Karl Friedrich von Beyme

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Biografie

KARL FRIEDRICH VON BEYME

* 10. Juli 1765 in Königsberg/Neumark, † 10. Dezember 1838 in Steglitz bei Berlin

Karl Friedrich von Beyme
  • Preußischer Kabinettsrat
  • Wirklicher Geheimer Staatsminister
  • Mitglied des Staatsrates
  • Chef de Justice
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10.07.1765 - Karl (Carl) Friedrich Beyme wird als eines von acht Kindern dem Regimentschirurgen Johann Gottfried Beyme und der Charlotte Eleonore Bauer, Tochter des David Bauer, Perückenmachers und Stadthauptmanns von Königsberg/Neumark, in bürgerliche Verhältnisse geboren. Im Alter von fünf Jahren wird er seinen Vater verlieren, aber durch seine engagierte Mutter eine nicht alltägliche Erziehung erhalten. Nach dem Besuch der Schulen von Soldin und Königsberg/Neumark wird er in eine auch als Waisenhaus fungierende renommierte Schule der Franckeschen Stiftung nach Halle kommen und hier im humanistischen Geist erzogen werden. Im Anschluss wird er ein Studium der Rechte an der Halleschen Universität beginnen.

22.05.1784 - Karl Friedrich Beyme absolviert das Referendar-Examen in Berlin.

10.07.1788 - Karl Friedrich Beyme wird als Assessor des Kammergerichts vereidigt und arbeitet dort an der Verfassung des Allgemeinen Preußischen Landrechts unter Heinrich Dietrich von Grolman mit. Das Angebot des Kanzlers der Universität Halle, Carl Christoph von Hoffmann, eine Jura-Professur mit der Aussicht den Direktorenposten der juristischen Fakultät als Nachfolger Nettelbladts zu übernehmen, schlägt er ebenso aus wie die von seinem Paten, dem Generalmajor Paul von Natalis, angetragene Stelle eines Regimentsquartiermeisters.

14.09.1791 - Karl Friedrich Beyme wird zum Kammergerichtsrat ernannt. Hier wird er durch publizierte Stellungnahmen gegen die Folter zur Erzwingung von Geständnissen auffallen. Obwohl jüngstes Mitglied des Kollegiums, wird er zugleich Zensor und Mitglied der Examinations-Kommission. Neben seiner Tätigkeit als Richter am Kammergericht wirkt er als Ober-Lotterierichter.

November 1791 - Kammergerichtsrat Karl Friedrich Beyme heiratet die Witwe des Kammergerichtsrates Schlechtendal und Tochter des Bürgermeisters und Landrats Meyer aus Kolberg, Charlotte Ernestine.

Anfang 1798 - Nachdem er die von dem jungen König Friedrich Wilhelm III. von Preußen veranlassten, rechtlich zweifelhaften, Maßnahmen gegen die Maitresse seines Vaters, die Gräfin von Lichtenau, durch einen Vergleich lösen konnte, gewinnt Karl Friedrich Beyme dessen Vertrauen und wird als Kabinettsrat für das Justizwesen in die Regierung berufen. Hierbei setzt er einerseits die Abschaffung der Folter zur Erzwingung von Geständnissen und der Todesstrafe für Kindsmörderinnen durch, wirkte andererseits an der Planung mit, unverbesserliche Bösewichter nach Sibirien oder Ostindien verbannen zu lassen.

1801 - Nachdem dem Tod des bisherigen Leiters des Kabinetts Anastasius Mencken wird Karl Friedrich Beyme auch das Innenressort übertragen. Hierbei wird er mit der Entlassung von 50.000 Bauern aus der Erbuntertänigkeit beginnen. Die zunehmende Bedeutung des Kabinetts beobachtet der Adel mit Argwohn, worunter im Zuge dieser Maßnahmen auch Beyme zu leiden hat. Da das Kabinett mit seinen in der Regel bürgerlichen Mitgliedern und als Organ zwischen König und Staatsministern stehend, ohnehin eher Staats- als adeligen Standesinteressen verpflichtet ist, wird diese Entwicklung noch verstärkt. Beyme erwirbt unter Befreiung von allen Einschränkungen, die sonst für bürgerliche Gutsbesitzer gelten, Steglitz, einen Gutsdorf vor den Toren Berlins.

1804 - Karl Friedrich Beyme, seit drei Jahren bürgerlicher Gutsbesitzer des Gutsdorfs Steglitz bei Berlin, kauft die Güter Dahlem, Schmargendorf und Ruhleben hinzu.

Anfang November 1806 - Mit Beginn des Krieges wird Karl Friedrich Beyme geschäfsführender Leiter der Kabinettsgeschäfte, weswegen er von manchen für die Niederlagen von Jena und Auerstedt mitverantwortlich gemacht wird.

14.10.1807 - Karl Friedrich Beyme wird kurzfristig Präsident des Kammergerichts. Als das Stichwort ausgeht, dass Preußen nur durch eingreifende Reformen gerettet werden kann, steht Beyme an der Spitze derer, die für dieses Motiv eintreten.

25.11.1808 - Karl Friedrich Beyme wird nach der Entlassung Freiherr vom Steins zum Preußischen Großkanzler ("Chef de Justice", Leitender Justizminister). Freiherr vom Stein glaubt, dass allein Beyme fähig und würdig sei, seine großen Organisationspläne beim König von Preußen durchzusetzen.

