Friedrich von Schuckmann
FRIEDRICH FREIHERR VON SCHUCKMANN
* 25. Dezember 1755 in Mölln (Mecklenburg), † 17. September 1834 in Berlin
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25.12.1755 - Friedrich von Schuckmann wird als fünftes von neun Kindern des dänischen Offiziers Nikolaus von Schuckmann (* 1721) und dessen Cousine Friederike Agnese Maria von Schuckmann (* 1726) aus Bützow (Mecklenburg-Schwerin) in Mölln (Mecklenburg) geboren. Die Familie stammt aus einer ursprünglich Osnabrücker Kaufmannsfamilie Schuckmann, aus der die drei Brüder Hermann, Leonhard Heinrich (sein Großvater) und Johann Friedrich Schuckmann am 7. April 1732 in Wien durch Kaiser Karl VI. in den Reichsadelsstand erhoben wurden.
1779 - Nach dem Besuch der Ritterakademie in Dom Brandenburg studierte Friedrich von Schuckmann Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität Halle. Nun steht er im preußischen Staatsdienst und beginnt zunächst beim Kammergericht Berlin zu arbeiten. Später wird er zum Oberregierungsgericht wechseln.
1786 - Friedrich von Schuckmann wird Oberamtsregierungsrat in Breslau.
1786 - Friedrich von Schuckmann heiratet die 17 Jahre alte Leopoldine Margarethe von Röder, Tochter des königlich-preußischen Generalmajors Friedrich Wilhelm von Roeder.
1790 - Der Breslauer Oberamtsregierungsrat Friedrich von Schuckmann wird zusätzlich Oberbergrichter beim Oberbergamt Schlesien. Seine Frau Leopoldine, mit der er vier Jahre verheiratet war, stirbt. Die Ehe blieb kinderlos.
1791 - Der Breslauer Oberamtsregierungsrat und Oberbergrichter beim Oberbergamt Schlesien Friedrich von Schuckmann übernimmt die Verwaltung der Fürstentümer Bayreuth und Ansbach und wird zugleich Kammerpräsident der beiden Kriegs- und Domänenkammern. Hier wird er sich große Anerkennung erwerben.
25.04.1791 - Friedrich von Schuckmann heiratet in zweiter Ehe die 22jährige Henriette Augusta Eleonore Freiin von Lüttwitz aus der Grafschaft Glatz.
17.04.1799 - Henriette Augusta Eleonore Freiin von Lüttwitz, die Ehefrau Friedrich von Schuckmann, stirbt 30jährig in Bayreuth. Das Paar hat eine Tochter, Henriette Marianne, die 1796 geboren wurde.
1800 - Friedrich von Schuckmann heiratet in dritter Ehe die Schwester seiner verstorbenen Frau, Eleonore Freiin von Lüttwitz.
1806 - Die preußischen Provinzen Bayreuth und Ansbach werden von französischen Truppen besetzt. Der Kammerpräsident der Kriegs- und der Domänenkammern Friedrich von Schuckmann bleibt zunächst von den Franzosen unbemerkt auf seinem Posten.
08.10.1806 - Der in Bayreuth und Ansbach untergetauchte Kammerpräsident Friedrich von Schuckmann wird als Nachfolger von Karl von Ingersleben zum Präsidenten der Pommerschen Kriegs- und Domänenkammer ernannt, kann jedoch seine Stelle nicht antreten, da er offiziell aus den südlichen preußischen Provinzen nicht ausreisen kann.
Mai 1807 - Der Kammerpräsident der Kriegs- und der Domänenkammern der preußischen Provinzen Bayreuth und Ansbach Friedrich von Schuckmann, der trotz der Besetzung der Provinzen durch französische Truppen zunächst von den Franzosen unbemerkt auf seinem Posten blieb, wird von den Franzosen entdeckt und als höchster preußischer Beamter in Gefangenschaft auf die Festung Mainz verbracht. Ihm wird eine subversive Aktion gegen die französischen Besatzungstruppen vorgeworfen, von der er jedoch keine Kenntnis hat.
