Königreich Preußen 1810
KÖNIGREICH PREUSSEN
CHRONIK DES JAHRES 1810
Hauptstadt: Königsberg und Berlin
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Königreich Preußen
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Königreich Preußen König Friedrich Wilhelm III. von Preußen schafft das Amt des Staatskanzlers, des höchsten Regierungsbeamten des Königreiches, der auch die Kabinettssitzungen leiten und dem Ministerrat vorstehen soll. Somit ist das Amt des "Großkanzlers", das bisher Karl Friedrich von Beyme bekleidete, nicht mehr erforderlich. Erster Staatskanzler Preußens wird Karl August Freiherr von Hardenberg, der auch das Amt des Staatsministers des Innern und das für Finanzen übernimmt. Der bisherige Staatsminister des Innern Alexander Graf von Dohna-Schlobitten und der Staatsminister für Finanzen Freiherr vom und zum Stein sowie der Kriegsminister Gerhard Johann David von Scharnhorst geben ihre Ämter ab; neuer Kriegsminister wird Karl Georg von Hake. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Königreich Preußen Karl Friedrich Beyme, der bisherige Großkanzler und "Chef de Justice" wird von seinen Ämtern abberufen, die beide in dieser Form nicht weitergeführt werden. Neuer "Geheimer Staats- und Justizminister" Preußens wird Friedrich Leopold von Kircheisen.
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