12.03.1810 - Der preußische "Chef de Justice" Karl Friedrich Beyme rät dem preußischen König Friedrich Wilhelm III., sich bedingungslos an Frankreich anzuschließen und in dessen Freundschaftsstaaten aufnehmen zu lassen, da man andernfalls einen Kampf auf Leben und Tod ins Auge fassen müsste. Er argumentiert hier auch im Sinne von Altenstein, dessen Neigung, Schlesien für ein Einvernehmen mit Frankreich abzutreten, diesem den Sturz brachte, der von Hardenberg wieder die Möglichkeit eröffnete, in die Regierung einzutreten.

04.06.1810 - Der preußische "Chef de Justice" Karl Friedrich Beyme wird auf Betreiben Karl August von Hardenbergs entlassen und zeitweilig in den Ruhestand versetzt. Da sich König Friedrich Wilhelm III. nur schweren Herzens von seinem Minister trennt, setzt er eine Jahrespension von 3000 Thalern auf Lebenszeit aus.

März 1813 - Der ehemalige preußische "Chef de Justice" Karl Friedrich Beyme wird Zivilgouverneur von Pommern.

30.05.1814 - Für seine Tätigkeit der Verwaltung des Amtes eines Zivilgouverneurs von Pommern, worin Karl Friedrich Beyme namentlich den militärischen Angelegenheiten viel von seiner Zeit widmete, belohnt ihn König Friedrich Wilhelm III. mit dem Eisernen Kreuz am weißen Bande.

03.06.1814 - Karl Friedrich Beyme wird von König Friedrich Wilhelm III. von seinen Pflichten als Zivilgouverneur von Pommern entbunden.

1816 - Karl Friedrich Beyme, der Zivilgouverneur von Pommern, wird in den erblichen Adel berufen.

02.06.1816 - Der ehemalige preußische "Chef de Justice" Karl Friedrich (von) Beyme wird von Karl August von Hardenberg in die Immediatkommission für die Justiz der Rheinprovinzen berufen. Weiteres Mitglied dieser Kommission wird Justizminister von Kircheisen.

August 1816 - König Friedrich Wilhelm III. ernennt, mit Zustimmung des Staatskanzlers Karl August von Hardenberg, Karl Friedrich von Beyme zum Mitglied des Staatsrats für Justizsachen, kurz darauf zum Chef der Commission zur Prüfung der Justizverwaltung in den Rheinprovinzen, und erteilte ihm zugleich den Auftrag, eine Revision des allgemeinen Landrechts und der Gerichtsordnung vorzunehmen. Neben diesen Ämtern hat er Sitz und Stimme im Staatsministerium.

März 1817 - Karl Friedrich von Beyme, Mitglied der Immediatkommission für die Justiz der Rheinprovinzen, wird in den preußischen Staatsrat berufen.

November 1817 - Karl Friedrich von Beyme, Mitglied des preußischen Staatsrates, wird an die Spitze des neuen Ministeriums für Gesetzesrevision berufen.

16.01.1819 - König Friedrich Wilhelm von Preußen verleiht dem Minister für Gesetzesrevision Karl Friedrich von Beyme den Roten Adlerorden I. Klasse mit Eichenlaub, den höchsen preußischen Orden.

31.12.1819 - Der preußische Minister für Gesetzesrevision Karl Friedrich von Beyme tritt aus Protest gegen die Karlsbader Beschlüsse und die Entlassung Wilhelms von Humboldts gleichzeitig mit Hermann von Boyen zurück.

17.04.1821 - Charlotte Ernestine von Beyme, Gemahlin des preußischen Ministers Karl Friedrich von Beyme, stirbt.

1830 - Der ehemalige Minister für Gesetzesrevision Karl Friedrich von Beyme, der seit zehn Jahren zurückgezogen auf seinem Gut in Steglitz bei Berlin lebt, wird mit dem Doktordiplom der Humboldt-Universität geehrt.

10.12.1838 - Der ehemalige Minister für Gesetzesrevision Karl Friedrich von Beyme (* 10. Juli 1765 in Königsberg/Neumark) stirbt in Steglitz bei Berlin. Er wird betrauert von seiner einzigen, überlebenden Tochter Charlotte Wilhelmine. Sein Leichnam soll in Dahlem beigesetzt werden.

1841 - Charlotte Wilhelmine von Beyme, einzige Tochter des im Dezember 1838 ehemaligen Ministers für Gesetzesrevision Karl Friedrich von Beyme, veräußert die vom Vater ererbten Güter.

1920 - Steglitz, Schmargendorf, Dahlem und Ruhleben, vor 100 Jahren noch im Besitz von Karl Friedrich von Beyme, dem ehemaligen preußischen Minister für Gesetzesrevision, werden nach Groß-Berlin eingemeindet.

Karl Friedrich von Beyme
(Königreich Preußen)
Vorgänger Amt Nachfolger
Christian von Haugwitz
1806
Staatsminister
1806-1807
Freiherr vom und zum Stein
1807-1808
Christian von Haugwitz
1806
Leiter im Departement der auswärtigen Affären
1806-1807
gemeinsam mit
Friedrich Wilhelm von Zastrow
1806-1807
Karl August von Hardenberg
1807
Heinrich Julius von Goldbeck
1795-1808
Großkanzler
(Chef de Justice)
1808-1810
Friedrich Leopold von Kircheisen
1810-1825
-
Minister für Gesetzesrevisionen
1817-1819
-

Quellen: