Heinrich von Danckelmann
HEINRICH WILHELM AUGUST ALEXANDER GRAF VON DANCKELMANN
* 10. Mai 1768 in Kleve † 29. Dezember 1830
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10.05.1768 - Heinrich Wilhelm August Alexander Freiherr von Danckelmann wird in Kleve geboren. Er ist der Sohn des Staatsministers Adolph Freiherr von Danckelmann.
1792 - Heinrich von Danckelmann wird zum Oberregierungs-, Konsistorial- und Pupillenrat in Breslau ernannt.
1798 - Heinrich Freiherr von Danckelmann erhält den Grafentitel, der auf seinen Sohn Heinrich übertragen wird.
1800 - Heinrich Graf von Danckelmann wird Präsident der oberschlesischen Oberamtsregierung in der Funktion eines "schlesischen Justizministers" und des Oberkonsistoriums in Brieg.
1805 - Der Präsident der oberschlesischen Oberamtsregierung Heinrich Graf von Danckelmann wird Präsident der südpreußischen Regierung in Warschau.
10.11.1807 - Der Präsident der südpreußischen Regierung in Warschau Heinrich Graf von Danckelmann schließt die Elbinger Konvention ab, durch die Preußen zusätzlich zu dem bereits im Juli verlorenen Kreis Kulm auch den Kreis Michelau sowie den 1795 bei der dritten Teilung Polens erworbenen Teil "Kleinpolens", der als Kreis "Tschenstochau" oder "Neuschlesien" bezeichnet wird, an das Herzogtum Warschau verliert. Später wird von Danckelmann Präsident der Oberamtsregierung in Glogau.
1825 - Der Präsident der Oberamtsregierung in Glogau Heinrich Graf von Danckelmann wird preußischer Justizminister, jedoch noch nicht Mitglied des Staatsrates. Als Minister beginnt er die Arbeiten an der Revision des Ehescheidungsrechts.
1828 - Heinrich Graf von Danckelmann, seit drei Jahren preußischer Justizminister, wird nun auch Mitglied des Staatsrates.
29.12.1830 - Der preußische Justizminister Heinrich Graf von Danckelmann stirbt an einem unbekannten Ort. Sein Nachfolger im Amt wird im kommenden Jahr einstweilig Karl Albert von Kamptz.
(Königreich Preußen) | ||||||||
Vorgänger | Amt | Nachfolger | ||||||
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1810-1825 |
1825-1830 |
1831-1832 |
Quellen: