Deutscher Bund 1815
DEUTSCHER BUND
Chronik des Zeitraums vom 8. Juni bis zum 31. Dezember 1815
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Chronik des Heiligen Römischen Reiches des Jahres ... 1805 - 1806 | |||||||||||||||||||||||||
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Chronik des Zentralen Verwaltungsrates für Deutschland des Jahres ... 1813 - 1814 - 1815 | |||||||||||||||||||||||||
Zentraler Verwaltungsrat für Deutschland / ![]() Während des Wiener Kongresses wird der Deutsche Bund, ein Staatenbund ohne ein gemeinsames Staatsoberhaupt, gegründet. Die Deutsche Bundesakte ist ein völkerrechtlicher Vertrag und das erste Bundes-„Verfassungsgesetz“ über die Gründung des Deutschen Bundes. In den Artikeln 53 bis 63 ist sie ein offizieller Bestandteil der Wiener Kongress-Akte.
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![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Am letzten Sitzungstag des seit dem 18. September 1814 tagenden "Wiener Kongresses" wird durch die Wiener Kongressakte in Norditalien das Königreich Lombardo-Venetien geschaffen, dessen König in Personalunion der jeweilige Kaiser von Österreich wird. Es folgt auf das napoleonische Königreich Italien, dessen Gesetze fortgelten. Hauptstädte des neuen Königreiches werden Mailand und Venedig, die Währung ist der Thaler (Konventionstaler), der den Wert von 2 Österreichischen Gulden hat. Amtssprache sind Italienisch und Deutsch. Die weiteren Ergebnisse des "Wiener Kongresses" sind:
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![]() Die Bevollmächtigten von 39 deutschen Staaten unterzeichnen die Bundesakte zur Gründung des Deutschen Bundes. Gemäß der Präambel der Bundesakte beschließen „die souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands, […] von den Vorteilen überzeugt, welche aus ihrer festen und dauerhaften Verbindung für die Sicherheit und Unabhängigkeit Deutschlands, und die Ruhe und das Gleichgewicht Europas hervorgehen würden, […] sich zu einem beständigen Bunde zu vereinigen“. Das Herzogtum Luxemburg wird zu einem Großherzogtum, das von der niederländischen Regierung im Deutschen Bund vertreten wird. Dem Königreich Dänemark wird das Herzogtum Lauenburg zugesprochen. Folgende Inhalte werden vereinbart (Auszüge):
Artikel II
Der Zweck desselben ist Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten.
1. Kaisertum Österreich – 1 Stimme
1. Kaisertum Österreich – 4 Stimmen
Inwiefern ein Gegenstand nach obiger Bestimmung für das Plenum geeignet ist, wird in der engeren Versammlung durch Stimmenmehrheit entschieden. Die Beschlüsse werden nach der Mehrheit der Stimmen gefasst, jedoch in der Art, dass in der ersten die absolute, in der letzten aber nur eine Dreiviertelmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit in der engeren Versammlung steht dem Vorsitzenden die Entscheidung zu. Wo es auf Annahme oder Änderung der Grundgesetze, auf organische Bundeseinrichtungen, einzelne juristische Entscheidungen oder Religionsangelegenheiten ankommt, kann weder in der engeren Versammlung noch im Plenum durch Stimmenmehrheit gefasst werden. Die Bundesversammlung ist beständig, hat aber die Befugnis, sich auf bis zu vier Monaten zu vertagen. | |||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() Die bestehenden Landsmannschaften der Burschen (ein anderes Wort für "Studentenverbindungen") namens Thuringia, Vandalia, Franconia, Saxonia und Curonia lösen sich auf und gründen im Gasthaus "Grüne Tanne" in Wenigenjena die Burschenschaft. In der Verfassungsurkunde der "Jenaischen Burschenschaft", die als "Urburschenschaft" gilt und die Farben Schwarz-Rot-Gold als Zeichen der angestrebten Einheit eines demokratisierten Deutschen Bundes führt, heißt es:
Die Burschenschaft versteht sich als studentische Reformbewegung und wird daher von der Universität unterstützt. Vor allem das Schikanieren von jüngeren Studenten (Pennalismus) und das Duellwesen sind in den Landsmannschaften weit verbreitet. In der Jenaer Verfassungsurkunde wird ausführlich das Zusammenleben innerhalb der Burschenschaft beschrieben und das Austragen von Mensuren strengen Regeln unterworfen. Als Zeichen der Auflösung senken die Landsmannschaften ihre Fahnen. Aus der Mitte der anwesenden 143 Stifter werden die Amtsträger gewählt: Neun Vorsteher und 21 Ausschussmitglieder. Damit ist die Burschenschaft ins Leben gerufen. Zum ersten Sprecher wird Carl Horn berufen, der letzte Senior der Landsmannschaft Vandalia Jena. Im Gegensatz zur späteren Entwicklung kann an der Universität Jena das Ideal, alle Studenten einer Universität zu umfassen, zumindest am Anfang noch zu einem gewissen Teil durchgesetzt werden. So gehören der „Urburschenschaft“ insgesamt 859 aktive Studenten an, also rund 60 Prozent aller Jenaer Studenten, die zwischen dem Sommersemester 1815 und dem Wintersemester 1819/20 in Jena studieren. Einen solchen Abdeckungsgrad wird später keine Burschenschaft oder irgendeine andere Art von Verbindung mehr erreichen können. Protagonisten dieser Bewegung sind Friedrich Ludwig Jahn, Ernst Moritz Arndt, Johann Gottlieb Fichte und Jakob Friedrich Fries. Ein Vordenker dieser Bewegung war der Jenaer Historiker Heinrich Luden. Sowohl die Burschenschaften wie auch die an vielen Orten durchgesetzte Pressefreiheit werden den Kampf um die nationale Einheit maßgeblich beeinflussen. | |||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() Bei Waterloo, 15 Kilometer südlich von Brüssel, findet eine Schlacht zwischen den napoleonischen Truppen auf der einen und den Alliierten aus Großbritannien, den Niederlanden, Hannover, Braunschweig, Nassau und Preußen auf der anderen Seite statt. Befehlshaber der Franzosen ist Napoléon Bonaparte, der Preußen Gebhard von Blücher und der restlichen Armeekorps der Ire Arthur Wellesley, 1st Duke of Wellington. In Deutschland wird diese Schlacht, bei der sich fast 190.000 Männer gegenüberstehen, als "Belle Alliance"-Schlacht eingehen. Die Koalition besiegt die Truppen Napoleons, der 25.000 Tote und Verwundete sowie 7000 Gefangene zu beklagen hat. Auch Preußen meldet 7000 Tote und Verwundete. die Truppen unter dem Kommando Wellingtons beklagen 15.000 Tote und Verwundete. | |||||||||||||||||||||||||
Zentraler Verwaltungsrat für Deutschland / ![]() Der Zentrale Verwaltungsrat für Deutschland stellt seine Arbeit ein; der österreichische Kaiser Franz I. (als früherer Kaiser des Heiligen Römischen Reiches war seine Bezeichnung Franz II.) wird zum Präsidenten des Deutschen Bundes berufen. Die Teilnehmerstaaten versichern sich ausdrücklich, dass der Präsident nicht als ein Staatsoberhaupt anzusehen sei. | |||||||||||||||||||||||||
![]() Mit dem Reichsgesetz über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland richtet die Nationalversammlung eine provisorische Regierung ein, die "Provisorische Zentralgewalt". | |||||||||||||||||||||||||
![]() Der Bundestag beschließt, seine Befugnisse der am 28. Juni geschaffenen Zentralgewalt zu übertragen und seine Tätigkeit einzustellen. Die Bundesakte tritt damit faktisch außer Kraft. | |||||||||||||||||||||||||
