Heiliges Römisches Reich 13. Jahrhundert
Version vom 25. Februar 2022, 16:00 Uhr von Oteriwutaban (Diskussion | Beiträge)
HEILIGES RÖMISCHES REICH DEUTSCHER NATION (HRR)
Hauptseite | ![]() | |
Jahres-Chroniken | ||
Länderchroniken |
frühere Chroniken Deutschlands | ||||
Fränkisches Reich | ||||
Römisches Kaiserreich (Fränkisches Reich) | ||||
Römisches Kaiserreich (Ostfränkisches Reich) ... hier geht es zur Übersicht zum schnelleren Auffinden späterer Epochen in Frankreich, z.B. Westfränkisches Reich | ||||
Heiliges Römisches Reich (HRR) | ||||
Das Heilige Römische Reich im 10. Jahrhundert | ||||
Das Heilige Römische Reich im 11. Jahrhundert | ||||
Das Heilige Römische Reich im 12. Jahrhundert | ||||
Das Heilige Römische Reich im 13. Jahrhundert | ||||
| ||||
Papst Innozenz III. (seit 1198) erklärt in der Bulle "Venerabilem", dass der apostolische Stuhl das Recht zuerkenne, "den zum Kaiser zu erhebenden König zu wählen, jenen Fürsten, denen es von Rechts wegen und nach alter Gewohnheit zustehe". Dies bezieht sich auf die zahlreichen deutschen Fürsten. Die Bulle bestimmt aber nicht, wer im Einzelnen ein wahlberechtigter deutscher Fürst sei. | ||||
Der König des HRR, Philipp von Schwaben, wird ermordet. | ||||
König Otto IV. wird in Rom durch Papst Innozenz III. zum Kaiser des HRR gekrönt. | ||||
Die Grafschaft Anhalt entsteht. | ||||
Die Grafschaft Anhalt wird ein Fürstentum. | ||||
König Friedrich II. wird in Rom durch Papst Honorius III. zum Kaiser gekrönt. | ||||
Kaiser Friedrich II. krönt sich selbst zum König von Jerusalem. | ||||
Papst Gregor IX. (seit 1227) nimmt in die Dekretalen die von Papst Innozenz III. im Jahr 1202 erklärte Bulle "Venerabilem" über das Recht von deutschen Fürsten auf, einen deutschen Kaiser zu wählen. Damit wird diese Bulle ein Teil des Kirchenrechts. | ||||
Eike von Repgow gibt das erste deutschsprachige Rechtsbuch, den "Sachsenspiegel", heraus. Über die Königswahl im Römisch-Deutschen Reich schreibt er: „Sechs Fürsten, die Erste bei der Königswahl sind“ („sex principes, qui primi sunt in eius electione“) sollen den König nach Rom begleiten, um dem Papst die Rechtmäßigkeit der Wahl zu bezeugen. Der Sinn des Satzes ist: Die Fürsten sind die Ersten an der Kur. (Mindestens) sechs (davon) sollen die Wahl bezeugen. Nicht-Fürsten reichen für die Zeugenschaft nicht aus! Tatsächlich haben bisher immer mindestens sechs Fürsten den König nach Rom begleitet, aber stets andere. Es entspricht daher der Rechtswirklichkeit zur Zeit Eikes, die sechs Fürsten nicht im Einzelnen zu benennen. Es gibt auch keinen Anlass, aus dem bereits Eike selbst eine Liste von sechs "Ersten bei der Wahl" in seiner deutschen Fassung des Sachsenspiegels eingefügt hätte. | ||||
Obwohl eigentlich nur sechs Fürsten den neuen König des Römisch-Deutschen Reiches wählen sollen, nehmen an der Wahl des Fürsten Konrad IV. zum römisch-deutschen König elf Fürsten teil. | ||||
König Wenzel I. von Böhmen stellt erstmals Überlegungen über "Erzämter" an, die jeder Kurfürst bei einer Königswahl wahrnehmen soll. Inzwischen unterhält er ein Wahlbündnis mit Pfalz, Brandenburg und Sachsen, die eine Erhebung eines Dänenprinzen zum König gegen die Staufer planen. | ||||
Der Papst dankt zehn deutschen Fürsten für die Wahl Wilhelms von Holland zum römisch-deutschen Gegenkönig. | ||||
Aus dem Fürstentum Anhalt entstehen Anhalt-Aschersleben, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen. | ||||
