Deutscher Bund 10.1815: Unterschied zwischen den Versionen

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Die lutherischen und die reformierten Gemeinden im Saarland schließen sich zu einer gemeinsamen Kirche zusammen. Nach dem Wiener Kongress fallen die unterschiedlichen Herrschaften, die heute das Saarland bilden, an Preußen und Bayern. Damit wird im Saarland eine neue Kirchenstruktur eingeführt. Die lutherischen Konsistorien werden zu einer Synode zusammengefasst. Dabei werden die beiden reformierten Gemeinden Ludweiler und Saarbrücken, die schon seit dem 17. (Ludweiler) bzw. 18. Jh. (Saarbrücken) mit einer gräflichen Sondererlaubnis innerhalb der lutherischen Staatskirche der Grafschaft Nassau-Saarbrücken existieren, von der preußischen Regierung nicht wahrgenommen. Schon 1801 ersuchten die lutherischen und reformierten Gemeinden in der Region bei der französischen Regierung um die Errichtung einer regionalen Verwaltungsunion. Weitere Schritte der konfessionellen Gemeinschaft wurden jedoch unter Napoleons Herrschaft weder erwogen noch verwirklicht. In diesem Jahr unternahmen daher die Gemeinden im südlichen Saarland Schritte zu einer eigenständigen Union, die sie nun endgültig beschließen. Damit kommt die '''Saarbrücker Union''' einer Kabinettsordre von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen zuvor. Sie ist damit keine von oben verordnete Union, sondern eine bewusste Entscheidung für eine Kirchengemeinschaft von unten. Dementsprechend wird der königliche Erlass hier lediglich einen bereits geschaffenen Zustand bestätigen. Die Abwehrreaktionen gegen die Union, wie sie in manchen Teilen der übrigen rheinischen Kirchenprovinz der Evangelischen Kirche in Preußen stattfinden, fallen hier aus. Die Unionsurkunde erklärt das Ziel der Saarbrücker Union folgendermaßen: ''Die Pfarrer sollen „alles thun, was sie thun können, um das Band der Vereinigung immer fester zu knüpfen.'' Damit sind die Kanzel- und die Abendmahlsgemeinschaft gleichermaßen gemeint. <br>
 
Die lutherischen und die reformierten Gemeinden im Saarland schließen sich zu einer gemeinsamen Kirche zusammen. Nach dem Wiener Kongress fallen die unterschiedlichen Herrschaften, die heute das Saarland bilden, an Preußen und Bayern. Damit wird im Saarland eine neue Kirchenstruktur eingeführt. Die lutherischen Konsistorien werden zu einer Synode zusammengefasst. Dabei werden die beiden reformierten Gemeinden Ludweiler und Saarbrücken, die schon seit dem 17. (Ludweiler) bzw. 18. Jh. (Saarbrücken) mit einer gräflichen Sondererlaubnis innerhalb der lutherischen Staatskirche der Grafschaft Nassau-Saarbrücken existieren, von der preußischen Regierung nicht wahrgenommen. Schon 1801 ersuchten die lutherischen und reformierten Gemeinden in der Region bei der französischen Regierung um die Errichtung einer regionalen Verwaltungsunion. Weitere Schritte der konfessionellen Gemeinschaft wurden jedoch unter Napoleons Herrschaft weder erwogen noch verwirklicht. In diesem Jahr unternahmen daher die Gemeinden im südlichen Saarland Schritte zu einer eigenständigen Union, die sie nun endgültig beschließen. Damit kommt die '''Saarbrücker Union''' einer Kabinettsordre von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen zuvor. Sie ist damit keine von oben verordnete Union, sondern eine bewusste Entscheidung für eine Kirchengemeinschaft von unten. Dementsprechend wird der königliche Erlass hier lediglich einen bereits geschaffenen Zustand bestätigen. Die Abwehrreaktionen gegen die Union, wie sie in manchen Teilen der übrigen rheinischen Kirchenprovinz der Evangelischen Kirche in Preußen stattfinden, fallen hier aus. Die Unionsurkunde erklärt das Ziel der Saarbrücker Union folgendermaßen: ''Die Pfarrer sollen „alles thun, was sie thun können, um das Band der Vereinigung immer fester zu knüpfen.'' Damit sind die Kanzel- und die Abendmahlsgemeinschaft gleichermaßen gemeint. <br>
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|<center>'''Weblinks'''</center> ||  
 
|<center>'''Weblinks'''</center> ||  
 
* [http://www.worldstatesmen.org/Germany.html#Reich Worldstatesmen.org/Germany]
 
* [http://www.worldstatesmen.org/Germany.html#Reich Worldstatesmen.org/Germany]
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Heilige_Allianz Heilige Allianz]
 
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Gegr%C3%BCndet_1815 gegründet 1815]
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Gegr%C3%BCndet_1815 gegründet 1815]
 
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Version vom 2. April 2018, 17:27 Uhr

