Königreich Preußen 1815: Unterschied zwischen den Versionen
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Die lutherischen und die reformierten Gemeinden im Saarland schließen sich zu einer gemeinsamen Kirche zusammen. Nach dem Wiener Kongress fallen die unterschiedlichen Herrschaften, die heute das Saarland bilden, an Preußen und Bayern. Damit wird im Saarland eine neue Kirchenstruktur eingeführt. Die lutherischen Konsistorien werden zu einer Synode zusammengefasst. Dabei werden die beiden reformierten Gemeinden Ludweiler und Saarbrücken, die schon seit dem 17. (Ludweiler) bzw. 18. Jh. (Saarbrücken) mit einer gräflichen Sondererlaubnis innerhalb der lutherischen Staatskirche der Grafschaft Nassau-Saarbrücken existieren, von der preußischen Regierung nicht wahrgenommen. Schon 1801 ersuchten die lutherischen und reformierten Gemeinden in der Region bei der französischen Regierung um die Errichtung einer regionalen Verwaltungsunion. Weitere Schritte der konfessionellen Gemeinschaft wurden jedoch unter Napoleons Herrschaft weder erwogen noch verwirklicht. In diesem Jahr unternahmen daher die Gemeinden im südlichen Saarland Schritte zu einer eigenständigen Union, die sie nun endgültig beschließen. Damit kommt die '''Saarbrücker Union''' einer Kabinettsordre von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen zuvor. Sie ist damit keine von oben verordnete Union, sondern eine bewusste Entscheidung für eine Kirchengemeinschaft von unten. Dementsprechend wird der königliche Erlass hier lediglich einen bereits geschaffenen Zustand bestätigen. Die Abwehrreaktionen gegen die Union, wie sie in manchen Teilen der übrigen rheinischen Kirchenprovinz der Evangelischen Kirche in Preußen stattfinden, fallen hier aus. Die Unionsurkunde erklärt das Ziel der Saarbrücker Union folgendermaßen: ''Die Pfarrer sollen „alles thun, was sie thun können, um das Band der Vereinigung immer fester zu knüpfen.'' Damit sind die Kanzel- und die Abendmahlsgemeinschaft gleichermaßen gemeint. <br> | Die lutherischen und die reformierten Gemeinden im Saarland schließen sich zu einer gemeinsamen Kirche zusammen. Nach dem Wiener Kongress fallen die unterschiedlichen Herrschaften, die heute das Saarland bilden, an Preußen und Bayern. Damit wird im Saarland eine neue Kirchenstruktur eingeführt. Die lutherischen Konsistorien werden zu einer Synode zusammengefasst. Dabei werden die beiden reformierten Gemeinden Ludweiler und Saarbrücken, die schon seit dem 17. (Ludweiler) bzw. 18. Jh. (Saarbrücken) mit einer gräflichen Sondererlaubnis innerhalb der lutherischen Staatskirche der Grafschaft Nassau-Saarbrücken existieren, von der preußischen Regierung nicht wahrgenommen. Schon 1801 ersuchten die lutherischen und reformierten Gemeinden in der Region bei der französischen Regierung um die Errichtung einer regionalen Verwaltungsunion. Weitere Schritte der konfessionellen Gemeinschaft wurden jedoch unter Napoleons Herrschaft weder erwogen noch verwirklicht. In diesem Jahr unternahmen daher die Gemeinden im südlichen Saarland Schritte zu einer eigenständigen Union, die sie nun endgültig beschließen. Damit kommt die '''Saarbrücker Union''' einer Kabinettsordre von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen zuvor. Sie ist damit keine von oben verordnete Union, sondern eine bewusste Entscheidung für eine Kirchengemeinschaft von unten. Dementsprechend wird der königliche Erlass hier lediglich einen bereits geschaffenen Zustand bestätigen. Die Abwehrreaktionen gegen die Union, wie sie in manchen Teilen der übrigen rheinischen Kirchenprovinz der Evangelischen Kirche in Preußen stattfinden, fallen hier aus. Die Unionsurkunde erklärt das Ziel der Saarbrücker Union folgendermaßen: ''Die Pfarrer sollen „alles thun, was sie thun können, um das Band der Vereinigung immer fester zu knüpfen.'' Damit sind die Kanzel- und die Abendmahlsgemeinschaft gleichermaßen gemeint. <br> | ||
