Deutsches Reich 1849-IIa
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Deutsches Reich / Königreich Württemberg Die württembergische Regierung beschließt, dem Rumpfparlament keinen Tagungsort mehr zur Verfügung zu stellen und fordert es auf, die Ständekammer zu verlassen. Die Abgeordneten müssen sich nun einen anderen, provisorischen Tagungsort suchen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutsches Reich / Königreich Preußen / Königreich Bayern Nachdem bereits vor ein paar Tagen preußische Truppen zur Unterdrückung des Aufstandes in der Pfalz angefordert wurden, marschiert heute ein bayerisches Armeekorps in die Pfalz ein. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutsches Reich / Königreich Preußen / Königreich Bayern Nachdem der bayerische König Maximilian II. nach dem Beginn des Aufstandes in der Pfalz im März 1849 die Preußen um Unterstützung bat, marschieren nun preußische Truppen in die Pfalz ein, die die Aufständischen bekämpfen sollen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutsches Reich / Königreich Württemberg Der württembergische Justizminister Friedrich Römer teilt dem Parlamentspräsidenten des Rumpfparlaments des Deutschen Reiches mit, "dass die württembergische Regierung sich in der Lage befindet, das Tagen der hierher übersiedelten Nationalversammlung und das Schalten der von ihr am 6. dieses Monats gewählten Reichsregentschaft in Stuttgart und Württemberg nicht mehr länger dulden zu können." | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutsches Reich / Königreich Württemberg Württembergische Dragoner besetzen vor Sitzungsbeginn den Tagungsort des Rumpfparlaments, das Fritz'sche Reithaus. Der von den noch 99 in Stuttgart befindlichen Abgeordneten daraufhin improvisierte Demonstrationszug in Richtung des Sitzungssaales wird durch das Militär schnell und ohne Blutvergießen aufgelöst, die nicht-württembergischen Abgeordneten werden des Landes verwiesen. Die Reichsregentschaft um Franz Raveaux flieht in Richtung Freiburg im Breisgau. Nach zwölf Tagen endet in Stuttgart die "provisorische Reichsregentschaft". Die nach Stuttgart übergesiedelten Mitglieder des "Rumpfparlaments der Frankfurter Nationalversammlung kehren nach Frankfurt zurück. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutsches Reich / Großherzogtum Baden Die badischen Revolutionäre erleiden im Gefecht bei Waghäusel eine entscheidende Niederlage und machen sich auf einen teilweise ungeordneten Rückzug, da eine zweite preußische Armee bei Germersheim den Rhein überschritten hat. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutsches Reich / Großherzogtum Baden Die aus Stuttgart verjagte Reichsregentschaft um Franz Raveaux trifft in Baden-Baden ein, um sich unverzüglich mit einigen Abgeordneten nach Karlsruhe an den Sitz der badischen Revolutionsregierung zu begeben mit dem Ziel, die Nationalversammlung dort weiterzuführen. Aufgrund der Niederlage der badischen Revolutionäre am Vortag machen sich Raveaux und seine Anhänger wieder auf nach Freiburg, in der Hoffnung, dort vom Bürgerkrieg unbehelligt die Reichsregentschaft wahrnehmen zu können. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutsches Reich / Großherzogtum Baden Franz Raveaux und seine Reichsregentschaftskollegen erklären nun Freiburg zu ihrem neuen Wirkungsort. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutsches Reich / Großherzogtum Baden / Schweizerische Eidgenossenschaft Preußische, württembergische und badische Truppen sind auf dem Vormarsch nach Freiburg, um dort die letzten Reste des Rumpfparlaments und die "Reichsregentschaft" festzunehmen. Aus diesem Grunde flieht Raveaux mit seinen Kollegen in die Schweiz. Damit ist die württembergisch-badische Revolution am Ende. Ende Juni 1849 letzte Kämpfe zwischen Gernsbach und Kuppenheim | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutsches Reich
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I. Quartal - II. Quartal - III. Quartal - IV. Quartal | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
IV. Quartal | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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