Königreich Preußen 1815.10: Unterschied zwischen den Versionen
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Die lutherischen und die reformierten Gemeinden im Saarland schließen sich zu einer gemeinsamen Kirche zusammen. Nach dem Wiener Kongress fallen die unterschiedlichen Herrschaften, die heute das Saarland bilden, an Preußen und Bayern. Damit wird im Saarland eine neue Kirchenstruktur eingeführt. Die lutherischen Konsistorien werden zu einer Synode zusammengefasst. Dabei werden die beiden reformierten Gemeinden Ludweiler und Saarbrücken, die schon seit dem 17. (Ludweiler) bzw. 18. Jh. (Saarbrücken) mit einer gräflichen Sondererlaubnis innerhalb der lutherischen Staatskirche der Grafschaft Nassau-Saarbrücken existieren, von der preußischen Regierung nicht wahrgenommen. Schon 1801 ersuchten die lutherischen und reformierten Gemeinden in der Region bei der französischen Regierung um die Errichtung einer regionalen Verwaltungsunion. Weitere Schritte der konfessionellen Gemeinschaft wurden jedoch unter Napoleons Herrschaft weder erwogen noch verwirklicht. In diesem Jahr unternahmen daher die Gemeinden im südlichen Saarland Schritte zu einer eigenständigen Union, die sie nun endgültig beschließen. Damit kommt die '''Saarbrücker Union''' einer Kabinettsordre von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen zuvor. Sie ist damit keine von oben verordnete Union, sondern eine bewusste Entscheidung für eine Kirchengemeinschaft von unten. Dementsprechend wird der königliche Erlass hier lediglich einen bereits geschaffenen Zustand bestätigen. Die Abwehrreaktionen gegen die Union, wie sie in manchen Teilen der übrigen rheinischen Kirchenprovinz der Evangelischen Kirche in Preußen stattfinden, fallen hier aus. Die Unionsurkunde erklärt das Ziel der Saarbrücker Union folgendermaßen: ''Die Pfarrer sollen „alles thun, was sie thun können, um das Band der Vereinigung immer fester zu knüpfen.'' Damit sind die Kanzel- und die Abendmahlsgemeinschaft gleichermaßen gemeint. <br> | Die lutherischen und die reformierten Gemeinden im Saarland schließen sich zu einer gemeinsamen Kirche zusammen. Nach dem Wiener Kongress fallen die unterschiedlichen Herrschaften, die heute das Saarland bilden, an Preußen und Bayern. Damit wird im Saarland eine neue Kirchenstruktur eingeführt. Die lutherischen Konsistorien werden zu einer Synode zusammengefasst. Dabei werden die beiden reformierten Gemeinden Ludweiler und Saarbrücken, die schon seit dem 17. (Ludweiler) bzw. 18. Jh. (Saarbrücken) mit einer gräflichen Sondererlaubnis innerhalb der lutherischen Staatskirche der Grafschaft Nassau-Saarbrücken existieren, von der preußischen Regierung nicht wahrgenommen. Schon 1801 ersuchten die lutherischen und reformierten Gemeinden in der Region bei der französischen Regierung um die Errichtung einer regionalen Verwaltungsunion. Weitere Schritte der konfessionellen Gemeinschaft wurden jedoch unter Napoleons Herrschaft weder erwogen noch verwirklicht. In diesem Jahr unternahmen daher die Gemeinden im südlichen Saarland Schritte zu einer eigenständigen Union, die sie nun endgültig beschließen. Damit kommt die '''Saarbrücker Union''' einer Kabinettsordre von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen zuvor. Sie ist damit keine von oben verordnete Union, sondern eine bewusste Entscheidung für eine Kirchengemeinschaft von unten. Dementsprechend wird der königliche Erlass hier lediglich einen bereits geschaffenen Zustand bestätigen. Die Abwehrreaktionen gegen die Union, wie sie in manchen Teilen der übrigen rheinischen Kirchenprovinz der Evangelischen Kirche in Preußen stattfinden, fallen hier aus. Die Unionsurkunde erklärt das Ziel der Saarbrücker Union folgendermaßen: ''Die Pfarrer sollen „alles thun, was sie thun können, um das Band der Vereinigung immer fester zu knüpfen.'' Damit sind die Kanzel- und die Abendmahlsgemeinschaft gleichermaßen gemeint. <br> | ||
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| <center>''''' '''''</center> || '''[[Königreich Preußen|spätere Chroniken Preußens]]''' <br> | | <center>''''' '''''</center> || '''[[Königreich Preußen|spätere Chroniken Preußens]]''' <br> |
Aktuelle Version vom 8. September 2023, 13:41 Uhr
