Chronik 1935.09-II
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Weltchronik der zweiten Dekade des September 1935
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Deutsches Reich Vom heutigen Tag an wird in Deutschland nicht mehr die Reichsflagge in Verbindung mit der Hakenkreuzfahne, sondern nur noch die Hakenkreuzfahne gehisst. |
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Hinweis zur Verwendbarkeit der Abbildung der Hakenkreuzfahne: Auf dieser Seite findet man ein Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde oder diesen ähnelt. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB). In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen.“ Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, den deutschsprachigen Gemeinschaften Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen. |