1810 - Friedrich von Schuckmann nimmt die Tätigkeit als Geheimer Staatsrat im preußischen Innenministerium zu Berlin auf als Chef der Abteilungen für Handel und Gewerbe, zu der auch das Berg-, Hütten- und Salinenwesen ebenso wie das Medizinwesen gehören sowie für Kultus und öffentlichen Unterricht. In dieser Funktion löst er Wilhelm von Humboldt ab.
03.06.1814 - Der Geheime Staatsrat im preußischen Innenministerium Friedrich von Schuckmann wird preußischer Staatsminister des Innern. Sein Amtsvorgänger ist der spätere Staatskanzler Karl August Fürst von Hardenberg.
31.10.1816 - Staatskanzler Fürst von Hardenberg und der Staatsminister des Innern Friedrich von Schuckmann unterzeichnen die Urkunde mit den Statuten der Universität Berlin, die zuvor der preußische König Friedrich Wilhelm III. unterzeichnete. Damit wird der Berliner Universität ihre offizielle Verfassung gegeben, in der die Ziele der Universität, ihre Struktur und Hierarchie, die interne Gerichtsbarkeit, der Vorlesungsbetrieb, die Studienbedingungen und anderes genau festgelegt werden.
1819 - Für ein knappes Jahr muss der preußische Innenminister Friedrich von Schuckmann sein Amt an Wilhelm von Humboldt abtreten; am Ende des Jahres wird von Schuckmann wieder in das Amt des Innenministers eingesetzt. Von diesem Jahr an ist das Polizeiministerium in das Innenministerium integriert.
1828 - Der Staatsminister des Innern Friedrich von Schuckmann beschimpft Jahre nach dem Tod von E.T.A. Hoffmann diesen als bösen Geist der "Königlichen Immediat-Untersuchungskommission zur Ermittlung hochverräterischer Verbindungen und staatsgefährlicher Umtriebe", die vom König einberufen worden war und der sowohl von Schuckmann als auch der Dichter angehörte. Dieser hatte sich nicht gescheut, mit seinem "Meister Floh" eine Satire gegen die Demagogenschnüffelei zu schreiben.
11.01.1829 - Zu seinem 50jährigen Dienstjubiläum als Beamter des Königreiches wird der Staatsminister des Innern Friedrich von Schuckmann der sechste Ehrenbürger von Berlin.
1830 - Aufgrund seines hohen Alters beschränkt sich der preußische Innenminister Friedrich von Schuckmann auf die Aufgaben des Handels und des Gewerbes, während Gustav von Brenn sich der Polizeiangelegenheiten annimmt.
Ende November 1833 - Der Staatsminister des Innern deutet dem preußischen König Friedrich Wilhelm III. seine Krankheit an: Ich (bin) nun leider durch den hülfsbedürftigen Zustand meiner Gesundheit, die mir den ungezwungenen Gebrauch meiner Füße fast gänzlich versagt, sehr oft verhindert, den Sizzungen des Staats-Ministerii beizuwohnen. Infolgedessen bittet Schuckmann jedoch nicht um Befreiung von den Sitzungen des Staatsministeriums, sondern um Freistellung von der Bearbeitung der Angelegenheiten der allgemeinen Wittwen-Verpflegungs-Anstalt. Von Schuckmann ist 78 Jahre alt.
11.01.1834 - Der Staatsminister des Innern Friedrich von Schuckmann wird in den preußischen Freiherrnstand erhoben. Gleichzeitig reicht der 78jährige Minister seinen Rücktritt ein, dem vom König entsprochen wird. Sein Nachfolger wird Gustav von Brenn, der bereits seit vier Jahren das Polizeiministerium leitet.
17.09.1834 - Der ehemalige preußische Staatsminister des Innern Friedrich Freiherr von Schuckmann stirbt in Berlin. Mit seiner zweiten Frau hatte er eine Tochter, mit seiner dritten Frau zwei Töchter und einen Sohn.
(Königreich Preußen) | ||||||||
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1810-1822 |
1814-1819 |
1819 | ||||||
1819 |
1819-1834 |
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