KÖNIGREICH PREUSSEN
Chronik des Oktober 1815
Hauptstadt: Berlin
Ganz Preußen feiert das 400jährige Hohenzollernjubiläum
Offizielle Übergabe Schwedisch-Pommerns an Preußen nach 184 Jahren
Die saarländische lutherische und die reformierte Kirche schließen sich zu einer gemeinsamen Kirche zusammen
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Chronik des Königreiches Preußen der Jahre ... | 1805 / 1806 / 1807 / 1808 / 1809 / 1810 / 1811 / 1812 / 1813 |
Chronik des Königreiches Preußen 1814 | Januar / Februar / März / April / Mai / Juni / Juli / August / September / Oktober / November / Dezember |
Chronik des Königreiches Preußen 1815 | Januar / Februar / März / April / Mai / Juni / Juli / August / September / Oktober / November / Dezember |
Königreich Preußen Der Ingenieur, Schiffbauer und Pionier der Dampfschifffahrt John Barnett Humphreys jr., Sohn eines in Hamburg lebenden schottischen Kaufmanns, erhält von der königlich-preußischen Regierung ein Patent beziehungsweise Privileg, die „eigentümliche Methode, Dampfmaschinen zum Forttreiben von Schiffsgefäßen zu benutzen“, in Preußen nutzen zu dürfen. Das Patent wird zunächst auf zehn Jahre befristet. Humphrey plant, am Westufer der Havel in Pichelsdorf bei Spandau unterhalb der späteren Freybrücke eine "Dampfboot-Baustelle" anzulegen. Für das geplante Schiff, die PRINZESSIN CHARLOTTE VON PREUSSEN, soll auch eine Anlegestelle im Tiergarten errichtet werden. | |
Deutscher Bund / Königreich Preußen König Friedrich Wilhelm III. verleiht Karl Justus Gruner das für diplomatische Stellungen unentbehrliche Adelsdiplom. Gruner war von 1809 bis 1811 Polizeipräsident in Berlin. | |
Königreich Preußen
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Deutscher Bund / Königreich Preußen / Königreich Schweden / Schwedisch-Pommern / Königreich Dänemark Infolge des Wiener Kongresses wurde Schwedisch-Pommern im Juni Preußen zugesprochen. Heute erfolgt die Übergabe durch Dänemark an Preußen. Nach 184 Jahren schwedischer Besetzung ist Pommern wieder deutsch. Höchster preußischer Beamter in Pommern bleibt Karl Heinrich Ludwig Freiherr von Ingersleben, der bereits seit 25. Mai Oberpräsident ist. | |
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Deutscher Bund / Königreich Preußen / Königreich Bayern Die lutherischen und die reformierten Gemeinden im Saarland schließen sich zu einer gemeinsamen Kirche zusammen. Nach dem Wiener Kongress fallen die unterschiedlichen Herrschaften, die heute das Saarland bilden, an Preußen und Bayern. Damit wird im Saarland eine neue Kirchenstruktur eingeführt. Die lutherischen Konsistorien werden zu einer Synode zusammengefasst. Dabei werden die beiden reformierten Gemeinden Ludweiler und Saarbrücken, die schon seit dem 17. (Ludweiler) bzw. 18. Jh. (Saarbrücken) mit einer gräflichen Sondererlaubnis innerhalb der lutherischen Staatskirche der Grafschaft Nassau-Saarbrücken existieren, von der preußischen Regierung nicht wahrgenommen. Schon 1801 ersuchten die lutherischen und reformierten Gemeinden in der Region bei der französischen Regierung um die Errichtung einer regionalen Verwaltungsunion. Weitere Schritte der konfessionellen Gemeinschaft wurden jedoch unter Napoleons Herrschaft weder erwogen noch verwirklicht. In diesem Jahr unternahmen daher die Gemeinden im südlichen Saarland Schritte zu einer eigenständigen Union, die sie nun endgültig beschließen. Damit kommt die Saarbrücker Union einer Kabinettsordre von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen zuvor. Sie ist damit keine von oben verordnete Union, sondern eine bewusste Entscheidung für eine Kirchengemeinschaft von unten. Dementsprechend wird der königliche Erlass hier lediglich einen bereits geschaffenen Zustand bestätigen. Die Abwehrreaktionen gegen die Union, wie sie in manchen Teilen der übrigen rheinischen Kirchenprovinz der Evangelischen Kirche in Preußen stattfinden, fallen hier aus. Die Unionsurkunde erklärt das Ziel der Saarbrücker Union folgendermaßen: Die Pfarrer sollen „alles thun, was sie thun können, um das Band der Vereinigung immer fester zu knüpfen. Damit sind die Kanzel- und die Abendmahlsgemeinschaft gleichermaßen gemeint. |
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