Deutscher Bund 1815: Unterschied zwischen den Versionen
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== <center> '''DEUTSCHER BUND'''</center> == | == <center> '''DEUTSCHER BUND'''</center> == | ||
=== <center> '''Chronik des Zeitraums vom 8. Juni bis zum 31. Dezember 1815'''</center> === | === <center> '''Chronik des Zeitraums vom 8. Juni bis zum 31. Dezember 1815'''</center> === | ||
<center> '''Hauptstadt: Frankfurt am Main'''</center> | <center> '''Hauptstadt: Frankfurt am Main'''</center> | ||
− | <center> '''Auf dem Wiener Kongress wird der Deutsche Bund gegründet''' </center> | + | ==<center> '''Auf dem Wiener Kongress wird der Deutsche Bund gegründet''' </center>== |
− | <center> '''Truppen aus Staaten des Deutschen Bundes schlagen gemeinsam mit niederländischen und britischen Truppen Napoléon endgültig''' </center> | + | ==<center> '''Truppen aus Staaten des Deutschen Bundes schlagen gemeinsam mit niederländischen und britischen Truppen Napoléon endgültig''' </center>== |
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{| class="wikitable" | style="color:blue;background-color:#ffffcc;" border="2" | {| class="wikitable" | style="color:blue;background-color:#ffffcc;" border="2" | ||
| '''[[Hauptseite]]''' | | '''[[Hauptseite]]''' | ||
− | | rowspan="3" colspan="2" | [[Datei:Map Deutscher Bund.jpg| | + | | rowspan="3" colspan="2" | [[Datei:Map Deutscher Bund.jpg|650px]] || <center>'''Die wichtigsten Persönlichkeiten des Deutschen Bundes des Jahres'''</center> |
+ | <gallery perrow="4" class="center"> | ||
+ | Datei:Franz Joseph von Albini.jpg|'''Franz Joseph von Albini zu Dürrenried'''<br>''(* 1748 St. Goar, jetzt Preußen)''<br>Präsidialgesandter | ||
+ | Datei:Karl August von Hardenberg.jpg|'''Karl August von Hardenberg'''<br>''(* 1750 Essenrode, Herzogtum Braunschweig)''<br>Kanzler von Preußen | ||
+ | Datei:Johann Rudolf von Buol-Schauenstein.jpg|'''Graf Johann Anton Rudolf von Buol-Schauenstein'''<br>''(* 1763 Wien)''<br>Präsidialgesandter | ||
+ | Datei:Franz II.jpg|'''Franz II.'''<br>(* 1768 Florenz)<br>Präsident des Deutschen Bundes | ||
+ | Datei:Friedrich Wilhelm III.jpg|'''Friedrich Wilhelm III.'''<br>(* 1770 Potsdam)<br>König von Preußen | ||
+ | Datei:Metternich.jpg|'''Clemens Wenceslaus Nepomuk Lothar Fürst von Metternich-Winneburg zu Beilstein'''<br>(* 1773 Koblenz)<br>Kanzler Österreichs | ||
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| '''[[Jahreschroniken|Jahres-Chroniken]]''' <!--Column 2 occupied by cell --> | | '''[[Jahreschroniken|Jahres-Chroniken]]''' <!--Column 2 occupied by cell --> | ||
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| <center>''''' '''''</center> || '''''Chronik des Zentralen Verwaltungsrates für Deutschland des Jahres ...''''' '''[[Zentraler Verwaltungsrat für Deutschland 1813|1813]] - [[Zentraler Verwaltungsrat für Deutschland 1814|1814]] - [[Zentraler Verwaltungsrat für Deutschland 1815|1815]]''' <br> | | <center>''''' '''''</center> || '''''Chronik des Zentralen Verwaltungsrates für Deutschland des Jahres ...''''' '''[[Zentraler Verwaltungsrat für Deutschland 1813|1813]] - [[Zentraler Verwaltungsrat für Deutschland 1814|1814]] - [[Zentraler Verwaltungsrat für Deutschland 1815|1815]]''' <br> | ||
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− | | <center>'''[[Chronik 06.1815|08.06.1815]]'''</center> || '''[[Zentraler Verwaltungsrat für Deutschland]] / | + | | <center>'''[[Chronik 06.1815|08.06.1815]]''' <br> [[Datei:Wappen Frankfurt.gif|50px]] </center> || '''[[Zentraler Verwaltungsrat für Deutschland]] / [[Deutscher Bund]]''' <br> |
Während des Wiener Kongresses wird der Deutsche Bund, ein Staatenbund ohne ein gemeinsames Staatsoberhaupt, gegründet. Die Deutsche Bundesakte ist ein völkerrechtlicher Vertrag und das erste Bundes-„Verfassungsgesetz“ über die Gründung des Deutschen Bundes. In den Artikeln 53 bis 63 ist sie ein offizieller Bestandteil der Wiener Kongress-Akte. <br> | Während des Wiener Kongresses wird der Deutsche Bund, ein Staatenbund ohne ein gemeinsames Staatsoberhaupt, gegründet. Die Deutsche Bundesakte ist ein völkerrechtlicher Vertrag und das erste Bundes-„Verfassungsgesetz“ über die Gründung des Deutschen Bundes. In den Artikeln 53 bis 63 ist sie ein offizieller Bestandteil der Wiener Kongress-Akte. <br> | ||
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Der 18 Jahre alte zweite Sohn des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III., Wilhelm, wird konfirmiert und am selben Tag zum Major der preußischen Streitkräfte ernannt. Er wird umgehend damit beauftragt, ein Bataillon des 1. Garderegiments von neuem gegen Frankreich zu führen. <br> | Der 18 Jahre alte zweite Sohn des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III., Wilhelm, wird konfirmiert und am selben Tag zum Major der preußischen Streitkräfte ernannt. Er wird umgehend damit beauftragt, ein Bataillon des 1. Garderegiments von neuem gegen Frankreich zu führen. <br> | ||
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− | | <center>'''[[Chronik 06.1815|09.06.1815]]'''< | + | | <center>'''[[Chronik 06.1815|09.06.1815]]''' <br> [[Datei:Wappen Frankfurt.gif|50px]] [[Datei:Österreich 1804-1869.gif|50px]] [[Datei:Lombardo-Venetien.gif|50px]] [[Datei:Preußen 1701-1818.gif|50px]] [[Datei:Schweden 1569-1844.gif|50px]] [[Datei:Dänemark.gif|50px]] [[Datei:Norwegen 1814-1821.gif|50px]] [[Datei:Großbritannien.gif|50px]] [[Datei:Helgoland 1814-1890.gif|50px]] [[Datei:Spanien 1785-1873.gif|50px]] [[Datei:Portugal 1706-1816.gif|50px]] </center> || '''[[Deutscher Bund]] / [[Kaisertum Österreich]] / [[Königreich Lombardo-Venetien]] / [[Königreich Preußen]] / [[Königreich Schweden]] ([[Schwedisch-Pommern]]) / [[Königreich Dänemark]] / [[Königreich Norwegen]] / [[Vereinigtes Königreich Großbritannien und Irland]] / [[Britische Verwaltung von Helgoland]] / [[Königreich Spanien]] / [[Königreich Portugal]]''' <br> |
Am letzten Sitzungstag des seit dem 18. September 1814 tagenden "Wiener Kongresses" wird durch die Wiener Kongressakte in Norditalien das Königreich Lombardo-Venetien geschaffen, dessen König in Personalunion der jeweilige Kaiser von Österreich wird. Es folgt auf das napoleonische Königreich Italien, dessen Gesetze fortgelten. Hauptstädte des neuen Königreiches werden Mailand und Venedig, die Währung ist der Thaler (Konventionstaler), der den Wert von 2 Österreichischen Gulden hat. Amtssprache sind Italienisch und Deutsch. Die weiteren Ergebnisse des "Wiener Kongresses" sind: <br> | Am letzten Sitzungstag des seit dem 18. September 1814 tagenden "Wiener Kongresses" wird durch die Wiener Kongressakte in Norditalien das Königreich Lombardo-Venetien geschaffen, dessen König in Personalunion der jeweilige Kaiser von Österreich wird. Es folgt auf das napoleonische Königreich Italien, dessen Gesetze fortgelten. Hauptstädte des neuen Königreiches werden Mailand und Venedig, die Währung ist der Thaler (Konventionstaler), der den Wert von 2 Österreichischen Gulden hat. Amtssprache sind Italienisch und Deutsch. Die weiteren Ergebnisse des "Wiener Kongresses" sind: <br> | ||
* Schwedisch Pommern fällt an Preußen. Die Besetzung Pommerns soll in den nächsten Monaten erfolgen. | * Schwedisch Pommern fällt an Preußen. Die Besetzung Pommerns soll in den nächsten Monaten erfolgen. | ||
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* Spanien und Portugal geben eine Absichtserklärung ab, dass sie auf den Sklavenhandel verzichten wollen. | * Spanien und Portugal geben eine Absichtserklärung ab, dass sie auf den Sklavenhandel verzichten wollen. | ||
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− | | <center>'''[[Chronik 06.1815|10.06.1815]]'''< | + | | <center>'''[[Chronik 06.1815|10.06.1815]]''' <br> [[Datei:Wappen Frankfurt.gif|50px]] </center> || '''[[Deutscher Bund]]''' <br> |
Die Bevollmächtigten von 39 deutschen Staaten unterzeichnen die Bundesakte zur Gründung des Deutschen Bundes. Gemäß der Präambel der Bundesakte beschließen „die souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands, […] von den Vorteilen überzeugt, welche aus ihrer festen und dauerhaften Verbindung für die Sicherheit und Unabhängigkeit Deutschlands, und die Ruhe und das Gleichgewicht Europas hervorgehen würden, […] sich zu einem beständigen Bunde zu vereinigen“. Das Herzogtum Luxemburg wird zu einem Großherzogtum, das von der niederländischen Regierung im Deutschen Bund vertreten wird. Dem Königreich Dänemark wird das Herzogtum Lauenburg zugesprochen. Folgende Inhalte werden vereinbart (Auszüge): <br> | Die Bevollmächtigten von 39 deutschen Staaten unterzeichnen die Bundesakte zur Gründung des Deutschen Bundes. Gemäß der Präambel der Bundesakte beschließen „die souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands, […] von den Vorteilen überzeugt, welche aus ihrer festen und dauerhaften Verbindung für die Sicherheit und Unabhängigkeit Deutschlands, und die Ruhe und das Gleichgewicht Europas hervorgehen würden, […] sich zu einem beständigen Bunde zu vereinigen“. Das Herzogtum Luxemburg wird zu einem Großherzogtum, das von der niederländischen Regierung im Deutschen Bund vertreten wird. Dem Königreich Dänemark wird das Herzogtum Lauenburg zugesprochen. Folgende Inhalte werden vereinbart (Auszüge): <br> | ||
Die in 20 Artikeln verfasste Bundesakte schafft die vertragliche Grundlage für den Deutschen Bund. Mitglieder des Deutschen Bundes sind gemäß der Präambel der Bundesakte alle „souveränen Fürsten und freien Städte“. Das sind 41 deutsche [[Staat]]en, davon vier freie Städte. Es wird unter anderem vertraglich vereinbart: <br> | Die in 20 Artikeln verfasste Bundesakte schafft die vertragliche Grundlage für den Deutschen Bund. Mitglieder des Deutschen Bundes sind gemäß der Präambel der Bundesakte alle „souveränen Fürsten und freien Städte“. Das sind 41 deutsche [[Staat]]en, davon vier freie Städte. Es wird unter anderem vertraglich vereinbart: <br> | ||
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Der gegenwärtige Vertrag wird von allen beteiligten Staaten ratifiziert. Die Ratifikationsurkunden sollen innerhalb von sechs Wochen oder wenn möglich noch früher nach Wien an die Kaiserlich Österreichische Hof- und Staatskanzlei eingesand werden und bei der Eröffnung des Bundes in das Archiv desselben niedergelegt werden. <br> | Der gegenwärtige Vertrag wird von allen beteiligten Staaten ratifiziert. Die Ratifikationsurkunden sollen innerhalb von sechs Wochen oder wenn möglich noch früher nach Wien an die Kaiserlich Österreichische Hof- und Staatskanzlei eingesand werden und bei der Eröffnung des Bundes in das Archiv desselben niedergelegt werden. <br> | ||
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− | | <center>'''[[Chronik 06.1815|12.06.1815]]'''< | + | | <center>'''[[Chronik 06.1815|12.06.1815]]''' <br> [[Datei:Wappen Frankfurt.gif|50px]] [[Datei:Sachsen-Weimar 1813-1897.gif|50px]] </center> || '''[[Deutscher Bund]] / [[Fürstentum Sachsen-Weimar]]''' <br> |
Die bestehenden Landsmannschaften der Burschen (ein anderes Wort für "Studentenverbindungen") namens Thuringia, Vandalia, Franconia, Saxonia und Curonia lösen sich auf und gründen im Gasthaus "Grüne Tanne" in Wenigenjena die Burschenschaft. In der Verfassungsurkunde der "Jenaischen Burschenschaft", die als "Urburschenschaft" gilt und die Farben Schwarz-Rot-Gold als Zeichen der angestrebten Einheit eines demokratisierten Deutschen Bundes führt, heißt es: <br> | Die bestehenden Landsmannschaften der Burschen (ein anderes Wort für "Studentenverbindungen") namens Thuringia, Vandalia, Franconia, Saxonia und Curonia lösen sich auf und gründen im Gasthaus "Grüne Tanne" in Wenigenjena die Burschenschaft. In der Verfassungsurkunde der "Jenaischen Burschenschaft", die als "Urburschenschaft" gilt und die Farben Schwarz-Rot-Gold als Zeichen der angestrebten Einheit eines demokratisierten Deutschen Bundes führt, heißt es: <br> | ||
:''„Erhoben von dem Gedanken an ein gemeinsames Vaterland, durchdrungen von der heiligen Pflicht, die jedem Deutschen obliegt, auf Belebung deutscher Art und deutschen Sinnes hinzuwirken, hierdurch deutsche Kraft und Zucht zu erwecken, mithin die vorige Ehre und Herrlichkeit unsres Volkes wieder fest zu gründen und es für immer gegen die schrecklichste aller Gefahren, gegen fremde Unterjochung und Despotenzwang zu schützen, ist ein Teil der Studierenden in Jena zusammengetreten und hat sich beredet, eine Verbindung unter dem Namen einer Burschenschaft zu gründen.'' <br> | :''„Erhoben von dem Gedanken an ein gemeinsames Vaterland, durchdrungen von der heiligen Pflicht, die jedem Deutschen obliegt, auf Belebung deutscher Art und deutschen Sinnes hinzuwirken, hierdurch deutsche Kraft und Zucht zu erwecken, mithin die vorige Ehre und Herrlichkeit unsres Volkes wieder fest zu gründen und es für immer gegen die schrecklichste aller Gefahren, gegen fremde Unterjochung und Despotenzwang zu schützen, ist ein Teil der Studierenden in Jena zusammengetreten und hat sich beredet, eine Verbindung unter dem Namen einer Burschenschaft zu gründen.'' <br> | ||
