Deutscher Bund 1815
DEUTSCHER BUND
Chronik des Zeitraums vom 8. Juni bis zum 31. Dezember 1815
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Chronik des Zentralen Verwaltungsrates für Deutschland des Jahres ... 1813 - 1814 - 1815 | |||||||||||||||||||||||||
Zentraler Verwaltungsrat für Deutschland / ![]() Während des Wiener Kongresses wird der Deutsche Bund, ein Staatenbund ohne ein gemeinsames Staatsoberhaupt, gegründet. Die Deutsche Bundesakte ist ein völkerrechtlicher Vertrag und das erste Bundes-„Verfassungsgesetz“ über die Gründung des Deutschen Bundes. In den Artikeln 53 bis 63 ist sie ein offizieller Bestandteil der Wiener Kongress-Akte. | |||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() In Norditalien wird durch die Wiener Kongressakte das Königreich Lombardo-Venetien geschaffen, dessen König in Personalunion der jeweilige Kaiser von Österreich wird. Es folgt auf das napoleonische Königreich Italien, dessen Gesetze fortgelten. Hauptstädte des neuen Königreiches werden Mailand und Venedig, die Währung ist der Thaler (Konventionstaler), der den Wert von 2 Österreichischen Gulden hat. Amtssprache sind Italienisch und Deutsch. | |||||||||||||||||||||||||
![]() Die Bevollmächtigten von 39 deutschen Staaten unterzeichnen die Bundesakte zur Gründung des Deutschen Bundes. Gemäß der Präambel der Bundesakte beschließen „die souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands, […] von den Vorteilen überzeugt, welche aus ihrer festen und dauerhaften Verbindung für die Sicherheit und Unabhängigkeit Deutschlands, und die Ruhe und das Gleichgewicht Europas hervorgehen würden, […] sich zu einem beständigen Bunde zu vereinigen“. Das Herzogtum Luxemburg wird zu einem Großherzogtum, das von der niederländischen Regierung im Deutschen Bund vertreten wird. Dem Königreich Dänemark wird das Herzogtum Lauenburg zugesprochen. Folgende Inhalte werden vereinbart (Auszüge):
Artikel II
Der Zweck desselben ist Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten.
1. Kaisertum Österreich – 1 Stimme Artikel VI & VII
Für bestimmte Bundesangelegenheiten ist das Plenum zuständig. Hier hat jedes Mitglied – mit Ausnahme von drei Fürstentümern – mindestens eine Stimme, die größeren Staaten bis zu vier.
1. Kaisertum Österreich – 4 Stimmen
Artikel XI | |||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() Die bestehenden Landsmannschaften der Burschen (ein anderes Wort für "Studentenverbindungen") namens Thuringia, Vandalia, Franconia, Saxonia und Curonia lösen sich auf und gründen im Gasthaus "Grüne Tanne" in Wenigenjena die Burschenschaft. In der Verfassungsurkunde der "Jenaischen Burschenschaft", die als "Urburschenschaft" gilt und die Farben Schwarz-Rot-Gold als Zeichen der angestrebten Einheit eines demokratisierten Deutschen Bundes führt, heißt es:
Die Burschenschaft versteht sich als studentische Reformbewegung und wird daher von der Universität unterstützt. Vor allem das Schikanieren von jüngeren Studenten (Pennalismus) und das Duellwesen sind in den Landsmannschaften weit verbreitet. In der Jenaer Verfassungsurkunde wird ausführlich das Zusammenleben innerhalb der Burschenschaft beschrieben und das Austragen von Mensuren strengen Regeln unterworfen. Als Zeichen der Auflösung senken die Landsmannschaften ihre Fahnen. Aus der Mitte der anwesenden 143 Stifter werden die Amtsträger gewählt: Neun Vorsteher und 21 Ausschussmitglieder. Damit ist die Burschenschaft ins Leben gerufen. Zum ersten Sprecher wird Carl Horn berufen, der letzte Senior der Landsmannschaft Vandalia Jena. Im Gegensatz zur späteren Entwicklung kann an der Universität Jena das Ideal, alle Studenten einer Universität zu umfassen, zumindest am Anfang noch zu einem gewissen Teil durchgesetzt werden. So gehören der „Urburschenschaft“ insgesamt 859 aktive