Deutscher Bund 1815: Unterschied zwischen den Versionen
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Datei:Franz Joseph von Albini.jpg|'''Franz Joseph von Albini zu Dürrenried'''<br>''(* 1748 St. Goar, jetzt Preußen)''<br>Präsidialgesandter | Datei:Franz Joseph von Albini.jpg|'''Franz Joseph von Albini zu Dürrenried'''<br>''(* 1748 St. Goar, jetzt Preußen)''<br>Präsidialgesandter | ||
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In Wien wird das '''k. k. Polytechnische Institut''', die heutige Technische Universität Wien, eröffnet. Erster Direktor wird der Architekt Johann Joseph von Prechtl. Bei der Eröffnung ist das Institut noch in den bestehenden Räumen auf dem Baugrund des geplanten Neubaus untergebracht. Drei der ursprünglich geplanten acht Professoren unterrichteten 47 Studierende. Die Übersiedlung in das neue Haus kann erst in drei Jahren erfolgen. Die auf Prechtls Vorschlägen beruhende Verfassung des polytechnischen Institutes umfasst neben der technischen Lehranstalt mit wissenschaftlichem Anspruch ein Konservatorium für Wissenschaft und Künste (Schausammlung) und als dritten Aspekt einen Verein zur Förderung der Nationalindustrie. Den Grundstock für das k. k. National-Fabriks-Produktenkabinett bildet die dem Institut 1815 geschenkte Fabriksproduktensammlung von Kaiser Franz I. <br> | In Wien wird das '''k. k. Polytechnische Institut''', die heutige Technische Universität Wien, eröffnet. Erster Direktor wird der Architekt Johann Joseph von Prechtl. Bei der Eröffnung ist das Institut noch in den bestehenden Räumen auf dem Baugrund des geplanten Neubaus untergebracht. Drei der ursprünglich geplanten acht Professoren unterrichteten 47 Studierende. Die Übersiedlung in das neue Haus kann erst in drei Jahren erfolgen. Die auf Prechtls Vorschlägen beruhende Verfassung des polytechnischen Institutes umfasst neben der technischen Lehranstalt mit wissenschaftlichem Anspruch ein Konservatorium für Wissenschaft und Künste (Schausammlung) und als dritten Aspekt einen Verein zur Förderung der Nationalindustrie. Den Grundstock für das k. k. National-Fabriks-Produktenkabinett bildet die dem Institut 1815 geschenkte Fabriksproduktensammlung von Kaiser Franz I. <br> | ||
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Version vom 24. März 2018, 21:01 Uhr
CHRONIK DES DEUTSCHEN BUNDES DES JAHRES 1815
(seit seiner Gründung am 9. Juni 1815)
Hauptstadt: Frankfurt am Main
Auf dem Wiener Kongress wird der Deutsche Bund gegründet
Truppen aus Staaten des Deutschen Bundes schlagen gemeinsam mit niederländischen und britischen Truppen Napoléon endgültig
Nach 184 Jahren schwedischer Besetzung ist Pommern wieder deutsch
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(nach Geburtsjahr geordnet) | |||
Jahres-Chroniken | |||||
Länderchroniken |
frühere Chroniken Deutschlands | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Chronik des Heiligen Römischen Reiches des Jahres ... 1805 - 1806 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Chronik des Rheinbundes des Jahres ... 1806 - 1807 - 1808 - 1809 - 1810 - 1811 - 1812 - 1813 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Chronik des Königreiches Preußen des Jahres ... 1810 - 1811 - 1812 - 1813 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Chronik des Zentralen Verwaltungsrates für Deutschland des Jahres ... 1813 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Januar 1814 - Februar 1814 - März 1814 - April 1814 - Mai 1814 - Juni 1814 - Juli 1814 - August 1814 - September 1814 - Oktober 1814 - November 1814 - Dezember 1814 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Januar 1815 - Februar 1815 - März 1815 - April 1815 - Mai 1815 - Juni 1815 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Juni 1815 - Juli 1815 - August 1815 - September 1815 - Oktober 1815 - November 1815 - Dezember 1815 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hier geht es zu den Monatschroniken des Deutschen Bundes 1815 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Deutsche Bund wird gegründet. Die Bundeshauptstadt ist Frankfurt am Main Kaiser Franz I. von Österreich wird der erste Präsident des Deutschen Bundes | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Zentraler Verwaltungsrat für Deutschland / Deutscher Bund Der Wiener Kongress tagt seit 18. September 1814. Während des Wiener Kongresses wird der Deutsche Bund, ein Staatenbund ohne ein gemeinsames Staatsoberhaupt, gegründet. Die Deutsche Bundesakte ist ein völkerrechtlicher Vertrag und das erste Bundes-„Verfassungsgesetz“ über die Gründung des Deutschen Bundes. In den Artikeln 53 bis 63 ist sie ein offizieller Bestandteil der Wiener Kongress-Akte. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund
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Deutscher Bund / Königreich Preußen Der 18 Jahre alte zweite Sohn des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III., Wilhelm, wird in Charlottenburg bei Berlin konfirmiert und am selben Tag zum Major der preußischen Streitkräfte ernannt. Er wird umgehend damit beauftragt, ein Bataillon des 1. Garderegiments von neuem gegen Frankreich zu führen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Kaisertum Österreich / Königreich Lombardo-Venetien / Königreich Preußen / Königreich Schweden / Schwedisch-Pommern / Königreich Dänemark / Königreich Norwegen / Vereinigtes Königreich Großbritannien und Irland / Britische Verwaltung von Helgoland / Königreich Spanien / Königreich Portugal Am letzten Sitzungstag des seit dem 18. September 1814 tagenden "Wiener Kongresses" wird durch die Wiener Kongressakte in Norditalien das Königreich Lombardo-Venetien geschaffen, dessen König in Personalunion der jeweilige Kaiser von Österreich wird. Es folgt auf das napoleonische Königreich Italien, dessen Gesetze fortgelten. Hauptstädte des neuen Königreiches werden Mailand und Venedig, die Währung ist der Thaler (Konventionstaler), der den Wert von 2 Österreichischen Gulden hat. Amtssprache sind Italienisch und Deutsch. Die weiteren Ergebnisse des "Wiener Kongresses" sind:
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Deutscher Bund Die Bevollmächtigten von 39 deutschen Staaten unterzeichnen die Bundesakte zur Gründung des Deutschen Bundes. Gemäß der Präambel der Bundesakte beschließen „die souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands, […] von den Vorteilen überzeugt, welche aus ihrer festen und dauerhaften Verbindung für die Sicherheit und Unabhängigkeit Deutschlands, und die Ruhe und das Gleichgewicht Europas hervorgehen würden, […] sich zu einem beständigen Bunde zu vereinigen“. Das Herzogtum Luxemburg wird zu einem Großherzogtum, das von der niederländischen Regierung im Deutschen Bund vertreten wird. Dem Königreich Dänemark wird das Herzogtum Lauenburg zugesprochen. Folgende Inhalte werden vereinbart (Auszüge):
Artikel II
Der Zweck desselben ist Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten.
1. Kaisertum Österreich – 1 Stimme
1. Kaisertum Österreich – 4 Stimmen
Inwiefern ein Gegenstand nach obiger Bestimmung für das Plenum geeignet ist, wird in der engeren Versammlung durch Stimmenmehrheit entschieden. Die Beschlüsse werden nach der Mehrheit der Stimmen gefasst, jedoch in der Art, dass in der ersten die absolute, in der letzten aber nur eine Dreiviertelmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit in der engeren Versammlung steht dem Vorsitzenden die Entscheidung zu. Wo es auf Annahme oder Änderung der Grundgesetze, auf organische Bundeseinrichtungen, einzelne juristische Entscheidungen oder Religionsangelegenheiten ankommt, kann weder in der engeren Versammlung noch im Plenum durch Stimmenmehrheit gefasst werden. Die Bundesversammlung ist beständig, hat aber die Befugnis, sich auf bis zu vier Monaten zu vertagen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Fürstentum Sachsen-Weimar Die bestehenden Landsmannschaften der Burschen (ein anderes Wort für "Studentenverbindungen") namens Thuringia, Vandalia, Franconia, Saxonia und Curonia lösen sich auf und gründen im Gasthaus "Grüne Tanne" in Wenigenjena die Burschenschaft. In der Verfassungsurkunde der "Jenaischen Burschenschaft", die als "Urburschenschaft" gilt und die Farben Schwarz-Rot-Gold als Zeichen der angestrebten Einheit eines demokratisierten Deutschen Bundes führt, heißt es:
