selbst den Betrag fest, indem sie als das größte Strafmaß zwei Rinder und dreißig Schafe erklärten. Dieses Gesetz blieb lange bei den Römern in Geltung.“ (Übersetzung nach Christian).
Eine römische Gesandtschaft soll auf Initiative des Titus Romilius Rocus Vaticanus, die sowohl von Patriziern wie von Plebejern gewünscht wird, in Griechenland die solonische Gesetzgebung erkunden. Zu den Teilnehmern gehören:
- Aulus Manlius Vulso, Consul von 474
- Spurius Postumius Albus Regillensis, Consul von 466
- Servius Sulpicius Camerinus Cornutus
Die römischen Geschichtsschreber Livius und Dionysios schreiben später dazu: „(7) Darauf gaben die Tribunen das Gesetz auf, dessen Ankündigung schon eine alte Sache geworden war, und fingen an, gelinder gegen die Väter aufzutreten. Sie sollten endlich den Streitigkeiten ein Ende machen; wenn ihnen die plebejischen Gesetze missfielen, so sollten sie gemeinsam Gesetzgeber aus der Bürgerschaft und aus den Vätern wählen lassen, die, was für beide Teile nützlich sei und die Rechtsgleichheit fördere, vorschlagen sollten. (8) Die Väter wiesen die Sache nicht zurück; aber nur die Väter konnten Gesetze geben. Da man über die Gesetze selbst einig, nur über den Gesetzgeber verschiedener Ansicht war, wurden Spurius Postumius Albus, Aulus Manlius und Publius Sulpicius Camerinus als Gesandte mit dem Auftrag nach Athen geschickt, Solons berühmte Gesetze abzuschreiben und mit den Satzungen, Sitten und Rechten anderer griechischen Staaten sich bekannt zu machen. (Übersetzung nach Gerlach).
Der im Jahre 462 BC vom damaligen Tribun Gaius Terentilius Harsa gestellte Antrag, die Gesetze des öffentlichen Rechts und des Privatrechts schriftlich festzuhalten, wird erst in diesem Jahr angenommen. Sein Hauptmotiv war es, die Macht der Consuln durch eine gesetzliche Grundlage zu beschränken. Der Geschichtsschreiber Livius schreibt über den wahren Zweck des Antrages, der „Lex Terentilia“ genannt wird:
(2) Gaius Terentilius Harsa war in diesem Jahr Volkstribun. Dieser klagte in der Meinung, dass in der Abwesenheit der Consuln Spielraum für tribunizische Maßnahmen gegeben sei, mehrere Tage bei dem Volk über den Hochmut der Väter und fuhr besonders gegen die Consulargewalt los, als sei sie zu ausgedehnt und für einen freien Staat unerträglich.
(3) Nur dem Namen nach sei sie weniger gehässig, in Wahrheit noch beinahe schlimmer als das Königtum;
(4) denn man habe zwei Herren erhalten statt einem, mit maßloser und unbeschränkter Gewalt, die selber ungebunden und zügellos alle Schrecknisse der Gesetze und Strafen gegen das Volk in Anwendung brächten.
(5) Damit diese Ungebundenheit nicht ewig dauere, werde er ein Gesetz in Vorschlag bringen, dass fünf Männer gewählt werden sollten, um Gesetze über die Consulargewalt abzufassen. (Übersetzung nach Gerlach). Mit der endgültigen Verabschiedung dieses Gesetzes ist jedoch die Durchsetzung noch nicht wirklich garantiert.
| |
|
453 BC |
Römische Republik
Sextus Quinctilius und Publius Curiatius Fistus Trigeminus werden zu römischen Consuln gewählt. Nachdem Sextus Quinctilius einer in Rom grassierenden Seuche zum Opfer fällt, übernimmt der Consul von 464, Spurius Furius Medullinus Fusus, als „Consul suffectus“ dessen Amt. Der vor zwei Jahren nach seinem Consulat wegen der Versteigerung der Beute aus dem Krieg gegen die Aequer zu einer Geldstrafe verurteilte Gaius Veturius wird offenbar rehabilitiert und als Augur eingesetzt.
|
452 BC |
Römische Republik
- Titus Menenius Agrippa Lanatus und Publius Sestius Capitolinus Vaticanus werden zu römischen Consuln gewählt. Für Beide ist es die erste Amtszeit. In diesem Jahr wird die „Lex Menenia sestia de multa et sacramento“ verabschiedet, die wie die seit zwei Jahren gültige „Lex Aternia Tarpeia“ der Strafbegrenzung dient, die nunmehr bei 30 Ochsen und zwei Schafen liegt. Die vor zwei Jahren nach Griechenland zum Studium der Rechte entsandte Gruppe von ehemaligen Consuln und Rechtsgelehrten kehrt nach Rom zurück und erstattet Bericht.