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Version vom 27. März 2018, 18:42 Uhr
CHRONIK DES KÖNIGREICHS PREUSSEN DES JAHRES 1815
Vom 9. Juni 1815 an ist Preußen Mitgliedsstaat im Deutschen Bund
Hauptstadt: Berlin
Truppen aus Staaten des Deutschen Bundes schlagen gemeinsam mit niederländischen und britischen Truppen Napoléon endgültig
Nach 184 Jahren schwedischer Besetzung ist Pommern wieder deutsch
Auf dem Wiener Kongress wird der Deutsche Bund gegründet
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Jahres-Chroniken | |||||
Länderchroniken |
frühere Chroniken Deutschlands | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
frühere Chroniken Preußens | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Chronik des Königreiches Preußen des Jahres ... 1805 - 1806 - 1807 - 1808 - 1809 - 1810 - 1811 - 1812 - 1813 - 1814 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Königreich Preußen
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Deutscher Bund / Königreich Preußen Der 18 Jahre alte zweite Sohn des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III., Wilhelm, wird in Charlottenburg bei Berlin konfirmiert und am selben Tag zum Major der preußischen Streitkräfte ernannt. Er wird umgehend damit beauftragt, ein Bataillon des 1. Garderegiments von neuem gegen Frankreich zu führen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Kaisertum Österreich / Königreich Lombardo-Venetien / Königreich Preußen / Königreich Schweden / Schwedisch-Pommern / Königreich Dänemark / Königreich Norwegen / Vereinigtes Königreich Großbritannien und Irland / Britische Verwaltung von Helgoland / Königreich Spanien / Königreich Portugal Am letzten Sitzungstag des seit dem 18. September 1814 tagenden "Wiener Kongresses" wird durch die Wiener Kongressakte in Norditalien das Königreich Lombardo-Venetien geschaffen, dessen König in Personalunion der jeweilige Kaiser von Österreich wird. Es folgt auf das napoleonische Königreich Italien, dessen Gesetze fortgelten. Hauptstädte des neuen Königreiches werden Mailand und Venedig, die Währung ist der Thaler (Konventionstaler), der den Wert von 2 Österreichischen Gulden hat. Amtssprache sind Italienisch und Deutsch. Die weiteren Ergebnisse des "Wiener Kongresses" sind:
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Deutscher Bund Die Bevollmächtigten von 39 deutschen Staaten unterzeichnen die Bundesakte zur Gründung des Deutschen Bundes. Gemäß der Präambel der Bundesakte beschließen „die souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands, […] von den Vorteilen überzeugt, welche aus ihrer festen und dauerhaften Verbindung für die Sicherheit und Unabhängigkeit Deutschlands, und die Ruhe und das Gleichgewicht Europas hervorgehen würden, […] sich zu einem beständigen Bunde zu vereinigen“. Das Herzogtum Luxemburg wird zu einem Großherzogtum, das von der niederländischen Regierung im Deutschen Bund vertreten wird. Dem Königreich Dänemark wird das Herzogtum Lauenburg zugesprochen. Folgende Inhalte werden vereinbart (Auszüge):
Artikel II
Der Zweck desselben ist Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten.
