Deutscher Bund 10.1815: Unterschied zwischen den Versionen
K |
|||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
[[Datei:Wappen Frankfurt.jpg|thumb|150px|left|''Das Wappen der Hauptstadt Frankfurt'']] | [[Datei:Wappen Frankfurt.jpg|thumb|150px|left|''Das Wappen der Hauptstadt Frankfurt'']] | ||
<br> | <br> | ||
− | = <center> ''' | + | = <center> '''DEUTSCHER BUND''' </center> = |
− | = <center> ''''' | + | = <center> '''''Chronik Oktober 1815''''' </center> = |
===<center> '''Hauptstadt: Frankfurt am Main'''</center>=== | ===<center> '''Hauptstadt: Frankfurt am Main'''</center>=== | ||
<br> | <br> | ||
Zeile 89: | Zeile 89: | ||
| <center>'''[[Chronik 10.1815|24.10.1815]]''' <br> [[Datei:Wappen Frankfurt.jpg|50px]] [[Datei:Preußen 1701-1818.gif|50px]] [[Datei:Bayern 1388-1918.gif|50px]] </center> || '''[[Deutscher Bund 10.1815|Deutscher Bund]] / [[Königreich Preußen 1815|Königreich Preußen]] / [[Königreich Bayern 1815|Königreich Bayern]]''' <br> | | <center>'''[[Chronik 10.1815|24.10.1815]]''' <br> [[Datei:Wappen Frankfurt.jpg|50px]] [[Datei:Preußen 1701-1818.gif|50px]] [[Datei:Bayern 1388-1918.gif|50px]] </center> || '''[[Deutscher Bund 10.1815|Deutscher Bund]] / [[Königreich Preußen 1815|Königreich Preußen]] / [[Königreich Bayern 1815|Königreich Bayern]]''' <br> | ||
Die lutherischen und die reformierten Gemeinden im Saarland schließen sich zu einer gemeinsamen Kirche zusammen. Nach dem Wiener Kongress fallen die unterschiedlichen Herrschaften, die heute das Saarland bilden, an Preußen und Bayern. Damit wird im Saarland eine neue Kirchenstruktur eingeführt. Die lutherischen Konsistorien werden zu einer Synode zusammengefasst. Dabei werden die beiden reformierten Gemeinden Ludweiler und Saarbrücken, die schon seit dem 17. (Ludweiler) bzw. 18. Jh. (Saarbrücken) mit einer gräflichen Sondererlaubnis innerhalb der lutherischen Staatskirche der Grafschaft Nassau-Saarbrücken existieren, von der preußischen Regierung nicht wahrgenommen. Schon 1801 ersuchten die lutherischen und reformierten Gemeinden in der Region bei der französischen Regierung um die Errichtung einer regionalen Verwaltungsunion. Weitere Schritte der konfessionellen Gemeinschaft wurden jedoch unter Napoleons Herrschaft weder erwogen noch verwirklicht. In diesem Jahr unternahmen daher die Gemeinden im südlichen Saarland Schritte zu einer eigenständigen Union, die sie nun endgültig beschließen. Damit kommt die '''Saarbrücker Union''' einer Kabinettsordre von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen zuvor. Sie ist damit keine von oben verordnete Union, sondern eine bewusste Entscheidung für eine Kirchengemeinschaft von unten. Dementsprechend wird der königliche Erlass hier lediglich einen bereits geschaffenen Zustand bestätigen. Die Abwehrreaktionen gegen die Union, wie sie in manchen Teilen der übrigen rheinischen Kirchenprovinz der Evangelischen Kirche in Preußen stattfinden, fallen hier aus. Die Unionsurkunde erklärt das Ziel der Saarbrücker Union folgendermaßen: ''Die Pfarrer sollen „alles thun, was sie thun können, um das Band der Vereinigung immer fester zu knüpfen.'' Damit sind die Kanzel- und die Abendmahlsgemeinschaft gleichermaßen gemeint. <br> | Die lutherischen und die reformierten Gemeinden im Saarland schließen sich zu einer gemeinsamen Kirche zusammen. Nach dem Wiener Kongress fallen die unterschiedlichen Herrschaften, die heute das Saarland bilden, an Preußen und Bayern. Damit wird im Saarland eine neue Kirchenstruktur eingeführt. Die lutherischen Konsistorien werden zu einer Synode zusammengefasst. Dabei werden die beiden reformierten Gemeinden Ludweiler und Saarbrücken, die schon seit dem 17. (Ludweiler) bzw. 18. Jh. (Saarbrücken) mit einer gräflichen Sondererlaubnis innerhalb der lutherischen Staatskirche der Grafschaft Nassau-Saarbrücken existieren, von der preußischen Regierung nicht wahrgenommen. Schon 1801 ersuchten die lutherischen und reformierten Gemeinden in der Region bei