HRR 1200
HEILIGES RÖMISCHES REICH DEUTSCHER NATION (HRR)
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Heiliges Römisches Reich
Die bekannte Eingangsstrophe ist ein wohl erst später eingefügter einleitender Zusatz. Hier die in normiertes Mittelhochdeutsch gebrachte Version der "Donaueschinger Nibelungenhandschrift C".
Vermutet wird, dass ältere Versionen, wie die Handschrift B, mit der Vorstellung Kriemhilds begannen:
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Heiliges Römisches Reich / Herzogtum Bayern Nürnberg wird das Stadtrecht verliehen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich Der mit überraschenden Tod Kaiser Heinrichs VI. im September 1197 begonnene Streit um den deutschen Thron hält an; seit 1198 regieren zwei Könige in Deutschland, die auf unterschiedlichen Königswahlen "rechtmäßig" gewählt wurden. Die Herrschaft über das HRR ist zwischen Staufern und Welfen weiterhin umstritten.
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Kirchenstaat / Heiliges Römisches Reich Nachdem Kaiser Heinrich II. 1146, mehr als hundert Jahre nach seinem Tod, heiliggesprochen worden war, soll er es einer Legende zufolge, nicht ertragen haben, dass nicht auch seine Frau verehrt wurde. Der Legende nach war Kunigunde, um in einem Gottesurteil ihre Unschuld bezüglich einer Anschuldigung wegen Ehebruchs zu beweisen, über glühende Pflugscharen (oder über glühende Kohlen) gelaufen und unverletzt geblieben. Dies wurde als Zeichen ihrer Keuschheit und Heiligkeit angesehen. Papst Innocentius III. verkündet ihre Heiligsprechung. Kunigunde/Cunégonde, Tochter des Grafen Siegfried I. von Luxemburg, deren väterlicher Großvater ebenso wie ihr väterlicher Urgroßvater unbekannt bleiben, hatte über ihre väterliche Großmutter karolingisches Blut: diese Cunégonde, Mutter von Graf Siegfried I. von Luxemburg, war die Tochter von Ermentrud und Enkelin des westfränkischen Königs Louis II "le Bégue". Sie heiratete kurz nach 995 Herzog Heinrich IV. von Bayern (später Kaiser Heinrich II.) aus der bayerischen Linie der Liudolfinger. Die Ehe blieb kinderlos und wurde von der späteren Legendenbildung als Josephsehe verklärt. 1002 weihte Erzbischof Willigis von Mainz Kunigunde in Paderborn zur Königin; 1014 wurde sie in Rom an der Seite ihres Gemahls zur Kaiserin gekrönt. Salbung und Krönung, die ihr 1002 zuteilwurden, sind bei früheren römisch-deutschen Königinnen nicht nachweisbar. Die sakral-königliche Legitimation des Herrschers galt somit auch für sie. Für die Ausstattung des Bistums Bamberg musste Kunigunde 1007/1008 ihr sicheres Witwengut zur Verfügung stellen, denn die Stadt Bamberg war ihr eigentlich von ihrem Gemahl als Heiratsgut übertragen worden. Es gibt keinen Hinweis, dass Kunigunde diese fromme Stiftung nicht mitgetragen hätte. Die berühmte Prachthandschrift der Bamberger Apokalypse trug auf ihrem Einband die Inschrift: „Heinrich und Kunigunde bringen dir diese Geschenke dar“ (Henric et Kunigunt haec tibi munera promunt). Umfangreiche Verfügungen Kunigundes über Reichsgut wurden von Heinrichs Nachfolger Kaiser Konrad II. teilweise rückgängig gemacht. Hatte der Verzicht Kunigundes zugunsten Bambergs bereits zu Spannungen mit ihrer Familie geführt, so kam es durch die Weigerung Heinrichs, ihrem Bruder Adalbero, Propst von St. Paulin in Trier, das Amt des Trierer Erzbischofs zu übertragen, zu einem offenen Konflikt mit den Brüdern Dietrich II., dem Bischof von Metz, und dem bayerischen Herzog Heinrich V. von Bayern. Der Aufstand der Luxemburger wurde von Heinrich niedergeschlagen. Während der etwa zweimonatigen Thronvakanz nach dem Tod ihres Mannes 1024 führte Kunigunde mit Hilfe ihrer Brüder Dietrich und Heinrich unangefochten die Reichsgeschäfte. Ebenso behielt sie die Reichskleinodien in ihrer Gewalt. Als Zeichen der Legitimation übergab sie diese dem neuen König Konrad II. nach seiner Wahl. Anschließend trat sie in das von ihr gegründete Kloster Kaufungen ein und starb dort – den zuverlässigsten Zeugnissen zufolge – am 3. März 1033. Ihre erste Grablege fand sie wohl in der dortigen Klosterkirche. Kunigunde erscheint deutlicher als eigenständige Politikerin als ihre Vorgängerinnen. Mit Intervention (Nennung als Fürsprecherin in den Königsurkunden) und Vermittlung in politischen Konflikten ist ihre Teilhabe an der Königsherrschaft zu fassen. Etwa ein Drittel der Urkunden Heinrichs nennt Kunigunde als Intervenientin. Sie stand ihrem Gemahl mit Rat und Tat bei, etwa als Stellvertreterin des Königs bei der Grenzsicherung 1012 und 1016 in Sachsen. Mit Stiftungen, Schenkungen und Gebetsvereinigungen sorgte sie für die Memoria des Herrscherhauses. In einem längeren Prozess gründete sie das Benediktinerinnenkloster Kaufungen bei Kassel (nach Thietmar von Merseburg 1017 aufgrund eines Gelübdes). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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