Die Burschenschaft versteht sich als studentische Reformbewegung und wird daher von der Universität unterstützt. Vor allem das Schikanieren von jüngeren Studenten (Pennalismus) und das Duellwesen sind in den Landsmannschaften weit verbreitet. In der Jenaer Verfassungsurkunde wird ausführlich das Zusammenleben innerhalb der Burschenschaft beschrieben und das Austragen von Mensuren strengen Regeln unterworfen. Als Zeichen der Auflösung senken die Landsmannschaften ihre Fahnen. Aus der Mitte der anwesenden 143 Stifter werden die Amtsträger gewählt: Neun Vorsteher und 21 Ausschussmitglieder. Damit ist die Burschenschaft ins Leben gerufen. Zum ersten Sprecher wird Carl Horn berufen, der letzte Senior der Landsmannschaft Vandalia Jena. Im Gegensatz zur späteren Entwicklung kann an der Universität Jena das Ideal, alle Studenten einer Universität zu umfassen, zumindest am Anfang noch zu einem gewissen Teil durchgesetzt werden. So gehören der „Urburschenschaft“ insgesamt 859 aktive Studenten an, also rund 60 Prozent aller Jenaer Studenten, die zwischen dem Sommersemester 1815 und dem Wintersemester 1819/20 in Jena studieren. Einen solchen Abdeckungsgrad wird später keine Burschenschaft oder irgendeine andere Art von Verbindung mehr erreichen können. Protagonisten dieser Bewegung sind Friedrich Ludwig Jahn, Ernst Moritz Arndt, Johann Gottlieb Fichte und Jakob Friedrich Fries. Ein Vordenker dieser Bewegung war der Jenaer Historiker Heinrich Luden. Sowohl die Burschenschaften wie auch die an vielen Orten durchgesetzte Pressefreiheit werden den Kampf um die nationale Einheit maßgeblich beeinflussen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Königreich Preußen / Königreich Hannover / Herzogtum Braunschweig / Herzogtum Nassau / Königreich der Niederlande / Vereinigtes Königreich Großbritannien und Irland / Französisches Kaiserreich Bei Waterloo, 15 Kilometer südlich von Brüssel, findet eine Schlacht zwischen den napoleonischen Truppen auf der einen und den Alliierten aus Großbritannien, den Niederlanden, Hannover, Braunschweig, Nassau und Preußen auf der anderen Seite statt. Befehlshaber der Franzosen ist Napoléon Bonaparte, der Preußen Gebhard von Blücher und der restlichen Armeekorps der Ire Arthur Wellesley, 1st Duke of Wellington. In Deutschland wird diese Schlacht, bei der sich fast 190.000 Männer gegenüberstehen, als "Belle Alliance"-Schlacht eingehen. Die Koalition besiegt die Truppen Napoleons, der 25.000 Tote und Verwundete sowie 7000 Gefangene zu beklagen hat. Auch Preußen meldet 7000 Tote und Verwundete. die Truppen unter dem Kommando Wellingtons beklagen 15.000 Tote und Verwundete. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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![]() Der frühere Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (HRR) wird der erste Präsident des Deutschen Bundes Der Zentrale Verwaltungsrat für Deutschland stellt seine Arbeit ein; der österreichische Kaiser Franz I. wird zum Präsidenten des Deutschen Bundes berufen. Die Teilnehmerstaaten versichern sich ausdrücklich, dass der Präsident nicht als ein Staatsoberhaupt anzusehen sei. Der Präsident war von 1792 bis 1806 als Kaiser Franz II. der letzte Keiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. 1804 begründete er das Kaisertum Österreich. Um dem Hegemoniestreben des französischen Kaisers Napoléon Bonaparte in Mitteleuropa zu begegnen und einem Statusverlust vorzubeugen, nahm er 1804 den Titel eines erblichen Kaisers von Österreich an, führte aber bis 1806 den Titel des Erwählten Römischen Kaisers weiter. In der Literatur wird er daher oft "Franz II./I." genannt, zur Unterscheidung von seinem Großvater Franz I. Stephan (1708–1765). Seine Abdankungserklärung vom 6. August 1806, mit der er „die deutsche Kaiserkrone und das Reichsregiment“ niederlegte und „die Churfürsten, Fürsten und übrigen Stände, wie auch alle Angehörige und die Reichsdienerschaft, ihrer bisherigen Pflichten“ entband, stand unter der Sorge, die Reichskrone könne in französische Hände und seine österreichischen Länder im Reich könnten de jure unter napoleonische Herrschaft gelangen. De facto wurde das Reich, ohnedies nur mehr ein sehr loser Zusammenschluss, durch den 1806 auf Betreiben