der französischen Regierung um die Errichtung einer regionalen Verwaltungsunion. Weitere Schritte der konfessionellen Gemeinschaft wurden jedoch unter Napoleons Herrschaft weder erwogen noch verwirklicht. In diesem Jahr unternahmen daher die Gemeinden im südlichen Saarland Schritte zu einer eigenständigen Union, die sie nun endgültig beschließen. Damit kommt die '''Saarbrücker Union''' einer Kabinettsordre von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen zuvor. Sie ist damit keine von oben verordnete Union, sondern eine bewusste Entscheidung für eine Kirchengemeinschaft von unten. Dementsprechend wird der königliche Erlass hier lediglich einen bereits geschaffenen Zustand bestätigen. Die Abwehrreaktionen gegen die Union, wie sie in manchen Teilen der übrigen rheinischen Kirchenprovinz der Evangelischen Kirche in Preußen stattfinden, fallen hier aus. Die Unionsurkunde erklärt das Ziel der Saarbrücker Union folgendermaßen: ''Die Pfarrer sollen „alles thun, was sie thun können, um das Band der Vereinigung immer fester zu knüpfen.'' Damit sind die Kanzel- und die Abendmahlsgemeinschaft gleichermaßen gemeint. <br> | ||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
|- valign="top" | |- valign="top" | ||
| <center>'''''Chronik des Deutschen Bundes des Jahres 1815'''''</center> || '''[[Deutscher Bund 06.1815|Juni 1815]] - [[Deutscher Bund 07.1815|Juli 1815]] - [[Deutscher Bund 08.1815|August 1815]] - [[Deutscher Bund 09.1815|September 1815]] - [[Deutscher Bund 10.1815|Oktober 1815]] - [[Deutscher Bund 11.1815|November 1815]] - [[Deutscher Bund 12.1815|Dezember 1815]]'''<br> | | <center>'''''Chronik des Deutschen Bundes des Jahres 1815'''''</center> || '''[[Deutscher Bund 06.1815|Juni 1815]] - [[Deutscher Bund 07.1815|Juli 1815]] - [[Deutscher Bund 08.1815|August 1815]] - [[Deutscher Bund 09.1815|September 1815]] - [[Deutscher Bund 10.1815|Oktober 1815]] - [[Deutscher Bund 11.1815|November 1815]] - [[Deutscher Bund 12.1815|Dezember 1815]]'''<br> | ||
Zeile 121: | Zeile 98: | ||
|<center>'''Weblinks'''</center> || | |<center>'''Weblinks'''</center> || | ||
* [http://www.worldstatesmen.org/Germany.html#Reich Worldstatesmen.org/Germany] | * [http://www.worldstatesmen.org/Germany.html#Reich Worldstatesmen.org/Germany] | ||
− | |||
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Gegr%C3%BCndet_1815 gegründet 1815] | * [https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Gegr%C3%BCndet_1815 gegründet 1815] | ||
|- valign="top" | |- valign="top" |
Version vom 2. April 2018, 17:27 Uhr
DEUTSCHER BUND
Chronik Oktober 1815
Hauptstadt: Frankfurt am Main
Nach 184 Jahren schwedischer Besetzung ist Pommern wieder deutsch
Der österreichische Kaiser und Präsident des Bundes lässt sich fortan von einem Präsidialgesandten in Frankfurt vertreten
Die lutherischen und die reformierten Gemeinden im Saarland schließen sich zu einer gemeinsamen Kirche zusammen
Hauptseite | ![]() |
(nach Geburtsjahr geordnet) | |||
Jahres-Chroniken | |||||
Länderchroniken |
frühere Chroniken Deutschlands | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Januar 1815 - Februar 1815 - März 1815 - April 1815 - Mai 1815 - Juni 1815 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Juni 1815 - Juli 1815 - August 1815 - September 1815 - Oktober 1815 - November 1815 - Dezember 1815 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
Deutscher Bund
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
Deutscher Bund Der kurmainzische Staatsmann und Generalfeldzeugmeister Franz Joseph Freiherr von Albini auf Dürrenried wird zum Präsidialgesandten des Präsidenten des Deutschen Bundes in Frankfurt bestellt. Schon kurz nach seiner Ernennung muss Freiherr von Albini feststellen, dass sein bisheriges Ministergehalt von 20.000 Gulden auf ein Zehntel verringert wurde. Freiherr von Albini sieht diese "Rückstufung" als Affront und sucht nach Möglichkeiten, seinen neuen Posten so bald wie möglich wieder zu verlassen.