- Die römischen Plebejer und Patrizier vereinbaren die Bildung einer Kommission von zehn Männern, um den (bislang mündlich überlieferten) Gesetzestext zu den Grundlagen der römischen Amtsführung niederzuschreiben; während der Amtszeit der Decemviri sollen alle anderen Magistrate suspendiert, und ihre Entscheidungen endgültig sein.
|
451 - 449 BC |
Römische Republik - Decemviri-Phase
|
451 BC |
Römische Republik
Ein Collegium der „Decemviri consulari imperio legibus scribundis“ wird anstelle der bisherigen beiden Consuln als Regierung Roms für dieses Jahr eingesetzt und – im Gegensatz zu den Consuln – mit unbeschränkter Vollmacht ausgestattet, um die „Lex Terentilia“ durchzusetzen. Die „Decemviri“ sind:
Die Consuln mit Erfahrung im Amt:
- Spurius Postumius Albus Regillensis, Consul von 466, 464 und Decemvir 451
- Appius Claudius Crassus Inregillenis Sabinus, Consul von 471, aus der Familie der Claudier
- Aulus Manlius Vulso, Consul von 474
- Publius Sestius Capitolinus Vaticanus, Consul von 455, wegen einer Geldstrafe verurteilt
- Titus Romilius Roscus Vaticanus, Consul von 455
Ihr erstes Consulat absolvieren:
- Titus Genucius Augurinus
- Spurius Veturius Crassus Cicurinus
- Gaius Iulius Iullus
- Publius Sestius Camerinus Cornutus
- Publius Curiatius Fistus Trigeminus
Für Appius Claudius Crassus Inregillensis Sabinus ist es das zweite Konsulat nach 452. Jeder Decemvir führt im Wechsel die Regierung für einen Tag, der jeweilige Vorsitzende wird von Liktoren begleitet, die die Fasces tragen. Die Amtsführung der Kommission ist beispielhaft, und sie schlägt der Comitia Centuriata einen Gesetzestext in zehn Kapiteln vor, auf zehn Bronzetafeln geschrieben. Die “Decemviri” veröffentlichen das “Leges duodecim tabularum” (Zwölftafelgesetz), eine Gesetzessammlung, die in zwölf Tafeln, die aus Erz gefertigt werden und durch die Komitien gebilligt wurden, auf dem Forum Romanum ausgestellt werden sollen. Die Schaffung des Zwölftafelgesetzes, das das bestehende Gewohnheitsrecht zusammenfasst und das Privat-, das Straf- und das Sakralrecht regelt, markiert den Höhepunkt der frühen Auseinandersetzungen zwischen Patriziern und Plebejern in der Römischen Republik. Vorerst werden allerdings nur zehn Tafeln vorgestellt:
- TABVLA I (Zivilprozess). Wenn jemand zu Gericht gerufen wird, soll er gehen. Geht er nicht, soll er einen Zeugen nennen. Erst wenn er das nicht tut, soll er festgenommen werden. Wenn er sich drückt oder flieht, soll er festgenommen werden. Sind Krankheit oder Alter ein Hindernis, soll er eine Trage erhalten. Sie soll nicht abgedeckt sein, wenn er dies nicht wünscht. Nur ein Grundbesitzer kann Bürge für einen Grundbesitzer sein. Jedoch kann jeder Bürger Bürge für einen Proletarier sein. Wurde eine Abmachung getroffen, soll sie verlautbart werden. Sind sich die Parteien uneins, sollen sie ihren Fall vor Mittag im Forum einbringen. Sie sollen gemeinsam und persönlich plädieren. Nach Mittag soll der Richter das Urteil verkünden. Sind beide Parteien anwesend, endet das Verfahren zum Sonnenuntergang.
- TABVLA II (Zivilprozess). ... schwere Krankheit ... ansonsten einen Tag vereinbart mit dem Gegner ... ist dies ein Hindernis für den Richter oder eine Partei muss das Verfahren an diesem Tag enden. Wer von einem Abwesenden eine Zeugenaussage sucht, soll jeden dritten Tag vor seiner Tür klagen.
- TABVLA III (Schuldrecht). Einer Person, die gesteht, Geld zu schulden, oder dazu verurteilt wurde, müssen 30 Tage gegeben werden um die Schuld zu bezahlen. Danach kann ihn der Gläubiger festnehmen und vor Gericht stellen. Ist dieser mit dem Urteil nicht befriedigt und gibt es keine Bürgen für ihn, kann der Gläubiger den Angeklagten in 15 Pfund schwere Ketten legen, jedoch nicht schwerer, aber leichter, wenn er es wünscht. Der Schuldner darf leben wo er will. Ist er nicht auf sich selbst gestellt, hat der Gläubiger ihm einen Pfund Weizen pro Tag zu geben. Oder mehr, wenn er das wünscht. Gegen einen Feind gilt das Eigentum ewig.