Napoleons gegründeten Rheinbund gesprengt, dessen Fürsten aus dem Reich austraten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund Mit dem Reichsgesetz über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland richtet die Nationalversammlung eine provisorische Regierung ein, die "Provisorische Zentralgewalt". | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Deutsche Bundestag überträgt seine Befugnisse dem Präsidenten des Bundes, Kaiser Franz I. von Österreich | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Königreich Preußen Die "Gesetzlose Gesellschaft zu Berlin" feiert mit ihrem Gründer und Zwingherrn (Vorsitzenden), dem Philologen und Bibliothekar Philipp Karl Buttmann an der Spitze, nachdem sie die Nachricht vom Sieg bei "Belle Alliance", der Schlacht von Waterloo über Napoléon erhalten hat, das große Ereignis in Berlin. Die "Gesetzlose Gesellschaft" versteht sich als geistiger Mittelpunkt der Berliner Aufklärung und ähnelt einer Literarischen oder Gelehrtengesellschaft, ohne sich deren Strukturen und Verpflichtungen aufzuerlegen. Zwischen den beiden in Berlin existierenden gesetzlosen Gesellschaften besteht offensichtlich keine Verbindung, außer dass einige Mitglieder beiden Gesellschaften gleichzeitig angehören. Die Gesellschaften wurden 1806 und 1809 mit dem Anspruch gegründet, ohne Statuten und Regelungen auszukommen, abgesehen von Regeln für die Zulassung ihrer Mitglieder und eines Vorsitzenden, der sich sinnigerweise als „Zwingherr“ tituliert. Die Mitglieder treffen sich zu ihren Gesprächsrunden einschließlich eines ausgiebigen und exklusiven Mahles in Form einer Tafelrunde meist alle zwei Wochen an dem jeweiligen Samstag zu ihren Sitzungen im Kempers Lokal am Kemperplatz oder im Englischen Haus in der Mohrenstraße und an anderen Stätten. Dabei gibt es keine festgelegte Tagesordnung, und das allgemein nicht zugängliche Protokollbuch weist lediglich die Namen der Teilnehmer auf. Nur am Jahrestag der Gründung hält ein Mitglied einen Vortrag zu einem frei zu wählenden Thema. Bekannte Mitglieder sind Achim von Arnim, Friedrich Schleiermacher und Wilhelm von Humboldt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund Der Bundestag beschließt, seine Befugnisse der am 28. Juni geschaffenen Zentralgewalt zu übertragen und seine Tätigkeit einzustellen. Die Bundesakte tritt damit faktisch außer Kraft. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Königreich Preußen Die 1806 als Verwaltungsbibliothek vom Berliner Magistrat auf Anregung der Berliner Stadtverordnetenversammlung gegründete Einrichtung erhält die Bezeichnung "Magistratsbibliothek". | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Österreich, Russland und Preußen besiegeln eine "Heilige Allianz" | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Schweizerische Eidgenossenschaft Die Evangelische Missionsgesellschaft Basel (später Basler Mission) wird von Christian Friedrich Spittler und Nikolaus von Brunn als Tochtergesellschaft der Deutschen Christentumsgesellschaft gegründet. Die Basler Mission profitiert vom organisatorischen Talent und den internationalen Kontakten der ansässigen Handelsleute. Im kommenden Jahr sollen die ersten Seminaristen ausgebildet werden, die nach einem mehrjährigen Studium ausgesandt werden sollen. Es ist geplant, diese missionarisch gesinnten Christen zum Beispiel mit der englischen "Church Mission Society" nach Übersee auszusenden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Königreich Preußen / Kaisertum Österreich / Russisches Kaiserreich / Königreich der Franzosen Der russische Kaiser Alexander I., der österreichische Kaiser Franz I. und der preußische König Friedrich Wilhelm III. beschließen in Paris für ihre Länder eine "Heilige Allianz". Das Bündnis kommt zustande, obwohl alle drei Monarchen unterschiedlichen Konfessionen angehörten: Der russische Zar ist orthodox, Franz I. von Österreich römisch-katholisch und König Friedrich Wilhelm III. evangelisch. Die Gründungserklärung der Heiligen Allianz lautet:
Kerngedanke der Heiligen Allianz ist die Sicherung eines „Ewigen Friedens“ durch konsequente Selbstverpflichtung aller europäischen Monarchen auf die Grundsätze der christlichen Nächstenliebe. Die Fürsten denken an einen großen Fürstenbund, in dem die Grundsätze des Christentums als höchstes Gesetz des Völkerlebens gelten sollen. Sowohl in der Regierung ihrer Staaten als auch in ihrer Innen- und Außenpolitik erklären sich die drei Monarchen bereit, sich an christliche Prinzipien zu halten. Am Ende der Urkunde, die von allen Monarchen unterzeichnet wird, findet man zudem eine Bitte an alle christlichen Fürsten Europas, dass sie der Heiligen Allianz beitreten sollen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der österreichische Kaiser und Präsident des Bundes lässt sich fortan von einem Präsidialgesandten in Frankfurt vertreten Nach 184 Jahren schwedischer Besetzung wird Pommern wieder deutsch Die lutherischen und die reformierten Gemeinden im Saarland schließen sich zu einer gemeinsamen Kirche zusammen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund Der kurmainzische Staatsmann und Generalfeldzeugmeister Franz Joseph Freiherr von Albini auf Dürrenried wird zum Präsidialgesandten des Präsidenten des Deutschen Bundes in Frankfurt bestellt. Schon kurz nach seiner Ernennung muss Freiherr von Albini feststellen, dass sein bisheriges Ministergehalt von 20.000 Gulden auf ein Zehntel verringert wurde. Freiherr von Albini sieht diese "Rückstufung" als Affront und sucht nach Möglichkeiten, seinen neuen Posten so bald wie möglich wieder zu verlassen.
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Deutscher Bund / Königreich Preußen / Königreich Schweden / Schwedisch-Pommern Infolge des Wiener Kongresses wurde Schwedisch-Pommern im Juni Preußen zugesprochen. Heute erfolgt die Übergabe an Preußen. Nach 184 Jahren schwedischer Besetzung ist Pommern wieder deutsch. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Königreich Preußen / Königreich Bayern Die lutherischen und die reformierten Gemeinden im Saarland schließen sich zu einer gemeinsamen Kirche zusammen. Nach dem Wiener Kongress fallen die unterschiedlichen Herrschaften, die heute das Saarland bilden, an Preußen und Bayern. Damit wird im Saarland eine neue Kirchenstruktur eingeführt. Die lutherischen Konsistorien werden zu einer Synode zusammengefasst. Dabei werden die beiden reformierten Gemeinden Ludweiler und Saarbrücken, die schon seit dem 17. (Ludweiler) bzw. 18. Jh. (Saarbrücken) mit einer gräflichen Sondererlaubnis innerhalb der lutherischen Staatskirche der Grafschaft Nassau-Saarbrücken existieren, von der preußischen Regierung nicht wahrgenommen. Schon 1801 ersuchten die lutherischen und reformierten Gemeinden in der Region bei der französischen Regierung um die Errichtung einer regionalen Verwaltungsunion. Weitere Schritte der konfessionellen Gemeinschaft wurden jedoch unter Napoleons Herrschaft weder erwogen noch verwirklicht. In diesem Jahr unternahmen daher die Gemeinden im südlichen Saarland Schritte zu einer eigenständigen Union, die sie nun endgültig beschließen. Damit kommt die Saarbrücker Union einer Kabinettsordre von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen zuvor. Sie ist damit keine von oben verordnete Union, sondern eine bewusste Entscheidung für eine Kirchengemeinschaft von unten. Dementsprechend wird der königliche Erlass hier lediglich einen bereits geschaffenen Zustand bestätigen. Die Abwehrreaktionen gegen die Union, wie sie in manchen Teilen der übrigen rheinischen Kirchenprovinz der Evangelischen Kirche in Preußen stattfinden, fallen hier aus. Die Unionsurkunde erklärt das Ziel der Saarbrücker Union folgendermaßen: Die Pfarrer sollen „alles thun, was sie thun können, um das Band der Vereinigung immer fester zu knüpfen. Damit sind die Kanzel- und die Abendmahlsgemeinschaft gleichermaßen gemeint. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Frankreich muss erhebliche Reparationen an viele Staaten bezahlen und verliert Saarlouis, Landau und Savoyen Die Neutralität der Schweiz wird von allen Staaten anerkannt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Kaisertum Österreich In Wien wird das k. k. Polytechnische Institut, die heutige Technische Universität Wien, eröffnet. Erster Direktor wird der Architekt Johann Joseph von Prechtl. Bei der Eröffnung ist das Institut noch in den bestehenden Räumen auf dem Baugrund des geplanten Neubaus untergebracht. Drei der ursprünglich geplanten acht Professoren unterrichteten 47 Studierende. Die Übersiedlung in das neue Haus kann erst in drei Jahren erfolgen. Die auf Prechtls Vorschlägen beruhende Verfassung des polytechnischen Institutes umfasst neben der technischen Lehranstalt mit wissenschaftlichem Anspruch ein Konservatorium für Wissenschaft und Künste (Schausammlung) und als dritten Aspekt einen Verein zur Förderung der Nationalindustrie. Den Grundstock für das k. k. National-Fabriks-Produktenkabinett bildet die dem Institut 1815 geschenkte Fabriksproduktensammlung von Kaiser Franz I. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Kaisertum Österreich / Russisches Kaiserreich / Königreich Frankreich / Schweizerische Eidgenossenschaft Der zweite Pariser Vertrag wird von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen, Kaiser Franz I. von Österreich und Zar Alexander I. von Russland unterzeichnet. Frankreich erhält hierbei die Grenzen von 1790 (ohne Saarlouis, Landau und Savoyen). Außerdem werden Frankreich erhebliche Reparationszahlungen von 700 Millionen Francs auferlegt. Die Schweiz erhält durch den Zweiten Pariser Frieden neben der Schleifung der französischen Grenzfestung Hüningen die sechs Gemeinden Versoix, Collex-Bossy, Le Grand-Saconnex, Pregny, Vernier und Meyrin im Pays de Gex, mit denen die Stadt Genf eine Landverbindung mit dem Rest der Schweiz erlangt. Der Erste Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 und die Schlussakte des Wiener Kongresses vom 9. Juni 1815 werden bestätigt. Am selben Tag wird auch in einem separaten Dokument die Quadrupelallianz neuerlich unterzeichnet. Außerdem wird die Neutralität der Schweiz allgemein anerkannt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Präsident des Deutschen Bundes ernennt einen neuen Präsidialgesandten in Frankfurt Das Herzogtum Luxemburg wird zum Großherzogtum erhoben | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Herzogtum Luxemburg / Großherzogtum Luxemburg wird nachgereicht | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund Der Präsidialgesandte des Präsidenten des Deutschen Bundes, Franz Joseph Freiherr von Albini auf Dürrenried, muss aufgrund einer schweren Erkrankung sein Amt niederlegen. Seine Aufgabe übernimmt der Wiener Diplomat und Politiker Johann Rudolf Graf von Buol-Schauenstein. Buol-Schauenstein begann seine Laufbahn im diplomatischen Dienst als österreichischer Gesandtschaftssekretär in Mainz (1789), dann Geschäftsträger in Den Haag (1790). Als Nachfolger seines Vaters, wurde er 1792 österreichischer Gesandter bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Drei Bünden in Basel, dann 1794 kaiserlicher Direktorialgesandter beim immerwährenden Reichstag in Regensburg und 1795 kaiserlicher Gesandter beim Niedersächsischen Reichskreis und den drei freien Hansestädten in Hamburg. 1801 wurde er zum kaiserlichen Gesandten am kurbayerischen Hof in München ernannt, interpretierte hier jedoch die bayerische Position zu Frankreich und Österreich falsch; nach Ausbruch der Napoleonischen Kriege wurde er in unbedeutendere Ämter versetzt, unter anderem als Gesandter oder Minister in kleineren Rheinbundstaaten. Unter Außenminister Klemens von Metternich wurde er gegen Ende der Befreiungskriege zum Gesandten im Großherzogtum Toskana ernannt (1814), im Jahr darauf im Kurfürstentum Hessen-Kassel. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Kaisertum Österreich In Wien wird Ludwig van Beethovens Kantate Meeresstille und glückliche Fahrt, die Vertonung zweier Gedichte Johann Wolfgang von Goethes, in einem Benefizkonzert für den Bürgerspitalfond uraufgeführt. Bei diesem Konzert erklingt auch Beethovens Oratorium Christus am Ölberge. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund
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Januar 1816 - Februar 1816 - März 1816 - April 1816 - Mai 1816 - Juni 1816 - Juli 1816 - August 1816 - September 1816 - Oktober 1816 - November 1816 - Dezember 1816 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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