Friedrich Leopold von Kircheisen
FRIEDRICH LEOPOLD VON KIRCHEISEN
* 28. Juni 1749 in Berlin, † 18. März 1825 in Berlin
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28.06.1749 - Friedrich Leopold Kircheisen wird als Sohn des Stadtpräsidenten und Polizeidirektoren von Berlin Karl David Kircheisen geboren. Schon in seiner Schulzeit auf dem Joachimsthalschen Gymnasium zeigt der Junge Neigung zu juristischen Studien und erhält von seinem 80jährigen Rektor das Zeugnis: "Ein guter Kopf, könnte fleißiger sein, aber ein guter Jurist wird er dereinst werden." Tatsächlich wird er Rechtswissenschaften in Halle studieren und anschließend in den preußischen Justizdienst eintreten.
1773 - Der 24jährige Friedrich Leopold Kircheisen wird zum Kammergerichtsrat in Berlin ernannt.
1777 - Der Kammergerichtsrat Friedrich Leopold Kircheisen wird zum Oberrevisionsrat des Kammergerichts Berlin ernannt.
1787 - Der Oberrevisionsrat Friedrich Leopold Kircheisen wird zum Direktor des Instruktionssenats des Kammergerichts Berlin ernannt.
1792 - Der Direktor am Kammergericht Berlin Friedrich Leopold Kircheisen lehnt das ihm angetragene Amt eines Berliner Stadtpräsidenten und Polizeichefs ab.
1795 - Der Direktor am Kammergericht Berlin Friedrich Leopold Kircheisen wird zum Vizepräsidenten des Kammergerichts Berlin ernannt. Hier wird er an der Verfassung des "allgemeinen Landrechts" mitarbeiten, obwohl seine Haupttätigkeit im Bereich der Kriminaljustiz liegt. Außerdem organisiert er im Auftrag von Karl August von Hardenberg das Justizwesen in den Fürstentümern Ansbach und Bayreuth, die schon bald preußische Provinzen werden sollen.
1798 - Friedrich Leopold Kircheisen wird vom König von Preußen geadelt. Außerdem erhält er im August die Doktorwürde der Universität Halle.
1809 - Der Vizepräsident des Kammergerichts in Berlin Friedrich Leopold von Kircheisen wird zum Präsidenten des Kammergerichts ernannt.
09.06.1810 - Der Präsident des Kammergerichts in Berlin Friedrich Leopold von Kircheisen wird Justizminister in Preußen. Als dienstältester Minister wird er später während der häufigen Abwesenheit von Hardenbergs die Sitzungen des obersten Regierungsgremiums leiten.
1817 - In den letzten Jahren stimmen die Positionen des Justizministers Friedrich Leopold von Kircheisen häufig nicht immer mehr mit denen von Hardenbergs überein. Während Kircheisen etwa eine rasche Rechtsangleichung der neuen Provinzen im Rheinland und Westfalen fordert, sieht der Staatskanzler dies nicht so. Durch die Errichtung eines eigenen Ministeriums für Gesetzesrevision unter Carl Friedrich von Beyme wird von Kircheisen nunmehr die Verantwortung in diesem wichtigen Bereich der Justizpolitik entzogen.
1819 - Justizminister Friedrich Leopold von Kircheisen gerät erneut in Konflikt mit dem Staatskanzler Karl August von Hardenberg hinsichtlich der Neuordnung des Hypothekenwesens in den neuen ehemals sächsischen Gebieten. Auch dort gehen die Reformvorschläge Kircheisens weiter als die der übrigen Staatsregierung. Kircheisen ist zwar seit 1817 Mitglied des Staatsrates, sitzt aber nicht in der für das Justizwesen zuständigen Justizabteilung.
1824 - Der preußische Justizminister Friedrich Leopold von Kircheisen widerspricht der Mehrheit im Staatsministerium in der Frage, ob den pazifistisch eingestellten Mennoniten bei Verweigerung des Kriegsdienstes die Staatsbürgerschaft entzogen werden darf. Für von Kircheisen bedeutet die "Nötigung zum Kriegsdienst" einen "Gewissenszwang".
18.03.1825 - Justizminister Friedrich Leopold von Kircheisen stirbt mit 76 Jahren in seiner Heimatstadt Berlin nach einem zwei Tage zuvor erlittenen Schlaganfall. Von Kircheisen stand 50 Jahre im Dienst des preußischen Staates. Außerdem war er als Präsident der Haupt-Bibelgesellschaft, Vorsteher des Bürger-Rettungsinstitutes, Mitglied der Armenspeisungsanstalt, "überall hülfreich und wohlthätig."
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