Stammesverband der Franken 510: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
{| class="wikitable" | style="color:blue;background-color:#ffffcc;" cellpadding="2" cellspacing="0" border="2" | {| class="wikitable" | style="color:blue;background-color:#ffffcc;" cellpadding="2" cellspacing="0" border="2" | ||
| '''[[Hauptseite]]''' | | '''[[Hauptseite]]''' | ||
− | | rowspan="3" colspan="2" | [[Datei:Map Frankreich | + | | rowspan="3" colspan="2" | [[Datei:Map Frankreich 511.jpg|800px]] |
|- | |- | ||
| '''[[Jahreschroniken|Jahres-Chroniken]]''' <!--Column 2 occupied by cell --> | | '''[[Jahreschroniken|Jahres-Chroniken]]''' <!--Column 2 occupied by cell --> | ||
Zeile 49: | Zeile 49: | ||
|- valign="top" | |- valign="top" | ||
| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 511|10.07.511]]''' <br> [[Datei:Merowinger.gif|50px]] </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Stammesverband der Franken]]''' <br> | | style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 511|10.07.511]]''' <br> [[Datei:Merowinger.gif|50px]] </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Stammesverband der Franken]]''' <br> | ||
− | + | König Clovis I. von Franken beruft mit dem Konzil von Orléans das erste Reichskonzil im Fränkischen Reich ein. Clovis lud sämtliche Bischöfe seines Reichs zu der Synode nach Orléans ein, um das Machtverhältnis zwischen kirchlichen und weltlichen Herrschern neu zu regeln. Die fränkischen Herrscher haben nach dem Konzil ein Mitspracherecht bei der Investitur der Bischöfe, die in der Folge deren Bestätigung zum Amtsantritt bedürfen. Neben dem innenpolitischen Machtzuwachs für Clovis ist ein weiterer Schwerpunkt des Konzils die Bekämpfung der Arianer. Das Konzil bestimmt dabei über das Grundrecht merowingischer Kirchen und leitet die kirchliche Reorganisation im Frankenreich ein. Hauptthemen sind dabei die Religionsausübung und damit verbundene Disziplinarstrafen. Geregelt wird das Asylrecht in Kirchen, mit dem der weltlichen Macht eine kirchliche gegenübergestellt wird. Die Ordination von Klerikern ist danach nur auf Befehl des Königs oder mit der Zustimmung des Richters erlaubt. Das Messopfer darf an den Hauptfesten der Kirche nur noch in den städtischen Kathedralen oder in Pfarrkirchen gefeiert werden und nicht mehr im Oratorium ländlicher Villen. Im Konzilsbeschluss wird das Wahrsagen unter Androhung der Exkommunikation verboten. Clovis versichert den teilnehmenden Bischöfen, die Kirchengüter und Kleriker zu schützen. Die Beschlüsse werden von 32 Teilnehmern unterzeichnet. Erster Unterzeichner und damit wahrscheinlich Vorsitzender des Konzils ist der Metropolit von Bordeaux. Nach Eugen Ewig beginnt mit dem einberufenen Konzil von Orléans die Geschichte der merowingischen Reichskirche. <br> | |
− | |||
− | |||
|- valign="top" | |- valign="top" | ||
| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 511|27.11.511]]''' <br> [[Datei:Merowinger.gif|50px]] [[Datei:Franken.gif|50px]] </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Stammesverband der Franken]] / [[Fränkisches Reich]]''' <br> | | style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 511|27.11.511]]''' <br> [[Datei:Merowinger.gif|50px]] [[Datei:Franken.gif|50px]] </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Stammesverband der Franken]] / [[Fränkisches Reich]]''' <br> |
Aktuelle Version vom 8. Dezember 2017, 16:03 Uhr
STAMMESVERBAND DER FRANKEN
Dekade 510-511
Hauptseite | ||
Jahres-Chroniken | ||
Länderchroniken |
frühere Chroniken Deutschlands | ||||||||||||||||||||
Volk der Germanen | ||||||||||||||||||||
Germania Magna | ||||||||||||||||||||
Chronik des Stammesverbandes der Franken 200-511 | ||||||||||||||||||||
410 / 420 / 430 / 440 / 450 / 460 / 470 / 480 / 490 / 500 | ||||||||||||||||||||
Stammesverband der Franken
| ||||||||||||||||||||