![]() Die Evangelische Missionsgesellschaft Basel (später Basler Mission) wird von Christian Friedrich Spittler und Nikolaus von Brunn als Tochtergesellschaft der Deutschen Christentumsgesellschaft gegründet. Die Basler Mission profitiert vom organisatorischen Talent und den internationalen Kontakten der ansässigen Handelsleute. Im kommenden Jahr sollen die ersten Seminaristen ausgebildet werden, die nach einem mehrjährigen Studium ausgesandt werden sollen. Es ist geplant, diese missionarisch gesinnten Christen zum Beispiel mit der englischen "Church Mission Society" nach Übersee auszusenden. | |||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() Der russische Kaiser Alexander I., der österreichische Kaiser Franz I. und der preußische König Friedrich Wilhelm III. beschließen in Paris für ihre Länder eine "Heilige Allianz". Das Bündnis kommt zustande, obwohl alle drei Monarchen unterschiedlichen Konfessionen angehörten: Der russische Zar ist orthodox, Franz I. von Österreich römisch-katholisch und König Friedrich Wilhelm III. evangelisch. Die Gründungserklärung der Heiligen Allianz lautet: „Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit! Ihre Majestäten, der Kaiser von Österreich, der König von Preußen und der Zar von Russland haben infolge der großen Ereignisse, die Europa in den letzten drei Jahren erfüllt haben, und besonders der Wohltaten, die die göttliche Vorsehung über die Staaten ausgegossen hat, deren Regierungen ihr Vertrauen und ihre Hoffnungen auf sie allein gesetzt haben, die innere Überzeugung gewonnen, dass es notwendig ist, ihre gegenseitigen Beziehungen auf die erhabenen Wahrheiten zu begründen, die die unvergängliche Religion des göttlichen Erlösers lehrt. Sie erklären daher feierlich, dass die gegenwärtige Vereinbarung lediglich den Zweck hat, vor aller Welt ihren unerschütterlichen Entschluss zu bekunden, als die Richtschnur ihres Verhaltens in der inneren Verwaltung ihrer Staaten sowohl als durch in den politischen Beziehungen zu jeder anderen Regierung alleine die Gebote der Gerechtigkeit, der Liebe und des Friedens, die, weit entfernt, nur auf das Privatleben anwendbar zu sein, erst recht die Entschließung der Fürsten direkt beeinflussen und alle ihre Schritte lenken sollen, damit sie so den menschlichen Einrichtungen Dauer verleihen und ihren Unvollkommenheiten abhelfen.“ Kerngedanke der Heiligen Allianz ist die Sicherung eines „Ewigen Friedens“ durch konsequente Selbstverpflichtung aller europäischen Monarchen auf die Grundsätze der christlichen Nächstenliebe. Die Fürsten denken an einen großen Fürstenbund, in dem die Grundsätze des Christentums als höchstes Gesetz des Völkerlebens gelten sollen. Sowohl in der Regierung ihrer Staaten als auch in ihrer Innen- und Außenpolitik erklären sich die drei Monarchen bereit, sich an christliche Prinzipien zu halten. Am Ende der Urkunde, die von allen Monarchen unterzeichnet wird, findet man zudem eine Bitte an alle christlichen Fürsten Europas, dass sie der Heiligen Allianz beitreten sollen. | |||||||||||||||||||||||||
![]() Der kurmainzische Staatsmann und Generalfeldzeugmeister Franz Joseph Freiherr von Albini auf Dürrenried wird zum Präsidialgesandten des Präsidenten des Deutschen Bundes in Frankfurt bestellt. | |||||||||||||||||||||||||
25px Königreich Preußen / ![]() Infolge des Wiener Kongresses wurde Schwedisch Pommern im Juni Preußen zugesprochen. Heute erfolgt die Übergabe an Preußen. Nach 184 Jahren schwedischer Besetzung ist Pommern wieder deutsch. | |||||||||||||||||||||||||
![]() Die lutherischen und die reformierten Gemeinden im Saarland schließen sich zu einer gemeinsamen Kirche zusammen. Nach dem Wiener Kongress fielen die unterschiedlichen Herrschaften, die heute das Saarland bilden, an Preußen und Bayern. Damit wurde im Saarland eine neue Kirchenstruktur eingeführt. Die lutherischen Konsistorien wurden zu einer Synode zusammengefasst. Dabei wurden die beiden reformierten Gemeinden Ludweiler und Saarbrücken, die schon seit dem 17. (Ludweiler) bzw. 18. Jh. (Saarbrücken) mit einer gräflichen Sondererlaubnis innerhalb der lutherischen Staatskirche der Grafschaft Nassau-Saarbrücken existiert hatten, von der preußischen Regierung nicht