Die Burschenschaft versteht sich als studentische Reformbewegung und wird daher von der Universität unterstützt. Vor allem das Schikanieren von jüngeren Studenten (Pennalismus) und das Duellwesen sind in den Landsmannschaften weit verbreitet. In der Jenaer Verfassungsurkunde wird ausführlich das Zusammenleben innerhalb der Burschenschaft beschrieben und das Austragen von Mensuren strengen Regeln unterworfen. Als Zeichen der Auflösung senken die Landsmannschaften ihre Fahnen. Aus der Mitte der anwesenden 143 Stifter werden die Amtsträger gewählt: Neun Vorsteher und 21 Ausschussmitglieder. Damit ist die Burschenschaft ins Leben gerufen. Zum ersten Sprecher wird Carl Horn berufen, der letzte Senior der Landsmannschaft Vandalia Jena. Im Gegensatz zur späteren Entwicklung kann an der Universität Jena das Ideal, alle Studenten einer Universität zu umfassen, zumindest am Anfang noch zu einem gewissen Teil durchgesetzt werden. So gehören der „Urburschenschaft“ insgesamt 859 aktive Studenten an, also rund 60 Prozent aller Jenaer Studenten, die zwischen dem Sommersemester 1815 und dem Wintersemester 1819/20 in Jena studieren. Einen solchen Abdeckungsgrad wird später keine Burschenschaft oder irgendeine andere Art von Verbindung mehr erreichen können. Protagonisten dieser Bewegung sind Friedrich Ludwig Jahn, Ernst Moritz Arndt, Johann Gottlieb Fichte und Jakob Friedrich Fries. Ein Vordenker dieser Bewegung war der Jenaer Historiker Heinrich Luden. Sowohl die Burschenschaften wie auch die an vielen Orten durchgesetzte Pressefreiheit werden den Kampf um die nationale Einheit maßgeblich beeinflussen. <br> | Die Burschenschaft versteht sich als studentische Reformbewegung und wird daher von der Universität unterstützt. Vor allem das Schikanieren von jüngeren Studenten (Pennalismus) und das Duellwesen sind in den Landsmannschaften weit verbreitet. In der Jenaer Verfassungsurkunde wird ausführlich das Zusammenleben innerhalb der Burschenschaft beschrieben und das Austragen von Mensuren strengen Regeln unterworfen. Als Zeichen der Auflösung senken die Landsmannschaften ihre Fahnen. Aus der Mitte der anwesenden 143 Stifter werden die Amtsträger gewählt: Neun Vorsteher und 21 Ausschussmitglieder. Damit ist die Burschenschaft ins Leben gerufen. Zum ersten Sprecher wird Carl Horn berufen, der letzte Senior der Landsmannschaft Vandalia Jena. Im Gegensatz zur späteren Entwicklung kann an der Universität Jena das Ideal, alle Studenten einer Universität zu umfassen, zumindest am Anfang noch zu einem gewissen Teil durchgesetzt werden. So gehören der „Urburschenschaft“ insgesamt 859 aktive Studenten an, also rund 60 Prozent aller Jenaer Studenten, die zwischen dem Sommersemester 1815 und dem Wintersemester 1819/20 in Jena studieren. Einen solchen Abdeckungsgrad wird später keine Burschenschaft oder irgendeine andere Art von Verbindung mehr erreichen können. Protagonisten dieser Bewegung sind Friedrich Ludwig Jahn, Ernst Moritz Arndt, Johann Gottlieb Fichte und Jakob Friedrich Fries. Ein Vordenker dieser Bewegung war der Jenaer Historiker Heinrich Luden. Sowohl die Burschenschaften wie auch die an vielen Orten durchgesetzte Pressefreiheit werden den Kampf um die nationale Einheit maßgeblich beeinflussen. <br> | ||
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− | | <center>'''[[Chronik 06.1815|18.06.1815]]'''< | + | | <center>'''[[Chronik 06.1815|18.06.1815]]''' <br> [[Datei:Wappen Frankfurt.gif|50px]] [[Datei:Preußen 1701-1818.gif|50px]] [[Datei:Hannover 1692-1837.gif|50px]] [[Datei:Braunschweig 1814-1831.gif|50px]] [[Datei:Herzogtum Nassau.gif|50px]] [[Datei:Niederlande 1813-1816.gif|50px]] [[Datei:Großbritannien.gif|50px]] [[Datei:Frankreich.gif|50px]] </center> || '''[[Deutscher Bund]] / [[Königreich Preußen]] / [[Königreich Hannover]] / [[Herzogtum Braunschweig]] / [[Herzogtum Nassau]] / [[Königreich der Niederlande]] / [[Vereinigtes Königreich Großbritannien und Irland]] / [[Französisches Kaiserreich]]''' <br> |
Bei Waterloo, 15 Kilometer südlich von Brüssel, findet eine Schlacht zwischen den napoleonischen Truppen auf der einen und den Alliierten aus Großbritannien, den Niederlanden, Hannover, Braunschweig, Nassau und Preußen auf der anderen Seite statt. Befehlshaber der Franzosen ist Napoléon Bonaparte, der Preußen Gebhard von Blücher und der restlichen Armeekorps der Ire Arthur Wellesley, 1st Duke of Wellington. In Deutschland wird diese Schlacht, bei der sich fast 190.000 Männer gegenüberstehen, als "Belle Alliance"-Schlacht eingehen. Die Koalition besiegt die Truppen Napoleons, der 25.000 Tote und Verwundete sowie 7000 Gefangene zu beklagen hat. Auch Preußen meldet 7000 Tote und Verwundete. die Truppen unter dem Kommando Wellingtons beklagen 15.000 Tote und Verwundete. <br> | Bei Waterloo, 15 Kilometer südlich von Brüssel, findet eine Schlacht zwischen den napoleonischen Truppen auf der einen und den Alliierten aus Großbritannien, den Niederlanden, Hannover, Braunschweig, Nassau und Preußen auf der anderen Seite statt. Befehlshaber der Franzosen ist Napoléon Bonaparte, der Preußen Gebhard von Blücher und der restlichen Armeekorps der Ire Arthur Wellesley, 1st Duke of Wellington. In Deutschland wird diese Schlacht, bei der sich fast 190.000 Männer gegenüberstehen, als "Belle Alliance"-Schlacht eingehen. Die Koalition besiegt die Truppen Napoleons, der 25.000 Tote und Verwundete sowie 7000 Gefangene zu beklagen hat. Auch Preußen meldet 7000 Tote und Verwundete. die Truppen unter dem Kommando Wellingtons beklagen 15.000 Tote und Verwundete. <br> | ||
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− | | <center>'''[[Chronik 06.1815|20.06.1815]]'''</center> || '''[[Zentraler Verwaltungsrat für Deutschland]] / | + | | <center>'''[[Chronik 06.1815|20.06.1815]]''' <br> [[Datei:Wappen Frankfurt.gif|50px]] </center> || '''[[Zentraler Verwaltungsrat für Deutschland]] / [[Deutscher Bund]]''' <br> |
Der Zentrale Verwaltungsrat für Deutschland stellt seine Arbeit ein; der österreichische Kaiser Franz I. (als früherer Kaiser des Heiligen Römischen Reiches war seine Bezeichnung Franz II.) wird zum Präsidenten des Deutschen Bundes berufen. Die Teilnehmerstaaten versichern sich ausdrücklich, dass der Präsident nicht als ein Staatsoberhaupt anzusehen sei. <br> | Der Zentrale Verwaltungsrat für Deutschland stellt seine Arbeit ein; der österreichische Kaiser Franz I. (als früherer Kaiser des Heiligen Römischen Reiches war seine Bezeichnung Franz II.) wird zum Präsidenten des Deutschen Bundes berufen. Die Teilnehmerstaaten versichern sich ausdrücklich, dass der Präsident nicht als ein Staatsoberhaupt anzusehen sei. <br> | ||
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− | | <center>'''[[Chronik 06.1815|28.06.1815]]'''< | + | | <center>'''[[Chronik 06.1815|28.06.1815]]''' <br> [[Datei:Wappen Frankfurt.gif|50px]] </center> || [[Deutscher Bund]]''' <br> |
Mit dem Reichsgesetz über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland richtet die Nationalversammlung eine provisorische Regierung ein, die "Provisorische Zentralgewalt". <br> | Mit dem Reichsgesetz über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland richtet die Nationalversammlung eine provisorische Regierung ein, die "Provisorische Zentralgewalt". <br> | ||
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− | | <center>'''[[Chronik 07.1815|12.07.1815]]'''< | + | | <center>'''[[Chronik 07.1815|12.07.1815]]''' <br> [[Datei:Wappen Frankfurt.gif|50px]] </center> || [[Deutscher Bund]]''' <br> |