Der Papst sendet eine Drohung, dass wer den Staufer Konradin zum römisch-deutschen König wähle, exkommuniziert werden würde. Der Brief wird allerdings nur an die drei rheinischen Erzbischöfe geschickt, die die weltlichen Mitwähler von dem Inhalt informieren sollen. | ||||
Die in zwei konkurrierenden Wahlen zu deutschen Königen gewählten Richard von Cornwall und Alfons von Kastilien führen vor der päpstlichen Kurie einen Prozess um ihre Anerkennung. In diesem Prozess werden die Wähler beider verfeindeter Parteien aktenkundig. Der englische König, der sich für die Wahl seines Bruders Richard von Cornwall einsetzte, erwähnt neben den drei rheinischen Erzbischöfen 14 weltliche Fürsten als Wahlberechtigte. Tatsächlich wählen der Erzbischof von Köln und der Pfalzgraf den Bruder des englischen Königs, den Grafen Richard von Cornwall und Poitou, einige Wochen später dagegen der Erzbischof von Trier den König Alfons von Kastilien zu römisch-deutschen Königen. Beide Parteien wenden sich damit gegen die Staufer, berücksichtigten aber dennoch erbrechtliche Elemente. Nach bayerischen Zeugnissen nehmen außer dem Pfalzgrafen und Herzog von Oberbayern Ludwig II. auch dessen Bruder Heinrich XIII. von Niederbayern als zweiter Wittelsbacher an der Wahl Richards teil. Sie entscheiden sich nämlich nicht für Exoten, sondern – unter Berücksichtigung erbrechtlicher Elemente - in Alfons für einen der drei Enkel König Philipps von Schwaben (reg. als römisch-deutscher König 1198-1208) und in Richard für den nächsten lebenden Verwandten Kaiser Ottos IV. von Braunschweig (reg. als römisch-deutscher König 1198-1218, Kaiser ab 1209). Die kölnisch-pfälzische Partei beanspruchte Vollmacht für Mainz, der Trierer Erzbischof für Sachsen, Böhmen und Brandenburg. Zusammengezählt entsprechen die beiden Parteien den sieben späteren Kurfürsten. Für dieses Wahl spricht jedenfalls alles dafür, dass der Kreis der römisch-deutschen Königswähler noch nicht abgeschlossen ist. | ||||
Henricus de Segusio, Bischof von Ostia, gibt die Namen der Fürsten preis, die im Jahre 1957 einen Protest wegen Unregelmäßigkeiten bei der Papstwahl anstrengten. Erstmals werden hier die sieben Kurfürsten genannt, die später zu den sieben Kurfürsten werden sollen. Es sind drei geistliche Fürsten (die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln) und vier weltliche (der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg). | ||||
Noch einmal warnt der Papst die deutschen Wähler des römisch-deutschen Königs davor, den Staufer Konradin zum König zu wählen und droht den weltlichen Wählern und ihren Nachkommen bis zur vierten Generation mit dem Entzug ihres Wahlrechtes. Dies zeigt, dass auch der Papst von der Erblichkeit der weltlichen Wähler ausgeht. | ||||
Sechs der sieben zur Königswahl zugelassenen Kurfürsten wählen Rudolf von Habsburg zum römisch-deutschen König. Den Protest des Böhmenkönigs akzeptiert die Kurie nicht. Dies ist der erste Beleg eines "kurfürstlichen Kollegiums" zur Königswahl außerhalb des Sachsenspiegels und steht im "Deutschenspiegel". Der Stauferenkel in weiblicher Linie König Ottokar von Böhmen (seit 1253), der selbst kandidierte, ließ durch seinen Botschafter vergeblich gegen die Wahl Rudolfs protestieren. Der Sachsenspiegel spricht (daher?) dem Böhmen die Kur ab und begründete dies damit, "dass er nicht deutsch ist". Rudolf von Habsburg erfüllt nach seiner Wahl die von seinen weltlichen Wählern gestellte und („ypoteca cavente“ sowie „ receptis caucionibus“) abgesicherte Wahlbedingung, Töchter des neuen Königs zur Ehe zu erhalten. Zwei Hochzeiten (mit dem wittelsbachischen Pfalzgrafen Ludwig II. und dem askanischen Herzog Albrecht von Sachsen werden am Abend des Krönungstages Rudolfs in Aachen gefeiert. Juristisch erscheinen Königskandidatur und Eheforderung, Königswahl und Eheversprechen, Königskrönung und Ehevollzug der Königswähler mit den Königstöchtern wie ein Zug-um-Zug-Geschäft. | ||||