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() |
Deutscher Bund / Königreich Preußen / Königreich Schweden / Schwedisch-Pommern Infolge des Wiener Kongresses wurde Schwedisch-Pommern im Juni Preußen zugesprochen. Heute erfolgt die Übergabe an Preußen. Nach 184 Jahren schwedischer Besetzung ist Pommern wieder deutsch. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
Deutscher Bund / Königreich Preußen / Königreich Bayern Die lutherischen und die reformierten Gemeinden im Saarland schließen sich zu einer gemeinsamen Kirche zusammen. Nach dem Wiener Kongress fallen die unterschiedlichen Herrschaften, die heute das Saarland bilden, an Preußen und Bayern. Damit wird im Saarland eine neue Kirchenstruktur eingeführt. Die lutherischen Konsistorien werden zu einer Synode zusammengefasst. Dabei werden die beiden reformierten Gemeinden Ludweiler und Saarbrücken, die schon seit dem 17. (Ludweiler) bzw. 18. Jh. (Saarbrücken) mit einer gräflichen Sondererlaubnis innerhalb der lutherischen Staatskirche der Grafschaft Nassau-Saarbrücken existieren, von der preußischen Regierung nicht wahrgenommen. Schon 1801 ersuchten die lutherischen und reformierten Gemeinden in der Region bei der französischen Regierung um die Errichtung einer regionalen Verwaltungsunion. Weitere Schritte der konfessionellen Gemeinschaft wurden jedoch unter Napoleons Herrschaft weder erwogen noch verwirklicht. In diesem Jahr unternahmen daher die Gemeinden im südlichen Saarland Schritte zu einer eigenständigen Union, die sie nun endgültig beschließen. Damit kommt die Saarbrücker Union einer Kabinettsordre von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen zuvor. Sie ist damit keine von oben verordnete Union, sondern eine bewusste Entscheidung für eine Kirchengemeinschaft von unten. Dementsprechend wird der königliche Erlass hier lediglich einen bereits geschaffenen Zustand bestätigen. Die Abwehrreaktionen gegen die Union, wie sie in manchen Teilen der übrigen rheinischen Kirchenprovinz der Evangelischen Kirche in Preußen stattfinden, fallen hier aus. Die Unionsurkunde erklärt das Ziel der Saarbrücker Union folgendermaßen: Die Pfarrer sollen „alles thun, was sie thun können, um das Band der Vereinigung immer fester zu knüpfen. Damit sind die Kanzel- und die Abendmahlsgemeinschaft gleichermaßen gemeint. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() |
Deutscher Bund / Königreich Preußen / Königreich Schweden / Schwedisch-Pommern Infolge des Wiener Kongresses wurde Schwedisch-Pommern im Juni Preußen zugesprochen. Heute erfolgt die Übergabe an Preußen. Nach 184 Jahren schwedischer Besetzung ist Pommern wieder deutsch. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
Deutscher Bund / Königreich Preußen / Königreich Bayern Die lutherischen und die reformierten Gemeinden im Saarland schließen sich zu einer gemeinsamen Kirche zusammen. Nach dem Wiener Kongress fallen die unterschiedlichen Herrschaften, die heute das Saarland bilden, an Preußen und Bayern. Damit wird im Saarland eine neue Kirchenstruktur eingeführt. Die lutherischen Konsistorien werden zu einer Synode zusammengefasst. Dabei werden die beiden reformierten Gemeinden Ludweiler und Saarbrücken, die schon seit dem 17. (Ludweiler) bzw. 18. Jh. (Saarbrücken) mit einer gräflichen Sondererlaubnis innerhalb der lutherischen Staatskirche der Grafschaft Nassau-Saarbrücken existieren, von der preußischen Regierung nicht wahrgenommen. Schon 1801 ersuchten die lutherischen und reformierten Gemeinden in der Region bei der französischen Regierung um die Errichtung einer regionalen Verwaltungsunion. Weitere Schritte der konfessionellen Gemeinschaft wurden jedoch unter Napoleons Herrschaft weder erwogen noch verwirklicht. In diesem Jahr unternahmen daher die Gemeinden im südlichen Saarland Schritte zu einer eigenständigen Union, die sie nun endgültig beschließen. Damit kommt die Saarbrücker Union einer Kabinettsordre von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen zuvor. Sie ist damit keine von oben verordnete Union, sondern eine bewusste Entscheidung für eine Kirchengemeinschaft von unten. Dementsprechend wird der königliche Erlass hier lediglich einen bereits geschaffenen Zustand bestätigen. Die Abwehrreaktionen gegen die Union, wie sie in manchen Teilen der übrigen rheinischen Kirchenprovinz der Evangelischen Kirche in Preußen stattfinden, fallen hier aus. Die Unionsurkunde erklärt das Ziel der Saarbrücker Union folgendermaßen: Die Pfarrer sollen „alles thun, was sie thun können, um das Band der Vereinigung immer fester zu knüpfen. Damit sind die Kanzel- und die Abendmahlsgemeinschaft gleichermaßen gemeint. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Juni 1815 - Juli 1815 - August 1815 - September 1815 - Oktober 1815 - November 1815 - Dezember 1815 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1817 - 1818 - 1819 - 1820 - 1821 - 1822 - 1823 - 1824 - 1825 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
spätere Chroniken Deutschlands | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|