Der Bundestag beschließt, seine Befugnisse der am 28. Juni geschaffenen Zentralgewalt zu übertragen und seine Tätigkeit einzustellen. Die Bundesakte tritt damit faktisch außer Kraft. <br> | Der Bundestag beschließt, seine Befugnisse der am 28. Juni geschaffenen Zentralgewalt zu übertragen und seine Tätigkeit einzustellen. Die Bundesakte tritt damit faktisch außer Kraft. <br> | ||
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− | | <center>'''[[Chronik 09.1815|25.09.1815]]'''< | + | | <center>'''[[Chronik 09.1815|25.09.1815]]''' <br> [[Datei:Wappen Frankfurt.gif|50px]] [[Datei:Schweiz 1803-1848.gif|50px]] </center> || '''[[Deutscher Bund]] / [[Schweizerische Eidgenossenschaft]]''' <br> |
Die Evangelische Missionsgesellschaft Basel (später '''Basler Mission''') wird von Christian Friedrich Spittler und Nikolaus von Brunn als Tochtergesellschaft der Deutschen Christentumsgesellschaft gegründet. Die Basler Mission profitiert vom organisatorischen Talent und den internationalen Kontakten der ansässigen Handelsleute. Im kommenden Jahr sollen die ersten Seminaristen ausgebildet werden, die nach einem mehrjährigen Studium ausgesandt werden sollen. Es ist geplant, diese missionarisch gesinnten Christen zum Beispiel mit der englischen "Church Mission Society" nach Übersee auszusenden. <br> | Die Evangelische Missionsgesellschaft Basel (später '''Basler Mission''') wird von Christian Friedrich Spittler und Nikolaus von Brunn als Tochtergesellschaft der Deutschen Christentumsgesellschaft gegründet. Die Basler Mission profitiert vom organisatorischen Talent und den internationalen Kontakten der ansässigen Handelsleute. Im kommenden Jahr sollen die ersten Seminaristen ausgebildet werden, die nach einem mehrjährigen Studium ausgesandt werden sollen. Es ist geplant, diese missionarisch gesinnten Christen zum Beispiel mit der englischen "Church Mission Society" nach Übersee auszusenden. <br> | ||
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− | | <center>'''[[Chronik 09.1815|26.09.1815]]'''< | + | | <center>'''[[Chronik 09.1815|26.09.1815]]''' <br> [[Datei:Wappen Frankfurt.gif|50px]] [[Datei:Österreich 1804-1869.gif|50px]] [[Datei:Russland 1705-1858.gif|50px]] [[Datei:Frankreich.gif|50px]] </center> || '''[[Deutscher Bund]] / [[Kaisertum Österreich]] / [[Russisches Kaiserreich]] / [[Königreich der Franzosen]]''' <br> |
Der russische Kaiser Alexander I., der österreichische Kaiser Franz I. und der preußische König Friedrich Wilhelm III. beschließen in Paris für ihre Länder eine "Heilige Allianz". Das Bündnis kommt zustande, obwohl alle drei Monarchen unterschiedlichen Konfessionen angehörten: Der russische Zar ist orthodox, Franz I. von Österreich römisch-katholisch und König Friedrich Wilhelm III. evangelisch. Die Gründungserklärung der Heiligen Allianz lautet: <br> | Der russische Kaiser Alexander I., der österreichische Kaiser Franz I. und der preußische König Friedrich Wilhelm III. beschließen in Paris für ihre Länder eine "Heilige Allianz". Das Bündnis kommt zustande, obwohl alle drei Monarchen unterschiedlichen Konfessionen angehörten: Der russische Zar ist orthodox, Franz I. von Österreich römisch-katholisch und König Friedrich Wilhelm III. evangelisch. Die Gründungserklärung der Heiligen Allianz lautet: <br> | ||
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+ | „Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit! Ihre Majestäten, der Kaiser von Österreich, der König von Preußen und der Zar von Russland haben infolge der großen Ereignisse, die Europa in den letzten drei Jahren erfüllt haben, und besonders der Wohltaten, die die göttliche Vorsehung über die Staaten ausgegossen hat, deren Regierungen ihr Vertrauen und ihre Hoffnungen auf sie allein gesetzt haben, die innere Überzeugung gewonnen, dass es notwendig ist, ihre gegenseitigen Beziehungen auf die erhabenen Wahrheiten zu begründen, die die unvergängliche Religion des göttlichen Erlösers lehrt. Sie erklären daher feierlich, dass die gegenwärtige Vereinbarung lediglich den Zweck hat, vor aller Welt ihren unerschütterlichen Entschluss zu bekunden, als die Richtschnur ihres Verhaltens in der inneren Verwaltung ihrer Staaten sowohl als durch in den politischen Beziehungen zu jeder anderen Regierung alleine die Gebote der Gerechtigkeit, der Liebe und des Friedens, die, weit entfernt, nur auf das Privatleben anwendbar zu sein, erst recht die Entschließung der Fürsten direkt beeinflussen und alle ihre Schritte lenken sollen, damit sie so den menschlichen Einrichtungen Dauer verleihen und ihren Unvollkommenheiten abhelfen.“ | ||
+ | <td></tr></table> | ||
Kerngedanke der Heiligen Allianz ist die Sicherung eines „Ewigen Friedens“ durch konsequente Selbstverpflichtung aller europäischen Monarchen auf die Grundsätze der christlichen Nächstenliebe. Die Fürsten denken an einen großen Fürstenbund, in dem die Grundsätze des Christentums als höchstes Gesetz des Völkerlebens gelten sollen. Sowohl in der Regierung ihrer Staaten als auch in ihrer Innen- und Außenpolitik erklären sich die drei Monarchen bereit, sich an christliche Prinzipien zu halten. Am Ende der Urkunde, die von allen Monarchen unterzeichnet wird, findet man zudem eine Bitte an alle christlichen Fürsten Europas, dass sie der Heiligen Allianz beitreten sollen. <br> | Kerngedanke der Heiligen Allianz ist die Sicherung eines „Ewigen Friedens“ durch konsequente Selbstverpflichtung aller europäischen Monarchen auf die Grundsätze der christlichen Nächstenliebe. Die Fürsten denken an einen großen Fürstenbund, in dem die Grundsätze des Christentums als höchstes Gesetz des Völkerlebens gelten sollen. Sowohl in der Regierung ihrer Staaten als auch in ihrer Innen- und Außenpolitik erklären sich die drei Monarchen bereit, sich an christliche Prinzipien zu halten. Am Ende der Urkunde, die von allen Monarchen unterzeichnet wird, findet man zudem eine Bitte an alle christlichen Fürsten Europas, dass sie der Heiligen Allianz beitreten sollen. <br> | ||
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− | | <center>'''[[Chronik 10.1815|05.10.1815]]'''< | + | | <center>'''[[Chronik 10.1815|05.10.1815]]''' <br> [[Datei:Wappen Frankfurt.gif|50px]] </center> || [[Deutscher Bund]]''' <br> |
Der kurmainzische Staatsmann und Generalfeldzeugmeister Franz Joseph Freiherr von Albini auf Dürrenried wird zum Präsidialgesandten des Präsidenten des Deutschen Bundes in Frankfurt bestellt. <br> | Der kurmainzische Staatsmann und Generalfeldzeugmeister Franz Joseph Freiherr von Albini auf Dürrenried wird zum Präsidialgesandten des Präsidenten des Deutschen Bundes in Frankfurt bestellt. <br> | ||
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− | | <center>'''[[Chronik 10.1815|23.10.1815]]'''< | + | | <center>'''[[Chronik 10.1815|23.10.1815]]''' <br> [[Datei:Preußen 1701-1818.gif|50px]] [[Datei:Schweden 1569-1844.gif|50px]] </center> || '''[[Königreich Preußen]] / [[Schwedisch-Pommern]]''' <br> |