Auf dem Augsburger Hoftag wird der Böhmenkönig geächtet und eine siebente Stimme (nachträglich und abweichend von Hostiensis) als die beider wittelsbachischer Brüder gemeinsam für das Herzogtum Bayern gezählt. Damit wird erstmals in Deutschland die Zahl Sieben als die der Königswähler genannt. Entsprechend schreibt der (vermutlich in Augsburg verfasste) Schwabenspiegel 1275/76 den rheinischen Erzbischöfen die drei ersten geistlichen und dem Pfalzgrafen, dem Sachsen, dem Brandenburger und dem Bayern (dabei also zwei Wittelsbachern) die vier ersten weltlichen Stimmen zu. | ||||
Die sieben Kurfürsten des Reiches ("principes electores imperii") vereinigen sich zum ersten Mal am 24. Juli 1289 in Mainz "für eine heilsame Reform der Verfassung des heiligen Reiches" )"pro salubri sacri status imperri reformacione"). Vorausgegangen ist die Absetzung König Adolfs von Nassau (König 1292-1298) durch zahlreiche Anhänger Albrechts von Österreich (Nachfolger von Adolf von Nassau) am 23. Juni und dessen erste Wahl zum König in Mainz. Im Kampf zwischen beiden Königen wird Adolf am 2. Juli 1298 getötet. Nun einigen sich dessen frühere Anhänger und Gegner am 24. Juli 1298 in Mainz darauf, drei Tage später in Frankfurt gemeinsam Albrecht von Österreich zum König zu wählen. Sie stellen über dessen Wahl am 28. Juli 1298 in Frankfurt die erste Urkunde aus, die alle sieben Kurfürsten gemeinsam ausstellen und mit ihren sieben Siegeln beglaubigten. Mit Rudolf, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Bayern, gehörte auch ein Wittelsbacher zu diesem Kurverein. Der König von Böhmen lässt sich dabei noch vertreten. Erstmals vollzählig in Person treffen alle sieben Kurfürsten auf dem ersten Hoftag des neu gewählten Königs im November 1298 in Nürnberg zusammen. Es sind die drei geistlichen Fürsten (die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln) und vier weltliche (der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg). Ebenfalls 1298 nennt Ludwig der Bayer die Königswähler erstmals urkundlich ein "collegium". Im gleichen Jahr werden die Königswähler auch erstmals - und zwar an drei verschiedenen Stellen - mit dem deutschen Titel "kurfursten" bezeichnet. Im Reichslandfrieden von 1298 wurden die "Fürsten" aus der Vorurkunde durch "Kurfürsten" ersetzt. Beim ersten Hoftag König Albrechts in Nürnberg werden erstmals den Kurfürsten die Erzämter offiziell zugesprochen und üben sie in dieser dann traditionellen Verteilung erstmals aus. Hierdurch wird ihre Stellung eindrucksvoll allgemein sichtbar. | ||||
Das Heilige Römische Reich im 14. Jahrhundert | ||||
Das Heilige Römische Reich im 15. Jahrhundert | ||||
Das Heilige Römische Reich im 16. Jahrhundert | ||||
Das Heilige Römische Reich im 17. Jahrhundert | ||||
Das Heilige Römische Reich im 18. Jahrhundert | ||||
Das Heilige Römische Reich im 19. Jahrhundert | ||||
Rheinbund / Königreich Preußen | ||||
Zentraler Verwaltungsrat für Deutschland / Königreich Preußen | ||||
Deutscher Bund | ||||
spätere Chroniken Deutschlands | ||||
| ||||
|