Studenten an, also rund 60 Prozent aller Jenaer Studenten, die zwischen dem Sommersemester 1815 und dem Wintersemester 1819/20 in Jena studieren. Einen solchen Abdeckungsgrad wird später keine Burschenschaft oder irgendeine andere Art von Verbindung mehr erreichen können. Protagonisten dieser Bewegung sind Friedrich Ludwig Jahn, Ernst Moritz Arndt, Johann Gottlieb Fichte und Jakob Friedrich Fries. Ein Vordenker dieser Bewegung war der Jenaer Historiker Heinrich Luden. Sowohl die Burschenschaften wie auch die an vielen Orten durchgesetzte Pressefreiheit werden den Kampf um die nationale Einheit maßgeblich beeinflussen. | |||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() Bei Waterloo, 15 Kilometer südlich von Brüssel, findet eine Schlacht zwischen den napoleonischen Truppen auf der einen und den Alliierten aus Großbritannien, den Niederlanden, Hannover, Braunschweig, Nassau und Preußen statt. Befehlshaber der Franzosen ist Napoléon Bonaparte, der Preußen Gebhard von Blücher und der restlichen Armeekorps der Brite Arthur Wellesley, 1st Duke of Wellington. In Deutschland wird diese Schlacht, bei der sich fast 190.000 Männer gegenüberstehen, als "Belle Alliance"-Schlacht eingehen. Die Koalition besiegt die Truppen Napoleons, der 25.000 Tote und Verwundete sowie 7000 Gefangene zu beklagen hat. Auch Preußen meldet 7000 Tote und Verwundete. die Truppen unter dem Kommando Wellingtons beklagen 15.000 Tote und Verwundete. | |||||||||||||||||||||||||
Zentraler Verwaltungsrat für Deutschland / ![]() Der Zentrale Verwaltungsrat für Deutschland stellt seine Arbeit ein; der österreichische Kaiser Franz I. (als früherer Kaiser des Heiligen Römischen Reiches war seine Bezeichnung Franz II.) wird zum Präsidenten des Deutschen Bundes berufen. Die Teilnehmerstaaten versichern sich ausdrücklich, dass der Präsident nicht als ein Staatsoberhaupt anzusehen sei. | |||||||||||||||||||||||||
![]() Mit dem Reichsgesetz über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland richtet die Nationalversammlung eine provisorische Regierung ein, die "Provisorische Zentralgewalt". | |||||||||||||||||||||||||
![]() Der Bundestag beschließt, seine Befugnisse der am 28. Juni geschaffenen Zentralgewalt zu übertragen und seine Tätigkeit einzustellen. Die Bundesakte tritt damit faktisch außer Kraft. | |||||||||||||||||||||||||
![]() Der kurmainzische Staatsmann und Generalfeldzeugmeister Franz Joseph Freiherr von Albini auf Dürrenried wird zum Präsidialgesandten des Präsidenten des Deutschen Bundes in Frankfurt bestellt. | |||||||||||||||||||||||||
![]() In Wien wird das k. k. Polytechnische Institut, die heutige Technische Universität Wien, eröffnet. Erster Direktor wird der Architekt Johann Joseph von Prechtl. Bei der Eröffnung ist das Institut noch in den bestehenden Räumen auf dem Baugrund des geplanten Neubaus untergebracht. Drei der ursprünglich geplanten acht Professoren unterrichteten 47 Studierende. Die Übersiedlung in das neue Haus kann erst in drei Jahren erfolgen. Die auf Prechtls Vorschlägen beruhende Verfassung des polytechnischen Institutes umfasst neben der technischen Lehranstalt mit wissenschaftlichem Anspruch ein Konservatorium für Wissenschaft und Künste (Schausammlung) und als dritten Aspekt einen Verein zur Förderung der Nationalindustrie. Den Grundstock für das k. k. National-Fabriks-Produktenkabinett bildet die dem Institut 1815 geschenkte Fabriksproduktensammlung von Kaiser Franz I. | |||||||||||||||||||||||||
![]() Der Präsidialgesandte des Präsidenten des Deutschen Bundes, Franz Joseph Freiherr von Albini auf Dürrenried, muss aufgrund einer schweren Erkrankung sein Amt niederlegen. Seine Aufgabe übernimmt Johann Rudolf Graf von Buol-Schauenstein. | |||||||||||||||||||||||||
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