1. Kaisertum Österreich – 1 Stimme
1. Kaisertum Österreich – 4 Stimmen
Inwiefern ein Gegenstand nach obiger Bestimmung für das Plenum geeignet ist, wird in der engeren Versammlung durch Stimmenmehrheit entschieden. Die Beschlüsse werden nach der Mehrheit der Stimmen gefasst, jedoch in der Art, dass in der ersten die absolute, in der letzten aber nur eine Dreiviertelmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit in der engeren Versammlung steht dem Vorsitzenden die Entscheidung zu. Wo es auf Annahme oder Änderung der Grundgesetze, auf organische Bundeseinrichtungen, einzelne juristische Entscheidungen oder Religionsangelegenheiten ankommt, kann weder in der engeren Versammlung noch im Plenum durch Stimmenmehrheit gefasst werden. Die Bundesversammlung ist beständig, hat aber die Befugnis, sich auf bis zu vier Monaten zu vertagen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Herzogtum Sachsen-Weimar Die bestehenden Landsmannschaften der Burschen (ein anderes Wort für "Studentenverbindungen") namens Thuringia, Vandalia, Franconia, Saxonia und Curonia lösen sich auf und gründen im Gasthaus "Grüne Tanne" in Wenigenjena die Burschenschaft. In der Verfassungsurkunde der "Jenaischen Burschenschaft", die als "Urburschenschaft" gilt und die Farben Schwarz-Rot-Gold als Zeichen der angestrebten Einheit eines demokratisierten Deutschen Bundes führt, heißt es:
Die Burschenschaft versteht sich als studentische Reformbewegung und wird daher von der Universität unterstützt. Vor allem das Schikanieren von jüngeren Studenten (Pennalismus) und das Duellwesen sind in den Landsmannschaften weit verbreitet. In der Jenaer Verfassungsurkunde wird ausführlich das Zusammenleben innerhalb der Burschenschaft beschrieben und das Austragen von Mensuren strengen Regeln unterworfen. Als Zeichen der Auflösung senken die Landsmannschaften ihre Fahnen. Aus der Mitte der anwesenden 143 Stifter werden die Amtsträger gewählt: Neun Vorsteher und 21 Ausschussmitglieder. Damit ist die Burschenschaft ins Leben gerufen. Zum ersten Sprecher wird Carl Horn berufen, der letzte Senior der Landsmannschaft Vandalia Jena. Im Gegensatz zur späteren Entwicklung kann an der Universität Jena das Ideal, alle Studenten einer Universität zu umfassen, zumindest am Anfang noch zu einem gewissen Teil durchgesetzt werden. So gehören der „Urburschenschaft“ insgesamt 859 aktive Studenten an, also rund 60 Prozent aller Jenaer Studenten, die zwischen dem Sommersemester 1815 und dem Wintersemester 1819/20 in Jena studieren. Einen solchen Abdeckungsgrad wird später keine Burschenschaft oder irgendeine andere Art von Verbindung mehr erreichen können. Protagonisten dieser Bewegung sind Friedrich Ludwig Jahn, Ernst Moritz Arndt, Johann Gottlieb Fichte und Jakob Friedrich Fries. Ein Vordenker dieser Bewegung war der Jenaer Historiker Heinrich Luden. Sowohl die Burschenschaften wie auch die an vielen Orten durchgesetzte Pressefreiheit werden den Kampf um die nationale Einheit maßgeblich beeinflussen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Königreich Preußen / Königreich Hannover / Herzogtum Braunschweig / Herzogtum Nassau / Königreich der Niederlande / Vereinigtes Königreich Großbritannien und Irland / Französisches Kaiserreich Bei Waterloo, 15 Kilometer südlich von Brüssel, findet eine Schlacht zwischen den napoleonischen Truppen auf der einen und den Alliierten aus Großbritannien, den Niederlanden, Hannover, Braunschweig, Nassau und Preußen auf der anderen Seite statt. Befehlshaber der Franzosen ist Napoléon Bonaparte, der Preußen Gebhard von Blücher und der restlichen Armeekorps der Ire Arthur Wellesley, 1st Duke of Wellington. In Deutschland wird diese Schlacht, bei der sich fast 190.000 Männer gegenüberstehen, als "Belle Alliance"-Schlacht eingehen. Die Koalition besiegt die Truppen Napoleons, der 25.000 Tote und Verwundete sowie 7000 Gefangene zu beklagen hat. Auch Preußen meldet 7000 Tote und Verwundete. die Truppen unter dem Kommando Wellingtons beklagen 15.000 Tote und Verwundete. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Königreich Preußen Die "Gesetzlose Gesellschaft zu Berlin" feiert mit ihrem Gründer und Zwingherrn (Vorsitzenden), dem Philologen und Bibliothekar Philipp Karl Buttmann an der Spitze, nachdem sie die Nachricht vom Sieg bei "Belle Alliance", der Schlacht von Waterloo über Napoléon erhalten hat, das große Ereignis in Berlin. Die "Gesetzlose Gesellschaft" versteht sich als geistiger Mittelpunkt der Berliner Aufklärung und ähnelt einer Literarischen oder Gelehrtengesellschaft, ohne sich deren Strukturen und Verpflichtungen aufzuerlegen. Zwischen den beiden in Berlin existierenden gesetzlosen Gesellschaften besteht offensichtlich keine Verbindung, außer dass einige Mitglieder beiden Gesellschaften gleichzeitig angehören. Die Gesellschaften wurden 1806 und 1809 mit dem Anspruch gegründet, ohne Statuten und Regelungen auszukommen, abgesehen von Regeln für die Zulassung ihrer Mitglieder und eines Vorsitzenden, der sich sinnigerweise als „Zwingherr“ tituliert. Die Mitglieder treffen sich zu ihren Gesprächsrunden einschließlich eines ausgiebigen und exklusiven Mahles in Form einer Tafelrunde meist alle zwei Wochen an dem jeweiligen Samstag zu ihren Sitzungen im Kempers Lokal am Kemperplatz oder im Englischen Haus in der Mohrenstraße und an anderen Stätten. Dabei gibt es keine festgelegte Tagesordnung, und das allgemein nicht zugängliche Protokollbuch weist lediglich die Namen der Teilnehmer auf. Nur am Jahrestag der Gründung hält ein Mitglied einen Vortrag zu einem frei zu wählenden Thema. Bekannte Mitglieder sind Achim von Arnim, Friedrich Schleiermacher und Wilhelm von Humboldt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund Der Bundestag beschließt, seine Befugnisse der am 28. Juni geschaffenen Zentralgewalt zu übertragen und seine Tätigkeit einzustellen. Die Bundesakte tritt damit faktisch außer Kraft. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Königreich Preußen Die 1806 als Verwaltungsbibliothek vom Berliner Magistrat auf Anregung der Berliner Stadtverordnetenversammlung gegründete Einrichtung erhält die Bezeichnung "Magistratsbibliothek". | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Königreich Preußen / Kaisertum Österreich / Russisches Kaiserreich / Königreich der Franzosen Der russische Kaiser Alexander I., der österreichische Kaiser Franz I. und der preußische König Friedrich Wilhelm III. beschließen in Paris für ihre Länder eine "Heilige Allianz". Das Bündnis kommt zustande, obwohl alle drei Monarchen unterschiedlichen Konfessionen angehörten: Der russische Zar ist orthodox, Franz I. von Österreich römisch-katholisch und König Friedrich Wilhelm III. evangelisch. Die Gründungserklärung der Heiligen Allianz lautet:
Kerngedanke der Heiligen Allianz ist die Sicherung eines „Ewigen Friedens“ durch konsequente Selbstverpflichtung aller europäischen Monarchen auf die Grundsätze der christlichen Nächstenliebe. Die Fürsten denken an einen großen Fürstenbund, in dem die Grundsätze des Christentums als höchstes Gesetz des Völkerlebens gelten sollen. Sowohl in der Regierung ihrer Staaten als auch in ihrer Innen- und Außenpolitik erklären sich die drei Monarchen bereit, sich an christliche Prinzipien zu halten. Am Ende der Urkunde, die von allen Monarchen unterzeichnet wird, findet man zudem eine Bitte an alle christlichen Fürsten Europas, dass sie der Heiligen Allianz beitreten sollen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Königreich Preußen / Königreich Schweden / Schwedisch-Pommern Infolge des Wiener Kongresses wurde Schwedisch-Pommern im Juni Preußen zugesprochen. Heute erfolgt die Übergabe an Preußen. Nach 184 Jahren schwedischer Besetzung ist Pommern wieder deutsch. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Königreich Preußen / Königreich Bayern Die lutherischen und die reformierten Gemeinden im Saarland schließen sich zu einer gemeinsamen Kirche zusammen. Nach dem Wiener Kongress fallen die unterschiedlichen Herrschaften, die heute das Saarland bilden, an Preußen und Bayern. Damit wird im Saarland eine neue Kirchenstruktur eingeführt. Die lutherischen Konsistorien werden zu einer Synode zusammengefasst. Dabei werden die beiden reformierten Gemeinden Ludweiler und Saarbrücken, die schon seit dem 17. (Ludweiler) bzw. 18. Jh. (Saarbrücken) mit einer gräflichen Sondererlaubnis innerhalb der lutherischen Staatskirche der Grafschaft Nassau-Saarbrücken existieren, von der preußischen Regierung nicht wahrgenommen. Schon 1801 ersuchten die lutherischen und reformierten Gemeinden in der Region bei der französischen Regierung um die Errichtung einer regionalen Verwaltungsunion. Weitere Schritte der konfessionellen Gemeinschaft wurden jedoch unter Napoleons Herrschaft weder erwogen noch verwirklicht. In diesem Jahr unternahmen daher die Gemeinden im südlichen Saarland Schritte zu einer eigenständigen Union, die sie nun endgültig beschließen. Damit kommt die Saarbrücker Union einer Kabinettsordre von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen zuvor. Sie ist damit keine von oben verordnete Union, sondern eine bewusste Entscheidung für eine Kirchengemeinschaft von unten. Dementsprechend wird der königliche Erlass hier lediglich einen bereits geschaffenen Zustand bestätigen. Die Abwehrreaktionen gegen die Union, wie sie in manchen Teilen der übrigen rheinischen Kirchenprovinz der Evangelischen Kirche in Preußen stattfinden, fallen hier aus. Die Unionsurkunde erklärt das Ziel der Saarbrücker Union folgendermaßen: Die Pfarrer sollen „alles thun, was sie thun können, um das Band der Vereinigung immer fester zu knüpfen. Damit sind die Kanzel- und die Abendmahlsgemeinschaft gleichermaßen gemeint. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Königreich Preußen / Königreich Schweden / Schwedisch-Pommern Infolge des Wiener Kongresses wurde Schwedisch-Pommern im Juni Preußen zugesprochen. Heute erfolgt die Übergabe an Preußen. Nach 184 Jahren schwedischer Besetzung ist Pommern wieder deutsch. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deutscher Bund / Königreich Preußen / Königreich Bayern Die lutherischen und die reformierten Gemeinden im Saarland schließen sich zu einer gemeinsamen Kirche zusammen. Nach dem Wiener Kongress fallen die unterschiedlichen Herrschaften, die heute das Saarland bilden, an Preußen und Bayern. Damit wird im Saarland eine neue Kirchenstruktur eingeführt. Die lutherischen Konsistorien werden zu einer Synode zusammengefasst. Dabei werden die beiden reformierten Gemeinden Ludweiler und Saarbrücken, die schon seit dem 17. (Ludweiler) bzw. 18. Jh. (Saarbrücken) mit einer gräflichen Sondererlaubnis innerhalb der lutherischen Staatskirche der Grafschaft Nassau-Saarbrücken existieren, von der preußischen Regierung nicht wahrgenommen. Schon 1801 ersuchten die lutherischen und reformierten Gemeinden in der Region bei der französischen Regierung um die Errichtung einer regionalen Verwaltungsunion. Weitere Schritte der konfessionellen Gemeinschaft wurden jedoch unter Napoleons Herrschaft weder erwogen noch verwirklicht. In diesem Jahr unternahmen daher die Gemeinden im südlichen Saarland Schritte zu einer eigenständigen Union, die sie nun endgültig beschließen. Damit kommt die Saarbrücker Union einer Kabinettsordre von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen zuvor. Sie ist damit keine von oben verordnete Union, sondern eine bewusste Entscheidung für eine Kirchengemeinschaft von unten. Dementsprechend wird der königliche Erlass hier lediglich einen bereits geschaffenen Zustand bestätigen. Die Abwehrreaktionen gegen die Union, wie sie in manchen Teilen der übrigen rheinischen Kirchenprovinz der Evangelischen Kirche in Preußen stattfinden, fallen hier aus. Die Unionsurkunde erklärt das Ziel der Saarbrücker Union folgendermaßen: Die Pfarrer sollen „alles thun, was sie thun können, um das Band der Vereinigung immer fester zu knüpfen. Damit sind die Kanzel- und die Abendmahlsgemeinschaft gleichermaßen gemeint. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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