Infolge des Wiener Kongresses wurde Schwedisch Pommern im Juni Preußen zugesprochen. Heute erfolgt die Übergabe an Preußen. Nach 184 Jahren schwedischer Besetzung ist Pommern wieder deutsch. <br> | Infolge des Wiener Kongresses wurde Schwedisch Pommern im Juni Preußen zugesprochen. Heute erfolgt die Übergabe an Preußen. Nach 184 Jahren schwedischer Besetzung ist Pommern wieder deutsch. <br> | ||
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− | | <center>'''[[Chronik 10.1815|24.10.1815]]'''< | + | | <center>'''[[Chronik 10.1815|24.10.1815]]''' <br> [[Datei:Wappen Frankfurt.gif|50px]] [[Datei:Preußen 1701-1818.gif|50px]] [[Datei:Bayern 1388-1918.gif|50px]] </center> || '''[[Deutscher Bund]] / [[Königreich Preußen]] / [[Königreich Bayern]]''' <br> |
Die lutherischen und die reformierten Gemeinden im Saarland schließen sich zu einer gemeinsamen Kirche zusammen. Nach dem Wiener Kongress fielen die unterschiedlichen Herrschaften, die heute das Saarland bilden, an Preußen und Bayern. Damit wurde im Saarland eine neue Kirchenstruktur eingeführt. Die lutherischen Konsistorien wurden zu einer Synode zusammengefasst. Dabei wurden die beiden reformierten Gemeinden Ludweiler und Saarbrücken, die schon seit dem 17. (Ludweiler) bzw. 18. Jh. (Saarbrücken) mit einer gräflichen Sondererlaubnis innerhalb der lutherischen Staatskirche der Grafschaft Nassau-Saarbrücken existiert hatten, von der preußischen Regierung nicht wahrgenommen. Schon 1801 hatten die lutherischen und reformierten Gemeinden in der Region bei der französischen Regierung um die Errichtung einer regionalen Verwaltungsunion ersucht. Weitere Schritte der konfessionellen Gemeinschaft wurden jedoch unter Napoleons Herrschaft weder erwogen noch verwirklicht. In diesem Jahr unternahmen daher die Gemeinden im südlichen Saarland Schritte zu einer eigenständigen Union, die sie nun endgültig beschließen. Damit kommt die '''Saarbrücker Union''' einer Kabinettsordre von Friedrich Wilhelm III. zuvor. Sie ist damit keine von oben verordnete Union, sondern eine bewusste Entscheidung für eine Kirchengemeinschaft von unten. Dementsprechend wird der königliche Erlass hier lediglich einen bereits geschaffenen Zustand bestätigen. Die Abwehrreaktionen gegen die Union, wie sie in manchen Teilen der übrigen rheinischen Kirchenprovinz der Evangelischen Kirche in Preußen stattfinden, fallen hier aus. Die Unionsurkunde erklärt das Ziel der Saarbrücker Union folgendermaßen: ''Die Pfarrer sollen „alles thun, was sie thun können, um das Band der Vereinigung immer fester zu knüpfen.'' Damit sind die Kanzel- und die Abendmahlsgemeinschaft gleichermaßen gemeint. <br> | Die lutherischen und die reformierten Gemeinden im Saarland schließen sich zu einer gemeinsamen Kirche zusammen. Nach dem Wiener Kongress fielen die unterschiedlichen Herrschaften, die heute das Saarland bilden, an Preußen und Bayern. Damit wurde im Saarland eine neue Kirchenstruktur eingeführt. Die lutherischen Konsistorien wurden zu einer Synode zusammengefasst. Dabei wurden die beiden reformierten Gemeinden Ludweiler und Saarbrücken, die schon seit dem 17. (Ludweiler) bzw. 18. Jh. (Saarbrücken) mit einer gräflichen Sondererlaubnis innerhalb der lutherischen Staatskirche der Grafschaft Nassau-Saarbrücken existiert hatten, von der preußischen Regierung nicht wahrgenommen. Schon 1801 hatten die lutherischen und reformierten Gemeinden in der Region bei der französischen Regierung um die Errichtung einer regionalen Verwaltungsunion ersucht. Weitere Schritte der konfessionellen Gemeinschaft wurden jedoch unter Napoleons Herrschaft weder erwogen noch verwirklicht. In diesem Jahr unternahmen daher die Gemeinden im südlichen Saarland Schritte zu einer eigenständigen Union, die sie nun endgültig beschließen. Damit kommt die '''Saarbrücker Union''' einer Kabinettsordre von Friedrich Wilhelm III. zuvor. Sie ist damit keine von oben verordnete Union, sondern eine bewusste Entscheidung für eine Kirchengemeinschaft von unten. Dementsprechend wird der königliche Erlass hier lediglich einen bereits geschaffenen Zustand bestätigen. Die Abwehrreaktionen gegen die Union, wie sie in manchen Teilen der übrigen rheinischen Kirchenprovinz der Evangelischen Kirche in Preußen stattfinden, fallen hier aus. Die Unionsurkunde erklärt das Ziel der Saarbrücker Union folgendermaßen: ''Die Pfarrer sollen „alles thun, was sie thun können, um das Band der Vereinigung immer fester zu knüpfen.'' Damit sind die Kanzel- und die Abendmahlsgemeinschaft gleichermaßen gemeint. <br> | ||
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− | | <center>'''[[Chronik 11.1815|06.11.1815]]'''</center> || [[Datei:Polytechnisches Institut Wien.jpg|thumb|Das k.k.polytechnische Institut am Karlsplatz in Wien]]''' | + | | <center>'''[[Chronik 11.1815|06.11.1815]]''' <br> [[Datei:Wappen Frankfurt.gif|50px]] [[Datei:Österreich 1804-1869.gif|50px]] </center> || [[Datei:Polytechnisches Institut Wien.jpg|thumb|''Das k.k.polytechnische Institut am Karlsplatz in Wien'']] '''[[Deutscher Bund]] / [[Kaisertum Österreich]]''' <br> |
In Wien wird das '''k. k. Polytechnische Institut''', die heutige Technische Universität Wien, eröffnet. Erster Direktor wird der Architekt Johann Joseph von Prechtl. Bei der Eröffnung ist das Institut noch in den bestehenden Räumen auf dem Baugrund des geplanten Neubaus untergebracht. Drei der ursprünglich geplanten acht Professoren unterrichteten 47 Studierende. Die Übersiedlung in das neue Haus kann erst in drei Jahren erfolgen. Die auf Prechtls Vorschlägen beruhende Verfassung des polytechnischen Institutes umfasst neben der technischen Lehranstalt mit wissenschaftlichem Anspruch ein Konservatorium für Wissenschaft und Künste (Schausammlung) und als dritten Aspekt einen Verein zur Förderung der Nationalindustrie. Den Grundstock für das k. k. National-Fabriks-Produktenkabinett bildet die dem Institut 1815 geschenkte Fabriksproduktensammlung von Kaiser Franz I. <br> | In Wien wird das '''k. k. Polytechnische Institut''', die heutige Technische Universität Wien, eröffnet. Erster Direktor wird der Architekt Johann Joseph von Prechtl. Bei der Eröffnung ist das Institut noch in den bestehenden Räumen auf dem Baugrund des geplanten Neubaus untergebracht. Drei der ursprünglich geplanten acht Professoren unterrichteten 47 Studierende. Die Übersiedlung in das neue Haus kann erst in drei Jahren erfolgen. Die auf Prechtls Vorschlägen beruhende Verfassung des polytechnischen Institutes umfasst neben der technischen Lehranstalt mit wissenschaftlichem Anspruch ein Konservatorium für Wissenschaft und Künste (Schausammlung) und als dritten Aspekt einen Verein zur Förderung der Nationalindustrie. Den Grundstock für das k. k. National-Fabriks-Produktenkabinett bildet die dem Institut 1815 geschenkte Fabriksproduktensammlung von Kaiser Franz I. <br> | ||