- TABVLA IV (Familienrecht). Ein offensichtlich verstümmeltes Kind muss getötet werden. Verkauft ein Vater seinen Sohn dreimal in die Sklaverei, so soll der Sohn frei von seinem Vater sein.
- TABVLA V (Erbrecht). Stirbt eine Person ohne Testament und ohne Erben, soll der nächste männliche Verwandte in das Erbe eintreten. Existiert kein naher männlicher Verwandter, sollen die Stammesmänner erben. Wird jemand geisteskrank, soll der nächste männliche Verwandte die Verfügungsbefugnis über dessen Besitz haben.
- TABVLA VI (Sachenrecht). Verpflichtet sich oder manzipiert jemand mündlich, soll dies rechtsgültig sein. Niemand darf Balken von Gebäuden oder Weingärten entfernen.
- TABVLA VII (Immobilien). Baue Straßen; werden sie vernachlässigt, können Straßenbenutzer ihr Vieh treiben wo immer sie wollen. Wenn Regenwasser schadet ... soll er vom Richter dazu verurteilt werden, den Schaden zu beheben.
- TABVLA VIII (Schadenersatzrecht). Wer einen bösen Fluch ausgesprochen hat ... wenn jemand einen anderen verstümmelt, und nicht Genugtuung leistet, ist gleiche Vergeltung gerechtfertigt. Jemand, der eines anderen Knochen mit der Hand oder dem Prügel bricht, muss 300 Sesterzen zahlen. Für einen Sklaven 150. Für harmlose Verletzungen 25. Jemand der das Getreide zerstreut ... oder eines anderen Korn. Wenn ein Patron seinen Klienten betrügt, soll dieser rechtlos sein. Wird jemand als Zeuge berufen, oder um die Waagen zu halten, soll er, wenn er nicht aussagt, entehrt sein und unfähig weiter auszusagen. Fliegt eine Waffe ungezielt aus deiner Hand, schuldest du einen Widder.
- TABVLA IX (Verfassungsgrundsätze). 4. Wird ein offiziell ernannter Richter oder Schiedsmann der Annahme einer Bestechung für eine Entscheidung für schuldig befunden, ist die Strafe der Tod. 5. Hochverrat: wer einem Staatsfeind Beihilfe leistet oder einen Bürger einem Staatsfeind übergibt, wird mit dem Tode bestraft. 6. Das Töten egal welcher Person, wofür auch immer sie verurteilt wurde, ist verboten.
- TABVLA X (Bestattung). Tote dürfen in der Stadt weder eingeäschert noch begraben werden. ... Gewinnt jemand einen Preis, oder sein Sklave oder Vieh für ihn, ... . Gold darf nicht auf dem Scheiterhaufen verbrannt werden. Werden aber die Zähne mit Gold zusammengehalten, und mit ihm begraben oder verbrannt, soll es straflos sein. Außerdem, so berichtet Censorinus im 3. Jahrhundert BC, wird der zunächst auf einem 354-tägigem Mondjahr basierende, zwölfmonatige römische Kander gegenüber dem Sonnenjahr eine Differenz von etwa elf Tagen aufweist, gemäß der Überlieferung spätestens zu Beginn des Jahres durchgeführt. So wird ein 27tägiger Schaltmonat eingesetzt, um den römischen Kalender wieder synchron zu den Jahreszeiten zu bringen.
Die bisherigen Consuln Roms mit den häufigsten Amtszeiten
|
|
Funktion und Amtszeit
|
Name und Herkunft
|
Anzahl Amtsperioden
|
|
Consul 509-507, 504 |
Publius Valerius Volusi Poplicola |
4 Amtszeiten
|
|
Consul 502, 493, 486 |
Spurius Cassius Vecellinus |
3 Amtszeiten
|
|
Consul 484, 478, 473 |
Lucius Aemilius Mamercus |
3 Amtszeiten
|
|
Consul 484, 481, 479 |
Kaeso Fabius Vibulanus |
3 Amtszeiten
|
|
Consul 471, 468, 465 |
Titus Quinctius Capitolinus Barbatus |
3 Amtszeiten
|
|
Consul 467, 465, 459 |
Quintus Fabius Vibulanus |
3 Amtszeiten
|
|
Consul 500, 461 Decemvir 451 |
Servius Sulpicius Camerinus Cornutus |
3 Amtszeiten
|
|
Consul 466, 464 Decemvir 451 |
Spurius Postumius Albus Regillensis |
3 Amtszeiten
|
|
Chroniken der Römischen Republik der Dekaden ... |
450 BC / 440 BC / 430 BC / 420 BC / 410 BC / 400 BC / 390 BC / 380 BC / 370 BC / 360 BC / 350 BC
|
nach dieser Zeit |
Übersicht über die Römische Republik
|
|
Übersicht über die Geschichte Italiens
|
|
Übersicht über die Geschichte Griechenlands
|
Weblinks |
|