wahrgenommen. Schon 1801 hatten die lutherischen und reformierten Gemeinden in der Region bei der französischen Regierung um die Errichtung einer regionalen Verwaltungsunion ersucht. Weitere Schritte der konfessionellen Gemeinschaft wurden jedoch unter Napoleons Herrschaft weder erwogen noch verwirklicht. In diesem Jahr unternahmen daher die Gemeinden im südlichen Saarland Schritte zu einer eigenständigen Union, die sie nun endgültig beschließen. Damit kommt die Saarbrücker Union einer Kabinettsordre von Friedrich Wilhelm III. zuvor. Sie ist damit keine von oben verordnete Union, sondern eine bewusste Entscheidung für eine Kirchengemeinschaft von unten. Dementsprechend wird der königliche Erlass hier lediglich einen bereits geschaffenen Zustand bestätigen. Die Abwehrreaktionen gegen die Union, wie sie in manchen Teilen der übrigen rheinischen Kirchenprovinz der Evangelischen Kirche in Preußen stattfinden, fallen hier aus. Die Unionsurkunde erklärt das Ziel der Saarbrücker Union folgendermaßen: Die Pfarrer sollen „alles thun, was sie thun können, um das Band der Vereinigung immer fester zu knüpfen. Damit sind die Kanzel- und die Abendmahlsgemeinschaft gleichermaßen gemeint. | |||||||||||||||||||||||||
![]() In Wien wird das k. k. Polytechnische Institut, die heutige Technische Universität Wien, eröffnet. Erster Direktor wird der Architekt Johann Joseph von Prechtl. Bei der Eröffnung ist das Institut noch in den bestehenden Räumen auf dem Baugrund des geplanten Neubaus untergebracht. Drei der ursprünglich geplanten acht Professoren unterrichteten 47 Studierende. Die Übersiedlung in das neue Haus kann erst in drei Jahren erfolgen. Die auf Prechtls Vorschlägen beruhende Verfassung des polytechnischen Institutes umfasst neben der technischen Lehranstalt mit wissenschaftlichem Anspruch ein Konservatorium für Wissenschaft und Künste (Schausammlung) und als dritten Aspekt einen Verein zur Förderung der Nationalindustrie. Den Grundstock für das k. k. National-Fabriks-Produktenkabinett bildet die dem Institut 1815 geschenkte Fabriksproduktensammlung von Kaiser Franz I. | |||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() Der zweite Pariser Vertrag wird von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen, Kaiser Franz I. von Österreich und Zar Alexander I. von Russland unterzeichnet. Frankreich erhält hierbei die Grenzen von 1790 (ohne Saarlouis, Landau und Savoyen). Außerdem werden Frankreich erhebliche Reparationszahlungen von 700 Millionen Francs auferlegt. Die Schweiz erhält durch den Zweiten Pariser Frieden neben der Schleifung der französischen Grenzfestung Hüningen die sechs Gemeinden Versoix, Collex-Bossy, Le Grand-Saconnex, Pregny, Vernier und Meyrin im Pays de Gex, mit denen die Stadt Genf eine Landverbindung mit dem Rest der Schweiz erlangt. Der Erste Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 und die Schlussakte des Wiener Kongresses vom 9. Juni 1815 werden bestätigt. Am selben Tag wird auch in einem separaten Dokument die Quadrupelallianz neuerlich unterzeichnet. Außerdem wird die Neutralität der Schweiz allgemein anerkannt. | |||||||||||||||||||||||||
![]() Der Präsidialgesandte des Präsidenten des Deutschen Bundes, Franz Joseph Freiherr von Albini auf Dürrenried, muss aufgrund einer schweren Erkrankung sein Amt niederlegen. Seine Aufgabe übernimmt Johann Rudolf Graf von Buol-Schauenstein. | |||||||||||||||||||||||||
![]() In Wien wird Ludwig van Beethovens Kantate Meeresstille und glückliche Fahrt, die Vertonung zweier Gedichte Johann Wolfgang von Goethes, in einem Benefizkonzert für den Bürgerspitalfond uraufgeführt. Bei diesem Konzert erklingt auch Beethovens Oratorium Christus am Ölberge. | |||||||||||||||||||||||||
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