Das Wappen der Hauptstadt Frankfurt


DEUTSCHER BUND

Chronik Oktober 1815

Hauptstadt: Frankfurt am Main


Nach 184 Jahren schwedischer Besetzung ist Pommern wieder deutsch

Der österreichische Kaiser und Präsident des Bundes lässt sich fortan von einem Präsidialgesandten in Frankfurt vertreten

Die lutherischen und die reformierten Gemeinden im Saarland schließen sich zu einer gemeinsamen Kirche zusammen


Hauptseite Deutscher Bund.png
Die wichtigsten Persönlichkeiten des Deutschen Bundes dieses Monats
(nach Geburtsjahr geordnet)
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Länderchroniken
Ereignisse
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Chronik des Zentralen Verwaltungsrates für Deutschland der Monate ...
Januar 1815 - Februar 1815 - März 1815 - April 1815 - Mai 1815 - Juni 1815
Chronik des Deutschen Bundes der Monate ...
Juni 1815 - Juli 1815 - August 1815 - September 1815 - Oktober 1815 - November 1815 - Dezember 1815
01.10.1815
Wappen Frankfurt.jpg
Deutscher Bund
Die wichtigsten Politiker des Deutschen Bundes am Anfang des Monats
Wappen Frankfurt.jpg Funktion Name seit Dauer
Franz II.jpg
Präsident des Deutschen Bundes
Kaiser Franz I. von Österreich
(* 1768 Florenz)
20.06.1815
03m12d
Metternich.jpg
Staatsminister Österreichs
Clemens Wenceslaus Nepomuk Lothar Fürst von Metternich-Winneburg zu Beilstein
(* 1773 Koblenz)
08.10.1809
5y11m25d
Friedrich Wilhelm III.jpg
König von Preußen
Friedrich Wilhelm III.
(* 1770 Potsdam)
16.11.1797
17y10m17d
Karl August von Hardenberg.jpg
Präsident des Staatsrates
von Preußen
Karl August Freiherr von Hardenberg
(* 1750 Essenrode/Braunschweig)
Apr 1804-Feb 1806 Staatsminister,
26.04.-14.07.1807 Staatsminister, 04.06.1810 Staatsrat
7y04m18d
05.10.1815
Wappen Frankfurt.jpg
Deutscher Bund

Der kurmainzische Staatsmann und Generalfeldzeugmeister Franz Joseph Freiherr von Albini auf Dürrenried wird zum Präsidialgesandten des Präsidenten des Deutschen Bundes in Frankfurt bestellt. Schon kurz nach seiner Ernennung muss Freiherr von Albini feststellen, dass sein bisheriges Ministergehalt von 20.000 Gulden auf ein Zehntel verringert wurde. Freiherr von Albini sieht diese "Rückstufung" als Affront und sucht nach Möglichkeiten, seinen neuen Posten so bald wie möglich wieder zu verlassen.

Die wichtigsten Politiker des Deutschen Bundes
Wappen Frankfurt.jpg Funktion Name seit Dauer
Franz II.jpg

Präsident des Deutschen Bundes
Kaiser Franz I. von Österreich
(* 1768 Florenz)
20.06.1815
03m17d
Franz Joseph von Albini.jpg
Präsidialgesandter
Franz Joseph Freiherr von Albini auf Dürrenried
(* 1748 St. Goar)
05.10.1815
-
Metternich.jpg
Staatsminister Österreichs
Clemens Wenceslaus Nepomuk Lothar Fürst von Metternich-Winneburg zu Beilstein
(* 1773 Koblenz)
08.10.1809
5y11m28d
Friedrich Wilhelm III.jpg
König von Preußen
Friedrich Wilhelm III.
(* 1770 Potsdam)
16.11.1797
17y10m25d
Karl August von Hardenberg.jpg
Präsident des Staatsrates
von Preußen
Karl August Freiherr von Hardenberg
(* 1750 Essenrode/Braunschweig)
Apr 1804-Feb 1806 Staatsminister,
26.04.-14.07.1807 Staatsminister, 04.06.1810 Staatsrat
7y04m27d
23.10.1815
Wappen Frankfurt.jpg 50px Schweden 1569-1844.gif
Deutscher Bund / Königreich Preußen / Königreich Schweden / Schwedisch-Pommern

Infolge des Wiener Kongresses wurde Schwedisch-Pommern im Juni Preußen zugesprochen. Heute erfolgt die Übergabe an Preußen. Nach 184 Jahren schwedischer Besetzung ist Pommern wieder deutsch.