Stammesverband der Franken Chlodwig I., König der Franken, gründet die Merowingische Reichskirche und beruft ein Bischofskonzil unter seinem Vorsitz nach Orléans ein. Das erste Reichskonzil im Frankenreich regelt Glaubensfragen und die Kirchenorganisation im Reich sowie das Machtverhältnis zwischen kirchlichen und weltlichen Herrschern. Dem König wird im Sinne des germanischen Eigenkirchenwesens ein maßgeblicher Einfluss bei der Einsetzung der Bischöfe zugestanden. Ein weiterer Schwerpunkt des Konzils ist die Bekämpfung des Arianismus sowie das Asylrecht in Kirchen. Das fränkische Großreich reicht nun von der Schelde bis zu den Pyrenäen und vom Atlantik bis zum Reich und steigt zu einer Hegemonialmacht in Europa auf. Die auf Anordnung von Chlodwig I. verfasste Lex Salica, eines der ältesten erhaltenen Gesetzbücher, wird fertiggestellt. Sie enthält die germanischen Stammesrechte der Salfranken. Mit ihr werden alte mündlich überlieferte Rechtsgepflogenheiten erstmals schriftlich niedergelegt. Der Text ist auf Latein verfasst, enthält jedoch germanische Fragmente. Die Artikel befassen sich mit allen möglichen Rechtsfällen, wobei der Schuldige – sofern er freien Standes ist – fast immer eine Geldbuße entrichten musste. Unfreie dagegen werden mit Körperstrafen wie Hieben oder Rutenschlägen und in wenigen Fällen sogar mit dem Tod bestraft. | ||||||||||||||||||||
Stammesverband der Franken König Clovis I. von Franken beruft mit dem Konzil von Orléans das erste Reichskonzil im Fränkischen Reich ein. Clovis lud sämtliche Bischöfe seines Reichs zu der Synode nach Orléans ein, um das Machtverhältnis zwischen kirchlichen und weltlichen Herrschern neu zu regeln. Die fränkischen Herrscher haben nach dem Konzil ein Mitspracherecht bei der Investitur der Bischöfe, die in der Folge deren Bestätigung zum Amtsantritt bedürfen. Neben dem innenpolitischen Machtzuwachs für Clovis ist ein weiterer Schwerpunkt des Konzils die Bekämpfung der Arianer. Das Konzil bestimmt dabei über das Grundrecht merowingischer Kirchen und leitet die kirchliche Reorganisation im Frankenreich ein. Hauptthemen sind dabei die Religionsausübung und damit verbundene Disziplinarstrafen. Geregelt wird das Asylrecht in Kirchen, mit dem der weltlichen Macht eine kirchliche gegenübergestellt wird. Die Ordination von Klerikern ist danach nur auf Befehl des Königs oder mit der Zustimmung des Richters erlaubt. Das Messopfer darf an den Hauptfesten der Kirche nur noch in den städtischen Kathedralen oder in Pfarrkirchen gefeiert werden und nicht mehr im Oratorium ländlicher Villen. Im Konzilsbeschluss wird das Wahrsagen unter Androhung der Exkommunikation verboten. Clovis versichert den teilnehmenden Bischöfen, die Kirchengüter und Kleriker zu schützen. Die Beschlüsse werden von 32 Teilnehmern unterzeichnet. Erster Unterzeichner und damit wahrscheinlich Vorsitzender des Konzils ist der Metropolit von Bordeaux. Nach Eugen Ewig beginnt mit dem einberufenen Konzil von Orléans die Geschichte der merowingischen Reichskirche. | ||||||||||||||||||||
Stammesverband der Franken / Fränkisches Reich Nach 30 Jahren Herrschaft stirbt auf der St. Petersinsel im Bielersee in der heutigen Schweiz der fränkische König Clovis I. (deutsch Chlodwig I., auch Hlodowig) aus der Dynastie der Merowinger im Alter von 76 Jahren. Sein Leichnam wird nach Paris überführt, wo er im Sacrarium der Apostelkirche, der späteren Kirche Sainte-Geneviéve, beigesetzt wird. Nach seinem Tod wird sein Reich unter seinen vier Söhnen Theuderich, Chlodomer, Childebert und Chlothar aufgeteilt. Diese begründen neue Königreiche mit Zentren in Reims, Orléans, Paris und Soissons. Von großer politischer Tragweite ist, dass Clovis zum katholischen Christentum übertrat und nicht zum Arianismus der ostgermanischen Stämme. Sein Übertritt führte zur Bekehrung des Großteils der Franken und zum Sieg des katholischen Christentums bei allen Germanen. Seine Reichsgründung legte die Basis für die mittelalterliche Entwicklung West- und Mitteleuropas. König Clovis schuf das Großreich der Franken im wesentlichen durch zwei Umstände:
Das Frankenreich wird unter seinen vier Söhnen aufgeteilt:
| ||||||||||||||||||||
ab 511 / 520 / 530 / 540 / 550 / 560 / 570 / 580 / 590 / 600 / 610 | ||||||||||||||||||||
Übersicht über das Fränkische Reich 511-843 | ||||||||||||||||||||
spätere Chroniken Deutschlands | ||||||||||||||||||||
|