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− | | <center>'''[[Chronik 11.1815|20.11.1815]]'''< | + | | <center>'''[[Chronik 11.1815|20.11.1815]]''' <br> [[Datei:Wappen Frankfurt.gif|50px]] [[Datei:Österreich 1804-1869.gif|50px]] [[Datei:Russland 1705-1858.gif|50px]] [[Datei:Frankreich.gif|50px]] [[Datei:Schweiz 1803-1848.gif|50px]] </center> || '''[[Deutscher Bund]] / [[Kaisertum Österreich]] / [[Russisches Kaiserreich]] / [[Königreich Frankreich]] / [[Schweizerische Eidgenossenschaft]]''' <br> |
Der zweite Pariser Vertrag wird von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen, Kaiser Franz I. von Österreich und Zar Alexander I. von Russland unterzeichnet. Frankreich erhält hierbei die Grenzen von 1790 (ohne Saarlouis, Landau und Savoyen). Außerdem werden Frankreich erhebliche Reparationszahlungen von 700 Millionen Francs auferlegt. Die Schweiz erhält durch den Zweiten Pariser Frieden neben der Schleifung der französischen Grenzfestung Hüningen die sechs Gemeinden Versoix, Collex-Bossy, Le Grand-Saconnex, Pregny, Vernier und Meyrin im Pays de Gex, mit denen die Stadt Genf eine Landverbindung mit dem Rest der Schweiz erlangt. Der Erste Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 und die Schlussakte des Wiener Kongresses vom 9. Juni 1815 werden bestätigt. Am selben Tag wird auch in einem separaten Dokument die Quadrupelallianz neuerlich unterzeichnet. Außerdem wird die Neutralität der Schweiz allgemein anerkannt. <br> | Der zweite Pariser Vertrag wird von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen, Kaiser Franz I. von Österreich und Zar Alexander I. von Russland unterzeichnet. Frankreich erhält hierbei die Grenzen von 1790 (ohne Saarlouis, Landau und Savoyen). Außerdem werden Frankreich erhebliche Reparationszahlungen von 700 Millionen Francs auferlegt. Die Schweiz erhält durch den Zweiten Pariser Frieden neben der Schleifung der französischen Grenzfestung Hüningen die sechs Gemeinden Versoix, Collex-Bossy, Le Grand-Saconnex, Pregny, Vernier und Meyrin im Pays de Gex, mit denen die Stadt Genf eine Landverbindung mit dem Rest der Schweiz erlangt. Der Erste Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 und die Schlussakte des Wiener Kongresses vom 9. Juni 1815 werden bestätigt. Am selben Tag wird auch in einem separaten Dokument die Quadrupelallianz neuerlich unterzeichnet. Außerdem wird die Neutralität der Schweiz allgemein anerkannt. <br> | ||
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Der Präsidialgesandte des Präsidenten des Deutschen Bundes, Franz Joseph Freiherr von Albini auf Dürrenried, muss aufgrund einer schweren Erkrankung sein Amt niederlegen. Seine Aufgabe übernimmt Johann Rudolf Graf von Buol-Schauenstein. <br> | Der Präsidialgesandte des Präsidenten des Deutschen Bundes, Franz Joseph Freiherr von Albini auf Dürrenried, muss aufgrund einer schweren Erkrankung sein Amt niederlegen. Seine Aufgabe übernimmt Johann Rudolf Graf von Buol-Schauenstein. <br> | ||
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In Wien wird Ludwig van Beethovens Kantate ''Meeresstille und glückliche Fahrt'', die Vertonung zweier Gedichte Johann Wolfgang von Goethes, in einem Benefizkonzert für den Bürgerspitalfond uraufgeführt. Bei diesem Konzert erklingt auch Beethovens Oratorium ''Christus am Ölberge''. | In Wien wird Ludwig van Beethovens Kantate ''Meeresstille und glückliche Fahrt'', die Vertonung zweier Gedichte Johann Wolfgang von Goethes, in einem Benefizkonzert für den Bürgerspitalfond uraufgeführt. Bei diesem Konzert erklingt auch Beethovens Oratorium ''Christus am Ölberge''. | ||
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Version vom 31. Januar 2017, 12:57 Uhr
DEUTSCHER BUND
Chronik des Zeitraums vom 8. Juni bis zum 31. Dezember 1815
Auf dem Wiener Kongress wird der Deutsche Bund gegründet
Truppen aus Staaten des Deutschen Bundes schlagen gemeinsam mit niederländischen und britischen Truppen Napoléon endgültig
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Jahres-Chroniken | |||
Länderchroniken |
frühere Chroniken Deutschlands | |||||||||||||||||||||||||
Chronik des Heiligen Römischen Reiches des Jahres ... 1805 - 1806 | |||||||||||||||||||||||||
Chronik des Rheinbundes des Jahres ... 1806 - 1807 - 1808 - 1809 - 1810 - 1811 - 1812 - 1812 - 1812 - 1813 | |||||||||||||||||||||||||
Chronik des Zentralen Verwaltungsrates für Deutschland des Jahres ... 1813 - 1814 - 1815 | |||||||||||||||||||||||||
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Zentraler Verwaltungsrat für Deutschland / Deutscher Bund Während des Wiener Kongresses wird der Deutsche Bund, ein Staatenbund ohne ein gemeinsames Staatsoberhaupt, gegründet. Die Deutsche Bundesakte ist ein völkerrechtlicher Vertrag und das erste Bundes-„Verfassungsgesetz“ über die Gründung des Deutschen Bundes. In den Artikeln 53 bis 63 ist sie ein offizieller Bestandteil der Wiener Kongress-Akte. | ||||||||||||||||||||||||
(Fortsetzung) ![]() |
Zentraler Verwaltungsrat für Deutschland / Deutscher Bund Der 18 Jahre alte zweite Sohn des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III., Wilhelm, wird konfirmiert und am selben Tag zum Major der preußischen Streitkräfte ernannt. Er wird umgehend damit beauftragt, ein Bataillon des 1. Garderegiments von neuem gegen Frankreich zu führen. | ||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Kaisertum Österreich / Königreich Lombardo-Venetien / Königreich Preußen / Königreich Schweden (Schwedisch-Pommern) / Königreich Dänemark / Königreich Norwegen / Vereinigtes Königreich Großbritannien und Irland / Britische Verwaltung von Helgoland / Königreich Spanien / Königreich Portugal Am letzten Sitzungstag des seit dem 18. September 1814 tagenden "Wiener Kongresses" wird durch die Wiener Kongressakte in Norditalien das Königreich Lombardo-Venetien geschaffen, dessen König in Personalunion der jeweilige Kaiser von Österreich wird. Es folgt auf das napoleonische Königreich Italien, dessen Gesetze fortgelten. Hauptstädte des neuen Königreiches werden Mailand und Venedig, die Währung ist der Thaler (Konventionstaler), der den Wert von 2 Österreichischen Gulden hat. Amtssprache sind Italienisch und Deutsch. Die weiteren Ergebnisse des "Wiener Kongresses" sind:
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Deutscher Bund Die Bevollmächtigten von 39 deutschen Staaten unterzeichnen die Bundesakte zur Gründung des Deutschen Bundes. Gemäß der Präambel der Bundesakte beschließen „die souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands, […] von den Vorteilen überzeugt, welche aus ihrer festen und dauerhaften Verbindung für die Sicherheit und Unabhängigkeit Deutschlands, und die Ruhe und das Gleichgewicht Europas hervorgehen würden, […] sich zu einem beständigen Bunde zu vereinigen“. Das Herzogtum Luxemburg wird zu einem Großherzogtum, das von der niederländischen Regierung im Deutschen Bund vertreten wird. Dem Königreich Dänemark wird das Herzogtum Lauenburg zugesprochen. Folgende Inhalte werden vereinbart (Auszüge):
Artikel II
Der Zweck desselben ist Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten.
