Deutscher Bund 1816.10

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Wappen der Hauptstadt des Deutschen Bundes Frankfurt am Main

DEUTSCHER BUND

Chronik des Oktober 1816


Eine Bürgerversammlung in Frankfurt beschließt die Konstitutionsergänzungsakte

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Frankfurt Römer Bürgereid 1816.jpg
Bild der Bürgerversammlung in Frankfurt am Main
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Fortlaufende Ereignisse * (seit ...)
01.xx.1816
Wappen Frankfurt.png
Deutscher Bund

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Oktober 1816
Wappen Frankfurt.png Hamburg 1751-1835.png

Preußen 1803-1892.png
Deutscher Bund / Freie Stadt Hamburg / Königreich Preußen

Der Ende Juni eröffnete Raddampfer-Linienverkehr für Passagiere zwischen Hamburg und Cuxhaven wird wegen mangelnder Rentabilität wieder eingestellt.

18.10.1816
Wappen Frankfurt.png Preußen 1803-1892.png
Deutscher Bund / Königreich Preußen

Die Konstitutionsergänzungsakte, fünfzig Jahre lang Verfassung der Freien Stadt Frankfurt, wird in einer Bürgerversammlung am Römerberg feierlich beschworen. Frankfurt am Main war seit 1220 eine selbstverwaltete Stadt und wurde 1372 Freie Reichsstadt im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Aufgrund ihrer Bedeutung als Wahl- und Krönungsstadt der Kaiser wurde sie nach dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 nicht mediatisiert, wie die meisten anderen Reichsstädte, sondern behielt ihre Selbständigkeit. Erst im Rheinbundvertrag vom 12. Juli 1806 fiel die Reichsstadt an das von Napoléon dem letzten Erzbischof von Mainz, Carl Theodor von Dalberg, zugesprochene Fürstentum Aschaffenburg, das 1810 zum Großherzogtum Frankfurt wurde. Dalberg führte in seinem Staat zahlreiche Reformen ein, die vom liberalen Frankfurter Bürgertum überwiegend begrüßt wurden. Er strebte einen von den Prinzipien der Aufklärung geprägten Modellstaat an und schaffte in seiner kurzen Regierungszeit unter anderem die Leibeigenschaft und Frondienste ab, reformierte das Schul- und Bildungssystem und erließ 1806 ein Dekret zur Judenemanzipation. Am 16. August 1810 erließ er eine am französischen Vorbild orientierte Verfassung, 1811 führte er den Code Civil ein. Nach der Völkerschlacht bei Leipzig am 18. Oktober 1813 wandte sich das Bürgertum gegen die als Fremdherrschaft empfundene französische Besatzung. Dalberg hatte das Großherzogtum bereits am 30. September 1813 verlassen. Er zog sich nach Regensburg zurück und dankte am 28. Oktober zugunsten von Napoléons Stiefsohn Eugène de Beauharnais ab, der sein Amt als Großherzog jedoch nicht mehr antreten konnte. Nach letzten Gefechten am 31. Oktober 1813 zog die französische Armee einen Tag später aus Frankfurt ab. Am 6. November 1813 zogen die Alliierten in Frankfurt ein. Der mit der Zivilverwaltung in den zurückeroberten Gebieten beauftragte Freiherr vom Stein forderte schon im Dezember 1813, die Stadt Frankfurt mit ihrem ehemaligen Gebiete für eine freie deutsche Stadt zu erklären und in ihre alte Verfassung wieder einzusetzen. Am 14. Dezember verfügten die Alliierten, dass die Stadt Frankfurt, von dem sogenannten Großherzogthume getrennt, vorläufig wieder ihre eigene ständische vormalige Municipalverfassung in Kraft setzen solle. Dagegen regte sich Widerstand, da die Stadt vom Königreich Bayern beansprucht und diesem von Kaiser Franz I. von Österreich auch bereits zugesagt war. Aber auch Nassau forderte die Souveränität über Frankfurt. Erst nach zähen diplomatischen Verhandlungen beschloss der Wiener Kongress am 9. Juni 1815 in Artikel 46 der Kongressakte: "La ville de Francfort, avec son territoire, tel qu'il se trouvait en 1803, est déclarée libre et fera partie de la Ligue Germanique". Da es kein Reich und keinen Kaiser mehr gab, hieß die ehemalige Freie Reichsstadt nunmehr Freie Stadt und war, wie die anderen deutschen Länder, ein völkerrechtlich völlig selbständiger Staat. Dies lag damals durchaus im preußischen Interesse, weil es neben Österreich keine zweite süddeutsche Großmacht wollte und ein neutrales Frankfurt als Sitz des Deutschen Bundes favorisierte. Am 9. Juli 1815 erhielt die Stadt ihre Souveränitätsrechte übertragen. Inzwischen wurde um die künftige Verfassung der Freien Stadt gerungen. 1814 erschienen drei verschiedene Entwürfe von jeweils dazu berufenen Kommissionen, dazu ein weiterer von Freiherr vom Stein am 19. Juli 1814 empfohlener Verfassungsentwurf. Keiner der vier Entwürfe wurde beim Wiener Kongress angenommen. Vielmehr entschied dieser in § 46 der Kongressakte, daß eine Verfassung festzusetzen sey, deren Einrichtungen auf gleichen Ansprüchen der Bekenner der christlichen Confessionen auf alle bürgerliche und politische Rechte in allen Beziehungen der Regierung und Verwaltung gegründet werden sollten. Am 15. Januar 1816 berief der Senat eine Kommission von 13 Mitgliedern zur Erarbeitung einer Ergänzungsacte zu der alten Frankfurter Stadtverfassung. Zu dieser Kommission gehörten angesehene Bürger, darunter Anton Kirchner, dem die liberalen Elemente der Verfassung wesentlich zu verdanken sind. Leiter der Kommission war der Syndicus Johann Büchner. Am 29. Juni 1816 legte die Kommission ihren Entwurf dem Senat vor. Darin hatte sie 96 bei ihr eingereichte Eingaben verarbeitet. Am 18. Juli 1816 stimmten von 5000 stimmberechtigten Bürgern 2700 für den Entwurf, nur 47 dagegen. Proteste des Adels, der Katholiken und der Juden wurden wegen dieser großen Mehrheit abgewiesen. Heute wird nun die Konstitutionsergänzungsakte in einer feierlichen Bürgerversammlung auf dem Römerberg beschworen. Dieser Tag, der auch der Jahrestag der Völkerschlacht ist, soll von jetzt an jährlich als Frankfurter Nationalfeiertag festlich begangen werden.

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