24.10.1815
Wappen Frankfurt.jpg 50px 50px
Deutscher Bund / Königreich Preußen / Königreich Bayern

Die lutherischen und die reformierten Gemeinden im Saarland schließen sich zu einer gemeinsamen Kirche zusammen. Nach dem Wiener Kongress fallen die unterschiedlichen Herrschaften, die heute das Saarland bilden, an Preußen und Bayern. Damit wird im Saarland eine neue Kirchenstruktur eingeführt. Die lutherischen Konsistorien werden zu einer Synode zusammengefasst. Dabei werden die beiden reformierten Gemeinden Ludweiler und Saarbrücken, die schon seit dem 17. (Ludweiler) bzw. 18. Jh. (Saarbrücken) mit einer gräflichen Sondererlaubnis innerhalb der lutherischen Staatskirche der Grafschaft Nassau-Saarbrücken existieren, von der preußischen Regierung nicht wahrgenommen. Schon 1801 ersuchten die lutherischen und reformierten Gemeinden in der Region bei der französischen Regierung um die Errichtung einer regionalen Verwaltungsunion. Weitere Schritte der konfessionellen Gemeinschaft wurden jedoch unter Napoleons Herrschaft weder erwogen noch verwirklicht. In diesem Jahr unternahmen daher die Gemeinden im südlichen Saarland Schritte zu einer eigenständigen Union, die sie nun endgültig beschließen. Damit kommt die Saarbrücker Union einer Kabinettsordre von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen zuvor. Sie ist damit keine von oben verordnete Union, sondern eine bewusste Entscheidung für eine Kirchengemeinschaft von unten. Dementsprechend wird der königliche Erlass hier lediglich einen bereits geschaffenen Zustand bestätigen. Die Abwehrreaktionen gegen die Union, wie sie in manchen Teilen der übrigen rheinischen Kirchenprovinz der Evangelischen Kirche in Preußen stattfinden, fallen hier aus. Die Unionsurkunde erklärt das Ziel der Saarbrücker Union folgendermaßen: Die Pfarrer sollen „alles thun, was sie thun können, um das Band der Vereinigung immer fester zu knüpfen. Damit sind die Kanzel- und die Abendmahlsgemeinschaft gleichermaßen gemeint.

23.10.1815
Wappen Frankfurt.jpg 50px Schweden 1569-1844.gif
Deutscher Bund / Königreich Preußen / Königreich Schweden / Schwedisch-Pommern

Infolge des Wiener Kongresses wurde Schwedisch-Pommern im Juni Preußen zugesprochen. Heute erfolgt die Übergabe an Preußen. Nach 184 Jahren schwedischer Besetzung ist Pommern wieder deutsch.

24.10.1815
Wappen Frankfurt.jpg 50px 50px
Deutscher Bund / Königreich Preußen / Königreich Bayern

Die lutherischen und die reformierten Gemeinden im Saarland schließen sich zu einer gemeinsamen Kirche zusammen. Nach dem Wiener Kongress fallen die unterschiedlichen Herrschaften, die heute das Saarland bilden, an Preußen und Bayern. Damit wird im Saarland eine neue Kirchenstruktur eingeführt. Die lutherischen Konsistorien werden zu einer Synode zusammengefasst. Dabei werden die beiden reformierten Gemeinden Ludweiler und Saarbrücken, die schon seit dem 17. (Ludweiler) bzw. 18. Jh. (Saarbrücken) mit einer gräflichen Sondererlaubnis innerhalb der lutherischen Staatskirche der Grafschaft Nassau-Saarbrücken existieren, von der preußischen Regierung nicht wahrgenommen. Schon 1801 ersuchten die lutherischen und reformierten Gemeinden in der Region bei der französischen Regierung um die Errichtung einer regionalen Verwaltungsunion. Weitere Schritte der konfessionellen Gemeinschaft wurden jedoch unter Napoleons Herrschaft weder erwogen noch verwirklicht. In diesem Jahr unternahmen daher die Gemeinden im südlichen Saarland Schritte zu einer eigenständigen Union, die sie nun endgültig beschließen. Damit kommt die Saarbrücker Union einer Kabinettsordre von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen zuvor. Sie ist damit keine von oben verordnete Union, sondern eine bewusste Entscheidung für eine Kirchengemeinschaft von unten. Dementsprechend wird der königliche Erlass hier lediglich einen bereits geschaffenen Zustand bestätigen. Die Abwehrreaktionen gegen die Union, wie sie in manchen Teilen der übrigen rheinischen Kirchenprovinz der Evangelischen Kirche in Preußen stattfinden, fallen hier aus. Die Unionsurkunde erklärt das Ziel der Saarbrücker Union folgendermaßen: Die Pfarrer sollen „alles thun, was sie thun können, um das Band der Vereinigung immer fester zu knüpfen. Damit sind die Kanzel- und die Abendmahlsgemeinschaft gleichermaßen gemeint.

Chronik des Deutschen Bundes des Jahres 1815
Juni 1815 - Juli 1815 - August 1815 - September 1815 - Oktober 1815 - November 1815 - Dezember 1815
Chronik des Deutschen Bundes des Jahres ...
1817 - 1818 - 1819 - 1820 - 1821 - 1822 - 1823 - 1824 - 1825
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