1. Kaisertum Österreich – 1 Stimme
1. Kaisertum Österreich – 4 Stimmen
Inwiefern ein Gegenstand nach obiger Bestimmung für das Plenum geeignet ist, wird in der engeren Versammlung durch Stimmenmehrheit entschieden. Die Beschlüsse werden nach der Mehrheit der Stimmen gefasst, jedoch in der Art, dass in der ersten die absolute, in der letzten aber nur eine Dreiviertelmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit in der engeren Versammlung steht dem Vorsitzenden die Entscheidung zu. Wo es auf Annahme oder Änderung der Grundgesetze, auf organische Bundeseinrichtungen, einzelne juristische Entscheidungen oder Religionsangelegenheiten ankommt, kann weder in der engeren Versammlung noch im Plenum durch Stimmenmehrheit gefasst werden. Die Bundesversammlung ist beständig, hat aber die Befugnis, sich auf bis zu vier Monaten zu vertagen. | ||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Fürstentum Sachsen-Weimar Die bestehenden Landsmannschaften der Burschen (ein anderes Wort für "Studentenverbindungen") namens Thuringia, Vandalia, Franconia, Saxonia und Curonia lösen sich auf und gründen im Gasthaus "Grüne Tanne" in Wenigenjena die Burschenschaft. In der Verfassungsurkunde der "Jenaischen Burschenschaft", die als "Urburschenschaft" gilt und die Farben Schwarz-Rot-Gold als Zeichen der angestrebten Einheit eines demokratisierten Deutschen Bundes führt, heißt es:
Die Burschenschaft versteht sich als studentische Reformbewegung und wird daher von der Universität unterstützt. Vor allem das Schikanieren von jüngeren Studenten (Pennalismus) und das Duellwesen sind in den Landsmannschaften weit verbreitet. In der Jenaer Verfassungsurkunde wird ausführlich das Zusammenleben innerhalb der Burschenschaft beschrieben und das Austragen von Mensuren strengen Regeln unterworfen. Als Zeichen der Auflösung senken die Landsmannschaften ihre Fahnen. Aus der Mitte der anwesenden 143 Stifter werden die Amtsträger gewählt: Neun Vorsteher und 21 Ausschussmitglieder. Damit ist die Burschenschaft ins Leben gerufen. Zum ersten Sprecher wird Carl Horn berufen, der letzte Senior der Landsmannschaft Vandalia Jena. Im Gegensatz zur späteren Entwicklung kann an der Universität Jena das Ideal, alle Studenten einer Universität zu umfassen, zumindest am Anfang noch zu einem gewissen Teil durchgesetzt werden. So gehören der „Urburschenschaft“ insgesamt 859 aktive Studenten an, also rund 60 Prozent aller Jenaer Studenten, die zwischen dem Sommersemester 1815 und dem Wintersemester 1819/20 in Jena studieren. Einen solchen Abdeckungsgrad wird später keine Burschenschaft oder irgendeine andere Art von Verbindung mehr erreichen können. Protagonisten dieser Bewegung sind Friedrich Ludwig Jahn, Ernst Moritz Arndt, Johann Gottlieb Fichte und Jakob Friedrich Fries. Ein Vordenker dieser Bewegung war der Jenaer Historiker Heinrich Luden. Sowohl die Burschenschaften wie auch die an vielen Orten durchgesetzte Pressefreiheit werden den Kampf um die nationale Einheit maßgeblich beeinflussen. | ||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Königreich Preußen / Königreich Hannover / Herzogtum Braunschweig / Herzogtum Nassau / Königreich der Niederlande / Vereinigtes Königreich Großbritannien und Irland / Französisches Kaiserreich Bei Waterloo, 15 Kilometer südlich von Brüssel, findet eine Schlacht zwischen den napoleonischen Truppen auf der einen und den Alliierten aus Großbritannien, den Niederlanden, Hannover, Braunschweig, Nassau und Preußen auf der anderen Seite statt. Befehlshaber der Franzosen ist Napoléon Bonaparte, der Preußen Gebhard von Blücher und der restlichen Armeekorps der Ire Arthur Wellesley, 1st Duke of Wellington. In Deutschland wird diese Schlacht, bei der sich fast 190.000 Männer gegenüberstehen, als "Belle Alliance"-Schlacht eingehen. Die Koalition besiegt die Truppen Napoleons, der 25.000 Tote und Verwundete sowie 7000 Gefangene zu beklagen hat. Auch Preußen meldet 7000 Tote und Verwundete. die Truppen unter dem Kommando Wellingtons beklagen 15.000 Tote und Verwundete. | ||||||||||||||||||||||||
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Zentraler Verwaltungsrat für Deutschland / Deutscher Bund Der Zentrale Verwaltungsrat für Deutschland stellt seine Arbeit ein; der österreichische Kaiser Franz I. (als früherer Kaiser des Heiligen Römischen Reiches war seine Bezeichnung Franz II.) wird zum Präsidenten des Deutschen Bundes berufen. Die Teilnehmerstaaten versichern sich ausdrücklich, dass der Präsident nicht als ein Staatsoberhaupt anzusehen sei. | ||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund Mit dem Reichsgesetz über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland richtet die Nationalversammlung eine provisorische Regierung ein, die "Provisorische Zentralgewalt". | ||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund Der Bundestag beschließt, seine Befugnisse der am 28. Juni geschaffenen Zentralgewalt zu übertragen und seine Tätigkeit einzustellen. Die Bundesakte tritt damit faktisch außer Kraft. | ||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Schweizerische Eidgenossenschaft Die Evangelische Missionsgesellschaft Basel (später Basler Mission) wird von Christian Friedrich Spittler und Nikolaus von Brunn als Tochtergesellschaft der Deutschen Christentumsgesellschaft gegründet. Die Basler Mission profitiert vom organisatorischen Talent und den internationalen Kontakten der ansässigen Handelsleute. Im kommenden Jahr sollen die ersten Seminaristen ausgebildet werden, die nach einem mehrjährigen Studium ausgesandt werden sollen. Es ist geplant, diese missionarisch gesinnten Christen zum Beispiel mit der englischen "Church Mission Society" nach Übersee auszusenden. | ||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Kaisertum Österreich / Russisches Kaiserreich / Königreich der Franzosen Der russische Kaiser Alexander I., der österreichische Kaiser Franz I. und der preußische König Friedrich Wilhelm III. beschließen in Paris für ihre Länder eine "Heilige Allianz". Das Bündnis kommt zustande, obwohl alle drei Monarchen unterschiedlichen Konfessionen angehörten: Der russische Zar ist orthodox, Franz I. von Österreich römisch-katholisch und König Friedrich Wilhelm III. evangelisch. Die Gründungserklärung der Heiligen Allianz lautet:
Kerngedanke der Heiligen Allianz ist die Sicherung eines „Ewigen Friedens“ durch konsequente Selbstverpflichtung aller europäischen Monarchen auf die Grundsätze der christlichen Nächstenliebe. Die Fürsten denken an einen großen Fürstenbund, in dem die Grundsätze des Christentums als höchstes Gesetz des Völkerlebens gelten sollen. Sowohl in der Regierung ihrer Staaten als auch in ihrer Innen- und Außenpolitik erklären sich die drei Monarchen bereit, sich an christliche Prinzipien zu halten. Am Ende der Urkunde, die von allen Monarchen unterzeichnet wird, findet man zudem eine Bitte an alle christlichen Fürsten Europas, dass sie der Heiligen Allianz beitreten sollen. | ||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund Der kurmainzische Staatsmann und Generalfeldzeugmeister Franz Joseph Freiherr von Albini auf Dürrenried wird zum Präsidialgesandten des Präsidenten des Deutschen Bundes in Frankfurt bestellt. | ||||||||||||||||||||||||
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Königreich Preußen / Schwedisch-Pommern Infolge des Wiener Kongresses wurde Schwedisch Pommern im Juni Preußen zugesprochen. Heute erfolgt die Übergabe an Preußen. Nach 184 Jahren schwedischer Besetzung ist Pommern wieder deutsch. | ||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Königreich Preußen / Königreich Bayern Die lutherischen und die reformierten Gemeinden im Saarland schließen sich zu einer gemeinsamen Kirche zusammen. Nach dem Wiener Kongress fielen die unterschiedlichen Herrschaften, die heute das Saarland bilden, an Preußen und Bayern. Damit wurde im Saarland eine neue Kirchenstruktur eingeführt. Die lutherischen Konsistorien wurden zu einer Synode zusammengefasst. Dabei wurden die beiden reformierten Gemeinden Ludweiler und Saarbrücken, die schon seit dem 17. (Ludweiler) bzw. 18. Jh. (Saarbrücken) mit einer gräflichen Sondererlaubnis innerhalb der lutherischen Staatskirche der Grafschaft Nassau-Saarbrücken existiert hatten, von der preußischen Regierung nicht wahrgenommen. Schon 1801 hatten die lutherischen und reformierten Gemeinden in der Region bei der französischen Regierung um die Errichtung einer regionalen Verwaltungsunion ersucht. Weitere Schritte der konfessionellen Gemeinschaft wurden jedoch unter Napoleons Herrschaft weder erwogen noch verwirklicht. In diesem Jahr unternahmen daher die Gemeinden im südlichen Saarland Schritte zu einer eigenständigen Union, die sie nun endgültig beschließen. Damit kommt die Saarbrücker Union einer Kabinettsordre von Friedrich Wilhelm III. zuvor. Sie ist damit keine von oben verordnete Union, sondern eine bewusste Entscheidung für eine Kirchengemeinschaft von unten. Dementsprechend wird der königliche Erlass hier lediglich einen bereits geschaffenen Zustand bestätigen. Die Abwehrreaktionen gegen die Union, wie sie in manchen Teilen der übrigen rheinischen Kirchenprovinz der Evangelischen Kirche in Preußen stattfinden, fallen hier aus. Die Unionsurkunde erklärt das Ziel der Saarbrücker Union folgendermaßen: Die Pfarrer sollen „alles thun, was sie thun können, um das Band der Vereinigung immer fester zu knüpfen. Damit sind die Kanzel- und die Abendmahlsgemeinschaft gleichermaßen gemeint. | ||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Kaisertum Österreich In Wien wird das k. k. Polytechnische Institut, die heutige Technische Universität Wien, eröffnet. Erster Direktor wird der Architekt Johann Joseph von Prechtl. Bei der Eröffnung ist das Institut noch in den bestehenden Räumen auf dem Baugrund des geplanten Neubaus untergebracht. Drei der ursprünglich geplanten acht Professoren unterrichteten 47 Studierende. Die Übersiedlung in das neue Haus kann erst in drei Jahren erfolgen. Die auf Prechtls Vorschlägen beruhende Verfassung des polytechnischen Institutes umfasst neben der technischen Lehranstalt mit wissenschaftlichem Anspruch ein Konservatorium für Wissenschaft und Künste (Schausammlung) und als dritten Aspekt einen Verein zur Förderung der Nationalindustrie. Den Grundstock für das k. k. National-Fabriks-Produktenkabinett bildet die dem Institut 1815 geschenkte Fabriksproduktensammlung von Kaiser Franz I. | ||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Kaisertum Österreich / Russisches Kaiserreich / Königreich Frankreich / Schweizerische Eidgenossenschaft Der zweite Pariser Vertrag wird von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen, Kaiser Franz I. von Österreich und Zar Alexander I. von Russland unterzeichnet. Frankreich erhält hierbei die Grenzen von 1790 (ohne Saarlouis, Landau und Savoyen). Außerdem werden Frankreich erhebliche Reparationszahlungen von 700 Millionen Francs auferlegt. Die Schweiz erhält durch den Zweiten Pariser Frieden neben der Schleifung der französischen Grenzfestung Hüningen die sechs Gemeinden Versoix, Collex-Bossy, Le Grand-Saconnex, Pregny, Vernier und Meyrin im Pays de Gex, mit denen die Stadt Genf eine Landverbindung mit dem Rest der Schweiz erlangt. Der Erste Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 und die Schlussakte des Wiener Kongresses vom 9. Juni 1815 werden bestätigt. Am selben Tag wird auch in einem separaten Dokument die Quadrupelallianz neuerlich unterzeichnet. Außerdem wird die Neutralität der Schweiz allgemein anerkannt. | ||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund Der Präsidialgesandte des Präsidenten des Deutschen Bundes, Franz Joseph Freiherr von Albini auf Dürrenried, muss aufgrund einer schweren Erkrankung sein Amt niederlegen. Seine Aufgabe übernimmt Johann Rudolf Graf von Buol-Schauenstein. | ||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Kaisertum Österreich In Wien wird Ludwig van Beethovens Kantate Meeresstille und glückliche Fahrt, die Vertonung zweier Gedichte Johann Wolfgang von Goethes, in einem Benefizkonzert für den Bürgerspitalfond uraufgeführt. Bei diesem Konzert erklingt auch Beethovens Oratorium Christus am Ölberge. | ||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund
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Chronik des Deutschen Bundes des Jahres ... 1816 - 1817 - 1818 - 1819 - 1820 - 1821 - 1822 - 1823 - 1824 - 1825 | |||||||||||||||||||||||||
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